Domain sichern für die Unternehmenswebseite: So funktioniert’s!

aktualisiert am 20. Oktober 2023 9 Minuten zu lesen
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Was haben Markenrecht und Domainrecht gemeinsam? Worauf müssen Gründer achten, bevor sie die Domain für ihre eigene Webseite auswählen? Das Domainrecht ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, jedoch finden diverse Gesetze Anwendung. Hier finden Sie alles, was Sie als Domaininhaber wissen müssen.

 

Domainrecht sichern: Grundlegendes

Früher oder später müssen sich Gründer mit dem Domainrecht auseinandersetzen. Denn die eigene Domain ist das Aushängeschild Ihres Unternehmens. Sie beweist Professionalität und hilft Ihren Kunden dabei, schnell auf Ihr Angebot aufmerksam zu werden und sich weitere Informationen zu beschaffen. Jeder professionelle Webhosting-Service bietet Ihnen beim Abschluss eines Webhostingvertrages die Anmeldung einer oder mehrerer Domains für Ihre Website an. Bevor Sie jedoch eine Domain registrieren, sollten Sie sichergehen, dass Ihnen die Registrierung Ihrer Wunschdomain zusteht.

Domainrecht: Regelungen in Deutschland

In Deutschland existiert kein einheitliches Gesetz zur Regelung des Domainrechts. Um Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich zu lösen, wird auf diverse Gesetze zurückgegriffen. Unter anderem werden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Markengesetz (MarkenG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als Referenzen genutzt.

Je nach den individuellen Umständen der Domain sind folgende Möglichkeiten des Domainschutzes denkbar:

  • Markenschutz
  • Unternehmenskennzeichen
  • Namensrecht

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Domain als Marke

Wie bei Firmennamen und Slogans besteht auch bei Domains die Möglichkeit, den Wortbestandteil als Wortmarke zu schützen. Voraussetzung für diesen Schutz ist, dass unter der Domain die selben Produkte und Dienstleistungen vertrieben werden, für die die registrierte Marke eingetragen ist. Sollte der Wortbestandteil der Domain nur als Teil einer Wort-/Bildmarke geschützt sein, hängt die Schutzfähigkeit von der Unterscheidungskraft des Wortbestandteils ab. Rein beschreibende Angaben als Wortbestandteil können nicht geschützt werden.

 

Streit ums Domainrecht: Mögliche Gründe

Die erfolgreiche Registrierung einer Domain bedeutet nicht unbedingt, dass niemand Ihren Anspruch anfechten wird. Zwar gibt es im Internet eine große Auswahl an kostenlosen Tools, mit denen Sie innerhalb von Sekunden herausfinden können, ob eine Domain bereits vergeben ist, mehr Funktionen stehen Ihnen mit diesen Tools allerdings nicht zur Verfügung. Im Folgenden finden Sie mehrere Gründe, warum andere Ihnen Ihre Domain streitig machen können.

Verletzung der Namensrechte

Bereits im Vorfeld sollten Sie die Namensrechte beachten. Registrieren Sie zum Beispiel einen anderen Namen als Ihren eigenen als Domain, beispielsweise www.janusz-friedrich.de, beeinträchtigen Sie ein besonders schutzwürdiges Interesse einer Person, die tatsächlich Janusz Friedrich heißt. Jeder Domainname kann nur einmal vergeben werden. Wenn Sie die Domain www.janusz-friedrich.de registrieren, schließen Sie Janusz Friedrich von der Nutzung seines eigenen Namens als Domainnamen unter der Top-Level-Domain .de aus. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie den Domainnamen treuhänderisch für einen Namensträger halten. Gibt es mehrere Personen, die Janusz Friedrich heißen, so hat derjenige das Nutzungsrecht, der seinen Namen zuerst als Domain registriert.

Ein Problem stellt in diesem Fall dar, dass kein Überprüfungsverfahren existiert, dass eine Domainregistrierung mit Eigennamen im Auftrag des Namensträgers erfolgt ist. Um sich die Priorität für einen solchen Domainnamen zu sichern, wird bei der zuständigen Domainverwaltung der sogenannte Dispute-Antrag gestellt. Für .de-Domains ist das Deutsche Network Informations Center (DENIC) mit Sitz in Frankfurt am Main verantwortlich, für .com- und .net-Domains das amerikanische Unternehmen Verisign mit Sitz in Reston, Vermont.

Markenrecht und Domainrecht

Rechtlich betrachtet, haben Marken Vorrang vor Domains. Konkret bedeutet das, dass Markeninhaber Unterlassungsansprüche geltend machen und eine Domainlöschung einfordern können (vgl. §§ 14, 15 MarkenG), wenn ihre Marken von Dritten in Domains unbefugt eingesetzt werden. Auch wenn die Domain vom DENIC oder Verisign ordnungsgemäß registriert wurde, dürfen keine Marken darin vorkommen. Der berechtigte Nutzer des betroffenen Zeichens besitzt in diesem Fall das sogenannte „bessere Recht”.  Auch wenn die Domain bereits zu einem früheren Zeitpunkt existiert hat, genießt die Marke im Rechtsstreit in der Regel Vorrang. Ein Ausnahmefall kann bei einem überragenden Bekanntheitsgrad einer Domain eintreten.

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Unternehmenskennzeichen, Werktitel und Domainrecht

Genau wie Marken genießen Unternehmenskennzeichen und Werktitel markenrechtlichen Schutz. Sie können als geschäftliche Bezeichnungen (vgl. § 5 Abs. 1, Abs. 3 MarkenG) geschützt und genutzt werden. Zur Anfechtung einer Domain, die im Wortlaut mit einem Werktitel oder Unternehmenskennzeichen identisch ist, muss eine Verwechslungsgefahr gegeben sein.

Tippfehler-Domains

So verlockend es auch sein mag, vom Traffic eines etablierten Großunternehmens mit wenig Aufwand profitieren zu können: Die Registrierung von Domains, die sich nur durch Tippfehler von etablierten Domains unterscheiden (z. B. vollkswagen.de, tamblr.com, rewwe.de) ist tabu, wenn Sie nicht der Betreiber der betroffenen Firma sind!

Diese Taktik wird gerne von sogenannten „Typosquattern” angewendet, um sich unberechtigte Vorteile bei Google Adwords zu erschleichen. Oft werden Benutzer beim Klick auf Tippfehler-Domains auf Konkurrenzangebote oder auf unseriöse Seiten mit Raubkopien, Werbespam oder pornografischem Material weitergeleitet. Damit begehen sie nicht nur eine Markenrechtsverletzung, sondern auch unlauteren Wettbewerb.

 

Domainrecht: Beispiele für Urteile

An dieser Stelle sind einige Fälle aus dem Domainrecht und deren Urteile aufgeführt. So erfahren Sie, wie solche Fälle in der deutschen Rechtsprechung gehandhabt werden.

Beispiel 1: Bundesarbeitsgericht und bag.de

Die Bundesrepublik Deutschland klagte gegen die Inhaberin der Domain bag.de, die unter dieser Adresse eine Platzhalter-Seite eingerichtet hatte, um sie später verkaufen zu können. Die Klage wurde damit begründet, dass das Kürzel BAG für das Bundesarbeitsgericht verwendet wird. Dagegen argumentierte die Domain-Inhaberin, dass das Kürzel nicht nur vielseitig verwendet werden kann, sondern dass es auch ähnlich aussieht wie das englische Wort “bag” (Tasche). Das Landgericht Köln entschied zugunsten der Bundesrepublik, denn das Bundesarbeitsgericht wurde nicht nur in seinem Namensrecht aus § 12 BGB verletzt, sondern die Domaininhaberin hatte neben dem wirtschaftlichen Verwertungsinteresse kein eigenes Interesse an der Nutzung der Domain geltend machen können (Urteil vom 26. August 2014, Az.: 33 O 56/14).

Beispiel 2: Worth und worth.de

Ein Student, der unter der Domain worth.de ein Informationsportal zu Finanzen und Anlagestrategien betreibt, wurde von der Gemeinde Worth (Kreis Herzogtum Lauenburg) verklagt, weil sie darin einen Wettbewerbsnachteil im Stadtmarketing sieht. Das Landgericht Lübeck gab jedoch dem Inhaber der Domain worth.de Recht, da er die Domain noch vor der Gemeinde Worth registriert hatte. Zwar kann der Domaininhaber nach dem Prioritätsprinzip zurücktreten, wenn die Gemeinde einen überragenden Bekanntheitsgrad besitzt, dies ist bei der Gemeinde Worth allerdings nicht der Fall (Urteil vom 06. Juni 2011, Az.: 6 O 340/10).

 

Domainkonflikte vor der Anmeldung verhindern

Domainkonflikte sind nicht nur ärgerlich, sondern nehmen auch einiges an zeitlichem und finanziellem Aufwand auf sich. Die Domainverwalter des DENIC und Verisign übernehmen selbst keine rechtliche Haftung für Domains. Aus diesem Grund sollten Sie schon vor der Domainanmeldung sichergehen, dass Ihnen niemand Ihre Domain streitig machen kann. Dabei kann Ihnen beispielsweise eine Markenrecherche behilflich sein.

Bei Detailfragen zu Ihrer potenziellen Domain, die durch allgemeine Ratgeber nicht geklärt werden können, nehmen Sie am besten die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch, der sich auf Domainrecht spezialisiert hat. Sollte das Markenrecht zusätzlich zum Domainrecht eine Rolle bei Ihrem Domainstreit spielen, kann die zusätzliche Beratung eines Anwalts für Markenrecht eine zuverlässige Ergänzung sein.

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