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Intro
Sie möchten sich als Yogi bzw. als Yogini selbständig machen? Machen Sie sich dafür den Trend zu Nutze: Die Yoga-Industrie boomt. Weltweit machen sich mehr und mehr Yoginis bzw. Yogis mit ihrem eigenen Yogastudio selbständig, um die Lehre von Meditation, Entspannung und Wohlbefinden zu verbreiten. Jedoch sind Yogastudios noch nicht flächendeckend verbreitet; die Nachfrage ist deshalb pro Studio hoch. Sie möchten anderen Menschen auch dabei helfen, zu meditieren, ihr Chakra zu öffnen und mit mehr als dem Sonnengruß und Pranayama Körper und Geist in Einklang zu bringen? Dann lesen Sie hier weiter und erfahren Sie, wie Ihre ersten Schritte aussehen, um ein Yogastudio zu eröffnen.
Andreas Munck
Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.
- Startup Experte
- 7 Jahre Erfahrung
Welche Anforderungen muss ich erfüllen, um ein Yogastudio zu eröffnen?
Wenn Sie sich als Yogi bzw. als Yogini selbständig machen möchten, benötigen Sie eine Ausbildung zum Yogalehrer bzw. zur Yogalehrerin. Diese wird von vielen zertifizierten Anbietern, aber auch von Privatleuten angeboten und variiert in der Dauer und Intensität je nachdem, für welche Art von Yoga Sie sich entscheiden. Die Ausbildung zum Yogalehrer sollte zertifiziert sein, zum Beispiel von der Yoga Alliance, dem BDY (Berufsverband der Yogalehrer) oder IKYTA (International Kundalini Yoga Teachers Association). Diese Zertifizierung garantiert Ihnen einen Ausbildungslehrgang mit professionellen Standards.
Es gibt Yogalehrer-Kurse für alle gängigen Yoga-Formen und -Lehren:
- Vinyasa Yoga
- Ashtanga Yoga
- Anusara Yoga
- Hatha Yoga
- Power Yoga
- Kundalini Yoga
- Flow Yoga
- …
Um den Yoga-Stil oder die Yoga-Lehre zu entdecken, die zu Ihnen passt und die Sie am besten an Ihre Schüler weitergeben können, besuchen Sie Workshops o. Ä. bei anerkannten Trainern oder trainieren Sie zur Probe in einem anerkannten Studio. Sobald Sie qualifizierter Yogalehrer sind, steht Ihrer Selbständigkeit nichts mehr im Wege. Beachten Sie jedoch, dass Yogalehrer rein rechtlich gesehen nicht mehr zu den Freiberuflern zählen. Demnach müssen Sie Ihr Yogastudio gewerblich anmelden, können aber ggf. von der Kleinunternehmerregelung profitieren: Ihr Jahresumsatz inkl. Umsatzsteuer des ersten Jahres darf 22.000 (ab Steuerjahr 2020) / 17.500 Euro (bis Steuerjahr 2019) nicht überschreiten, der des zweiten Jahres darf nicht höher als 50.000 Euro sein, damit Sie von der Umsatzsteuer befreit werden.
Yogastudio als GmbH, UG, GbR oder Einzelunternehmen: Rechtsform wählen
Um sich den Traum vom eigenen Yogastudio erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die GmbH, die UG, die GbR oder das Einzelunternehmen. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.
Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:
- Mehr zur Gründung einer GmbH
- Mehr zur Gründung einer UG
- Mehr zur Gründung einer GbR
- Mehr zur Gründung eines Einzelunternehmens
Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.
Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?
Unsere Pakete für Ihre Gründung eines Yoga-Studios
Nachdem Sie Ihre Firma gegründet haben, stehen nun diverse Anmeldungen an und bei den Rechtsformen UG und GmbH auch der Handelsregistereintrag, damit Ihr Unternehmen gewerblich korrekt angemeldet ist und Sie und ggf. Ihre Mitarbeiter versichert sind.
Yogastudio eröffnen: Unternehmensnachfolge und Franchise
Anstatt von Grund auf ein neues Yogastudio aufzubauen, gibt es zwei Alternativen zur Neugründung: Unternehmensnachfolge und Franchising. Bei der Unternehmensnachfolge beziehen Sie ein bereits bestehendes Yogastudio, dessen Geschäftsführung den Betrieb aufgeben möchte. Hier können Sie mit einer bereits für Yoga angepassten Einrichtung Geld sparen und auch einiges an Bürokratiearbeit vermeiden: Sie kaufen die bestehende Firma einfach auf.
Beim Franchising profitieren Sie von der Erfahrung eines bereits bestehenden und erfolgreichen Geschäftskonzeptes, indem Sie mit Ihrer Firmengründung einfach eine neue Filiale eines Konzerns eröffnen. In unserem Ratgeber finden Sie weitere Infos zum Thema „Franchise-Unternehmen gründen”.