Gründungskosten UG – Was kostet die UG wirklich?

Die Gründungskosten für eine UG setzen sich aus mehreren Posten zusammen: Notargebühren, Amtsgebühren, Steuer. Mit Musterprotokoll können Gründer einige Hundert Euro einsparen.

 

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Zusammenfassung

Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) ist mit verschiedenen Kosten verbunden, darunter Notar- und Amtsgebühren sowie Steuern. Durch die Verwendung eines Musterprotokolls anstelle einer individuellen Satzung können Gründerinnen und Gründer mehrere Hundert Euro einsparen. Es wird empfohlen, mindestens 1.000 bis 3.000 Euro als Stammkapital einzuplanen, um die anfänglichen Ausgaben der UG decken zu können.

Inhaltsverzeichnis

 

Was kostet die UG?

Rein rechtlich kann eine UG bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden. In der Praxis ist ein so niedriger Betrag jedoch nicht sinnvoll.

Reicht 1 Euro Stammkapital aus?

Die kurze Antwort lautet: nein. Auch wenn die Gründer die anfänglichen Gründungskosten selbst tragen, werden schon bald die ersten Rechnungen an die neue UG gestellt.

Bereits kurz nach der Gründung fallen Ausgaben an, zum Beispiel:

  • IHK-Beitrag
  • Geschäftskonto
  • Erste Steuerberatung
  • Software / Tools
  • Domain-Hosting
  • Miete für Geschäftsadresse

Beispiel: Wie viel Budget sollten UG-Gründer einplanen?

Für viele Solo-Gründer liegt ein realistisches Startbudget deshalb mindestens bei 2.000 Euro. Gründerteams sollten sogar etwas mehr kalkulieren, da die Notarkosten etwas höher sind.

Porträt von Carina Wünsch

„Wenn die UG bereits durch die Gründungskosten das gesamte Stammkapital aufbraucht, startet ihr mit unnötigem finanziellen Druck. Unsere Empfehlung: Das Stammkapital sollte sich am Bedarf der ersten drei bis sechs Monate nach der Gründung orientieren. Plant immer so, dass der Betrag für die ersten absehbaren Ausgaben ausreicht. Rechnet lieber großzügig, denn ein Puffer erspart euch Stress und Vertrauensverlust.“

Carina Wünsch
Gründerberaterin bei firma.de mit 8 Jahren Erfahrung

Ausgangspunkt: Fiktiver Geschäftswert

Die Kosten für den Notar ist oft der größte Posten, wenn ihr eine UG gründet. Zur Vereinfachung gehen wir in diesem Beitrag von einem Stammkapital unter 7.000 Euro und der Gründung mit nur einem Geschäftsführer aus, da bis zu dieser Grenze die Notargebühren konstant bleiben. Danach wird es für Gründer etwas teurer. Allerdings wird bei der Berechnung der Notargebühren ein Mindestgeschäftswert einer regulären GmbH unterstellt. Dieser beträgt immer 30.000 Euro.

Kalkuliert Gründungsgebühren nie auf den Cent genau, denn durch kleine Anpassungen oder Änderungen vom Normalablauf kann sich die Gebührenstruktur ändern. Jeder Notar kann individuell zusätzliche Kosten geltend machen. Plant deshalb immer einen Puffer ein.

Vorlage für Musterprotokoll zum Download

Gründungskosten UG mit Satzung

Eckdaten Ein-Personen-UG Mehr-Personen-UG
Stammkapital bis ca. 7.000 € bis ca. 7.000 €
Notargebühren
Beurkundungsverfahren

Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführerbestellung

375,00 € 384,00 €
Vollzugsgebühr (Gesellschafterliste) 96,00 € 96,00 €
Handelsregister-Anmeldung
Entwurf der Anmeldung zum Handelsregister 62,50 € 62,50 €
Betreuungstätigkeit 62,50 € 62,50 €
Erzeugung XML-Strukturdateien 37,50 € 37,50 €
Nebenkosten Notariat
Post- und Telekommunikationspauschalen¹ 30,00 € 30,00 €
Dokumentenpauschalen¹²

(Kopien, Ausdrucke, Scans, Dateien)

22,00 € 22,00 €
Notargebühren (netto) 685,50 €* 694,50 €*
Notargebühren (inkl. 19 % MwSt) 815, 75 €* 826,46 €*
Amtsgebühren
Handelsregistereintrag 300,00 € 300,00 €
Gewerbeanmeldung³ 35,00 € 35,00 €
Transparenzregister 19,80 € 19,80 €
Gründungskosten  (inkl. 19 % MwSt) 1.170,55 €* 1.181,26 €*

Gründungskosten UG mit Musterprotokoll

Eckdaten Ein-Personen-UG Mehr-Personen-UG
Stammkapital bis ca. 7.000 € bis ca. 7.000 €
Notargebühren  
Beurkundungsverfahren

Gesellschaftsvertrag

60,00 120,00
Handelsregister-Anmeldung
Entwurf der Anmeldung zum Handelsregister 30,00 € 30,00 €
Betreuungstätigkeit 15,00 € 15,00 €
Erzeugung XML-Strukturdateien 15,00 € 15,00 €
Nebenkosten Notariat
Post- und Telekommunikationspauschalen¹ 23,00 € 27,00 €
Dokumentenpauschalen¹²

(Kopien, Ausdrucke, Scans, Dateien)

5,00 € 5,00 €
Notargebühren (netto) 148,00 €* 212,00 €*
Notargebühren (inkl. 19 % MwSt) 176,12 €* 252,28 €*
Amtsgebühren
Handelsregistereintrag 300,00 € 300,00 €
Gewerbeanmeldung³ 35,00 € 35,00 €
Transparenzregister 19,80 € 19,80 €
Gründungskosten  (inkl. 19 % MwSt) 530,92 €* 617,08 €*

Quellen: IHK Berlin, eigene Statistik aus Notarrechnungen (Stand: 2026)

*Alle Preise sind Durchschnittskosten und können im individuellen Fall abweichen. Sie basieren zum einen auf den Gebührentabellen des Gerichts- und Notarkostengesetzes sowie eigenen Kalkulationen aus Notarrechnungen aus ganz Deutschland. Im Rechenbeispiel wird unterstellt, dass die UG nur einen Geschäftsführer und das Stammkapital unter 7.000 Euro liegt. Ab dieser Grenze erhöhen sich die Gebühren in der Regel um ca. 60 Euro netto. Weitere Geschäftsführer und ein größerer Gegenstandswert verändern die Multiplikatoren und Pauschalen, anhand derer die Gebühren berechnet werden.
¹ durchschnittliche Summe beider Pauschalen aus den Beurkundungen der Gründungsunterlagen und der Anmeldung zum Handelsregister
² Durchschnittswert, wird pro Seite abgerechnet
³ Durchschnittswert, jede Gemeinde legt die Gebühr für eine Gewerbeanzeige eigenständig fest

Anmeldung zum Handelsregister

Der Notar entwirft die Handelsregisteranmeldung. Von einem Entwurf der Handelsregisteranmeldung im Alleingang solltet ihr absehen. Das ist zwar möglich, ist allerdings teurer. Da fehlerhafte Anmeldungen nur Mehrarbeit für das Registergericht bedeutet, werden notariell erstellte Handelsregisteranmeldungen über die Gebührenordnung bevorzugt behandelt. Die Pauschalgebühr für die Eintragung ins Handelsregister erhebt das Registergericht nach der eigenen Handelsregistergebührenordnung. Bei einer Gründung nach Musterprotokoll reduziert sich die Gebühr auf 30,00 Euro.

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Weitere Auslagen des Notariats

Zusätzlich zu den eigentlichen Notargebühren können geringe Auslagen für Porto, Ausdrucke und die Kommunikation mit Behörden anfallen. Diese werden häufig pauschal abgerechnet und bewegen sich bei einer UG-Gründung meist im niedrigen zweistelligen Bereich. Im Vergleich zu den Notar- und Registergebühren spielen sie für die Gesamtkosten in der Regel nur eine untergeordnete Rolle.

 

Diese Kosten werden häufig vergessen

Viele Gründer kalkulieren nur die eigentlichen Gründungskosten. In der Praxis entstehen jedoch oft weitere Ausgaben für eine erfolgreiche Startphase an, beispielsweise für:

  • Buchhaltungssoftware
  • Steuerberatung
  • Website und Domain
  • Versicherungen
  • IHK-Beiträge
  • Ausstattung
  • Erste Gehälter
  • Telefon / Internetanschluss
  • Erste Marketingmaßnahmen
  • Leasinggebühren von Fahrzeugen
  • Wareneinkauf
  • Lizenzrechte

Je nach Geschäftsmodell können diese Kosten bereits in den ersten Monaten nach der Gründung spürbar ins Gewicht fallen. Eine realistische Finanzplanung sollte deshalb nicht bei Notar- und Registergebühren enden.

 

Gründungskosten bei der UG einsparen?

Einige Ratgeber im Netz behaupten, Gründer können sehr einfach Kosten sparen, indem sie z. B. den Gesellschafterbeschluss zur Bestellung des Geschäftsführers oder die Gesellschafterliste selbst erstellen. firma.de rät hiervon ab. Wer hier versucht Kosten einzusparen, der zahlt am Ende meist doch noch drauf. Erfüllt der Beschluss die Anforderungen des Registergerichts nicht vollständig, müssen Änderungen vorgenommen werden. Spart euch den Aufwand und die Nerven und überlasst die Entwürfe für die Gründungsdokumente lieber dem Notar.

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Fazit

Die Gründung einer UG bietet eine kostengünstige Möglichkeit, ein Unternehmen mit beschränkter Haftung zu etablieren. Durch die Nutzung des Musterprotokolls können die Gründungskosten weiter reduziert werden. Dennoch sollten Gründerinnen und Gründer ausreichend Stammkapital einplanen, um finanzielle Engpässe nach der Gründung zu vermeiden.

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