Geschäftskonto eröffnen: Vergleich und FAQs

Nutzen Sie den aktuellen Geschäftskontovergleichsrechner und erfahren Sie, was bei der Auswahl eines Geschäftskontos alles zu beachten ist.

 

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Inhaltsverzeichnis

Geschäftskonto: Konditionen 2024

Wer ist dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen?

Firmenkonten sind für Kapitalgesellschaften (etwa GmbH oder UG) verpflichtend. Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Freiberufler, die auf Sonderleistungen verzichten können, benötigen kein Firmenkonto. Sonderleistungen sind beispielsweise die Teilnahme am Lastschriftverkehr, Firmenkredite sowie günstige Kreditkarten, weshalb Geschäftsgirokonten auch deutlich teurer sein können als Privatkontos. Allerdings kann ein zusätzliches Konto für alle Geschäftsbelange durchaus von Vorteil sein, um den Überblick zu behalten.

 

Was genau ist ein Firmen- oder Geschäftskonto?

Ein Geschäfts- oder auch Firmenkonto oder Geschäftsgirokonto ist ein Konto, das Sie unabhängig von Ihrem Privatkonto eröffnen, wenn Sie ein Unternehmen gründen. Auf diesem Konto finden alle Transaktionen des Unternehmens statt. Falls Ihre Rechtsform es erfordert, zahlen Sie zudem auch Ihr Stammkapital auf das Geschäftskonto ein. Ein Geschäftskonto können Sie sowohl bei einer Bank mit Filialnetz (Filialbank) oder bei einer rein digitalen Direktbank eröffnen, die keine Kundenstellen hat.

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Warum sollte ich ein Geschäftskonto eröffnen?

Sofern Sie Einzelunternehmer oder Freiberufler mit vergleichsweise wenigen Geschäftstransaktionen sind, lohnt sich ein gesondertes Gründer-Konto, für das möglicherweise sogar Kosten anfallen, nicht immer. Sobald Ihre Transaktionen jedoch einen gewissen Umfang erreichen oder Sie als Personen- oder Kapitalgesellschaft gründen, ist ein Geschäftskonto immer sinnvoll, wenn nicht sogar Pflicht (Kapitalgesellschaften). Nur so können Sie Ihre betrieblichen Zahlungen von den privaten trennen und so den Überblick behalten.

Bereits für kleinere Personengesellschaften (GbRs) ist es durchaus empfehlenswert, ein Geschäftskonto zu eröffnen, da dem Finanzamt durch die Nachweispflicht des geschäftlichen Zahlungsverkehrs Einsicht in Ihr Konto gewährt wird. Wenn Sie Ihr Privatkonto für Geschäftliches verwenden, müssen Sie nicht nur in Kleinarbeit die Zahlungen trennen, sondern legen auch Ihren privaten Zahlungsverkehr offen – nicht nur bezüglich der Nachweispflicht, sondern auch, wenn jemand für Sie die Buchhaltung erledigt und diese Person dann zwischen privaten und geschäftlichen Zahlungen unterscheiden muss.

Für Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern, ob nun als Personen- oder Kapitalgesellschaft, ist es außerdem durchaus üblich, dass mehrere Gesellschafter Zahlungen über das Firmenkonto tätigen – diese sollten dann im Bestfall nicht über Ihr Privatkonto laufen. Zudem kann es durch Verwendung eines Privatkontos nur schwer zu erkennen sein, was Sie sich selbst an Gehalt zahlen.

 

Geschäftskonto eröffnen: Welche Konditionen sind bei Firmenkonten wichtig?

Bevor Sie Ihr Geschäftskonto eröffnen, sollten Sie sich über die anfallenden Kosten und Gebühren informieren. Die folgende Checkliste kann Ihnen helfen, die wichtigsten Eckpunkte der angebotenen Geschäftskonten zu vergleichen:

  • Kosten für die Kontoeröffnung
  • Kontoführungsgebühren
  • Kosten für Einzelbuchungen
  • Höhe der Guthabenverzinsung
  • bereitgestellter Kreditrahmen (auch kurzfristig) und Gebühren für diesen
  • Verbreitung von Geldautomaten und Möglichkeit des Geldabhebens an Fremdautomaten
  • Gebühren für die Auszahlung am Geldautomaten
  • Kosten für EC-/Kreditkarte​​

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​​Welche Unterlagen brauche ich zur Eröffnung meines Firmenkontos?

​​Als Einzelunternehmen benötigen Sie zur Geschäftskonto-Eröffnung lediglich einen Identitätsnachweis, Ihr Personalausweis genügt dafür. Gegebenenfalls fordern Banken auch die Vorlage eines Gewerbescheins. Da dieser zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung in der Regel noch nicht vorliegt, ist er nachzureichen.​​

Freiberufler benötigen nur einen Identitätsnachweis. Der eingetragene Kaufmann (e. K.) muss seine Gründungsurkunde mitbringen und später seinen Handelsregisterauszug sowie ggf. auch den Gewerbeschein nachreichen.​​

​​Personengesellschaften wie oHG oder GbR müssen zur Geschäftskonto-Eröffnung neben Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste (nicht GbR) die Identitätsnachweise aller Gesellschafter vorlegen. Bei der oHG sind zudem noch Handelsregisterauszug und ggf. Gewerbeschein nachzureichen. GbRs müssen keine Gewerbeanmeldung vornehmen, wenn sie ausschließlich aus Freiberuflern bestehen. In einigen Fällen ist der Gewerbeschein bei der Bank nachzureichen.​​

​​Für Kapitalgesellschaften hingegen fordert die Bank mehr Dokumente ein; so müssen Gründer einer GmbH, UG oder AG neben Identitätsnachweisen, Gesellschafterliste und Gesellschaftervertrag zudem Gründungsurkunden einreichen. Gegebenenfalls fordert die Bank auch hier den Gewerbeschein an. Dieser muss in diesem Fall nach der abgeschlossenen Gründung nachgereicht werden.​​

​​Da sich die ins Handelsregister einzutragenden Unternehmen (AG, GmbH, UG, e. K., oHG) zum Zeitpunkt der Geschäftskontoeröffnung noch „in Gründung” (i. G.) befinden und der Handelsregistereintrag erst nach der Einzahlung des Stammkapitals erfolgen kann, erfolgt die Kontoeröffnung stets unter Vorbehalt. Der Handelsregisterauszug muss nach Eröffnung des Firmenkontos nachgereicht werden.​​

​​Für Gründungen im Team benötigen Sie weiterhin Kontovollmachten für die anderen Gesellschafter oder auch für den/die Prokuristen – sofern diese das Geschäftskonto ebenfalls nutzen sollen. Überlegen Sie deshalb im Vorhinein, welche Mit-Gesellschafter über das Konto verfügen sollen und bereiten Sie dementsprechende Vollmachten vor.​​

​​Die geforderten Unterlagen können von Bank zu Bank variieren, deshalb ist es immer sinnvoll, vor dem Banktermin anzufragen, was alles mitgebracht werden muss. Hier die üblicherweise angeforderten Unterlagen im Überblick:

​​Einzelunternehmen, Freiberufler Personengesellschaften Kapitalgesellschaften
Identitätsnachweis ​​​✔️ ​​​✔️ ​​​✔️
Gewerbeanmeldung ​​(​✔️​) ​​(​✔️​) ​​(​✔️​)
Gesellschaftervertrag ​​​✔️ ​​​✔️
Gesellschafterliste (​​​✔️) ​​​✔️
Handelsregisterauszug ​​(​✔️​) ​​(​✔️​) ✔️
Gründungsurkunde ​​(​✔️​) ​​(​✔️​) ✔️
​​Kontovollmachten für Gesellschafter ​​(​✔️​) ​​(​✔️​)

​​Eine Übersicht der benötigten Dokumente finden Sie hier.

Gründer-Konto eröffnen und die SCHUFA

Bei den modernen Direktbanken kann das Geschäftskonto bei den Basis-Modellen generell nicht überzogen werden, daher ist dort bei Eröffnung eines Firmenkontos keine SCHUFA-Auskunft vonnöten. Gründer mit geringer Liquidität oder einem möglicherweise nicht idealen Kreditscore haben also immer die Möglichkeit, ein Geschäftskonto auf Guthabenbasis zu eröffnen – und das nicht nur im Ausnahmefall, sondern bei der Mehrheit der Anbieter. Soll Ihr Geschäftskonto überziehbar sein, beachten Sie bitte, dass die Bank zur Kontoeröffnung eine Bonitäts-Abfrage anfordern wird.

Welche Unterschiede gibt es zwischen Geschäftskonto und Privatkonto?

Einen Funktionsunterschied zwischen privatem und geschäftlichem Konto gibt es an sich nicht, denn das Geschäftskonto erfüllt denselben Zweck wie ein Privatkonto. Weiterhin können Sie Ihr Geschäftskonto für das Lastschriftverfahren und die Möglichkeit zur Sofort-Überweisung freischalten lassen, was Ihren Kunden mehr Zahlungsflexibilität ermöglicht. Das Privatkonto unterscheidet sich aufgrund der Berechnung der Buchungen vom Geschäftskonto: Hier wird zwischen beleghaften (Überweisungen, Schecks, Bareinzahlungen) und beleglosen (online Überweisungen/ Daueraufträge, Lastschrifteinzüge etc.) Buchungen unterschieden und jeweils eine entsprechende Gebühr pro Buchung erhoben.
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​​Firmenkonto eröffnen: Kann ich ein bestehendes Konto nutzen?

Eine Umwandlung von privatem zu geschäftlichem Konto ist theoretisch möglich, sollte jedoch im Vorfeld gut durchdacht worden sein. Buchungen, die vor der Gründung stattgefunden haben, können unnötig verwirren. Für Unternehmer ist es daher ratsamer, mit einem neuen Konto, das auf den geschäftlichen Betrieb ausgelegt ist, die Selbständigkeit zu beginnen.
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​​Eröffne ich mein Geschäftskonto vor oder nach dem Notartermin?

Das kommt auf die von Ihnen gewählte Rechtsform an, denn als im Handelsregister einzutragendes Unternehmen benötigen Sie zur Eröffnung eine beglaubigte Gründungsurkunde, die vom Notar erstellt werden muss. Diese muss bei der Geschäftskontoeröffnung vorgelegt werden. ​​

​​Nach der Geschäftskontoeröffnung ist es unabdinglich, dass Sie Ihrem Notar die Bescheinigung über die Einzahlung des Stammkapitals zusenden, damit er sie beglaubigt und ans Handelsregister übermittelt.
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​​Wer muss beim Banktermin anwesend sein?

Während einige Banken die Anwesenheit aller vertretungsberechtigten Personen verlangen, genügt in den meisten Fällen die Anwesenheit des/r Geschäftsführer/s. Bitte bringen Sie entsprechende Vollmachten mit, falls es vertretungsbefugte Gesellschafter oder Prokuristen geben sollte. Nur durch eine Kontovollmacht sind andere Gesellschafter oder Prokuristen dazu berechtigt, über das Geschäftsgirokonto zu verfügen. Informieren Sie sich im Vorhinein bei Ihrer Bank, wer zum Eröffnungstermin anwesend sein muss, damit Sie Verzögerungen direkt vermeiden können.​​

​​Kann ich mich als Geschäftsführer bei der Firmenkonto-Eröffnung vertreten lassen?

Nein. Als Geschäftsführer müssen Sie bei der Eröffnung Ihres Geschäftskontos anwesend sein. Dies dient auch der Verifizierung Ihrer Unterschrift. Sollten Sie ein Konto bei einer Direktbank eröffnen, müssen Sie auch selbst das PostIdent- bzw. VideoIdent-Verfahren anwenden und können sich nicht vertreten lassen.
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​​Geschäftskonto eröffnen: Reicht ein Kontoauszug für den Notar?

​​Zur Geschäftskonto-Eröffnung lassen Sie sich von der Bank einen Einzahlungsbeleg über das einbezahlte Stammkapital ausstellen, in einigen Fällen genügt auch ein Kontoauszug, sofern die Einzahlung/Überweisung dort ersichtlich ist. Informieren Sie sich bereits bei Ihrem Notartermin, welche Art von Nachweis Sie benötigen, um bei Ihrem Banktermin vorbereitet zu sein.

  1. Die 10 Stationen Ihrer Gründung: Checkliste

    1. Geschäftsidee entwickeln
    2. Beratung und Vorbereitung
    3. Rechtsform auswählen
    4. Namensprüfung durch IHK
    5. Beurkundung beim Notar
    6. Eröffnung des Geschäftskontos
    7. Handelsregistereintragung
    8. Gewerbeanmeldung
    9. Anmeldung beim Finanzamt
    10. Erste Schritte als Unternehmer

​​Wie lange dauert die Eröffnung eines Geschäftskontos?

Das hängt ganz davon ab, wo und mit welcher Rechtsform Sie Ihr Konto eröffnen. Bei Filialbanken kostet die Prüfung der Unterlagen meist weniger Zeit, da diese direkt vor Ort bei Ihrem Termin geprüft werden können. Bei Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer Direktbank kann die Eröffnung durchaus bereits in weniger als zwei Tagen erfolgt sein – dies ist natürlich wiederum abhängig von Ihrer Rechtsform und den Unterlagen, die kontrolliert werden müssen. Zudem können Sie sich bei der Geschäftskonto-Eröffnung bei einer Direktbank einfach und schnell mit dem PostIdent- oder dem VideoIdent-Verfahren identifizieren, was den Eröffnungsprozess weiterhin verschmälert und abkürzt.​​

​​Was sind PostIdent und VideoIdent?

​​Mittels den relativ modernen Verfahren PostIdent und VideoIdent können Sie sich für die Kontoeröffnung legitimieren (= Ihre Identität bestätigen), ohne bei der Bank vor Ort sein zu müssen. Häufig werden diese Verfahren bei Direktbanken eingesetzt oder aber wenn Sie nicht persönlich bei Ihrer Bank erscheinen können, etwa wenn Sie im Ausland leben und zum eigentlichen Banktermin nicht erscheinen können. Um an dem PostIdent-Verfahren teilzunehmen, begeben Sie sich mit einem Ausweisdokument zu einer Filiale der Deutschen Post. Ein Mitarbeiter am Schalter führt dann die Identifikation durch. Am VideoIdent-Verfahren können Sie sogar von zu Hause aus teilnehmen – allerdings nur, wenn Sie über ein Endgerät verfügen, das mit einer Kamera ausgestattet ist, etwa einem Laptop mit Webcam oder einem Smartphone. Mit diesem Gerät führen Sie dann ein Videogespräch mit Ihrer Bank, in dessen Verlauf Sie Ihr Ausweisdokument in die Kamera halten müssen. Ein Bankmitarbeiter überprüft dann Ihre Daten.
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​​Was sollte ich bei meiner Firmenkonto-Eröffnung noch beachten?

Soll Ihr Unternehmen mehr als einen Geschäftsführer oder mehrere Gesellschafter Zugriff auf das Geschäftskonto haben, kann es als Gemeinschaftskonto geführt werden. Hier können Sie zwischen einem UND- und einem ODER-Konto entscheiden. Beim UND-Konto muss jede Transaktion von allen Kontoinhabern genehmigt werden – dieses Verfahren ist in der Praxis und im Tagesgeschäft allerdings nicht sehr praktikabel. Viele Unternehmer entscheiden sich daher für das ODER-Konto. Hier kann jeder Kontoinhaber allein über das Konto verfügen und ist befugt, Transaktionen auszuführen. In vielen Fällen lohnt es sich außerdem, als Unternehmer gleich mehrere Konten zu führen, damit Sie in einer Krise handlungsfähig bleiben können.
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​​Checkliste zur Geschäftskonto-Eröffnung

Die folgenden Punkte fassen den Ablauf und die nötigen Dokumente zusammen, die Sie zur Eröffnung Ihres Firmenkontos benötigen:

​​Geschäftskonto eröffnen bei einer Filialbank

​​​☑️​ Alle nötigen Unterlagen mitbringen: Identitätsnachweis(e), bei Kapitalgesellschaften: beglaubigte Gründungsurkunde, Gesellschaftervertrag, ggf. Gesellschafterliste
​​​☑️​ Geschäftsführer muss anwesend sein
​​​☑️​ Stammeinlage idealerweise bar einzahlen
​​​☑️​ Bestätigung über die Einzahlung ausstellen lassen
​​​☑️​ Einzahlungsbeleg an den Notar senden
​​​☑️​ Handelsregisterauszug nachreichen, sobald vorhanden
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​​Firmenkonto eröffnen bei einer Direktbank

​​​☑️​ Unterlagen einscannen und zusammen mit dem Anmeldeformular absenden
​​​☑️​ Geschäftsführer identifiziert sich per PostIdent oder VideoIdent
​​​☑️​ Stammeinlage einzahlen
​​​☑️​ Bestätigung über die Einzahlung ausstellen lassen
​​​☑️​ Einzahlungsbeleg an den Notar senden
​​​☑️​ Handelsregisterauszug nachreichen, sobald vorhanden​​

​​​Sobald Sie Ihr Geschäftskonto erfolgreich eröffnet haben, senden Sie den Beleg über die Einzahlung des Stammkapitals an Ihren Notar, der im Anschluss die Handelsregistereintragung veranlassen wird. Dieser Schritt fällt natürlich nur an, wenn Sie eine GmbH, UG, AG, oHG oder als e. K. gründen. Einzelunternehmen und grundsätzlich auch GbRs können direkt mit der Gewerbeanmeldung fortfahren.

Personen aus dem Ausland, die ein Unternehmen in Deutschland gründen möchten, müssen ein deutsches Geschäftskonto eröffnen. Was dabei zu beachten ist und welche Hürden gemeistert werden müssen, können Sie im Artikel zum Thema nachlesen.

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