Stiftung gründen: So geht's!

Stiften ist ein anhaltender Trend. Allein 2016 wurden deutschlandweit fast 600 neue Stiftungen des bürgerlichen Rechts gegründet. Haben Sie schon konkretere Pläne, finden Sie hier Tipps rund um die Bürokratie, das passende Marketing und steuerliche Besonderheiten.

 

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Inhaltsverzeichnis

Grundlegendes zur Stiftung

Eine Stiftung ist eine Einrichtung oder eine Organisation, deren Vermögen und Aktivitäten einem bestimmten Zweck gewidmet sind. Das Vermögen wird von einem Stifter festgelegt. Nur definierte Destinatäre (Begünstigte) können von den Erträgen profitieren. Eine Stiftung kann zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Viele Stiftungen werden ohne zeitliche Begrenzung errichtet und sind somit “unsterblich”. Das Stiftungsvermögen wird auf Dauer erhalten. Gibt es allerdings eine konkrete Lebensdauer, die vor der Errichtung festgelegt wurde, spricht man von einer Verbrauchsstiftung. Anders als ein Verein oder eine Körperschaft hat eine Stiftung keine Mitglieder.

Welche Stiftungsarten gibt es?

Ganz generell unterscheidet das Gesetz privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Stiftungsformen. Hierbei handelt es sich um die rein rechtliche Definition der Stiftung. Der Großteil aller deutschen Stiftungen ist in privater Hand und dient gemeinnützigen Zwecken. Eine Stiftung kann von einer natürlichen oder einer juristische Person gegründet werden.

Ausgehend von den Aktivitäten einer Stiftung unterscheidet man noch Förderstiftungen und operative Stiftungen. Förderstiftungen bieten finanzielle Unterstützung externer Zwecke und Projekte, während die operative Variante selbst Projekte konzipiert, organisiert und ausführt.

Was steht in der Stiftungssatzung?

Unabhängig von der Art der Stiftungsgründung benötigen Sie eine Stiftungssatzung. Alternativ wird die Satzung auch Stiftungsstatuten genannt. In der Satzung stehen die Rahmenbedingungen geschrieben wie etwa:

  • Name
  • Art
  • Zweck
  • Vermögen
  • Lebensdauer
  • Aktivitäten und Projekte
  • Destinatäre
  • Zielvorgaben
  • Stiftungsorgane und weitere Gremien
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Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

  • Startup Experte
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Wer gründet eine Stiftung?

Das Klischee, dass nur sehr wohlhabende Menschen oder Unternehmen eine Stiftung gründen können, ist falsch. Jeder Volljährige darf eine Stiftung errichten. Dabei ist es zunächst unerheblich, wie groß das Vermögen ist, das für den Stiftungszweck eingesetzt wird. Traditionell werden viele Stiftungen nach der Vollstreckung eines Testaments zur Nachlassverwaltung errichtet. Natürlich ist eine Nachlassstiftung keine Bedingung. Unternehmen, Gemeinden, Vereine und Privatpersonen können als Stiftungsgründer auftreten.

Welche Stiftungsorgane sind üblich?

Gründen Sie eine Stiftung, agieren die Organe als ausführende Treuhänder des Stifterwillens. Das Stiftungsgesetz schreibt vor, dass jede rechtsfähige Stiftung ein Entscheidungsgremium hat. Häufig wird dieser auch als Vorstand bezeichnet und nimmt die Rolle der Geschäftsführung ein. Nur der Vorstand repräsentiert die Stiftung nach außen. Weitere typische Stiftungsorgane sind:

  • Stiftungsaufsicht oder Stiftungsrat: Beaufsichtigung des Vorstandes
  • Kuratorium oder Beirat: Beratung der Geschäftsführung

Jedes Stiftungsorgan muss mit von mindestens einer Person besetzt sein. Mitglieder werden in der Regel berufen, abberufen oder scheiden aus. Häufig sind Kuratoren und Aufsichtsräte ehrenamtlich tätig.

 

Stiftungskonzept finden und ausgestalten

Der Stifter und das Vermögen sind vorhanden, aber wie geht es jetzt weiter? Gründer und Gründerinnen einer Stiftung müssen ein klares Konzept entwickeln, das nach außen kommuniziert und in der Stiftungssatzung festgehalten werden kann. Vermutlich haben Sie bereits eine Idee, die nur noch ausgestaltet werden muss. Nähern Sie sich einem Konzept mit folgenden Fragen und ergänzen Sie weitere, individuelle Informationen:

  • Wie soll Ihre Stiftung heißen?
  • Repräsentiert der Name den Zweck Ihrer Stiftung?
  • In einem Satz: Wie lautet der Zweck der geplanten Einrichtung? Wie lautet Ihre Mission?
  • Soll die Stiftung zu Lebzeiten oder nach dem Tod des Stifters entstehen?
    • Falls die Stiftungsgründung zu Lebzeiten des Stifters abgeschlossen wird: Gibt es eine testamentarische Regelung für die Nachkommen bezüglich eventueller Pflichtteilsansprüche?
  • Wie hoch ist das Stiftungsvermögen?
    • Wie soll das Vermögen angelegt werden?
    • Wie hoch sind die zu erwartenden Erträge?
    • Sind die Erträge ausreichend für die Kostendeckung und die Leistungen an Destinatäre?
  • Soll die Stiftung “unsterblich” sein oder eine festgelegte Verbrauchsdauer haben?
  • Planen Sie eine Förderstiftung oder eine operative Organisation?
  • Wie sind die Ziele der Stiftung definiert und wie können diese konkret erreicht werden?
  • Wer sind die Destinatäre?
    • Wie profitieren die Begünstigten von den Leistungen?
    • Welche jährlichen Leistungen sind geplant?
  • Wo soll die Stiftung entstehen?
  • Wer sind die Verantwortlichen?
  • Wer sind Ihre Spender?
    • Wie können Sie mögliche Spender ansprechen?
    • Welches Marketing passt zu Ihrer Stiftung?
  • Kommt die Beantragung einer Gemeinnützigkeit in Frage?
    • Können Sie den gemeinnützigen Zweck für die Finanzbehörde nachweisen?
  • Wie hoch ist das Stiftungsvermögen und welche Rechtsform eignet sich?
    • Welche steuerlichen Konsequenzen hat die Wahl Ihrer Stiftungsart?
    • Sind die Inhalte der Stiftungssatzung konform mit den Vorgaben der zuständigen Behörde?
    • Soll in der Zukunft eine Kapitalgesellschaft angeschlossen werden?
  • Soll die Stiftung zusätzliche Organe und Gremien haben?
    • Wer soll in den Gremien sitzen?
    • Welche Rechte und Pflichten haben ihre Mitglieder?
  • Wem fällt das Restvermögen zu, falls die Stiftung aufgelöst wird? (Bei einer fehlenden Regelung für dieses Ereignis fällt das übrige Vermögen dem Land zu.)

Diese Fragen sind die Bausteine für die Gestaltung Ihrer Satzung und Ihres individuellen Businessplans. Holen Sie sich unbedingt Expertenrat zu den Themen Steuer, Gemeinnützigkeit und Vermögensanlage.

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Stiftung langfristig planen: Businessplan und Finanzierung

Als Gründer einer Stiftung haben Sie ähnliche Aufgabenbereiche und Pflichten wie ein Unternehmensführer. Deshalb sollten Sie das vorhandene Vermögen mithilfe eines gut durchdachten Finanzierungsplans verwalten. Um die Langlebigkeit Ihrer Stiftung zu garantieren, sollte ein ausreichendes Grundkapital vorhanden sein. Ihr Ziel ist es mit den Erträgen wirtschaften zu können ohne das Ursprungsvermögen zu berühren. Letzteres sollte getrennt von anderen Erträgen und Zuflüssen verwaltet werden.

Stiftungsfonds: Wie legen Sie das Stiftungsvermögen an?

Konservative Anlagen sind üblich, um das Grundkapital nicht zu gefährden. Das dauerhaft niedrige Zinsniveau drückt die Kapitalrendite allerdings erheblich: Anlagen in Rentenpapiere oder Staatsanleihen erzielen nur noch sehr geringe Renditen. Claus Büttner vom Verbund Erbmanufaktur schätzte 2015, dass eine realistische Jahresrendite für Stiftungsfonds bei etwa 1,5 bis 2 % liegt. Bei einem Gesamtvermögen von 500.000 Euro erzielen Sie also nur eine Rendite von 7.500 bis 10.000 Euro pro Jahr, die Sie für Ihre Förderziele einsetzen können. Ziehen Sie von diesem Betrag noch laufende Kosten für Steuern, Marketing und andere Betriebskosten ab, bleibt nur noch wenig übrig. Umso wichtiger ist eine zuverlässige Planung. Ihre erste Frage sollte also lauten, wie hoch die Summe sein wird, die an die Stiftungsbegünstigten fließt.

Wie bereits erwähnt, sollten Sie damit rechnen, dass die Landesstiftungsbehörden eine Kapitalisierung von 25.000 bis 50.000 Euro verlangen, um eine rechtsfähige Stiftung offiziell anzuerkennen. Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Landesbehörde, welches Grundkapital nötig ist. Diese Information hat direkten Einfluss auf die Wahl Ihres Standortes bzw. Geschäftssitzes.

 

Stiftung gründen: So funktioniert’s

Üblicherweise nennt man die Stiftungsgründung auch Stiftungsgeschäft. Bei der Errichtung wird eine Stiftungsurkunde ausgestellt, mit der der Übergang des Vermögens vom Stifter in die Stiftung beschlossen wird.

Rechtsform für Ihre Stiftung wählen

Eine wichtige Entscheidung zum Beginn Ihrer Gründungsphase ist die Wahl einer Rechtsform. Die meisten deutschen Stiftungen werden als rechtsfähige Stiftungen gegründet. Aktuell gibt es rund 22.000 Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Deutschland. Alternativ ist die Gründung einer nichtrechtsfähigen Treuhandstiftung möglich. Wenn Sie bereits Unternehmer sind, ist auch die Errichtung einer Unternehmensstiftung möglich. Hier finden Sie einen kurzen Überblick mit den Unterschieden und Vorteilen der möglichen Rechtsformen Ihrer Stiftung:

Rechtsfähige Stiftung gründen

Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts kann entweder durch ein Stiftungsgeschäft, eine Willenserklärung des Stifters oder durch ein Testament errichtet werden. Rechtsfähig wird die Stiftung durch eine staatliche Anerkennung der zuständigen Stiftungsbehörde des Bundeslandes, in dem sich der Geschäftssitz befindet. Grundsätzlich ist die Stiftung des bürgerlichen Rechts führungslos. Das bedeutet, dass das Entscheidungsgremium die Geschäfte für die juristische Person führt. Sonderformen der Stiftung bürgerlichen Rechts sind kirchliche Stiftungen und Familienstiftungen.

Vorteile: Das Gesetz (§§ 80 ff. BGB) sieht eine Stiftungssatzung vor und regelt die Übertragung des Vermögens auf die Stiftung – entweder zu Lebzeiten oder als Nachlassgegenstand des Stifters. Laut BGB gibt es kein erforderliches Mindestkapital für die Stiftungsgründung.

Die Praxis unterscheidet sich von der Theorie. Verwaltungsbehörden auf Länderebene fordern oftmals ein Mindestkapitel von 25.000 Euro oder mehr, um die “dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks” zu sichern, die das Bürgerliche Gesetzbuch vorschreibt. Besonders wenn Sie eine operative Stiftung planen, sollten Sie mit Vorgaben der Stiftungsbehörden rechnen. Immobilien zählen nicht zum “ertragbringenden Vermögen”.

Tipp: Liegt Ihr geplantes Stiftungsvermögen unter 50.000 Euro, sollten Sie von der Gründung einer rechtsfähigen Stiftung absehen. Aus kaufmännischen Gründen lohnt sich für kleinere Vermögen eher eine treuhänderische Stiftung.

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Treuhandstiftung gründen

Anders als die Stiftung des bürgerlichen Rechts ist eine treuhänderische oder fiduziarische Stiftung nicht rechtsfähig. Sie wird durch einen Stiftungsvertrag zwischen Stifter und Treuhänder errichtet. Sind Sie der Treuhänder, so müssen Sie das Vermögen getrennt von Ihrem privaten Vermögen verwalten. Gleichzeitig vertreten Sie als Treuhänder die Stiftung nach außen. Unter Umständen kann eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragt werden. Abhängig vom Bundesland prüft entweder Ihr zuständiges Finanzamt oder das Finanzministerium, ob die Anforderungen an eine gemeinnützige Organisation erfüllt werden.

Vorteile: Ihre Stiftung untersteht keiner behördlichen Aufsicht. Die treuhänderische Variante der Stiftung ist nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Somit genießen Sie mehr Gestaltungsfreiheiten bei der Entscheidungsfindung, der Verwaltung oder im Falle einer Zweckänderung.

Andere Möglichkeiten bei der Stiftungsgründung

Stiftungen können Sie an weiteren Rechtsformen beteiligen wie etwa der Stiftung GmbH & Co. KG oder Stiftung & Co. KG. Beide Mischformen sind Personengesellschaften. Die Rechtsform Stiftung & Co. KG wird häufig für unternehmensverbundene Stiftungen gewählt. Weitere Stiftungsähnliche Rechtsformen sind die Stiftungs-GmbH und Stiftungs-AG.

Mehr zur Rechtsform der GmbH & Co. KG finden Sie hier.

Die Rechtsformwahl für Ihre Stiftung hat einen direkten Einfluss auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Geschäftsführung und staatliche Kontrolle Ihrer Vorhaben. Der Zweck, der Sie vorantreibt, sollte wie bei jeder Unternehmensgründung richtungsweisend sein bei der Wahl der geeigneten Rechtsform.

 

Steuerbegünstigung einer Stiftung

Ihre Stiftung kann, aber muss nicht von einer Steuerbegünstigung profitieren. Wenn Ihre Organisation gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, stehen Ihre Chancen für eine signifikante Steuerentlastung besonders hoch. Die Bedingungen einer Steuererleichterung sind in § 51 der Abgabenordnung festgehalten.

Als gemeinnützige Zwecke gelten unter anderem:

  • Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • Förderung der Religion
  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe
  • Förderung von Kunst und Kultur
  • Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • Förderung des Wohlfahrtswesens
  • Förderung der Hilfe für Verfolgte und Flüchtlinge
  • Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten
  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr
  • Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes
  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
  • Förderung des Tierschutzes

 

Zustiftungen und Spenden

Auch wenn es um Spenden geht, profitieren gemeinnützige Stiftungen von Steuervergünstigungen. Geldzuflüsse in das Grundkapital sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Nicht gemeinnützige Stiftungen wie etwa Familienstiftungen genießen diese Vergünstigungen nicht: Spenden werden besteuert. Das Vermögen und die Erträge der Stiftung sind ebenfalls steuerpflichtig.

 

Marketing und Fundraising: Kernkompetenzen der Stiftungsführung

Zinsen auf Niedrigniveau bedeuten für viele Stiftungen, dass zusätzliches Fundraising notwendig ist, um den Stiftungszweck erfüllen zu können. Ihre Spenderakquise ist untrennbar mit den Marketingmaßnahmen verbunden. Denken Sie also bei jeder Entscheidung an die Außenwirkung und Symbolik, die potentielle Spender wahrnehmen. Die clevere Vermarktung Ihrer Stiftung fängt schon beim Namen an. Fundraising funktioniert am besten, wenn die Botschaft eindeutig und klar ist. Je einfacher Sie den Zweck Ihrer Organisation transportieren können, desto besser. Ein durchgängiges Corporate Design sollte die Wirkung der Botschaft unterstützen.

Emotionen wecken und authentisch werben

Über 90 % aller deutschen Stiftungen sind wohltätigen Zwecken gewidmet. Social Start-Ups und junge Stifter haben Konjunktur. Warum sollten Spender also gerade für Ihren Zweck spenden? Ihre Mission ist einzigartig und die Geschichte dahinter trägt Emotion. Nutzen Sie eine bilderreiche Sprache, um Ihre Herzensangelegenheiten zu vermitteln. Viele Ratgeber im Internet zu Storytelling im Fundraising können Ihnen helfen, die richtige Technik bei der Spenderansprache zu entwickeln.

Wichtig: Erzählen Sie eine Geschichte, die haften bleibt, aber keine Märchen. Zu viele Informationen verschleiern unter Umständen Ihre Mission, also bleiben Sie bei einer klaren, authentischen Kommunikation, ohne interessierte Spender zu überfordern. Denken Sie daran, dass Sie in der Regel nur eine Chance haben Ihr Gegenüber von Ihrem Projekt zu überzeugen. Hier sollten Profis für Content Marketing und Pressearbeit die Arbeit übernehmen.

Spender fordern Transparenz und Seriosität

Spenden macht glücklich! Vor allem, wenn die Spender sich sicher sein können, dass die Begünstigten auch tatsächlich von ihrer Großzügigkeit profitieren. Investieren Sie in eine geschickte Präsentation Ihrer Ziele und Tätigkeiten. Je konkreter Ihre Absichten kommuniziert und dokumentiert werden, desto vertrauenswürdiger erscheint Ihre Stiftung. Klare Informationen zu der tatsächlichen Verwendung der Spenden und Zustiftungen ist ein Muss. Presseartikel gespickt mit Bildern, Zahlen und Fakten helfen Ihnen, das Vertrauen nachhaltig aufzubauen. Ihre Spender sollen nachvollziehen können, wo ihre Gelder hinfließen und was sie konkret bewirken. Ihr gesetztes Ziel sollte es sein, Spender dauerhaft für Ihre Stiftung zu begeistern. Erwähnen Sie großzügige Spender und Spenderinnen in Ihrer Pressearbeit. Eine professionelle Website mit integriertem Blog ist nur der erste Schritt. Newsletter, Events und Danksagungen sind Pflicht.

Welches Wissen und welche Eigenschaften benötigen Sie außerdem? Lesen Sie hier weitere Tipps und Tricks für erfolgreiche Social Entrepreneurs und die Gründung gemeinnütziger Organisationen.

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