Verletzt sich eine Person während der Arbeit, ist das nicht immer auch ein gesetzlicher Arbeitsunfall. Entscheidend ist, dass die berufliche Tätigkeit für den Schaden ursächlich ist. So auch bei diesem Nachbarschaftsstreit.
Nachbarschaftsstreit – Aussage gegen Aussage
Ein Nachbarschaftsstreit ist kein Arbeitsunfall – auch dann nicht, wenn er während der Arbeitszeit ausgetragen wird. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg betont (Az.: L 6 U 3639/16). Es wies damit einen Landwirt aus dem Raum Reutlingen ab. Nach eigenen Angaben war er auf dem Feld von einem Nachbarn angegriffen und am Arm verletzt worden. Der Nachbar gab demgegenüber an, der Landwirt habe ihn angegriffen und sei gestürzt. Weil Aussage gegen Aussage stand, stellte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ein.
Kein Arbeitsunfall
Unabhängig von der Schuldfrage handelt es sich hier nicht um einen Arbeitsunfall, urteilte nun das Landessozialgericht. Denn ein Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung liege nur vor, „wenn die berufliche Tätigkeit Ursache für einen eingetretenen Gesundheitsschaden ist“. Hier gehe die Verletzung unabhängig vom Tathergang auf einen jahrelangen Nachbarschaftsstreit zurück. „Er steht damit von Vorneherein nicht in Zusammenhang mit der Berufstätigkeit des Klägers“, betonten die Stuttgarter Richter.