Kann man in Deutschland Copyright anmelden?

Geht es um den Schutz des eigenen Werkes, hört man oft die Worte “Copyright” und “Urheberrecht”, aber was genau sich hinter diesen Begriffen versteckt, wissen viele nicht. Erfahren Sie hier, was sie bedeuten und wie Sie ihr Werk schützen können.

 

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Copyright oder Urheberrecht?

Der Begriff „Copyright“ wird in Deutschland oft umgangssprachlich für das Urheberrecht verwendet. Zwar weiß in der Regel jeder, dass mit dem Copyright das Urheberrecht gemeint ist, jedoch unterscheiden sich die beiden Bezeichnungen in ihrer Bedeutung voneinander. Für das tatsächliche Copyright gibt es keine rechtliche Grundlage in Deutschland, hier gilt das Urheberrecht. Der entscheidende Unterschied ist vor allem, dass das deutsche Urheberrecht auf den Schutz von Werk und Urheber eingeht und nicht angemeldet werden muss. Das Copyright findet hingegen in den USA Anwendung. Es beleuchtet – im Gegensatz zum Urheberrecht – den ökonomischen Aspekt des Werkes und muss angemeldet werden. Für das Copyright gibt es in Deutschland also keine rechtliche Grundlage, daher ist in diesem Artikel die Rede vom Urheberrecht.

 

So kann Urheberrecht angemeldet werden

Im Gegensatz zur Patent- Marken- oder Geschmacksmusteranmeldung, muss das Urheberrecht nicht angemeldet werden. Bereits bei der Herstellung und Veröffentlichung eines Werkes, wird das geistige Eigentum dem Urheber automatisch gesetzlich zugesichert. Eine separate Anmeldung ist also nicht unbedingt notwendig. Dennoch ist es ratsam, sein geistiges Eigentum auf andere Weise zu schützen, um im Falle eines Rechtsstreits einen eindeutigen Beweis zur Urheberschaft vorlegen zu können.

Urheberrecht sichern durch Prioritätsnachweis

Ein Prioritätsnachweis kann durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar erstellt werden, durch dessen besondere Stellung im deutschen Rechtssystem die Beweiskraft des Nachweises erhöht wird. Hierzu fertigen Sie einfach eine Kopie Ihres Werkes an, händigen dem Notar das Original aus und erhalten im Gegenzug eine Urkunde, welche Sie als den Urheber der Idee bzw. des Werkes nennt. Im Zweifelsfall kann der Urheber einer Idee so durch das notariell beglaubigte Dokument eindeutig und schnell nachgewiesen werden.

Urheberrecht sichern durch Einschreiben

Um später beweisen zu können, dass Sie der rechtmäßige Urheber einer Idee sind, können Sie die Urheberschaft dokumentieren und mittels Einschreiben an sich selbst schicken. Achten Sie darauf, dass der Zeitstempel durch die Post auf dem Einschreiben gut sichtbar ist und öffnen Sie den Brief nach seinem Erhalt nicht, sondern verwahren Sie ihn gut bzw. hinterlegen ihn bei einem Anwalt oder Notar.

Urheberrecht sichern durch einen Creative Common-Lizenzvertrag

Die Creative Common-Lizenzverträge bezeichnen verschiedene Standardverträge, mit denen Urheber der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen können. Hierfür gibt es verschiedene, von der gemeinnützigen Organisation Creative Commons (CC) vorgefertigte Verträge, mit denen das Nutzungsrecht an einem Werk ganz, teilweise oder gar nicht zur Verfügung gestellt wird. Sie legen außerdem fest, wie stark das Werk durch Dritte verändert werden darf und dass der Name des Urhebers genannt werden muss. Oft werden diese Verträge bei Bildern, Texten, Musikstücken oder Videoclips angewandt, wodurch für die Öffentlichkeit sogenannte „Freie Inhalte“ entstehen.

Urheberrecht sichern durch Veröffentlichung

Die Gesetzeslage sieht vor, dass dem Urheber bei der Herstellung bzw. öffentlichen Verbreitung seiner Idee automatisch die Rechte an diesem zugesprochen werden. Eine Veröffentlichung unter dem eigenen Namen macht die Urheberschaft zudem beweiskräftiger.

 

Entstehung eines international gültigen Copyright-Verweises

Am 6. September 1952 wurde in Genf das Welturheberrechtsabkommen beschlossen, durch das eine weltweite Regelung zum Schutz der Urheberrechte sichergestellt und die Verbreitung geistiger Schöpfungen erleichtert werden sollte. Zu diesem Zweck wurde das international gültige Copyright-Zeichen © festgelegt, das einen Hinweis auf bestehenden Schutz zu einem Werk gibt und automatisch alle inländischen Förmlichkeiten erfüllt, auch wenn das Werk von einem ausländischen Staatsangehörigen veröffentlicht wurde.

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Verwendung des Copyright-Zeichens

Wer das Copyright-Zeichen verwenden möchte, um hervorzuheben, dass ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, sollte das © nah am Werk anbringen und zudem durch den Namen des Urhebers und die Jahreszahl der Erstveröffentlichung ergänzen. Es kann außerdem durch den Satz „all rights reserved“ (dt. „Alle Rechte vorbehalten“) erweitert werden, um deutlich zu machen, dass der Urheber allein über alle Rechte verfügt. Es ist heute nicht mehr zwingend notwendig das Symbol zu verwenden, um die Urheberschaft zu deklarieren. Da es sich aber um ein international bekanntes Zeichen handelt, werden zu schützende Werke auch heute noch häufig mit dem typischen © gekennzeichnet, z. B.:

  • bei Texten: Hier ist der Verweis meistens direkt unter dem Beitrag in Verbindung mit dem Autorennamen zu finden, während er bei Büchern in der Regel im Impressum steht, da hier oft die Verlage als Urheber genannt werden.
  • bei Bildern und Fotos: Liegen diese in analoger Form vor, sollte das Copyright-Zeichen samt Urheberdaten auf der Rückseite stehen. Darüber hinaus sollten die Negative aufbewahrt werden, da diese die Urheberschaft zusätzlich belegen können. Liegen die Bilder in digitaler Form vor, wird meistens durch eine Bildunterschrift auf den Urheber verwiesen. Zusätzlich kann ein digitales Wasserzeichen eingefügt werden.
  • bei Webseiten: Hier gibt es in der Regel mehrere schützenswerte Inhalte. Daher kann der Vermerk bei allen Elementen einzeln, in einem allgemeinen Verweis in der Fußzeile oder im Impressum gesetzt werden.

 

Wer darf sein Werk mit dem Copyright-Zeichen “©” kennzeichnen?

Prinzipiell darf jeder sein eigenes geistiges Eigentum durch das charakteristische “©” kennzeichnen, um Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich um geschützten Inhalt handelt. Marken und Logos fallen jedoch nicht unter den Schutz der Urheberschaft. Diese müssen separat beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Wie das geht, können Sie in dem Artikel zur DPMA-Markenanmeldung nachlesen.

Der Schutz durch das deutsche Urheberrecht richtet sich nach der Lebensdauer des Urhebers und ist auch nach dessen Ableben noch weitere 70 Jahre gültig. Das Urheberrecht kann zwar – wenn im Testament festgelegt oder durch die gesetzliche Erbfolge bestimmt – an Dritte übertragen werden, die Gültigkeitsdauer bleibt jedoch auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers begrenzt.

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