Zusammenfassung
Eine UG (Unternehmergesellschaft) bietet Haftungsbeschränkung bei geringem Startkapital. Im Gegensatz zur GmbH kann man bereits mit nur 1 Euro Stammkapital gründen. Durch die Nutzung eines Musterprotokolls lassen sich Kosten und Aufwand minimieren.
Der Ablauf umfasst die Festlegung von Kapital, Geschäftsführung, Firmensitz und Gründungsart. Der Notar beurkundet die Gesellschaft, die dann ins Handelsregister eingetragen wird. Ein neues Geschäftskonto für das Stammkapital ist erforderlich. Die formale Gründung endet mit der Veröffentlichung im Handelsregister. Anschließend folgen Pflichtanmeldungen beim Gewerbeamt, Finanzamt und Transparenzregister. Mit der Zuteilung der Steuernummer ist die UG voll geschäftsfähig.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen für die UG-Gründung
- Geschäftsfähigkeit der Gründer und Geschäftsführer
- mind. 1 Gesellschafter
- mind. 1 Geschäftsführer (kann auch gleichzeitig Gesellschafter sein)
- Geschäftsadresse in Deutschland
- mind. 500 Euro Eigenkapital für Gründungskosten und Stammkapital
Kosten der UG-Gründung
Durchschnittliche Gründungskosten auf einen Blick
- UG mit Musterprotokoll
- Einzelgründer: 416 € + Stammkapital
- Gründerteams: 502 € + Stammkapital
- UG mit Satzung
- Einzelgründer: 1.056 € + Stammkapital
- Gründerteams: 1.066 € + Stammkapital
UG-Gründungskosten mit Musterprotokoll nach Posten
Eckdaten | Ein-Personen-UG | Mehr-Personen-UG |
Stammkapital | bis ca. 7.000 € | bis ca. 7.000 € |
Notar | ||
Notargebühren | 60,00 € | 120,00 € |
Handelsregister-Anmeldung | 60,00 € | 60,00 € |
Nebenkosten¹ | 28,00 € | 32,00 € |
19 % MwSt | 28,12 € | 40,28 € |
Weitere Amtsgebühren | ||
Handelsregistereintrag | 200,00 € | 200,00 € |
Gewerbeanmeldung² | 35,00 € | 35,00 € |
Transparenzregister (1. Jahr) | 4,80 € | 4,80 € |
Gründungskosten | 415,92 €* | 502,08 €* |
UG-Gründungskosten mit Satzung nach Posten
Eckdaten | Ein-Personen-UG | Mehr-Personen-UG |
Stammkapital | bis ca. 7.000 € | bis ca. 7.000 € |
Notar | ||
Notargebühren | 471,00 € | 480,00 € |
Handelsregister-Anmeldung | 162,50 € | 162,50 € |
Nebenkosten¹ | 52,00 € | 52,00 € |
19 % MwSt | 130, 25 € | 132,06 € |
Weitere Amtsgebühren | ||
Handelsregistereintrag | 200,00 € | 200,00 € |
Gewerbeanmeldung² | 35,00 € | 35,00 € |
Transparenzregister (1. Jahr) | 4,80 € | 4,80 € |
Gründungskosten | 1.055,55 €* | 1.066,26 €* |
Quellen: IHK Berlin [PDF], eigene Statistik aus Notarrechnungen (Stand: 2024)
*Alle Preise sind Durchschnittskosten und können im individuellen Fall abweichen. Sie basieren zum einen auf den Gebührentabellen des Gerichts- und Notarkostengesetzes sowie eigenen Kalkulationen aus Notarrechnungen aus ganz Deutschland. Im Rechenbeispiel wird unterstellt, dass die UG nur einen Geschäftsführer und das Stammkapital unter 7.000 Euro liegt. Ab dieser Grenze erhöhen sich die Gebühren in der Regel um ca. 60 Euro netto. Weitere Geschäftsführer und ein größerer Gegenstandswert verändern die Multiplikatoren und Pauschalen, anhand derer die Gebühren berechnet werden.
¹ durchschnittliche Summe aus Post- und Telekommunikationspauschalen und Dokumentenpauschalen und sowie typische Abrechnung pro Seite
² Durchschnittswert, jede Gemeinde legt die Gebühr für eine Gewerbeanzeige eigenständig fest
UG gründen in 10 Schritten
- Wichtige Fragen klären: z. B. Geschäftsadresse, Geschäftsführer
- Firmenname festlegen und bei IHK prüfen lassen
- Satzung erstellen oder Musterprotokoll benutzen
- Notarbesuch planen und neue UG beurkunden lassen
- Geschäftskonto eröffnen und Stammeinlagen einzahlen
- Kontoauszug an Notar weiterleiten
- Amtsgericht veröffentlicht Handelsregisternummer
- UG anmelden: Gewerbeamt, Finanzamt, Transparenzregister
- Finanzamt teilt Steuernummer zu
- Buchhaltung einrichten: Eröffnungsbilanz und USt-VA
#1 UG-Gründung vorbereiten
Bevor die Gründung losgehen kann, müssen ein paar grundlegende Fragen geklärt werden: Wer, wie, wo und wie viel?
Gesellschafter
Wer wird Gesellschafter der neuen UG? Jede UG muss mindestens einen haben. Die Gesellschafter zahlen das Stammkapital ein und sind die Entscheidungsträger.
Geschäftsführung
Bei der UG-Gründung muss mindestens ein Geschäftsführer bestellt werden. Dieser Posten kann von Gesellschaftern oder alternativ von Angestellten übernommen werden. Im letzteren Fall spricht man von einem externen Geschäftsführer.
Gesellschaftsvertrag
Möchten Sie die UG mit einem standardisierten Musterprotokoll oder einer individuell formulierten Satzung gründen? Mehr Infos dazu weiter unten.
Kapital
Wie hoch soll das Stammkapital der neuen UG sein? Das gesetzliche Minimum ist ein Euro pro Gesellschafter.
„Zu wenig Kapital kann schnell teuer werden. Plane für den Start deiner UG lieber 1.000 bis 3.000 Euro ein, um finanzielle Engpässe direkt nach der Gründung zu vermeiden.“
Andreas Munck
Gründungsberater bei firma.de mit 10 Jahren Erfahrung
Wir empfehlen Gründern, alle Ausgaben zu überschlagen, bevor voraussichtlich die ersten Einnahmen erzielt werden. Dazu zählen meistens die Posten der Gründungskosten, Büromiete, nötiges Equipment, erste Gehaltszahlungen und Steuerberatung. An dieser Berechnung sollte sich die Höhe des Stammkapitals orientieren. So vermeiden Gründer, dass sie ein Großteil oder sogar das gesamte Eigenkapital aus dem Unternehmen fließt und mittelfristig durch Fremdkapital ersetzen müssen, z. B. mittels Gesellschafterdarlehen.
Firmensitz
Wo soll die UG gegründet werden? Hier spielen zum Beispiel Faktoren wie Mietkosten oder der regionale Gewerbesteuerhebesatz eine Rolle. Eine rein virtuelle Geschäftsadresse reicht nicht aus. Wenn Gründer Ihre private Wohnadresse verwenden möchten, sollten sie zwei Fragen vorab prüfen:
- Darf die Privatadresse als Geschäftsadresse der UG genutzt werden? In reinen Wohngebieten brauchen Gewerbebetriebe eine Erlaubnis oder sind generell verboten. Die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder das Bauamt sind hier die richtigen Ansprechpartner.
- Bei Mietwohnungen: Ist ein Gewerbebetrieb aus der Wohnung laut Mietvertrag zulässig? Eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter ist empfehlenswert, um Streitigkeiten vorzubeugen.
Erlaubnisse, Lizenzen, Genehmigungen
Für einige Gewerbe brauchen Gründer gesonderte Erlaubnisse: Konzession für eine neue Bar, Fachprüfung für die Eröffnung einer Fahrschule, Betriebserlaubnis für eine Kita etc. Prüfen Sie vorher, welche Genehmigungen von Behördenseite fällig werden. Priorisieren Sie diese Anträge vor allen anderen Schritten, denn die Bearbeitungsdauer übersteigt nicht selten die Dauer der Gründungsphase.
# 2 Firmenname und Unternehmensgegenstand formulieren
Der Firmenname der UG wird im Handelsregister veröffentlicht und muss bei der geschäftlichen Kommunikation verwendet werden. Gründer haben mehrere Optionen, das neue Unternehmen zu benennen.
- Namen der Gesellschafter
- Franka Müller UG (haftungsbeschränkt)
- Leimann und Söhne UG (haftungsbeschränkt)
- Tätigkeitsbezeichnung mit einer individuellen Ergänzung
- TBM Trockenbau UG (haftungsbeschränkt)
- 360grad Digitalmarketing UG (haftungsbeschränkt)
- Fantasiebezeichnung
- Busy Unicorn UG (haftungsbeschränkt)
- Greenergy UG (haftungsbeschränkt)
- Kombinationen der drei genannten Optionen
- Ullrich Buss Schlosserei UG (haftungsbeschränkt)
- iCensor Trading UG (haftungsbeschränkt)
Nicht vergessen: Der Name muss immer den Zusatz der Rechtsform „UG (haftungsbeschränkt)” enthalten!
Zusätzlich zum Firmennamen müssen Gründer einen Unternehmensgegenstand formulieren. Darin werden die Tätigkeiten der UG definiert. Bei der Formulierung gibt es ebenfalls einige Regeln zu beachten.
Sicherheit verschaffen
Bevor es zum Notar geht, sollten Gründer den Wunschnamen und Unternehmensgegenstand vorprüfen lassen – das macht die IHK. Diese Prüfung hat gleich zwei Vorteile: Die IHK gibt eine Einschätzung darüber ab, ob die Angaben zulässig sind und der Name im Bereich des zuständigen Amtsgerichts noch verfügbar ist. Wenn Sie diesen Schritt auslassen, vergrößert sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Firmenname nach der notariellen Beurkundung vom Amtsgericht abgelehnt wird. Dieses Szenario ist besonders ärgerlich, denn die ursprünglichen Angaben müssen nun geändert und erneut beurkundet werden. Dadurch entstehen nicht nur doppelte Notarkosten, auch die Gründungsphase wird um Tage oder Wochen verlängert. Hier finden Sie weitere Tipps zur Beschleunigung der Anmeldungen.
#3 Gesellschaftsvertrag und Kapital
Grundsätzlich kann eine UG mit Musterprotokoll oder Satzung gegründet werden. Die Unterschiede können Sie hier im Detail nachlesen. Ein Musterprotokoll kommt nur in Frage, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer haben soll. Dieser standardisierte Vertrag kann allerdings nicht angepasst werden. Oft entscheiden sich Gründer für das Musterprotokoll, um die UG-Gründung zu beschleunigen und Notarkosten einzusparen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann das Musterprotokoll durch eine maßgeschneiderte UG-Satzung ausgetauscht werden. Eine Satzung bietet wiederum den Vorteil, dass sie mehr Regelungen enthält und genau auf das neue Unternehmen und das Gründerteam angepasst werden kann.
Stammkapital für UG-Gründung festlegen
Steht die Entscheidung zum Vertragswerk fest, sollten Sie das Finanzielle klären: Wie viel Stammkapital soll die neue UG haben und wie sollen die Anteile unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden? Grundsätzlich ist ein Betrag zwischen 1 Euro und 24.999 Euro möglich. Bedenken Sie bei dieser Entscheidung folgende Punkte:
- Startphase: Das gewählte Stammkapital sollte erste Ausgaben der UG decken.
- Stammeinlage: Gesellschafter müssen ihren jeweiligen Anteil bei der Gründung auf das Geschäftskonto einzahlen.
- Beschlüsse: Die Höhe des Stammkapitals bestimmt die Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung. Abweichungen davon sind nur durch eine Satzung möglich.
- Gewinne/Verluste: Überschüsse und Schulden der UG werden ebenfalls entsprechend der Anteile verteilt. Auch diese Regelung nach GmbH-Gesetz kann nur durch eine Satzung verändert werden. Auch diese Regel kann nur durch Satzung verändert werden.
- Grenzwert: Wenn das UG-Stammkapital 12.500 Euro übersteigen soll, kommt auch eine GmbH-Gründung in Frage.
Sind diese Punkte geklärt, wird es Zeit für den Notartermin.
„Wenn du jetzt schon einen Exit planst, macht es Sinn, über eine Holding-Struktur mit 2 oder mehr UGs nachzudenken.“
Andreas Munck
Gründungsberater bei firma.de mit 10 Jahren Erfahrung
#4 UG-Gründung beim Notar beurkunden
Der offizielle Teil der UG-Gründung beginnt bei der notariellen Beurkundung. Hier beurkundet der Notar oder die Notarin alle Gründungsunterlagen und bereitet die Anmeldung zum Handelsregister vor. Vor dem Termin sollte das Gründerteam die Punkte dieser Checkliste erledigt haben:
- Firmenname und Unternehmensgegenstand stehen fest
- Alle Unterlagen liegen dem Notariat vor (Gesellschaftsvertrag, evtl. beglaubigte Vertretungsvollmächte)
- Gesellschafter (oder ihre Vertreter) und Geschäftsführer können teilnehmen
- Alle Teilnehmer haben gültige Ausweispapiere und können diese zum Termin mitbringen
- Banktermin für die Eröffnung des Geschäftskontos wurde vereinbart
Weitere FAQs zum Notartermin finden Sie hier, klicken Sie hier für News und FAQs zum Online-Notartermin per Video-Konferenz.
Andreas Munck
Wäre es nicht toll, wenn Ihnen jemand bei den allen Schritten zur UG zur Seite steht und alle Termine koordiniert? Wir bei firma.de sind genau dieser Jemand!
- Startup Experte
- 7 Jahre Erfahrung
UG in Gründung
Nach diesem Schritt befindet sich die UG „in Gründung”. Aber was heißt das genau? Die UG kann z. B. bereits Verträge abschließen, Käufe tätigen oder Aufträge annehmen. Aber Vorsicht: Bis der Handelsregistereintrag erfolgt ist, haften die UG-Gesellschafter noch persönlich!
#5 Geschäftskonto für die UG eröffnen
Der nächste Schritt ist die Einzahlung des Stammkapitals. Dazu müssen Sie ein neues Geschäftskonto für die UG eröffnen. Bedenken Sie bei der Wahl der Bank, dass die meisten traditionellen Filialbanken verlangen, dass alle Gesellschafter und Geschäftsführer zum Termin erscheinen. Das Stammkapital, das in den Gründungsunterlagen festgelegt wurde, muss dort in bar eingezahlt werden – und zwar anteilig von den jeweiligen Gesellschaftern. Danach stellt die Bank einen Einzahlungsbeleg aus. Ein gültiger Beleg ist ein Kontoauszug, aus dem ersichtlich ist, dass die UG die Kontoinhaberin ist.
Tipp: Abgeschlossen wird die Gründung der UG erst, wenn diese Schritte allesamt erfolgt sind:
- Die Gründer haben einen Kontoauszug des Geschäftskontos bzw. Einzahlungsbeleg des Stammkapitals an das Notariat gesendet.
- Das Notariat hat die nun vollständige Anmeldung zum Handelsregister an das Amtsgericht übertragen.
- Das Amtsgericht hat keine Gründe zur Beanstandung der Anmeldung festgestellt.
- Der Handelsregistereintrag der UG wurde veröffentlicht.
Immer Ärger mit der Post
Jetzt ist der richtige Moment, den Firmennamen am Briefkasten der Geschäftsadresse anzubringen. Denn das Registergericht sendet die Rechnung über den Handelsregistereintrag an den Firmensitz. Geht der Brief an den Absender zurück, riskieren Sie eine deutliche Verzögerung der UG-Gründung.
Leider kommt es in dieser Phase häufig vor, dass Gründer gleich mehrere Betrugsschreiben erhalten. Die Absender scannen das Handelsregister auf neue Einträge und versenden Rechnungen, die Ihnen vortäuschen sollen, es handle sich um eine offiziellen Rechnung des Amtsgerichts. In Wirklichkeit kopieren die Absender nur Layout und Inhalt, um Sie zum Überweisen zu bringen. Diese Masche ist dreist, aber befindet sich in einer rechtlichen Grauzone, denn der Rechnungsempfänger erhält tatsächlich einen Eintrag in ein dubioses Online-Register. Zahlen Sie keinesfalls, wenn Sie sich nicht 100 % sicher sind, dass das Schreiben authentisch ist. Damit Sie nicht in diese Falle tappen, finden Sie hier einige Hinweise.
Transparenzregister
Seit dem 1. August 2021 müssen UG-Gründer die Gesellschaft und ihre wirtschaftlich Berechtigten für das Transparenzregister anmelden. Vor diesem Datum war der Eintrag nur für bestimmte Gesellschaften verpflichtend und der Notar hat diese Aufgabe übernommen. Nach der UG-Gründung läuft eine Frist von 4 Wochen, um das neue Unternehmen fristgerecht anzumelden. Verantwortlich ist hier der UG-Geschäftsführer.
Der Eintrag kostet 20,80 Euro pro Jahr (seit 2022). Wichtige Antworten rund um das Transparenzregister finden Sie hier.
#6 UG als Gewerbe anmelden, Steuernummer beantragen
Sobald die UG eine Handelsregisternummer erhalten hat, sollten Sie eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Das geht je nach Region persönlich, schriftlich oder auch digital gegen eine kleine Gebühr.
Parallel müssen die Gründer die neue Gesellschaft beim Finanzamt anmelden. Dazu müssen die Gründer den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung per ELSTER ausfüllen und einreichen. Für die Berechnung der voraussichtlichen Umsätze und weitere wichtige Entscheidungen ist eine Steuerberatung dringend zu empfehlen. Der Steuerberater kann außerdem die Eröffnungsbilanz erstellen, die verpflichtend aufgestellt werden muss.
Das Finanzamt benötigt in der Regel einige Wochen, bis es die Steuernummer erteilt. Bis dahin kann die UG noch keine verbindlichen Rechnungen verschicken. Je früher dieser Schritt also abgeschlossen ist, desto schneller ist die UG geschäftsfähig.
#7 Buchhaltung für die UG einrichten
Nach den Gründungsformalitäten atmen viele Gründer auf. Leider sind damit aber noch nicht alle wichtigen Punkte abgehakt. Jede UG unterliegt der Buchhaltungspflicht. Daher sollten sich Gründer frühzeitig um eine Lösung kümmern. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten. Buchhaltung-Softwares sind praktisch, setzen aber zumindest Basiswissen voraus. Neben dem Kerngeschäft können sie Gründer schnell überfordern. Falls das nötige Wissen nicht im Unternehmen vorhanden ist, sollten Sie über einen externen Dienstleister oder die Einstellung eines Buchhalters nachdenken. Aus Erfahrung raten wir davon ab, das Thema Buchhaltung erst einmal liegen zu lassen. Chaotische Belegstapel oder Buchungsfehler werden teuer, wenn Experte sie rückwirkend abarbeiten muss.
#8 Weitere Anmeldungen vornehmen
Je nach Gestaltung Ihrer UG stehen in der Startphase einige weitere bürokratische Schritte an.
Mitarbeiter
Wenn Sie erste Mitarbeiter einstellen, werden ein paar Anmeldungen fällig. Dazu zählt auch ein angestellter Geschäftsführer. Beantragen Sie eine Betriebsnummer bei der Bundesarbeitsagentur und richten Sie eine Lohnbuchhaltung ein. So können Sie Lohn- und Gehaltszahlungen, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeträge korrekt buchen und abführen.
Gesetzliche Unfallversicherung
Für die meisten Unternehmen ist eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtend – auch ohne Mitarbeiter. Erkundigen Sie sich beim Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherung, welche BG zuständig ist.
Mitgliedschaft in IHK, HWK oder Berufskammer
Für nahezu alle Unternehmen ist eine kostenpflichtige Kammermitgliedschaft erforderlich. Im Normalfall meldet sich die zuständige Kammer nach der Gewerbeanmeldung bei Ihnen.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die USt-IdNr. ist sinnvoll, wenn die neue UG am EU-weiten Waren- und Dienstleistungshandel (B2B) teilnehmen wird. Das heißt, wenn Sie Rechnungen an Unternehmen aus anderen EU-Staaten ausstellen oder von diesen erhalten, ist der Antrag dieser eigenständigen Steuernummer notwendig.
Hier erfahren Sie mehr über die einzelnen Posten der Gründungskosten.
FAQ — Häufig gestellte Fragen zur UG-Gründung
Ist es sinnvoll eine UG zu gründen?
Die UG-Gründung ist sinnvoll für alle Gründer, die ein Gewerbe ohne persönliches Risiko betreiben wollen, aber wenig Eigenkapital haben. Die Haftungsbeschränkung sichert das private Vermögen der Gründer ab. Im Vergleich zu einem Kleingewerbe hat die UG eine kleinere Steuerlast. Wichtig: Die minimalen Kosten einer UG betragen ca. 2.000-3.000 Euro/Jahr.
Wie viel Startkapital braucht man für eine UG?
Gründer benötigen mindestens 500 Euro, um das minimale Stammkapital und die Gründungskosten mit Musterprotokoll abzudecken. firma.de empfiehlt, 1.000-3.000 Euro als Stammkapital einzuplanen, damit die UG erste Rechnungen bezahlen kann.
Was ist besser, ein Einzelunternehmen oder eine UG?
Ob eine UG oder ein Einzelunternehmen besser ist, hängt von den Zielen und Risiken ab. Eine UG bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung, hat aber einen höheren Aufwand beim Thema Bürokratie. Ein Einzelunternehmen ist einfacher was Buchhaltung und Co. angeht, aber der Inhaber haftet immer mit seinem persönlichen Vermögen.
Kann ich ein Einzelunternehmen, Kleingewerbe oder eine GbR in eine UG umwandeln?
Nein, eine direkte Umwandlung in eine UG ist nicht möglich, da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Das Problem liegt in der Haftung: Bei Einzelunternehmen und GbRs haften die Inhaber persönlich, während UGs nur beschränkt haften. Ein möglicher Weg ist, eine UG zu gründen und Vermögen des alten Unternehmens in die UG einzubringen, wobei das alte Unternehmen aufgelöst werden muss. Lassen Sie sich unbedingt vorher juristisch beraten.
Wer haftet bei einer UG „in Gründung”?
Die Gesellschafter haften mit ihrem privaten Vermögen. Das ändert sich erst, wenn die UG im Handelsregister eingetragen wurde. Ab diesem Tag haftet die Gesellschaft mit dem Stammkapital. Im Idealfall hat die UG den Status „in Gründung” nur 1-4 Wochen.
Hat eine UG steuerliche Vorteile?
Eine UG bietet steuerliche Vorteile, da ihre Gewinne niedriger besteuert werden als bei Einzelunternehmen oder GbR. Im Durchschnitt zahlen UG-Gesellschafter etwa 32 % Steuern auf ihre Gewinne. Bei Einzelunternehmen gilt immer der persönliche Einkommensteuersatz. Wenn dieser günstiger ist, können UG-Gesellschafter sogar das Steuerverfahren wechseln (Günstigerprüfung). Diese Möglichkeit gibt es jedoch nicht für Einzelunternehmen.
Was sind die Nachteile einer UG?
- Wenig Vertrauen: Geschäftspartner wissen, dass die UG wenig Kapital besitzt und Geschäfte riskanter sind.
- Schlechte Bonität: Wenig Stammkapital bedeutet schlechtere Kreditwürdigkeit.
- Rücklagenpflicht: 25 % der Gewinne müssen in der UG bleiben, bis 25.000 € erreicht sind. Maximal 75 % dürfen ausgezahlt werden.
- Keine Sacheinlagen: Man kann keine Fahrzeuge, Immobilien oder Aktien als Kapitaleinlage verwenden.
- Hohes Insolvenzrisiko bei Krisen, finanziellen Problemen oder Klagen.
- Viele Fixkosten und Pflichten: Steuerberatung, doppelte Buchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Jahresabschluss etc.
Kann ich eine UG nebenberuflich gründen?
Ja, das ist möglich. Sie müssen Ihren Arbeitgeber allerdings darüber informieren. Wenn Sie Gesellschafter und Geschäftsführer der UG sind, müssen Sie die Sozialversicherungspflicht beachten. Das Gehalt sollte niedriger sein als das aus dem Hauptberuf.
Kann eine UG 2 Geschäftsführer haben?
Ja, es gibt keine Obergrenze. Wichtig: Ab dem zweiten Geschäftsführer ist eine Gründung mit Musterprotokoll nicht mehr möglich. Weitere Geschäftsführer erhöhen die Notarkosten bei der Beurkundung.
Hat eine UG laufende Kosten?
Ja, Gesellschafter müssen mit mindestens 2.000-3.000 Euro pro Jahr rechnen. Diese laufenden Kosten fallen an für Steuerberatung, Jahresabschluss und oft für eine Geschäftsadresse. Je nach Geschäftstätigkeit kommen weitere Fixkosten dazu, die aber sehr individuell sind.
Ist eine UG buchführungspflichtig?
Ja, alle Kapitalgesellschaften haben die Pflicht zur doppelten Buchführung. Sie muss außerdem einen Jahresabschluss mit Handels- und Steuerbilanz aufstellen.
Wie wird der Gewinn bei einer UG verteilt?
Der Gewinn einer UG wird nach Anteilen der Gesellschafter verteilt. Bis zu 75 % können ausgeschüttet werden, während mindestens 25 % als Rücklage im Unternehmen bleiben müssen. Vor der Gewinnausschüttung fallen Steuern an.
Wie viel Gewinn darf eine UG machen?
Es gibt keine Obergrenze. Aber die Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter sind gedeckelt auf maximal 75% des Gewinns nach Steuern (Jahresüberschuss). Der Rest muss als Kapitaleinlage angespart werden. Erst wenn das Gesellschaftsvermögen der UG 25.000 Euro erreicht hat, fällt diese Pflicht weg.
Hat eine UG eine eigene Steuernummer?
Ja, jede neue UG muss sich innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt anmelden und erhält eine eigene Steuernummer. Falls gewünscht, wird zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt. Sie ist notwendig, wenn die UG mit dem EU-Ausland Handel betreibt.
Wie viel Steuern muss eine UG zahlen?
- Körperschaftsteuer (15 %) auf den Gewinn
- Gewerbesteuer (richtet sich nach regionalem Hebesatz) auf den Gewinn
- Kapitalertragsteuer (25 %) auf Gewinnausschüttungen
- Vor- und Umsatzsteuer (19 oder 7 %) auf Umsätze
- Lohnsteuer (richtet sich u.a. nach Steuerklasse) auf Löhne und Gehälter
- Solidaritätszuschlag (5,5 %) auf die Beträge der Lohnsteuer, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer
Welche Steuererklärungen muss eine UG machen?
Die UG muss Steuererklärungen für die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer aufstellen. Sie sind Bestandteil der Steuerbilanz. Jedes Jahr muss eine UG die Daten als E-Bilanz an der Finanzamt übermitteln. Ausnahmen gelten für Kleinunternehmer.
Was passiert, wenn eine UG pleite geht?
Wenn die UG überschuldet und zahlungsunfähig ist, muss der Geschäftsführer einen Insolvenzantrag stellen. Danach folgt eine Auflösung und Abwicklung (Liquidation) der UG. Als letzter Schritt wird die UG aus dem Handelsregister entfernt.
Wie wird eine UG zu einer GmbH?
Das Gesetz gibt klare Bedingungen vor:
- Eine Bilanz liegt als Vermögensnachweis vor.
- Die UG-Gesellschafter beschließen die Änderung mit 75 % Mehrheit.
- Ein Notartermin ist erforderlich.
- Der Gesellschaftsvertrag muss angepasst werden.
- Das Stammkapital muss auf mindestens 25.000 Euro erhöht werden, entweder durch Umwandlung der Rücklagen oder durch Einzahlungen der Gesellschafter.
- Der Handelsregistereintrag muss geändert werden.
Die Umfirmierung in eine GmbH ist freiwillig, aber sobald das Gesellschaftsvermögen 25.000 Euro erreicht, entfällt die Rücklagenpflicht der UG.
Fazit
Die UG ist eine gute Option für Gründer, die mit wenig Startkapital und begrenztem Risiko ein Unternehmen aufbauen wollen. Der Gründung einer UG erfordert eine klare Planung, vom Firmennamen über die Eintragung in das Handelsregister bis zur Eröffnungsbilanz. Mit einem Musterprotokoll lassen sich die Gründungskosten senken. Die Rücklagenpflicht sorgt dafür, dass die UG finanziell stabil bleibt. Auch wenn die UG-Gründung einige bürokratische Schritte mit sich bringt, bietet die UG steuerliche Vorteile und schützt das private Vermögen der Gesellschafter. Eine gute Vorbereitung und Beratung sind wichtig, um den Start reibungslos zu gestalten.