Angehängt bei Amazon: Was ist zu tun?

aktualisiert am 20. Oktober 2023 10 Minuten zu lesen
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Wer ein Produkt in der Amazon-Datenbank abspeichert, muss damit rechnen, dass andere Anbieter sich an dieses Produkt “anhängen” und mit Ihrem Angebot konkurrieren. Dies reicht von relativ harmlosen Drittanbietern bis hin zu kriminellen Markenfälschern.

 

Wie das Anhängen bei Amazon funktioniert

Um einen Artikel bei Amazon zu verkaufen, benötigen Sie zunächst eine European Article Number (EAN) oder Global Trade Item Number (GTIN). In dieser Nummer ist alles abgespeichert, was das jeweilige Produkt auszeichnet: Hersteller, Designeigenschaften, technische Details und weiteres. Eine EAN oder GTIN muss gegen Gebühr beantragt werden.  Nachdem das Produkt mit der jeweiligen EAN oder GTIN in die Amazon-Datenbank eingetragen wurde, erhält es eine eigene Amazon Standard Identification Number (ASIN), die nur innerhalb des Handels auf Amazon gilt. So verfügt Amazon über einen eigenen Produktkatalog mit festen Positionen – anders als eBay, wo für jedes Angebot ein eigener Eintrag erstellt wird und das selbe Produkt mehrmals aufgelistet werden kann. Die ASIN legt jedoch nicht den Preis fest, es herrscht freie Preisgestaltung.

Markenanmeldung mit professioneller Rechtsberatung

Wer den Amazon-AGB zustimmt, tritt bei der Einbuchung eines Produkts alle Nutzungsrechte an Produktfotos und -beschreibungen an Amazon ab. Das bedeutet, dass diese Materialien beliebig oft und ohne Zahlung von Nutzungsgebühren vervielfältigt, bearbeitet und weiterverwendet werden können, ohne dass ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. So kann es passieren, dass Ihre Produktfotos in Amazon-Werbematerialien auftauchen, ohne dass Sie vorher darüber informiert wurden.

Jeder, der ein bestimmtes Produkt bei Amazon anbietet, kann sich an das entsprechende Angebot anhängen. Dies ist auch dann möglich, wenn der jeweilige Händler das Produkt nicht bei Amazon eingetragen und weder Produktfotos noch -beschreibungen angefertigt hat. Amazon hat diese Strategie bewusst gewählt: Um Kunden einen besseren Überblick zu bieten, werden identische oder sich stark ähnelnde Produkte zusammengeführt und auf derselben Seite angeboten. So wird ein einfacher und schneller Preisvergleich ermöglicht.

 

Wann ist Anhängen bei Amazon illegal?

Das Anhängen an sich ist nicht illegal. Wenn ein anderer Anbieter sich also an die von Ihnen angelegte ASIN anhängt, müssen Sie dies in den meisten Fällen akzeptieren.

Eine Bedingung muss für die Legalität jedoch erfüllt sein: Das Produkt, das auf den dazugehörigen Fotos abgebildet und in der Beschreibung beschrieben wird, muss auch tatsächlich so geliefert werden. Wenn Sie unter einer bestimmten ASIN also ein Produkt anbieten, müssen Sie genau dieses Produkt liefern. Ansonsten wird es wettbewerbsrechtlich als Irreführung gewertet und Sie müssen mit teuren Abmahnungen und Rechtsstreiten rechnen.

Leider treten auch immer mehr Plagiatsfälle bei Amazon auf. Da es für Amazon-Händler nur ein sehr rudimentäres Prüfverfahren gibt, haben viele Fälscher aus Asien (meistens China, Taiwan und Indien) freie Bahn. Obwohl das Problem schon lange bekannt ist, wird nur in begrenztem Umfang etwas dagegen unternommen. Tatsächlich ist Amazon nicht zwingend für Angebote Dritter verantwortlich. Damit Amazon ein Produkt aus dem Sortiment nimmt, müssen Markenrechtsinhaber oder Kunden es von sich aus als Fälschung melden. Allerdings können Unternehmen keine Entschädigungszahlungen geltend machen. Bisher existiert innerhalb der EU keine Verpflichtung für Betreiber von Online-Plattformen, Verstöße zu prüfen.

 

So gehen Sie gegen Amazon-Anhänger vor

Amazon-Anhänger sind oft eine ärgerliche Sache. Sie können nicht nur Ihrem Geschäft, sondern auch Ihrem Ruf schaden. Ganz zu schweigen davon, dass die Erstellung einer ASIN Geld kostet, während das Anhängen kostenlos ist, und die Erstellung von Produktbeschreibungen und ansprechenden Fotos auch Zeit und Geld kostet. Wenn Sie verhindern möchten, dass sich jemand an Ihre ASIN anhängt, machen Sie von einer der folgenden Strategien Gebrauch:

No-Name-Verkäufer: Marke eintragen lassen

Wenn Sie No-Name-Produkte auf Amazon verkaufen, kann sich für Sie die Eintragung einer eigenen Marke lohnen. Damit erhalten Sie das exklusive Recht, Ihr Produkt zu vertreiben. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Marke beim Deutschen Marken- und Patentamt (DPMA), der European Union Intellectual Property Organization (EUIPO) oder World Intellectual Property Organization (WIPO) eintragen. Mit einer eingetragenen Marke haben Sie das Recht, gegen den Händler, der sich an Ihr Produkt anhängt und die jeweiligen Beschreibungen und Fotos benutzt, ein Abmahnungsverfahren einzuleiten. Achten Sie hier darauf, dass bei der Markenanmeldung die richtigen Nizza-Klassen eingetragen werden und Sie die Marke innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Anmeldung einsetzen. Allerdings ist hier zu beachten, dass Ihre Abmahnung als unbegründet abgelehnt werden kann, wenn Ihr No-Name-Produkt schon über längere Zeit von mehreren Händlern angeboten wird. Sie sollten also Ihre Marke anmelden, bevor Sie Ihr Produkt verkaufen.

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Drittanbieter: Bundles zusammenstellen

Wenn Sie Produkte anderer Firmen vertreiben, können Sie mehrere Produkte bündeln und sie als Set verkaufen. So schaffen Sie durch die Hintertür Ihr eigenes Produkt. Auch die Beifügung einer Zugabe, etwa einer Gratisprobe oder eines kleinen Werbegeschenks, ist eine denkbare Alternative. Dann können Sie ein Abmahnungsverfahren damit begründen, dass der Lieferumfang nicht mit den gegebenen Angaben übereinstimmt. Beachten Sie jedoch, dass Amazon von sich aus die Produkte auf ihre eigentlichen Hersteller zurückführen oder mehrere Listings zusammenlegen kann.

Generische Produkte: Wettbewerbsrechtliche Argumentation

Wenn Sie sogenannte „White-Label-Produkte” anbieten, also generische Produkte ohne eigene Marke (z. B. Verlängerungskabel, Kleiderbügel, Gummihandschuhe zum Putzen), gehen Sie wettbewerbsrechtlich vor. Konkret bedeutet das, dass Sie in Ihr Listing, etwa in Ihre Produktbeschreibung, Daten zur Herkunft und dem Hersteller einbauen. Dann können Sie auch rechtlich gegen Irreführung vorgehen, wenn jemand anders sich an Ihr Angebot anhängt. Ein Problem bei dieser Taktik kann jedoch sein, dass Sie sich dadurch zum Hersteller des Produktes ernennen. Dies ist bei generischen Produkten jedoch eine denkbare Alternative.

Fälscher stoppen: Angebot melden

Obwohl Sie sich nach deutschem Recht nicht gegen ausländische Händler wehren können, können Sie diese dennoch von Ihrer ASIN entfernen lassen. Weil unter der ASIN ein markenrechtlich geschütztes Produkt angeboten wird, ist Amazon dazu verpflichtet, die Markenrechtsverletzung zu unterbinden. Sollte dies nicht geschehen, würde Amazon sich laut BGH nämlich der Markenrechtsverletzung mit schuldig machen. Nutzen Sie also die Möglichkeit, die unseriösen Händler zu melden. Allerdings kann es in manchen Fällen vorkommen, dass Amazon diese Anbieter nicht löscht. Häufig wird dieses Nicht-Agieren durch Handel mit “generischen Produkten” begründet. Dies ist rechtlich nicht ganz korrekt: Wenn bei Anhängen an eine ASIN ein Markenprodukt angeboten und das tatsächliche Produkt aus China geliefert wird, handelt es sich immer um einen Markenrechtsverstoß.

Generell: Testkäufe Ihres Sortiments

Eine weitere nützliche Strategie ist der Einsatz von Testbestellungen. Auf diese Weise finden Sie leicht und schnell heraus, welcher Anteil des Kaufs von Ihnen und welcher von Fake Shops stammt. Oft lässt sich dies schon anhand des Bezahlvorganges feststellen, weil Fake Shops ihre Bezahlung nicht über Amazon abwickeln, damit Amazon die Transaktion nicht überwachen kann. Machen Sie in einem solchen Fall auf jeden Fall Screenshots von Suchergebnis, Listing und Verkäuferseite des Anbieters. Des Weiteren müssen Sie die Lieferung dokumentieren.

Diese Taktik wendete übrigens der Chef des amerikanischen Eiswürfelbehälterhändlers Tovolo erfolgreich an. Er kaufte mehrere seiner eigenen Produkte, reduzierte die Anzahl der Lieferungen an Amazon und bestellte erneut mehrere Tovolo-Eiswürfelbehälter. Dabei stellte er fest, dass er bei einem kleineren Lagerbestand der Originale mehr Fälschungen in der Lieferung erhielt.

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