Arbeitsrecht: Ist ein Arbeitsunfall im Homeoffice versichert?

aktualisiert am 20. Oktober 2023 2 Minuten zu lesen
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Zu Hause Arbeiten ist eine praktische Sache. Doch was passiert, wenn ein Arbeitnehmer zu Hause einen Unfall hat?

Arbeitnehmer, die am Arbeitsplatz einen Unfall haben, sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Für die Heimarbeit gilt dagegen nur ein eingeschränkter Schutz. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichtes hervor.

 

Treppensturz als Arbeitsunfall?

Im verhandelten Fall arbeitete eine Mitarbeiterin des Landebetriebs Mobilität in Rheinland-Pfalz von zu Hause aus. Das Büro der Mitarbeiterin befindet sich im Dachgeschoss, die Betriebsmittel im Arbeitszimmer stellt das Land zur Verfügung.

Die Frau leidet an Asthma und einer Lungenkrankheit und muss deshalb viel trinken. Als sie Wasser aus der Küche im Erdgeschoss holen wollte, stürzte sie auf der Treppe und brach sich den linken Fuß. In Betrieben gilt, dass Unfälle auf der Toilette oder in der Kantine nicht versichert sind, der Weg dahin dagegen schon.

Anders bei Heimarbeitern. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz erkannte den Treppenunfall der Frau nicht als Arbeitsunfall an. Zurecht, hat das Bundessozialgericht entschieden.

 

Wegunfall zu Hause kein Arbeitsunfall

Die Begründung: Im Betrieb sei die Nahrungsaufnahme in betriebliche Abläufe eingebunden. Zudem sei der Arbeitgeber für die Gestaltung und Sicherheit der Wege verantwortlich. Schließlich könnten die Berufsgenossenschaften entsprechende Auflagen machen.

Anders bei der Wohnung der Klägerin. Sie habe die Wohnung selbst eingerichtet und musste auch keine Vorgaben bezüglich ihrer Pausenzeiten erfüllen. Anders als im Betrieb konnte die Berufsgenossenschaft beispielsweise nicht anordnen, Signalbänder an den Treppenabsätzen anzubringen.

Hintergrund: Je nachdem ob es sich um einen privaten oder Arbeitsunfall handelt, müssen entweder die Krankenversicherer oder die Berufsgenossenschaft bezahlen. In der Regel gibt es nach einem Arbeitsunfall mehr Leistungen, etwa durch Verletztengeld oder eine finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers zum Erhalt des Arbeitsplatzes.

Urteil des Bundessozialgerichts

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