Die Altersvorsorge für Selbständige: Ihre Möglichkeiten

aktualisiert am 20. Oktober 2023 16 Minuten zu lesen
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Angestellte zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Doch wie sieht die Altersvorsorge für Selbständige aus? Zwar können auch manche Selbständige die gesetzliche Rentenversicherung nutzen, doch nicht immer ist dies eine Option. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten der Altersvorsorge auf, die Selbständige nutzen können.

 

Warum die Altersvorsorge für Selbständige wichtig ist

Nur ein geringer Anteil der Selbständigen in Deutschland ist gesetzlich rentenversichert. Für alle anderen ist die Altersvorsorge grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben. Da in der Regel der Erfolg eines Unternehmens nicht konstant ist, schwankt das Einkommen und damit auch die Sparquote für das Rentenalter. Wer nicht ausreichend vorsorgt, dem droht die Altersarmut. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich vorzeitig um Ihre Alterssicherung zu kümmern.

 

Wer ist zur Altersvorsorge verpflichtet?

Nicht alle Selbständigen sind zur Rentenversicherung verpflichtet. Ob dies der Fall ist, hängt von Ihrer Berufsgruppe ab. Pflichtversichert sind folgende Berufsgruppen (§ 2 Sozialgesetzbuch VI):

  • Arbeitnehmerähnliche Selbständige (Selbständige, die den Großteil ihrer Leistungen für denselben Auftraggeber erbringen)
  • Handwerker und Hausgewerbetreibende
  • Freie Künstler
  • Publizisten, Schriftsteller, Autoren und Journalisten
  • Lehrkräfte bei einem Lohn über 450 Euro im Monat (dazu zählen auch Coaches, Fitnesstrainer, Supervisoren, Moderatoren und Feldenkrais-Pädagogen) *
  • Erzieher und Tageseltern *
  • Pflegekräfte, die auf ärztliche Anordnung handeln *
    Hebammen und Entbindungspfleger
  • Seelotsen außer Binnenlotsen, die Travelotsen und die Lotsen der Flensburger Förde
  • Küstenschiffer und -fischer

* Hier gilt die Rentenversicherungspflicht nicht, wenn sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter (inkl. Auszubildende) beschäftigt werden. Werden geringfügig Beschäftigte („Minijobber”) beschäftigt, entfällt die Rentenversicherungspflicht nur, wenn diese Beschäftigten einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ersetzen.

 

Arten der Altersvorsorge für Selbständige

Im Idealfall nehmen Sie mehr als nur eine der Möglichkeiten in Anspruch. So ist es sinnvoll, gesetzliche Versicherungsleistungen mit privaten Versicherungen und/oder Geldanlagen zu kombinieren.

Gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige

Nicht nur Arbeitnehmer, auch Selbständige können von der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren. Versicherungspflichtige und freiwillig Versicherte überweisen jeden Monat einen festen Beitragssatz an die gesetzliche Rentenversicherung. Dieser Beitragssatz ändert sich jedes Jahr, 2021 liegt er bei 18,6 Prozent. Weiterhin wird die Bezugsgröße, die sich ebenfalls jährlich ändert und für die alten und neuen Bundesländer unterschiedlich angesetzt wird, berücksichtigt.

Von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie im Alter nicht nur die Altersrente, sondern bei Bedarf auch die Erwerbsminderungsrente. Des Weiteren werden Ihnen Rehabilitationsmaßnahmen finanziert. Sollten Sie krankheitsbedingt Übergangsgelder oder Weiterbildungen benötigen, werden auch diese von der gesetzlichen Rentenversicherung übernommen. Welche Möglichkeiten Sie bei einem Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung haben, können Sie hier im Detail nachlesen. Außerdem können Ihre Familienmitglieder im Fall Ihres Todes die Hinterbliebenen- oder Halbwaisenrente erhalten. Ein weiterer Vorteil der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Möglichkeit, die Riester-Rente in Anspruch zu nehmen.

Rentenversicherungspflicht

Wenn Ihre Tätigkeit von der Rentenversicherungspflicht betroffen ist, müssen Sie Ihre Tätigkeit innerhalb der ersten drei Monate bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) melden. Eine Ausnahme gilt für Hausgewerbetreibende, Seelotsen von den Seelotsenbrüderschaften, Küstenschiffer von den Fischereiämtern und Handwerker von den Handwerkskammern. Diese Selbständigen werden automatisch angemeldet. Jedoch ist es Existenzgründern möglich, in den ersten drei Jahren ihrer selbständigen Tätigkeit eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu beantragen.

Achtung: Wer mehrfach selbständig tätig ist, kann der Mehrfachversicherungspflicht unterliegen. Dies kann auch gelten, wenn Sie gleichzeitig angestellt sind und außerdem selbständig arbeiten. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge aus jeder einzelnen Versicherungspflicht zahlen müssen. Es gilt jedoch die Beitragsbemessungsgrenze.

Tipp: Halbierung des Rentenversicherungsbeitrags

Einsteiger haben die Möglichkeit, für die ersten drei Jahre ihrer Tätigkeit eine Halbierung des Rentenversicherungsbeitrags zu beantragen. Weicht das Einkommen anhand des letzten Einkommensteuerbescheides ab, können auch niedrigere oder höhere Beiträge gezahlt werden. Bestimmte Berufsgruppen, beispielsweise Künstler oder Seelotsen, haben die Möglichkeit, einkommensgerechte Beiträge zu zahlen. “Einkommensgerecht” bedeutet konkret, dass niedrigere oder höhere Beiträge als der Regelbeitrag gezahlt werden können, wenn bei der DRV mit dem letzten Einkommensteuerbescheid ein abweichendes Einkommen nachgewiesen wird.

Freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung

Wer nicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann sich auch freiwillig versichern. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Wohnsitz oder dauerhafter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

Als freiwillig Versicherter dürfen Sie die Anzahl und Höhe Ihrer Beiträge selbst bestimmen. Das Minimum liegt bei monatlich 83,70 Euro, der Höchstbetrag bei 1.320,60 Euro (Stand 2021).

Riester-Rente

Wer die gesetzliche Rentenversicherung in Anspruch nimmt, kann die Riester-Rente als Zusatzoption nutzen. Dabei handelt es sich um eine staatlich geförderte Privatleistung.

Ein Vorteil der Riester-Rente ist die staatliche Bezuschussung, die durch Steuervorteile und Zulagen zustande kommt. Wie hoch der Steuervorteil ist, hängt von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz ab. Maximal vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens können in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden. Dieser Betrag kann als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Dabei gilt ein Maximum von 2.100 Euro im Jahr (Stand: 2021). Jedoch vermindern Zulagen den Steuervorteil.

Folgende Arten von Riester-Verträgen sind möglich:

  • Riester-Rentenversicherung: Bei der klassischen Riester-Rentenversicherung erfahren Sie früh, wie hoch Ihre Bezüge im Alter mindestens sind. Dabei orientiert sich der Garantiezins der Riester-Rentenversicherung an dem für Lebensversicherungen. Weiterhin werden Sie an den Überschüssen der Versicherung beteiligt, jedoch sind die Erträge nicht garantiert. Die Kosten sind zudem relativ hoch.
  • Wohn-Riester: Der Wohn-Riester unterstützt Sie bei der Finanzierung von Immobilien. Dabei nehmen Sie ein Darlehen auf, das mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert wird. Mit diesem Darlehen können Sie einen Immobilienkredit schneller abbezahlen. Voraussetzung ist, dass die Immobilie erst von Ihnen bewohnt wird, bevor Sie die Wohn-Riester-Versicherung abschließen.
  • Riester-Bausparvertrag: Der Riester-Bausparvertrag dient als finanzielle Unterstützung beim Immobilienkauf. Dabei können Sie schon fünf oder sieben Jahre vor dem Kauf oder Bau der Immobilie von den Zinsen profitieren. Diese Zinsen sind jedoch relativ gering. Ein Riester-Bausparvertrag lohnt sich nur, wenn Sie sich sicher sind, dass Sie tatsächlich ein Baudarlehen benötigen.
  • Riester-Banksparplan: Der Riester-Banksparplan ist eine Option für diejenigen, die sich noch nicht sicher sind, ob sie Immobilien erwerben möchten. Sie können selbst entscheiden, welche Art Darlehen Sie für die Finanzierung verwenden möchten. Jedoch müssen Sie ein Darlehen aufnehmen, um die Immobilie zu erwerben. Dieses Darlehen ist an die Zinssätze gebunden, die aktuell sind zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs. Da Sie die Zinssätze nicht vorhersehen können, besteht keine Planungssicherheit. Diese Art Riester-Vertrag wird heute eher selten angeboten.

Frühestens mit 60 Jahren, spätestens aber mit dem Rentenantritt, beginnt die Auszahlung der Riester-Rente. Dann steht Ihnen mindestens die Summe aus Zulagen und Einzahlungen zur Verfügung. Sobald Sie das Rentenalter erreicht haben, müssen Sie Ihre Einkünfte aus dem Riester-Vertrag versteuern. Dies wird als “nachgelagerte Besteuerung” bezeichnet. Allerdings ist der Steuersatz im Alter niedriger als im Berufsleben.

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Wem nützt die Riester-Rente?

Die Riester-Rente lohnt sich vor allem, wenn Sie eine Familie mit drei oder mehr Kindern haben oder mehr als 40.000 Euro im Jahr verdienen. Für Geringverdienende bietet die Riester-Rente allerdings mehr Nachteile als Vorteile, denn die Einnahmen werden auf die Grundsicherung angerechnet. Achten Sie immer genau auf den Inhalt, bevor Sie einen Riester-Vertrag abschließen. Nicht immer sind die Rendite vorteilhaft.

Basisrente („Rürup-Rente”)

Die Basisrente, umgangssprachlich auch „Rürup-Rente” genannt, steht als private Altersvorsorge für Selbständige als Option offen. Sie wurde für Selbständige konzipiert, die aufgrund ihrer nicht vorhandenen Pflichtversicherung nicht die Riester-Rente nutzen können. Gerade für Vielverdiener kann die Rürup-Rente eine sinnvolle Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung darstellen. Diverse private Anbieter bieten entsprechende Rürup-Verträge an, die staatlich gefördert werden.

Voraussetzung für die Nutzung der Rürup-Rente ist, dass Sie nicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Außerdem ist es möglich, die Rürup-Rente ergänzend zu einer bereits bestehenden Basisvorsorge zu nutzen.

Folgende Varianten der Rürup-Rente sind möglich:

  • Klassische Rentenversicherung: Die klassische Rentenversicherung bietet dieselben Leistungen wie die gesetzliche Rentenversicherung. Mit dieser Art Rürup-Vertrag können Sie Ihre Basisversorgung im Rentenalter komplett stemmen.
  • Fondsgebundene Rentenversicherung und Fondssparpläne: Anders als die klassische Rentenversicherung haben die fondsgebundene Rentenversicherung und Fondssparpläne geringe bis gar keine Garantie. Allerdings bietet diese Art Rürup-Vertrag eine höhere Rendite. Sie eignet sich besonders zur Ergänzung bereits vorhandener Vorsorgeleistungen.

 

Was Sie bei der Rürup-Rente beachten müssen

Zu beachten ist, dass das angesparte Kapital nicht ausgezahlt werden kann. Es wird wie die gesetzliche Rente immer als lebenslange Rente ausgezahlt. Außerdem kann ein Rürup-Vertrag nicht gekündigt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, vorübergehend auf Beiträge zu verzichten oder die Zahlungen auf einen Mindestbeitrag zu reduzieren. Das Rürup-Sparguthaben ist nicht übertragbar oder vererbbar. Das heißt, dass in Ihrem Todesfall nicht Ihre Angehörigen, sondern der Versicherer oder die Fondsgesellschaft profitieren. Es ist jedoch möglich, mit dem Versicherer zu vereinbaren, den angesparten Betrag an den Partner oder kindergeldberechtigte Kinder auszuzahlen. Dies wird als “Beitragsrückgewähr” bezeichnet. Sollte der Rürup-Sparer bereits seine Rente beziehen, kann eine Auszahlung an die Hinterbliebenen vereinbart werden.

Zwar existieren keine besonderen Vorschriften für einen Anbieterwechsel, jedoch hängt die Möglichkeit des Wechsels vom individuellen Vertrag ab. In manchen Fällen wird eine Wechselgebühr erhoben. Sollte der alte Anbieter die Übertragung des Vertrags verweigern, muss ein neuer Vertrag zu den vollen Abschlusskosten geschlossen werden.

Für wen lohnt sich die Rürup-Rente?

Je mehr Sie verdienen und in die Rürup-Rente einzahlen, desto mehr lohnt sie sich. Weiterhin spielt die Anzahl der Jahre bis zur Rente eine Rolle. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden keine jährlich neuen festen Beiträge erhoben, sondern Sie bestimmen selbst, wie viel Sie bezahlen. Dabei sind höhere Beiträge als bei der gesetzlichen Rentenversicherung möglich. Um eine höhere Rendite zu erhalten, besteht die Option, einen Rürup-Vertrag zu wählen, der mit Aktienfonds anspart.

Mit der Rürup-Rente können Sie von attraktiven steuerlichen Vorteilen profitieren. Im Steuerjahr 2021 können Sie oder 92%  der Beiträge steuerlich geltend machen. Der Prozentsatz wird in Zukunft stufenweise erhöht, sodass ab 2025 die Beiträge komplett absetzbar sind. Um von den Steuervorteilen der Rürup-Rente zu profitieren, gilt die Beitragsbemessungsgrenze.

Für junge Selbständige mit geringem Budget ist die Rürup-Rente eher ungeeignet. Denn zu Beginn ist nicht nur der Gewinn unbeständig, sondern auch das Einkommen gering.

Private Geldanlagen

Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich mit privaten Geldanlagen zu versichern, etwa Sparverträge oder Immobilien.

Achtung: Maßnahmen zur privaten Altersvorsorge müssen vor einer Pfändung geschützt werden. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Die gesetzliche Grenze des Pfändungsschutzes ist nicht überschritten (§ 851 c Zivilprozessordnung).
  • Die Rente wird erst gewährt, wenn das 60. Lebensjahr vollendet oder die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
  • Es werden keine Dritten als Berechtigte bestimmt. Ausgenommen sind die Hinterbliebenen.
  • Es ist keine Zahlung für eine Kapitalleistung vereinbart. Ausgenommen ist eine Zahlung für den Todesfall.

Haftpflichtversicherung

Zwar handelt es sich bei der Haftpflichtversicherung streng genommen nicht um eine Art Altersvorsorge, aber sie kann auch dabei helfen, Ihre Existenz zu sichern. Denn wenn Sie einen Unfall verursachen und damit Dritten schaden, müssen Sie oft mit Schadensersatzforderungen rechnen und selbst für sie haften. Nutzen Sie eine Haftpflichtversicherung für Dienstleister und Freiberufler, übernimmt der Versicherungsanbieter die Schadensersatzkosten. Für die Versicherung zahlen Sie jährlich einen festen Betrag. Sind Sie verheiratet oder haben Sie einen eingetragenen Lebenspartner, zahlen Sie sogar vergünstigte Beiträge.

 

Fazit zur Altersvorsorge für Selbständige

Niemand kann voraussehen, wie es Ihnen und Ihrem Unternehmen in den nächsten Jahrzehnten ergehen wird. Darum lohnt es sich, sich möglichst früh über die Möglichkeiten zur Altersvorsorge für Selbständige zu informieren, Angebote privater Anbieter zu vergleichen und die Lösung zu wählen, die zu Ihrer Situation am besten passt. Da es sich bei der Altersvorsorge um eine elementare Entscheidung handelt, suchen Sie unbedingt den Rat eines Experten und sorgen Sie schon jetzt dafür, dass Sie im Alter finanziell abgesichert sind.

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