Die Garantierückstellung: Definition
Bei Garantierückstellungen handelt es sich um Rückstellungen, die gebildet werden, um das Risiko einer künftigen Erlösminderung zu minimieren. Diese Minderung kann beispielsweise durch kostenlose Nachbearbeitung, Ersatzteillieferungen oder aus Schadensersatzleistungen wegen Nichterfüllung eines Auftrags aus gesetzlich oder vertraglich festgelegten Gewährleistungsgründen entstehen – wenn also für bereits erzielte Umsatzerlöse aus genannten Gründen nachträglich Gewährleistungsaufwendungen anfallen. Ist mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt, darf eine Einzelrückstellung für die Garantiefälle bis zum Bilanzstichtag bekannten Garantiefälle oder auch eine Pauschalrückstellung gebildet werden. Wird eine Pauschalrückstellung gebildet, muss auf Grundlage der aus der Vergangenheit bekannten Garantiefälle nachgewiesen werden, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Garantieinanspruchnahme zu rechnen ist. Eine Pauschalrückstellung kann auch durch Erfahrungen aus der entsprechenden Branche nachgewiesen werden sowie durch die individuelle Gestaltung eines Unternehmens, wenn sich dadurch die Wahrscheinlichkeit für eine Garantieleistung nachweislich erhöht.
Die Garantierückstellungen (auch Gewährleistungsrückstellungen genannt) lassen sich in zwei Kategorien einteilen:
- Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, die einer vertraglichen oder rechtlichen Gewährleistungspflicht nach § 433 BGB und § 633 BGB unterliegen.
- Rückstellungen für Gewährleistungen, die jedoch ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.
Bildung von Garantierückstellungen: Ein Beispiel
In gewissen Branchen gehören Garantieleistungen untrennbar mit zum Geschäft. Ein anschauliches Beispiel hierfür ist ein Geschäft, das Elektroartikel verkauft. Der Käufer eines Elektroartikels hat in der Regel für ein paar Monate oder gegebenenfalls auch für mehrere Jahre einen Garantieanspruch auf den erworbenen Gegenstand. Das bedeutet wiederum für den Elektrohandel, dass er mit Garantiefällen rechnen muss und somit berechtigt ist, Garantierückstellungen zu bilden.
Wie wird die Gewährleistungsrückstellung berechnet?
Sind dem Betrieb keine konkreten Garantiefälle bekannt, scheidet die Bildung von Einzelrückstellungen aus. Jedoch kann eine Pauschalrückstellung gebildet werden, wenn der Kaufmann aufgrund von Erfahrungen aus vorangegangenen Geschäftsjahren mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Garantiefällen rechnen muss.
Wie hoch die jährlichen Gewährleistungskosten ausfallen, wird in der Regel nicht direkt aus der Finanzbuchhaltung ersichtlich. Die einzelnen Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in verschiedenen Positionen erfasst und können beispielsweise als Minderung der Umsatzerlöse oder auch als Lohnaufwand ausgewiesen werden.
Beispiel für Gewährleistungsaufwendungen über fünf Jahre:
Sind dem Betrieb keine konkreten Garantiefälle bekannt, scheidet die Bildung von Einzelrückstellungen aus. Jedoch kann eine Pauschalrückstellung gebildet werden, wenn der Kaufmann aufgrund von Erfahrungen aus vorangegangenen Geschäftsjahren mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Garantiefällen rechnen muss.
Wie hoch die jährlichen Gewährleistungskosten ausfallen, wird in der Regel nicht direkt aus der Finanzbuchhaltung ersichtlich. Die einzelnen Aufwendungen werden in der sogenannten Gewinn- und Verlustrechnung in verschiedenen Positionen erfasst und können beispielsweise als Minderung der Umsatzerlöse oder auch als Lohnaufwand ausgewiesen werden.
Beispiel für Gewährleistungsaufwendungen über fünf Jahre:
Jahr | Aufwendungen für kostenlose Nacharbeiten | Preisnachlässe (bspw. aufgrund mangelhafter Lieferung) | Kosten für Ersatzlieferungen | Summe der Gewährleistungskosten |
1 | 22.400 € | 33.500 € | 43.800 € | 99.700 € |
2 | 12.900 € | 22.300 € | 39.800 € | 757.000 € |
3 | 18.200 € | 23.000 € | 33.100 € | 74.300 € |
4 | 23.800 € | 21.300 € | 27.700 € | 72.800 € |
5 | 26.200 € | 34.700 € | 52.600 € | 113.500 € |
Summe | 103.500 € | 134.800 € | 197.000 € | 435.300 € |
Anschließend muss die durchschnittliche Schadensquote für den Betrieb errechnet werden, die durch die jährlichen Gewährleistungskosten entstehen. Hierfür werden die Gewährleistungskosten ins Verhältnis zum Jahresumsatz des Unternehmens gesetzt.
Jahr | Umsatz in Euro | Summe der Gewährleistungskosten | Schadensquote |
1 | 41.541.600 € | 99.700 € | 0,24 % |
2 | 37.482.800 € | 75.000 € | 0,20 % |
3 | 39.105.200 € | 74.300 € | 0,19 % |
4 | 42.823.000 € | 72.800 € | 0,17 % |
5 | 43.653.700 € | 113.500 € | 0,26 % |
Summe | 204.606.600 € | 435.300 € | 0,21 % |
Die pauschale Gewährleistungsrückstellung kann nun mithilfe der ermittelten Schadensquote und des garantiebehafteten Umsatzes berechnet werden.
Berechnung | Summe |
Tatsächlich garantiebehafteter Umsatz (4. Quartal im 5. Jahr) | 10.920.000 € |
X Schadensquote in % | 0,21 |
Pauschale Gewährleistungsrückstellung zum 31.12. | 22.900 € |
In der Rechnung müssen Sie berücksichtigen, dass bereits ausgeführte Garantieleistungen nicht mehr mit einbezogen werden dürfen und dass die Wahrscheinlichkeit einer Garantieinanspruchnahme abnimmt, je weiter das Garantiejahr zurückliegt.