Inhaltsverzeichnis
- Wieso Ideen schützen?
- Ideenklau vorbeugen
- NDA als Schutzschirm
- Übersicht: Schutzrechte in Deutschland
- Eingetragenes Design
- Gebrauchsmuster
- Markeneintragung
- Urheberschutz
- Titelschutz
- Strategisch planen
Wieso Ideen schützen?
Die Gedanken sind frei – und das sieht der Gesetzgeber genauso. Aus diesem Grund kann ein rein gedankliches Konzept oder eine Entdeckung ohne Form oder Formulierung nicht geschützt werden. Das heißt, Sie können Ihre Geschäftsideen nur dann vor einer Kopie sichern, wenn der Gedanke auf irgendeine Weise greifbar gemacht wird: Eine Melodie, eine Skizze, ein Quellcode und eine chemische Formel sind allesamt Beispiele für eine schützbare Idee.
Ideenklau – Ein weit verbreitetes Ärgernis
Wer den Wert seiner Ideen unterschätzt, kann schnell in eine Falle tappen: Ein anderer klaut ein frisches Konzept und gibt es als das eigene aus. Das Ernten fremder Lorbeeren stufen viele als Kavaliersdelikt ein, aber wenn der Ideendieb sich mithilfe einer fremden Idee bereichert, ist die Toleranzgrenze erreicht. Gerade in der Kreativwirtschaft ist der Ideenklau ein weit verbreitetes Phänomen.
Ideenschutz und Ideenklau: Richtig Agieren und reagieren
Einige grundsätzliche Vorkehrungen helfen Ihnen dabei, Ihr geistiges Eigentum zu schützen. Zusätzlich sollten Sie einen Plan für den Fall entwerfen, in dem Sie tatsächlich Opfer eines Diebstahls werden und schnell reagieren müssen.
- Dokumentieren Sie Ihre Arbeiten genau – gerne auch mithilfe von vertrauenswürdigen Arbeitskollegen, die als Zeugen fungieren. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass das Original von Ihnen stammt. Gewöhnen Sie sich eine Routine an, bei der Sie Arbeitsschritte festhalten und weiterleiten.
- Sichern Sie sich gleich mehrfach ab. Passwortschutz, zusätzliche Augenpaare und Vertragsinhalte bieten mehr Schutz als kollegiales Vertrauen oder ein Handschlag. Bevor Sie Ihre Ideen einem großem Publikum präsentieren, dienen Vertraulichkeitsvereinbarungen als eine zusätzliche Absicherung.
- Konfrontieren Sie den Dieb. Wenn Ihre Ideen geklaut wurden, hilft nur der Schritt nach vorne. In manchen Fällen bringt ein offener Konflikt und die Gefahr einer öffentlichen Bloßstellung viele schon zum Zurückrudern. Erklären Sie sachlich, dass Sie den Diebstahl nachweisen können und welche Konsequenzen drohen.
- Akzeptieren Sie kleine Verluste. Sie äußern eine tolle Idee in einem Meeting und eine Woche später verkauft Ihr Kollege sie der Chefetage als seine eigene kreative Leistung? Solche Dreistigkeiten sind ein großes Ärgernis, aber nur sehr schwer zu verhindern. Wägen Sie immer ab, ob die Meldung des Ideenklaus überhaupt positive Konsequenzen für Sie hätte. Nicht alles können Sie nachweislich als Ihr eigenes Schaffen dokumentieren und nicht jeder Dieb lässt sich ertappen. Nutzen Sie diese Erfahrungen, um zukünftig präventiv zu handeln.
NDA – Der erste Schutzschirm für Ihre Ideen
In der Konzeptionsphase sind Ideen besonders anfällig für die Spürnase von Nachahmern und Imitatoren. Was können Unternehmer also tun, wenn der Zeitpunkt für eine Patent- oder Markenanmeldung noch nicht gekommen ist? Generell gilt: Vertrauen ist gut, ein wasserdichter Vertrag ist besser. Vorsorgen können Sie zum Beispiel mit einem Non-Disclosure Agreement. Im deutschen Sprachraum wird das Rechtsdokument auch Vertraulichkeitsvereinbarung, Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungsvertrag genannt. Grundsätzlich beinhaltet der Vertrag Vereinbarungen und Bedingungen über das Stillschweigen von sensiblen Informationen, Verhandlungen und Betriebsgeheimnissen.
NDAs eignen sich besonders für externe Vertragspartner, Kunden, Berater und Pressekontakte. Üblicherweise werden in der Vertraulichkeitsvereinbarung die zu geheim haltenden Informationen definiert; die Vertragsparteien und die Dauer der Geheimhaltung werden benannt. Etwaige Vertragsstrafen müssen ebenfalls im NDA geregelt sein.
Wann ist ein NDA angemessen?
In der deutschen Unternehmenskultur sind Geheimhaltungsverträge weniger üblich als beispielsweise in den USA. Viele scheuen sich deshalb, eine Verschwiegenheitsvereinbarung einzufordern, denn sie ist ein zweischneidiges Schwert: Einerseits unterstellt ein solcher Vertrag ein gewisses Maß an Misstrauen. Andererseits unterstreicht ein NDA die Seriosität der Inhalte und zeigt, dass sie einen finanziellen Wert besitzen. Falls Sie sich unsicher sind, wie Sie agieren sollten, hilft eine Beratung beim Rechtsanwalt weiter.
Wie kann ich meine Idee schützen?
Eine Idee allein ist nicht patentierbar. Patentanmeldungen sind nur für (technische) Erfindungen möglich, die gewerblich anwendbar sind: Dazu zählen chemische Stoffe, Arzneimittel, Nahrungsmittel und Neuheiten im Bereich der Technologie. Wenn Ihre Idee nicht in eine dieser Kategorien passt, gibt es trotzdem mehrere Möglichkeiten, Ihr geistiges Eigentum ohne Patent in Deutschland und/oder in der Europäischen Union schützen zu lassen.
Idee schützen lassen ohne Patent: Alle Optionen im Überblick
Art der Idee | Idee schützen als | Schutzdauer | Rechtliche Grundlage |
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maximal 25 Jahre |
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Gebrauchsmuster | drei Jahre, Verlängerung bis maximal zehn Jahre möglich |
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zehn Jahre, Verlängerung unbegrenzt möglich | Markengesetz (MarkenG) |
Werke der “hohen Kunst”
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Urheberrecht | Lebenslanger Schutz, Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers | Urheberrechtsgesetz (UrhG) |
Werktitel
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Titelschutz | Zeitlich unbegrenzt, solange das Werk hergestellt wird bzw. verfügbar ist | Markengesetz (MarkenG) |
Eingetragenes Design: Der Schutz für formschöne Ideen
Ein eingetragenes Design (früher auch Geschmacksmuster) ist ein gewerbliches Schutzrecht. Oft wird es auch als das kleine Urheberrecht bezeichnet. Geschmacksmuster eignen sich besonders für kreative Konzepte und Gestaltungen, denn sie schützen die ästhetischen Faktoren einer Idee:
- Erscheinungsform oder Teile davon
- Besonderheit der Merkmale
- Linien
- Konturen
- Farben
- Gestalt
- Struktur
- Werkstoffe
- Verzierungen
Lesen Sie mehr zum Designschutz in Deutschland und dem EU-weiten Schutz als Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Gebrauchsmuster – Das kleine Patent
Technische Ideen aus dem alltäglichen Bereich können alternativ zu einer Patentanmeldung als Gebrauchsmuster geschützt werden. Auch das Gebrauchsmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht und wird häufig als kleines Patent” bezeichnet. Die Anmeldung eines Gebrauchsmusters unterscheidet sich aber in einigen entscheidenden Punkten von der Patentanmeldung:
1. Der Schutzzeitraum beträgt zunächst drei Jahre und kann im Anschluss um sieben Jahre verlängert werden. Danach verfällt der Schutz.
2. Anders als beim Patent wird vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nicht überprüft, ob Ihre Idee alle Schutzvoraussetzungen erfüllt.
3. Das Eintragungsverfahren ist durch weniger strenge Prüfungen kürzer. Durch die geringeren Eintragungsbarrieren steigt die Gefahr eines Löschungsverfahrens durch Dritte, falls es Kollisionen gibt.
Doppelanmeldung als Patent – Idee schützen mit Weitblick
Nach spätestens zehn Jahren verfällt der Schutz des Gebrauchsmusters. Danach sind die Nutzungsrechte wieder frei verfügbar. Deshalb ist es in manchen Fällen sinnvoll, über eine Patentanmeldung in der Zukunft nachzudenken, um den Schutz des Patentrechts weiterhin zu nutzen.
Gebrauchsmuster werden häufig als Lösung zur Überbrückung zwischen der Patentanmeldung und der tatsächlichen Patenterteilung gewählt. Der Grund ist einfach: Das Prüfungsverfahren für neue Patente kann mehrere Monate oder sogar Jahre andauern. In diesem Zeitraum bleiben Ihre Ideen ungeschützt, wenn kein anderweitiger Schutz vorliegt. Eine mögliche Lösung ist eine doppelte Anmeldung als Patent und Gebrauchsmuster. Wenn Sie diese Methode für Ihre Idee nutzen möchten, können Sie bei der Patentanmeldung eine so genannte Abzweigung wählen. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihnen niemand zuvor kommt und die gewerblichen Schutzrechte für Ihre Erfindung für sich beanspruchen kann. Die Schutzdauer für Patente beträgt 20 Jahre. Lesen Sie mehr zum Thema Patentanmeldung.
Markeneintragung – Vielfältige Schutzmöglichkeiten
Ideen können auch als Marke geschützt werden. Ganz generell werden Marken als Kennzeichnung von Dienstleistungen und Waren genutzt. Die kommerzielle Nutzung ist auch für den Markenschutz eine der Voraussetzungen. Eine eingetragene Marke garantiert dem Markeninhaber das alleinige Nutzungsrecht des geschützten Warenzeichens. Erstmalig beträgt die Schutzdauer zehn Jahre, aber kann immer wieder verlängert werden. Dadurch erhält der Markenbesitzer ein Ewigkeitsrecht an der Marke, wenn gewünscht. Für welche Form Sie sich bei der Anmeldung einer Marke entscheiden, hängt ganz von der Art der Idee ab. Das deutsche Recht unterscheidet unter anderem diese Markenformen:
- Wortmarke
- Bildmarke
- Wort-/Bildmarke
- Positionsmarke
- Tastmarke
- Kennfadenmarke
- Dreidimensionale Marke
- Geruchsmarke
- Hörmarke
Am häufigsten werden Wortmarken, Bildmarken und die Kombination beider Elemente als Wort-/Bildmarke angemeldet. Werbeslogans, Produktbezeichnungen und Logos können so vor Imitatoren geschützt werden. Vor der Markenanmeldung sollten Sie eine gründliche Recherche durchführen. Einerseits garantieren Sie so, dass Ihre Marke nicht gegen etwaige Schutzhindernisse verstößt und Sie schließen die Verletzung von Drittrechten aus. Beide Szenarien führen zu einer Ablehnung der Anmeldung bzw. einem Löschungsverfahren.
Grenzen des Markenschutzes
Ihre Wunschmarke kann nicht für alle erdenklichen Produktkategorien geschützt werden, sondern muss konkreten Kategorien für Dienstleistungen und Waren zugeordnet werden. Alle Markeneintragungen werden in so genannte Nizza-Klassen unterteilt. Bei der Standardanmeldung beim DPMA sind drei so genannte Markenklassen enthalten.
Wenn Sie Ihre Marke auch in der gesamten EU schützen wollen, ist die Anmeldung einer Unionsmarke geeignet. Der Standardschutz umfasst allerdings nur eine Markenklasse.
Urheberschutz – Große Ideen genießen besonderen Schutz
Der stärkste Schutz, den Ideen haben können, ist das Urheberrecht. Der Urheber oder die Urheberin der Schöpfung – ideell oder materiell – erhalten das absolute Recht auf den Schutz ihres geistigen Eigentums. Umgangssprachlich wird häufig das Wort Copyright benutzt, das rechtlich allerdings nur in den USA Anwendung findet.
Im Mittelpunkt des Urheberschutzes steht immer das Werk. Unter diesen Überbegriff fallen im deutschen Recht schöpferische Leistungen in der Literatur, Kunst, Musik und wissenschaftlichen Disziplinen. Gerne wird diese Liste auch als die “hohe Kunst” bezeichnet. Das Urhebergesetz regelt den Inhalt, den Umfang und die Übertragbarkeit der Schutzgegenstände.
Das deutsche Urheberrecht gilt ein Leben lang. Stirbt der Urheber oder die Urheberin, besitzen die Erben bzw. Rechtsnachfolger noch weitere 70 Jahre das Recht am Werk.
- Beispiele für typische Werke, die das Urheberrecht schützt:
- Reden und Schriftwerke
- Lieder und Kompositionen
- Tänze und Choreographien
- Zeichnungen, Malerei und Fotografien
- Film- und Tonaufzeichnungen
- Bauwerke und Entwürfe
- Computerprogramme
- Pläne, Karten, Skizzen und Tabellen
- Übersetzungen
- Webdesigns
- Sammelwerke und Datenbanken
Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte regelt außerdem die Verwertungsrechte schöpferischer Werke. Damit sind die Verbreitung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung gemeint. Besonders im Zeitalter von Social Media können Ihre Werke innerhalb weniger Sekunden kopiert und verbreitet werden. Filmwerke, Fotografien und Zeichnungen sind besonders häufig von illegalen Verwendungen betroffen. Umso wichtiger ist es, die Rechte an Ihrem Werk zu kennen und Verletzungen zu überwachen.
Urheberrechte absichern
Urheberrechte müssen nicht angemeldet oder eingetragen werden, denn sie bestehen ab dem Moment der Schöpfung oder Veröffentlichung. Die Dokumentation des Schaffensprozess hilft Ihnen allerdings, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.
Eine bewährte Methode, Ihre Urheberschaft nachzuweisen, ist eine Prioritätserklärung vom Notar. Durch eine notarielle Beglaubigung wird die Urheberschaft des Werkes festgehalten und hinterlegt. Die Erklärung des Notars wird bis zu 80 Jahre verwahrt. So können Sie jederzeit mithilfe der Prioritätserklärung nachweisen, dass Sie der Urheber sind. Dagegen ist eine Dokumentation in Eigenregie oft nur ein Anfang, wenn es zu einem Verstoß gegen das Urheberrecht kommt. Erfahren Sie mehr über die Sicherung Ihrer Urheberrechte in Deutschland und im Ausland.
Titelschutz – Der Schutz für den Namen Ihrer Werke
Oft wird vergessen, dass Werke zwar in ihrer Gesamtheit urheberrechtlich geschützt sind, aber ihre Titel nicht denselben Schutz genießen. Der Grund ist einfach: Titel alleine besitzen oft nicht die nötige Unterscheidungskraft. Stellen Sie sich vor, Sie komponieren Musik für einen Podcast und nennen den Titeltrack “Don’t leave me”. Nun sind die Komposition und die Melodie des Liedes durch das Urheberrecht geschützt, der Liedtitel ist allerdings zu generisch, um als Teil der schöpferischen Leistung zu gelten. Wenn Sie den Werktitel also zusätzlich schützen möchten, benötigen Sie den Titelschutz. Mehr zur Beantragung eines Titelschutzes finden Sie hier.
Strategisches Planen zahlt sich aus
Die unterschiedlichen Möglichkeiten, eine Idee zu schützen, setzen allesamt eine Sache voraus: Sie erkennen den schöpferischen und finanziellen Wert Ihrer Einfälle. Verpassen Sie keinesfalls den Zeitpunkt, Ihre Arbeit zu dokumentieren und die Schutzrechte zu sichern. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Ideen „schutzfähig” sind, helfen Ihnen Fachanwälte in einer Erstberatung weiter. Diese oftmals kleine Investition zahlt sich aus, wenn Sie so die illegale Nutzung Ihrer Ideen durch Imitatoren und Diebe verhindern können.