Gewerbeschein online beantragen: Wo und wie es funktioniert

Viele Gründer nutzen die Möglichkeit, den Gewerbeschein online zu beantragen,. Das funktioniert seit einigen Jahren in immer mehr Städten und Gemeinden Deutschlands.

 

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Inhaltsverzeichnis

Grundlegendes zum Gewerbeschein

Der Gewerbeanmeldungsschein, umgangssprachlich „Gewerbeschein” oder „Gewerbeanzeige” genannt, bescheinigt die ordnungsgemäße Anmeldung eines Gewerbes. Ausgestellt wird der Gewerbeschein von der Gewerbemeldestelle. Diese ist Teil des Ordnungs- oder Bezirksamtes der Stadt oder Gemeinde, in der sich der Betriebssitz befindet. Als Betreiber eines Gewerbes müssen Sie im Rahmen der Gewerbeordnung (GewO) arbeiten.

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Andreas Munck

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Andreas Munck

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Wie Sie Ihren Gewerbeschein online beantragen

Sofern Ihre Stadt oder Gemeinde die Online-Gewerbeanmeldung anbietet, müssen Sie sich gegebenenfalls für die Online-Services registrieren. Auf vielen Seiten ist die digitale Gewerbeanmeldung unter der Bezeichnung „eMeldung” zu finden. Dort tragen Sie alle gewünschten Informationen genau wie bei einem Antrag-Formblatt ein, geforderte Ausweise, Genehmigungen etc. hängen Sie eingescannt als PDF an. Eine Ausfüllhilfe zum Gewerbeanmeldungsformular finden Sie hier.

Die Gewerbeanmeldung wird bei Einzelunternehmen vom Inhaber durchgeführt. Bei Personengesellschaften wie der GbR oder KG sind alle Gesellschafter dafür verantwortlich, bei juristischen Personen wie der GmbH, UG oder AG der Geschäftsführer bzw. Vorstand.

 

Unterlagen

Diese Dokumente sind erforderlich:

  • Personalausweis
  • Für eingetragene Gesellschaften und Kaufleute: Handelsregisterauszug
  • Zustimmungserklärung der Gesellschafter
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte
  • Je nach Branche weitere Dokumente, z. B. Informationen zur Berufsqualifikation, Meisterbrief,
  • Gesundheitszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis, ggf. Gewerbeerlaubnis

Füllen Sie im Anschluss das Meldeformular vollständig und gewissenhaft aus. Bei einer Gewerbeanmeldung müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Rechtsform des Betriebs
  • Angaben zum Betrieb
  • Anschriften
  • Tätigkeiten
  • Angaben zum Inhaber
  • Angaben zu Ihrer Identität

Am Ende der Online-Gewerbeanmeldung können Sie Ihre Anmeldung als Beleg ausdrucken. In manchen Fällen müssen Sie eine Kopie des Belegs unterschreiben und an Ihr zuständiges Gewerbeamt per Post schicken. Anschließend zahlen Sie die Gebühren, die je nach Gemeinde zwischen zehn und 60 Euro betragen können. Nach wenigen Tagen erhalten Sie eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung und im Anschluss Post von der IHK/HWK und vom Finanzamt. Die Mitgliedschaft in der IHK oder der HWK ist für die meisten Gewerbetreibenden Pflicht. Sie müssen dort Angaben zu Ihrem voraussichtlichen Umsatz machen. Für das Finanzamt müssen Sie den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen.

 

Wer muss einen Gewerbeschein beantragen?

Grundsätzlich muss jeder Gewerbetreibende einen Gewerbeschein beantragen. Wer dies nicht tut, muss ein Bußgeld bezahlen. Des Weiteren kann eine Steuernachzahlung vom Finanzamt anfallen. Als Gewerbetreibender gilt generell jeder, der sich selbständig macht und gewinnorientiert arbeitet. Durch die Gewerbefreiheit kann jeder in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Die Tätigkeit muss nach außen klar erkennbar und legal sein. Ausnahmen gelten für Freiberufler und Hobbyisten.

Freiberufler

Freiberuflerinnen und Freiberufler brauchen keinen Gewerbeschein. Ein Selbständiger gilt als Freiberufler, wenn einer der sogenannten Katalogberufe ausgeübt wird, die in § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgelistet sind. Selbständige, die in einem Katalogberuf oder einem katalogähnlichen Beruf arbeiten, müssen keinen Gewerbeschein beantragen. Die Gewerbesteuer muss nicht gezahlt werden. Auch die Wahl der Rechtsform und der Eintrag ins Handelsregister entfallen. Dennoch müssen Freiberufler ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.

Hobbyisten

Wer keinen Katalogberuf ausübt, aber sein Unternehmen in einem geringen, nicht profitorientierten Umfang betreibt, zählt als Hobbyist und muss kein Gewerbe anmelden. Dies gilt z. B. in folgenden Fällen:

  • eBay: Sie verkaufen in unregelmäßigen Abständen gebrauchte Elektrogeräte.
  • Reparaturservice: Sie reparieren für einen niedrigen Lohn manchmal kaputte Möbel für Freunde und Bekannte.
  • Gartenbau: Sie pflanzen Ihr eigenes Obst und Gemüse in einem Schrebergarten an und geben Teile davon an Freunde und Bekannte ab.

Mit einem Hobby dürfen Sie pro Jahr maximal 410 Euro Gewinn erwirtschaften. In diesem Fall ist die Führung eines kleinen Kassenbuches zu empfehlen, um jederzeit Umsatz und Gewinn nachweisen zu können und Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

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Vorteile einer Online-Gewerbeanmeldung

Viele Formalitäten einer Gründung können online erledigt werden. In manchen Gemeinden ist es auch möglich, einen Gewerbeschein online zu beantragen. Für viele Gründer ist dies nicht ohne Grund eine angenehme Alternative:

  • Sie sparen Fahrzeit und -kosten zum Ordnungsamt — lediglich der Weg zur Postfiliale bzw. zum nächsten Briefkasten ist vonnöten (s. weiter unten).
  • Sie müssen keine Rücksicht auf Öffnungszeiten nehmen, sondern können Ihre Gewerbeanmeldung zu jeder Tages- und Nachtzeit durchführen.
  • Sie können lange Wartezeiten im Gewerbeamt vermeiden.
  • Sie können bargeldlos bezahlen.
  • Sie schonen durch die papierlose Gewerbeanmeldung die Umwelt.
  • Ummelden und Abmelden eines Gewerbes ist online ebenfalls einfach möglich.

Die Online-Anmeldung ist jedoch (noch) nicht überall möglich. In den meisten Gemeinden sind persönliche Gewerbeanmeldungen sowie Anmeldungen per Post oder Fax nach wie vor die Regel. Bietet Ihre Gemeinde jedoch die Online-Gewerbeanmeldung an, spricht wenig dagegen, sie zu nutzen.

 

Online-Gewerbeanmeldung: Nachteile

Bleiben noch Fragen offen, sind Sie sich als Antragsteller mit Online-Formular auf sich allein gestellt.

Außerdem ist eine komplett digitalisierte Gewerbeanzeige ist leider noch nicht der Usus in Deutschland: Die bisher einzige vollständig digitale Gewerbeanmeldung können Sie nur beim Gewerbeamt Berlin durchführen. Falls sich Ihr Geschäftssitz also nicht in der Hauptstadt befindet, ist einer weiterer Schritt nötig: Ohne Unterschrift ist eine Gewerbeanzeige nicht gültig ist. Um diese zu leisten, müssen Sie die Gewerbeanmeldung ausdrucken, unterschreiben und per Post an das Gewerbeamt senden.

 

Beispiele Online-Gewerbeanmeldung

Um einen ersten Eindruck von dem digitalen Anmeldeverfahren zu gewinnen, können Sie sich auf einigen Seiten umsehen; auf der Dienstleistungsplattform Hessen können Sie auch eine Antragssimulation durchlaufen. Beachten Sie allerdings, dass es länderspezifische Unterschiede beim Antragsformular geben kann.

Dienstleistungsplattform Hessen: Antragsstellung und Antragssimulator

Aufgepasst: Immer wieder tauchen betrügerische Webseiten auf, die Unternehmer mit einem Gewerbeeintrag in die Falle locken möchten. Sie unterschreiben jedoch keine offizielle Gewerbeanmeldung, sondern einen Vertrag über einen „Standardeintrag” in einem Internetverzeichnis. Prüfen Sie daher vor der Eintragung das Impressum der Webseite und ob es sich dabei um eine offizielle Seite einer amtlichen Behörde handelt.

Hier können Sie den Gewerbeschein online beantragen

Das Ausfüllen eines Online-Formulars ist unter anderem an diesen Orten möglich:

 

„Kleinen Gewerbeschein” beantragen: Ist das möglich?

Viele glauben, dass es für Kleingewerbe einen speziellen Gewerbeschein gibt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Unabhängig von der Größe des anzumeldenden Gewerbes wird immer derselbe Gewerbeschein beantragt.

 

Alternativen: Beantragung persönlich und per Post

Wenn Ihre Gemeinde nicht die Möglichkeit bietet, den Gewerbeschein online zu beantragen, können Sie dies auch persönlich beim lokalen Ordnungsamt erledigen. Achten Sie in diesem Fall darauf, die Anmeldegebühren in bar mitzubringen. Sofort nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung.

Wenn Sie den Gewerbeschein per Post oder Fax beantragen möchten, laden Sie das Anmeldeformular auf der Webseite Ihrer Gemeinde herunter und füllen es am PC aus. Den Ausdruck unterschreiben Sie, dann verschicken Sie ihn entweder per Post oder Fax an Ihr lokales Gewerbeamt. Die Anmeldegebühr überweisen Sie auf das dafür vorgesehene Bankkonto.

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Andreas Munck

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