Geschäftskonto in Deutschland eröffnen: Erforderliche Dokumente

Sie möchten ein Unternehmen in Deutschland gründen und benötigen dafür ein Geschäftskonto bei einer deutschen Bank? Zur Eröffnung benötigen Sie eine Reihe verschiedener Dokumente. Um Ihre Identität nachzuweisen, haben Sie mehrere Möglichkeiten.

 

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Inhaltsverzeichnis

Geschäftskonto eröffnen: Filial- oder Direktbank?

Sie können Ihr Geschäftskonto entweder bei einer Direkt- oder einer Filialbank eröffnen. Eine Direktbank besitzt keine für Kunden besuchbare Niederlassung, insofern muss die Kommunikation hier telefonisch, postalisch und/oder online erfolgen. Eine Filialbank hingegen besitzt mindestens eine Niederlassung und Kunden können ihr Geschäftskonto persönlich und vor Ort eröffnen.

 

Geschäftskontovergleich: Konditionen 2024

 

Geschäftskonto in Deutschland eröffnen als natürliche Person: Benötigte Dokumente

Möchten Sie eine Personengesellschaft gründen oder sich als Einzelperson selbständig machen, ist ein einfaches Girokonto ausreichend. Zur Eröffnung eines Girokontos bei einer in Deutschland ansässigen Bank benötigen Sie folgende Unterlagen:

☑️ Dokumente zur Identitätsbestätigung für jede vertretungsberechtige Person:
☑️ gültiges Ausweisdokument 
☑️ Meldebescheinigung (bei ausländischem Ausweis und Wohnsitz in Deutschland)
☑️ Apostille oder Legalisation bei ausländischem Ausweis (inkl. Angaben zu Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse und Staatsangehörigkeit)
☑️ Steuerbescheid oder aktuelle Strom-, Wasser- oder Gasrechnung (falls Ausweis ohne Adresse/keine Meldebescheinigung für deutschen Wohnsitz)
☑️ Notariell beglaubigte Vollmacht für Vertretungsperson (falls zukünftiger Kontoinhaber nicht persönlich vor Ort sein kann)

Die benötigten Dokumente können je nach Banktyp (Digitalbank, Direktbank oder Filialbank) und Ihrem Wohnsitz (EU/EWR/Drittländer) etwas variieren. Im Zweifelsfall bitten Sie die Bank, bei der Sie das Konto eröffnen möchten, um genaue Informationen, welche Dokumente benötigt werden.

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Geschäftskonto in Deutschland eröffnen als juristische Person: Benötigte Dokumente

Möchten Sie sich mit einer Kapitalgesellschaft selbständig machen, ist der Inhaber Ihres Geschäftskontos eine juristische Person. In diesem Fall reicht ein herkömmliches Girokonto nicht aus, stattdessen ist ein Geschäftskonto im Namen der Gesellschaft zu eröffnen.

Um als Kapitalgesellschaft ein Geschäftskonto in Deutschland zu eröffnen, benötigen Sie folgende Dokumente:

☑️Notariell beglaubigtes Musterprotokoll/beglaubigte Satzung inkl. Gesellschafterliste
☑️ Dokumente zur Identitätsbestätigung von allen Geschäftsführern/Vorständen:
☑️ Gültige Ausweisdokumente
☑️ Meldebescheinigungen (bei ausländischen Ausweisen und Wohnsitz in Deutschland)
☑️ Apostille oder Legalisation bei ausländischen Ausweisen (inkl. Angaben zu Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse und Staatsangehörigkeit)
☑️ Steuerbescheide oder aktuelle Strom-, Wasser- oder Gasrechnungen (falls Ausweis ohne Adresse/keine Meldebescheinigung für deutschen Wohnsitz)
☑️ Notariell beglaubigte Vollmachten für Vertretungspersonen (falls Geschäftsführer/Vorstände nicht persönlich vor Ort sein können)
☑️ Apostille oder Legalisation bei nicht in Deutschland beglaubigten Vollmachten

Beachten Sie bitte, dass viele Banken ein persönliches Erscheinen der Geschäftsführung/des Vorstandes voraussetzen und bei UGs/GmbHs häufig auch auf ein vollzähliges Erscheinen aller Gesellschafter bestehen. (Mehr Infos zur Geschäftskontoeröffnung bei UG/GmbH) Auch Vertretungspersonen werden nicht in jedem Fall akzeptiert. Erfragen Sie daher vor dem Banktermin, welche Personen anwesend sein müssen.

 

Geschäftskonto eröffnen: So können Sie ihre Identität bestätigen

Identitätsbestimmung vor Ort in der Filialbank

Handelt es sich um eine Filialbank und es ist Ihnen möglich, persönlich in einer Geschäftsstelle zu erscheinen, können Sie Ihre Identität in der Filiale bestätigen, indem Sie die oben genannten Dokumente vorlegen. Falls Sie sich jedoch vertreten lassen möchten, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht für die Vertretungsperson plus Apostille bzw. Legalisation für die entsprechende Vollmacht, falls diese im Ausland erstellt und beglaubigt wurde. Jedoch akzeptiert nicht jede Bank eine Vertretung bei der Kontoeröffnung.

Identitätsbestimmung in einer Filiale der Deutschen Post (PostIdent-Verfahren)

Sofern Sie sich in Deutschland aufhalten, jedoch nicht die Geschäftsstelle Ihrer Bank aufsuchen können, haben Sie die Möglichkeit, sich per PostIdent-Verfahren zu identifizieren. Das geht ganz einfach: Sie begeben sich in eine Filiale der Deutschen Post, bringen den ausgefüllten Kontoantrag sowie alle für Sie relevanten oben genannten Ausweisdokumente mit. Die Dokumente werden dann eingescannt und für die Bank auf einem Server zur Einsicht abgelegt. Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Bank ab, ob sie dieses Verfahren akzeptiert.

Identitätsbestimmung per VideoIdent-Verfahren

Befinden Sie sich im Ausland, nutzen Sie am besten das VideoIdent-Verfahren. Hier versenden Sie alle Anmeldeformulare elektronisch und legitimieren sich einfach über einen Video-Anruf. Sie benötigen lediglich Computer, Tablet oder Handy, eine Webcam sowie eine funktionierende Internetverbindung. Hierbei wird eine Videoverbindung mit der Bank hergestellt und Sie werden gebeten Ihre Ausweisdokumente in die Kamera zu halten. Diese werden dann elektronisch überprüft. In der Regel dauert ein solcher Prozess nur wenige Minuten. Auch dieses Verfahren wird nicht von jeder Bank durchgeführt. Klären Sie daher unbedingt rechtzeitig ab, welche Verfahren Ihnen zur Auswahl stehen.

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Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte

Sollten Sie nicht vor Ort erscheinen können und Ihre Bank akzeptiert weder Vertretungsperson noch PostIdent- oder VideoIdent-Verfahren, müssen Sie Ihre Identität auf andere Weise legitimieren lassen. In einem solchen Fall können Sie auf die sogenannte „Identitätsfeststellung durch zuverlässige Dritte” zurückgreifen, die EU-weit und teilweise auch in EWR- und Drittstaaten* ermöglicht wird: Banken, Kreditinstitute, Steuerberater, Rechtsanwälte, vereidigte Buchprüfer sowie Notare sind dazu berechtigt, eine Legitimationsprüfung durchzuführen. Falls Sie diese Methode in Anspruch nehmen können, werden folgende Dokumente benötigt:

☑️ Formular zur „Feststellung von Identität, Wohnsitz und Steuer-Identifikationsnummer”
☑️ gültige Ausweisdokumente (siehe oben)
☑️ Eröffnungsunterlagen für das Konto

Die entsprechenden Formulare werden nun vom „zuverlässigen Dritten” für Sie ausgefüllt und an Ihre Wunschbank versendet; Sie müssen lediglich eine Unterschrift leisten. Gegebenenfalls werden noch Beglaubigungen der Unterschrift des zuverlässigen Dritten benötigt.

Es empfiehlt sich übrigens für Unternehmen, mit mehr als einem Geschäftskonto zu arbeiten, mehr dazu lesen Sie hier.

*Ob in Ihrem Land die Identitätsfeststellung durch Dritte akzeptiert wird, können Sie in unserem weiterführenden Artikel zur Kontoeröffnung aus dem Ausland entnehmen. Dort finden Sie auch aktuelle Länderlisten, die Ihnen helfen herauszufinden, ob Sie eine Apostille oder eine Legalisation für Ihre Dokumente benötigen.

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