Die leistungsbezogene Abschreibung

Mit einer Abschreibung ermittelt man den plan- oder außerplanmäßigen Wertverlust von betrieblichen Vermögensgegenständen. Abhängig von der Art und der Nutzung des Wirtschaftsgutes sollten Sie eine der vier Abschreibungsmethoden auswählen. Eine dieser Methoden ist die eher selten verwendete leistungsbezogene Abschreibung.

 

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Warum eine Abschreibung machen?

Mit der Abschreibung wird der Vermögenswert von betriebswirtschaftlichen Gegenständen (wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Werkzeuge, Patente oder Lizenzen) gemindert. Eine Abschreibung gewisser Vermögensgegenstände zu machen, ist insbesondere für Unternehmen und Selbständige von Vorteil, da sie dadurch an der jährlichen Einkommenssteuer sparen können. Darüber hinaus gibt es verschiedene Faktoren, die eine Abschreibung sinnvoll machen, zum Beispiel:

  • Zeit: Alterung und Verschleiß von Wertgegenständen
  • Verbrauch: Abnutzung durch Gebrauch der Wertgegenstände
  • Wirtschaft: Änderungen in der Nachfrage oder durch technischen Fortschritt
  • Recht: Ablauf von Schutz- oder Nutzungsrechten
  • Witterung: beispielsweise Rostbildung durch Regen oder Schäden durch Frost

 

Leistungsabschreibung – die Fakten

Die leistungsbezogene Abschreibung zählt zu den planmäßigen Abschreibungen und unterliegt den Regelungen in §253 Abs 3 Sätze 1 und 2 gemäß dem Handelsgesetzbuch (HGB). Sie wird jedoch eher selten genutzt, weil sie sehr aufwendig ist. Die Leistungseinheiten  müssen ständig überprüft und gemessen und die Abschreibung jährlich neu berechnet werden. Außerdem lohnt sich diese Form der Abschreibung meistens nur, wenn von vornherein ersichtlich ist, dass die Anlagegüter starken Nutzungs- und somit auch hohen Wertschwankungen ausgesetzt sind. Anlagegüter, die außerplanmäßig abgeschrieben werden müssen, werden in der Buchhaltung gesondert behandelt.

In der Regel findet die leistungsbezogene Abschreibung bei Nutzungsgegenständen Anwendung, deren jährliche Leistung sich an gewissen Faktoren (wie zum Beispiel Maschinen- oder Arbeitsstunden, produzierter Stückzahl oder Kilometern) messen lässt.

Die leistungsbezogene Abschreibung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn man schon bei der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes weiß, dass es starken Wertschwankungen aufgrund unterschiedlich starker Abnutzung ausgesetzt sein wird. Ein gutes Beispiel hierfür ist ein Dienstwagen, dessen Wertberechnung für die Abschreibung anhand gefahrener Kilometer gemessen wird und je nach Fahrleistung jährlichen Schwankungen ausgesetzt ist. Auch Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen können abgeschrieben werden.

Beispiel für die Berechnung von Leistungsabschreibung

Ein Unternehmen schafft einen LKW mit einem Nettowert von 100.000 Euro an. Es wird geschätzt, dass die Gesamtleistung des LKW circa 200.000 Kilometer beträgt, bevor er unbrauchbar wird. Die Leistungsabschreibung soll mit Hilfe der gefahrenen Kilometer erfolgen, wobei der Abschreibungsbetrag 0,50 Euro pro Kilometer beträgt. Für die Berechnung muss in jedem Nutzungsjahr die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges herangezogen werden, also die Anzahl der gefahrenen Kilometer.

 

Jahr ​​Buchwert zum Beginn des Geschäftsjahres Jahresleistung (gefahrene Kilometer) ​​Abschreibungsbetrag Restwert am Ende des Geschäftsjahres
1 100.000 80.000 40.000 60.000
2 60.000 60.000 30.000 30.000
3 30.000 40.000 20.000 10.000
4 10.000 10.000 5.000 5.000
5 5.000 10.000 5.000 0
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Beginn und Ende der Abschreibung

Wie auch bei allen anderen Abschreibungsmethoden ist der Tag der Anschaffung des Wirtschaftsgutes ausschlaggebend (also Kauf- oder Liefertermin; bei Gebäuden zählt der Tag der Übergabe).

Die Abschreibung endet, sobald das Wirtschaftsgut aus dem Betrieb ausscheidet, verkauft oder verschrottet wird. Für den Fall, dass das Wirtschaftsgut auch nach Beendigung der Abschreibung noch weiter im Betrieb zum Einsatz kommt, muss es in der Buchhaltung mit einem Erinnerungswert von 1 Euro aufgeführt werden.

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