Zusammenfassung
Die reinen Notarkosten für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) liegen je nach Gründungsart meist zwischen 180 und 830 Euro inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Entscheidend für die Höhe der Notarkosten ist, ob Sie mit einem kostengünstigen Musterprotokoll oder einer individuellen Satzung gründen. Das Musterprotokoll reduziert den Beurkundungsaufwand und ist deshalb meist deutlich günstiger. Zusätzlich beeinflussen unter anderem die Zahl der Gesellschafter und Geschäftsführer sowie der Geschäftswert einzelne Posten. Die Gebühren des Registergerichts und weitere Ausgaben der Gründung zählen dagegen nicht zu den Notarkosten einer UG.
Inhaltsverzeichnis
- Notarkosten: Musterprotokoll vs. Satzung
- Wovon hängen die UG-Notarkosten ab?
- Notarkosten mit individueller Satzung
- Notarkosten mit Musterprotokoll
- Posten der Notarrechnung
- Notarkosten senken bei der Gründung
- Fazit
Notarkosten im Vergleich: Musterprotokoll oder individuelle Satzung?
Die Höhe der Notarkosten bei der UG-Gründung hängt vor allem davon ab, ob Sie ein Musterprotokoll verwenden oder eine individuelle Satzung erstellen lassen. Während das Musterprotokoll die günstigste Variante für einfache Gründungen ist, bietet eine individuelle Satzung deutlich mehr Gestaltungsspielraum.
| Gründungsart | Notarkosten* | Geeignet für |
|---|---|---|
| Musterprotokoll | ca. 180-255 €* | Ein bis drei Gesellschafter, Standardgründung ohne besondere Regelungen |
| Individuelle Satzung | ca. 815-830 €* | Gründungen mit individuellen Vereinbarungen, mehreren Gesellschaftern oder besonderen Stimm- und Beteiligungsregelungen |
*Die tatsächlichen Kosten richten sich nach dem Geschäftswert und den gesetzlichen Gebühren nach dem GNotKG.
Wovon hängen die Notarkosten einer UG ab?
Die Notargebühren sind gesetzlich geregelt und können nicht frei zwischen Gründer und Notariat ausgehandelt werden. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) regelt die Kosten und Multiplikatoren, die das Notariat anwendet. Entscheidend für die konkrete Rechnung sind jedoch die Eckdaten der Gründung. Besonders großen Einfluss hat die Wahl zwischen Musterprotokoll und individueller Satzung.
Viele Kostenpunkte hängen von Ihrem persönlichen Geschäftsmodell ab: Die Höhe des Stammkapitals der Unternehmergesellschaft, die Anzahl der Gesellschafter und der Wunsch nach einer individuellen Regelung in einer Satzung verändern die Kalkulation.
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Notarkosten bei der UG-Gründung mit Satzung
| Eckdaten | Ein-Personen-UG | Mehr-Personen-UG |
| Stammkapital | bis ca. 7.000 € | bis ca. 7.000 € |
| Gründung | ||
| Beurkundungsverfahren Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführerbestellung |
375,00 € | 384,00 € |
| Vollzugsgebühr (Gesellschafterliste) | 96,00 € | 96,00 € |
| Handelsregister-Anmeldung | ||
| Entwurf der Anmeldung zum Handelsregister | 62,50 € | 62,50 € |
| Betreuungstätigkeit | 62,50 € | 62,50 € |
| Erzeugung XML-Strukturdateien | 37,50 € | 37,50 € |
| Nebenkosten | ||
| Post- und Telekommunikationspauschalen¹ | 30,00 € | 30,00 € |
| Dokumentenpauschalen¹² (Kopien, Ausdrucke, Scans, Dateien) |
22,00 € | 22,00 € |
| Notargebühren (netto) | 685,50 €* | 694,50 €* |
| Notargebühren (inkl. 19 % MwSt) | 815,75 €* | 826,46 €* |
Häufiger Fehler
Viele Gründer kalkulieren nur die Notarkosten ein. Tatsächlich fallen zusätzlich Gebühren für den Handelsregistereintrag, die Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls für Steuerberatung oder Rechtsberatung an. Wer sein Gründungsbudget realistisch plant, sollte daher immer die gesamten Gründungskosten berücksichtigen und nicht nur die Notargebühren.
Notarkosten bei der UG-Gründung mit Musterprotokoll
| Eckdaten | Ein-Personen-UG | Mehr-Personen-UG |
| Stammkapital | bis ca. 7.000 € | bis ca. 7.000 € |
| Gründung | ||
| Beurkundungsverfahren Gesellschaftsvertrag |
60,00 € | 120,00 € |
| Handelsregister-Anmeldung | ||
| Entwurf der Anmeldung zum Handelsregister | 30,00 € | 30,00 € |
| Betreuungstätigkeit | 15,00 € | 15,00 € |
| Erzeugung XML-Strukturdateien | 15,00 € | 15,00 € |
| Nebenkosten | ||
| Post- und Telekommunikationspauschalen¹ | 23,00 € | 27,00 € |
| Dokumentenpauschalen¹² (Kopien, Ausdrucke, Scans, Dateien) |
5,00 € | 5,00 € |
| Notargebühren (netto) | 148,00 €* | 212,00 €* |
| Notargebühren (inkl. 19 % MwSt) | 176,12 €* | 252,28 €* |
Quellen: IHK Berlin [PDF], eigene Statistik aus Notarrechnungen (Stand: 2026)
*Alle Preise sind Durchschnittskosten und können im individuellen Fall abweichen. Sie basieren zum einen auf den
Gebührentabellen des Gerichts- und Notarkostengesetzes sowie eigenen Kalkulationen aus Notarrechnungen aus ganz
Deutschland. Im Rechenbeispiel wird unterstellt, dass die UG nur einen Geschäftsführer und das Stammkapital unter
7.000 Euro liegt. Ab dieser Grenze erhöhen sich die Gebühren in der Regel um ca. 60 Euro netto. Weitere
Geschäftsführer und ein größerer Gegenstandswert verändern die Multiplikatoren und Pauschalen, anhand derer die
Gebühren berechnet werden.
¹ durchschnittliche Summe beider Pauschalen aus den Beurkundungen der Gründungsunterlagen und der Anmeldung zum
Handelsregister
² Durchschnittswert, wird pro Seite abgerechnet
³ Durchschnittswert, jede Gemeinde legt die Gebühr für eine Gewerbeanzeige eigenständig fest
Praxis-Tipp
Das Musterprotokoll ist für viele Gründer die günstigste Wahl. Wenn Sie allein oder mit maximal drei Gesellschaftern gründen und keine individuellen Regelungen benötigen, können Sie dadurch mehrere hundert Euro Notarkosten sparen. Sollen jedoch individuelle Vereinbarungen – etwa zu Stimmrechten, der Übertragung von Geschäftsanteilen oder der Geschäftsführung – getroffen werden, empfiehlt sich meist von Anfang an eine individuelle Satzung. Eine spätere Satzungsänderung verursacht erneut Notar- und Registerkosten.
Bei der Kostenkalkulation sollten Gründer unbedingt beachten, dass kleine Anpassungen und Abwandlungen die Basis, auf der die Gebühren berechnet werden, verändern können. Für fast alle Kostenpunkte gibt es einen Gebührensatz, der je nach Gründungseckdaten angepasst wird. Es ist außerdem möglich, dass zusätzliche Rechnungsposten entstehen, die Ihr Wunschnotar individuell geltend macht. Wenn Sie die Gründungskosten Ihrer UG planen, sollten Sie deshalb unbedingt ein Reservebudget einplanen.

Samar Fathulla | Gründerberater
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Die Posten der Notarrechnung
Eine Notarrechnung enthält mehrere einzelne Gebühren und Auslagen. Welche Posten tatsächlich anfallen und wie hoch sie ausfallen, hängt von der konkreten Gründung ab. Besonders wichtig ist, ob Sie mit Musterprotokoll oder individueller Satzung gründen.
Beurkundung der Gründung
Zu den wichtigsten Kosten gehört die Beurkundung des Gründungsvorgangs. Bei einer individuellen Satzung werden unter anderem Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführerbestellung beurkundet. Bei einer Gründung mit Musterprotokoll ist der Aufwand geringer, weshalb auch die entsprechende Gebühr deutlich niedriger ausfällt.
Die rechtliche Beratung, die Erstellung erforderlicher Entwürfe und deren Überarbeitung sind grundsätzlich Bestandteil der notariellen Tätigkeit und werden nicht einfach nach Arbeitsstunden zusätzlich abgerechnet.
Häufige Frage
„Warum steht Handelsregister auf meiner Notarrechnung, obwohl ich zusätzlich eine Rechnung vom Registergericht bekomme?“
Auf der Notarrechnung erscheinen Gebühren für die Vorbereitung und elektronische Anmeldung der UG zum Handelsregister. Das Registergericht berechnet zusätzlich eigene Gerichtsgebühren für die Prüfung und Eintragung der Gesellschaft. Es handelt sich also um zwei getrennte Leistungen, die von unterschiedlichen Stellen erledigt und abgerechnet werden.
Anmeldung zum Handelsregister
Die UG muss zum Handelsregister angemeldet werden. Das Notariat erstellt beziehungsweise prüft die Anmeldung, beglaubigt die erforderlichen Unterschriften und übermittelt die Unterlagen elektronisch an das Registergericht.
Deshalb kann auf Ihrer Notarrechnung ein Posten für die Handelsregisteranmeldung erscheinen. Davon zu unterscheiden sind die Gebühren des Registergerichts für die eigentliche Eintragung: Diese gehören nicht zu den Notarkosten und werden separat abgerechnet.
Vollzugsgebühren
Zusätzliche Gebühren können für Tätigkeiten entstehen, die für den Vollzug der Gründungsurkunde erforderlich sind. Dazu gehört je nach Gründungsfall beispielsweise die Erstellung und Einreichung einer Gesellschafterliste.
Ob und in welcher Höhe eine solche Vollzugsgebühr anfällt, hängt vom konkreten Gründungsverfahren ab.
Betreuungstätigkeiten
Auf umfangreicheren Notarrechnungen kann außerdem eine Betreuungsgebühr erscheinen. Sie fällt für bestimmte zusätzliche Tätigkeiten des Notariats im Zusammenhang mit dem Vollzug der Gründung an. Ob dieser Posten berechnet wird, hängt deshalb vom jeweiligen Ablauf ab.
XML-Strukturdaten und elektronische Übermittlung
Handelsregisteranmeldungen werden elektronisch an das Registergericht übermittelt. Dafür müssen bestimmte Unternehmensdaten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format aufbereitet werden. Auch für diese technische Aufbereitung kann eine gesetzlich festgelegte Gebühr auf der Notarrechnung erscheinen.
Auslagen, Dokumentenpauschalen und Umsatzsteuer
Neben den eigentlichen Gebühren berechnet das Notariat Auslagen und Pauschalen, beispielsweise für Dokumente, elektronische Archivierung sowie Post und Telekommunikation. Auf die steuerpflichtigen Notargebühren und Auslagen fällt außerdem die gesetzliche Umsatzsteuer an.
Deshalb liegt der endgültige Rechnungsbetrag regelmäßig über der Summe der reinen Beurkundungs- und Vollzugsgebühren.
So senken Sie die Notarkosten bei der UG-Gründung
Damit die Notarkosten nicht unnötig in die Höhe steigen, lohnt es sich für Existenzgründer einige grundsätzliche
Entscheidungen zu treffen.
Sparen mit Musterprotokoll?
Einige Hundert Euro an Kosten können Sie durch die Verwendung eines Musterprotokolls sparen. Wie bereits beschrieben, schränkt das Musterprotokoll die Gestaltung Ihrer Unternehmensstruktur stark ein. Die Kostenersparnis lohnt sich deshalb nur, wenn Sie mittelfristig keine nachträgliche Ablösung durch eine neue Satzung planen. Ansonsten gleichen die Kosten für die Erstellung neuer Verträge und für Beurkundungen die Kostenersparnis durch die Mustersatzung wieder aus. Die genauen Werte können Sie der Tabelle entnehmen.
Experteneinschätzung
Aus unserer Erfahrung entscheiden sich viele Einzelgründer zunächst für das günstigere Musterprotokoll, das ist bei weniger komplexen Gründungen oft sinnvoll. Sobald jedoch mehrere Gesellschafter beteiligt sind oder individuelle Regelungen gewünscht werden, empfiehlt sich meist eine maßgeschneiderte Satzung. Die höheren Notarkosten zu Beginn können sich auszahlen, weil spätere Satzungsänderungen erneut Notar- und Registergebühren verursachen.
Gegenstandswert der UG klein halten
Der Gegenstandswert (Stammkapital und angenommener Sachwert) Ihrer UG entscheidet über den Gebührensatz, der für die Berechnung der Notarkosten angesetzt wird. Für eine Mehr-Personen-UG ist der Gegenstandswert kein entscheidender Faktor, denn er wird wie bei der GmbH auf 30.000 Euro festgelegt, unabhängig von der realen Höhe des Stammkapitals, die zwischen 1 und 24.999 Euro liegen könnte.
Interessant ist der Gegenstandswert allerdings für Ein-Personen-UGs: Für jede notarielle Dienstleistung gibt es Mindestgebühren, selbst wenn Sie mit dem Mindeststammkapital von 1 Euro gründen. Die Gebühren steigen nicht linear mit der Höhe des Gegenstandswertes: Es gibt eine Preisstaffelung für viele Rechnungsposten. Wenn Sie beispielsweise eine UG mit einem Stammkapital von 10.000 Euro gründen, fallen automatisch mehr Kosten an.
Beispiel: Die Grenze der Preiskategorie für den Mindestgebührensatz liegt bei der Beurkundung des
Gesellschaftsvertrags bzw. des Musterprotokolls beispielsweise bei 7.000 Euro.
Fazit
Die Notarkosten gehören zu den unvermeidbaren Gründungskosten einer UG, fallen jedoch je nach Gründungsart unterschiedlich hoch aus. Wer mit einem Musterprotokoll gründet und keine individuellen Regelungen benötigt, kann die Kosten deutlich reduzieren. Soll die Satzung hingegen auf die Bedürfnisse mehrerer Gesellschafter oder eines wachsenden Unternehmens zugeschnitten werden, lohnt sich die höhere Investition in eine individuelle Satzung oft langfristig. Kalkulieren Sie neben den Notargebühren immer auch die Kosten für den Handelsregistereintrag und weitere Gründungsgebühren ein, damit Ihr Budget realistisch geplant ist.