Gewerbeerlaubnis im Bewachungsgewerbe – Voraussetzungen und Verordnungen

aktualisiert am 20. Oktober 2023 2 Minuten zu lesen
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Bevor Sie eine selbständige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe ausüben dürfen, benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis. Welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und wie die Anforderungen aussehen, erfahren Sie hier.

 

Gewerbeerlaubnis: Bewachungsverordnung

Seit einer einschneidenden Gesetzesänderung im Jahr 2002 müssen sowohl Bewachungspersonal als auch Bewachungsgewerbetreibende einen erheblichen Mehraufwand leisten, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten (§ 34a der Gewerbeordnung). Unter anderem wurde zusätzlich eine neue Sachkundeprüfung eingeführt. 2016 entfiel das sogenannte „Unterrichtungsverfahren für Gewerbetreibende im Bewachungsgewerbe“, seither ist lediglich die Sachkundeprüfung erforderlich.

 

Wer zählt zum Bewachungsgewerbe?

Laut der Musterverwaltungsvorschrift des Bundes fällt ins Bewachungsgewerbe, wer eine „aktive Obhutstätigkeit“ ausführt. Daran gekoppelt ist eine Schutzabsicht, die das Bewachungsgewerbe von reinen Beobachtungs- oder Kontrolltätigkeiten unterscheidet. Ein anderes wichtiges Kriterium ist das Begriffsmerkmal „Schutz vor Leben und Eigentum“: Demzufolge gilt zu beurteilen, ob die Bewachung zu den Hauptleistungen gehört.

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Voraussetzungen für die Gewerbeerlaubnis

Da mittlerweile das Unterrichtungsverfahren für das Bewachungsgewerbe entfallen ist, ist nur noch die Sachkundeprüfung erforderlich. Diese soll den Nachweis erbringen, dass Kenntnisse über die rechtlichen Vorschriften, Pflichten und Befugnisse vorhanden sind, die für die Ausübung der Tätigkeit notwendig sind. Die Sachkundeprüfung muss jeder, der eine bewachungsgewerbliche Tätigkeit ausüben möchte, absolvieren – egal ob Unternehmer oder Angestellter. Davon befreit sind ausschließlich Personen mit bestimmten Ausbildungsabschlüssen, z.B. Fachkräfte für Sicherheit oder den Bundesgrenzschutz. Die Sachkundeprüfung ist bei der IHK abzulegen. Gegenstand der Sachkundeprüfung sind u. a. folgende Bereiche:

  • Inhalte des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB)
  • Straf- und Strafverfahrensrecht inkl. Umgang mit Waffen
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Nach Bestehen der Sachkundeprüfung bekommen Sie eine Bescheinigung von der IHK ausgehändigt, die beim Gewerbetreibenden bzw. Arbeitgeber vorgelegt werden muss.

Die Gewerbeerlaubnis ist besonders relevant für Sie, wenn Sie sich mit einer Sicherheitsfirma selbständig machen möchten.

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