Jahresabschluss Kapitalgesellschaft: Bestandteile und Fristen auf einen Blick

Kapitalgesellschaften müssen mehr Transparenz leisten. Diese Tatsache wird besonders beim Thema Jahresabschluss offensichtlich In diesem Artikel finden Sie einen Überblick, welche besonderen gesetzlichen Regelungen es für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften gibt und was Sie rechtsformspezifisch beachten müssen.

 

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Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft – Was gibt es zu beachten?

Im Vergleich zu Personenhandelsgesellschaften oder bilanzierungspflichtigen Einzelunternehmen müssen Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung ihres Jahresabschlusses mehr Vorschriften beachten: Neben der üblichen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum Bilanzstichtag muss auch ein Anhang erstellt werden. Zudem werden die weiteren Anforderungen an den Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft anhand § 267 Handelsgesetzbuch (HGB) – abhängig von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft.

So bedarf es für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften zusätzlich zum Jahresabschluss noch eines Lageberichts. Während Kapitalgesellschaften großer und mittelgroßer Größe lediglich drei Monate nach Beginn des neuen Geschäftsjahres Zeit haben, ihren Jahresabschluss zu erstellen, können sich kleine Kapitalgesellschaften über ein Zeitfenster von sechs Monaten freuen. Details können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen.

Besonderheiten zur Offenlegung des Jahresabschlusses

Das Gesetz fordert eine Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften (laut Gesetz: AG, GmbH, UG, KGaA und oHG, KG). Jedoch gelten je nach Einteilung in die drei Größenklassen verschiedene Publizitätspflichten und ggf. müssen nicht alle Informationen offengelegt werden:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: Nur die Bilanz und der Anhang unterliegen der Veröffentlichungspflicht, Informationen die Gewinn- und Verlustrechnung betreffend müssen nicht in der Veröffentlichung enthalten sein.
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: Der Jahresabschluss bedarf der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer und einer Veröffentlichung innerhalb von zwölf Monaten (im Handelsregister oder Bundesanzeiger).
  • Aktiengesellschaften müssen zusätzlich noch einen Geschäftsbericht erstellen, der dem kompletten Jahresabschluss samt Anhang enthält. Dieser ist vor allem an die Aktionäre gerichtet.

 

Jahresabschluss Kapitalgesellschaft: Fristen und Bestandteile nach Größenklasse

Unternehmensgröße klein mittel groß
Frist bis zu 6 Monate 3 Monate 3 Monate
Bilanz verkürzt verkürzt vollständig
GuV verkürzt verkürzt vollständig
Anhang verkürzt verkürzt vollständig
Lagebericht nein ja ja
Jahresabschlussprüfung nein ja ja
Bericht des Aufsichtsrats nein ja ja
Veröffentlichung Hinterlegung* Offenlegung** Offenlegung**

* Hinterlegung bedeutet, dass der Jahresabschluss nicht online oder öffentlich einsehbar ist. Einsicht ist nur gegen eine Gebühr möglich.
** Offenlegung bedeutet, dass der Jahresabschluss öffentlich und online im Unternehmensregister einsehbar ist.

Wie die Größenklassen in § 267 HGB exakt definiert sind, können Sie im Artikel zum Thema genauer nachlesen.

Was ist bei der Prüfung durch einen Abschlussprüfer zu beachten?

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss von einem Abschlussprüfer überprüfen zu lassen. In dieser Abschlussprüfung wird kontrolliert, ob die Vorschriften der Rechnungslegung von der Kapitalgesellschaft eingehalten wurden. Kleine Kapitalgesellschaften, die nicht verpflichtet sind, eine Abschlussprüfung vornehmen zu lassen, können sich freiwillig dazu entscheiden.

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Anhang zum Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft: Was muss rein?

Der Anhang beinhaltet zusätzliche Angaben zu Bilanz und GuV gemäß §§ 284 und 285 HGB, unter anderem:

  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die auf die Posten der Bilanz und GuV angewandt wurden
  • Abweichungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (inkl. Begründung)
  • Angaben zu in die Herstellungskosten einbezogenen Zinsen für Fremdkapital
  • Abschreibungen in ihrer Gesamtheit:
    • zu Beginn und zu Ende des Geschäftsjahres
    • im Laufe des Geschäftsjahres vorgenommene Abschreibungen
    • Änderungen in den Abschreibungen
  • Detaillierte Aufgliederung für jeden Posten:
    • Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
    • Gesamtbetrag der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten, die durch Pfand- oder ähnliche Rechte gesichert sind (inkl. Angabe und Form der Sicherheiten)
  • Risiken, Vorteile und finanzielle Auswirkung nicht in der Bilanz enthaltener Geschäfte – soweit diese wesentlich und deren Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist
  • Gesamtbetrag der sonstigen, nicht in der Bilanz aufgeführten finanziellen Verpflichtungen – Verpflichtungen die
  • Altersvorsorge betreffend oder verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen gegenüber müssen gesondert angegeben werden
  • Durchschnittliche Anzahl der angestellten Mitarbeiter, aufgeteilt nach Gruppen

Eine Übersicht des Anhangs finden Sie im Artikel zum Thema Anhang zum Jahresabschluss für die UG. Die Inhalte lassen sich auf andere Rechtsformen übertragen.

 

Jahresabschluss für große Kapitalgesellschaften: Der Lagebericht

Für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften ist neben dem Jahresabschluss auch noch ein Lagebericht zu erstellen. Inhalt des Lageberichts ist gemäß § 289 HGB ein Überblick der aktuellen und zukünftigen (Finanz-)Lage des Unternehmens. Nach den Standards der deutschen Rechnungslegung sind folgende Bestandteile Pflicht im Lagebericht:

  • Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
  • Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen
  • Corporate Social Responsibility (unternehmerische Gesellschaftsverantwortung)

Der Lagebericht soll speziell Gläubigern ein kompaktes Gesamtbild des Unternehmens und dessen voraussichtlicher Entwicklung verschaffen. Details können Sie im Artikel zum Thema nachlesen.

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Jahresabschluss Kapitalgesellschaft nach Rechtsform

Fast jede Rechtsform muss bei der Aufstellung des Jahresabschlusses Besonderheiten beachten. Speziell was die Gewinnverwendung betrifft, gibt es einige Unterschiede je nach Rechtsform.

Jahresabschluss für GmbH und UG

Sowohl beim Jahresabschluss der GmbH als auch bei der UG obliegt seine Feststellung und die Ergebnisverwendung der Gesellschafterversammlung. Weitere Besonderheiten gelten weder bei GmbH noch UG – der Jahresabschluss bzw. die zusätzlich aufzustellenden Berichte richten sich wie bei den anderen Kapitalgesellschaften nach den Größenordnungen gemäß HGB.

Weiteres zum Jahresabschluss der GmbH sowie zum Jahresabschluss für die UG finden Sie in den entsprechenden Artikeln.

Jahresabschluss der Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaften, die börsennotiert sind, müssen zusätzlich zum Jahresabschluss noch eine Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) abgeben. Der Corporate Governance Kodex ist ein Regelwerk für börsennotierte Unternehmen mit Anregungen zur guten Unternehmensführung – hiermit sollen Regelungen zur Unternehmensführung für nationale und internationale Investoren verständlich gemacht werden. In der Erklärung zum DCGK muss die AG also informieren, ob und inwieweit die Empfehlungen des Kodex eingehalten wurden. Der Jahresabschluss der Aktiengesellschaft muss weiterhin entweder durch den Vorstand und den Aufsichtsrat oder aber durch die Hauptversammlung festgestellt werden.

Eine weitere Besonderheit beim Jahresabschluss für Aktiengesellschaften ist die Erstellung eines Geschäftsberichts, der nicht nur den gesamten Jahresabschluss samt Anhang, sondern auch weitere Erläuterungen und Ergänzungen enthält. Dieser Geschäftsbericht ist vor allem an die Aktionäre der AG gerichtet.

Jahresabschluss für gemeinnützige Gesellschaften

Für gemeinnützige Kapitalgesellschaften wie die gUG oder die gGmbH gelten besondere Regelungen beim Jahresabschluss: So müssen gemeinnützige Gesellschaften nachweisen, dass ihre Mittel satzungsgemäß verwendet und keine verdeckten Gewinnausschüttungen vorgenommen wurden. Da die gGmbH und die gUG aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit Steuervorteile genießen, müssen diese im Jahresabschluss nachweisen, dass ihre Gewinne auch nur für den festgelegten, gemeinnützigen Zweck verwendet werden.

Wie Sie den Gewinn Ihres Unternehmens ermitteln, können Sie in diesem Ratgeberartikel nachlesen.

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