UG gründen: Checkliste und Ablauf in 10 Schritten

Wie läuft eine UG-Gründung ab? In diesem Ratgeber zeigen wir euch Schritt für Schritt, wie ihr eine UG selbst gründet. Ihr erfahrt, welche Voraussetzungen ihr erfüllen müsst, welche Aufgaben in den einzelnen Gründungsphasen anstehen und worauf ihr besonders achten solltet. Dazu gibt es eine praktische Checkliste und Antworten auf häufige Fragen rund um die UG-Gründung.

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Zusammenfassung

Eine UG-Gründung folgt einem klaren Ablauf: Zunächst legt ihr die wichtigsten Grundlagen wie Firmenname, Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Geschäftsführung und Firmensitz fest. Danach werden die Gründungsunterlagen erstellt und notariell beurkundet. Es folgen die Eröffnung des Geschäftskontos, die Einzahlung des Stammkapitals und die Eintragung ins Handelsregister. Anschließend müsst ihr die UG unter anderem beim Gewerbeamt, Finanzamt und Transparenzregister anmelden. Mit der Zuteilung der Steuernummer kann die UG ordnungsgemäß Rechnungen ausstellen und ihren Geschäftsbetrieb vollständig aufnehmen. Wer seine UG selbst gründet, sollte die einzelnen Schritte kennen und in der richtigen Reihenfolge umsetzen.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen für die UG-Gründung

  • Mindestens ein Gesellschafter
  • Mindestens ein Geschäftsführer
  • Geschäftsanschrift in Deutschland
  • Stammkapital von mindestens 1 Euro
  • Uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit der Gründer und Geschäftsführer
  • Praxisempfehlung: 1.000 bis 2.500 Euro Startkapital einplanen

 

UG selbst gründen oder gründen lassen?

Grundsätzlich könnt ihr eine UG selbst gründen oder euch bei der Vorbereitung und Organisation von einem Gründungsservice unterstützen lassen. Welche Variante besser passt, hängt vor allem davon ab, wie viel Zeit, Erfahrung und organisatorischen Aufwand ihr selbst übernehmen möchtet.

Wenn ihr die UG selbst gründet, behaltet ihr den gesamten Prozess in der eigenen Hand. Ihr kümmert euch unter anderem um die Wahl des Firmennamens, die Gründungsunterlagen, die Abstimmung mit dem Notariat, die Kontoeröffnung sowie die Anmeldungen bei den zuständigen Behörden. Das kann sinnvoll sein, wenn ihr euch bereits gut mit dem Ablauf auskennt, ausreichend Zeit für die Vorbereitung habt und Kosten für zusätzliche Dienstleistungen vermeiden möchtet. Wichtig ist allerdings, dass ihr Fristen, formale Anforderungen und die richtige Reihenfolge der einzelnen Schritte im Blick behaltet. Genau dafür eignet sich dieser Ratgeber.

Alternativen zur DIY-Gründung

Wer weniger organisatorischen Aufwand haben möchte, kann die UG gründen lassen beziehungsweise einen Gründungsservice nutzen. Je nach Anbieter werden dabei zum Beispiel die Gründungsunterlagen vorbereitet, die Verfügbarkeit des Firmennamens geprüft, Termine koordiniert und einzelne Anmeldungen begleitet. Auch wenn ihr noch selbst zum Notar müsst, wird der Ablauf deutlich strukturierter und einfacher werden. Genau setzt firma.de an.

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Welche Variante sich lohnt, hängt deshalb von euren Prioritäten ab: Möchtet ihr möglichst viel selbst erledigen und euch intensiv mit dem Gründungsprozess auseinandersetzen, ist die eigenständige Gründung eine gute Option. Wenn ihr hingegen Zeit sparen und Fehler vermeiden möchtet, kann professionelle Unterstützung sinnvoll sein.

 

Kosten der UG-Gründung

Die Gründungskosten einer UG setzen sich aus Notarkosten, Gebühren für den Handelsregistereintrag, der Gewerbeanmeldung sowie dem gewählten Stammkapital zusammen. Die folgenden Durchschnittswerte geben Ihnen eine erste Orientierung.

Durchschnittliche Gründungskosten auf einen Blick

  • UG mit Musterprotokoll
    • Einzelgründer: 531 € + Stammkapital
    • Gründerteams: 617 € + Stammkapital
  • UG mit Satzung
    • Einzelgründer: 1.171 € + Stammkapital
    • Gründerteams: 1.181 € + Stammkapital
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Kostenpositionen, Notargebühren und Sparmöglichkeiten findet ihr in unserem Ratgeber zu den Gründungskosten einer UG.
Das Stammkapital ist hier mit Absicht nicht pauschal eingepreist. Gründer können die Summe flexibel zwischen 1 Euro (pro Gesellschafter) und 24.999 Euro festlegen. Ab einem Stammkapital von 25.000 Euro ist nur eine GmbH möglich.
Üblich sind 1.00 bis 2.500 Euro, sodass die sogenannte Mini-GmbH zumindest die Gründungskosten bezahlen und absetzen kann. Hier findet ihr Tipps, wie ihr das Stammkapital clever festlegt.
firma.de rät, beim Stammkapital nicht zu sparsam zu kalkulieren. Ansonsten führen die ersten Rechnungen beim Unternehmensstart bereits zu einer Unterbilanz. Damit ist eine akute Verschuldung und Zahlungsunfähigkeit gemeint, die als erstes Kriterium für eine meldepflichtige Insolvenzreife gilt. In diesem Szenario müssten die Gesellschafter oder externe Geldgeber schnell weiteres Eigenkapital einzahlen, um die Bilanz wieder auszugleichen (sogenannter Nachschuss).

Praxis-Tipp

Die Rechtsform UG kann zwar bereits mit 1 Euro Stammkapital gegründet werden. Empfehlenswert sind jedoch 1.000 bis 2.500 Euro, damit die Gesellschaft neben den Gründungskosten auch in den ersten Wochen zahlungsfähig bleibt und laufende Ausgaben problemlos decken kann.

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Samar Fathulla | Gründerberater

Du brauchst Support für die UG-Gründung? Gemeinsam finden wir die passende Strategie. Du fragst – ich antworte.

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Checkliste: UG selbst gründen in 10 Schritten

  1. Gründung vorbereiten
  2. Firmenname festlegen und bei IHK prüfen lassen
  3. Satzung erstellen oder Musterprotokoll benutzen
  4. Notarbesuch planen und neue UG beurkunden lassen
  5. Geschäftskonto eröffnen und Stammeinlagen einzahlen
  6. Kontoauszug an Notar weiterleiten
  7. Amtsgericht veröffentlicht Handelsregisternummer
  8. UG anmelden: Gewerbeamt, Finanzamt, Transparenzregister
  9. Finanzamt teilt Steuernummer zu
  10. Buchhaltung einrichten: Eröffnungsbilanz und USt-VA

#1 UG-Gründung vorbereiten

Vor der UG-Gründung müssen einige grundlegende Fragen geklärt werden: Wer, wie, wo und wie viel?

Gesellschafter

Wer wird Gesellschafter der neuen UG? Jede UG muss mindestens einen haben. Die Gesellschafter zahlen das Stammkapital ein und sind die Entscheidungsträger.

Geschäftsführung

Bei der Gründung einer UG muss es mindestens einen Geschäftsführer geben. Diese Rolle kann entweder ein Gesellschafter (Gesellschafter-Geschäftsführer) oder ein Angestellter (externer Geschäftsführer) übernehmen. Er oder sie hat besondere Rechte und Pflichten.

Geschäftsidee

Legt fest, welche Produkte oder Dienstleistungen eure UG anbieten soll. Daraus ergibt sich später der Unternehmensgegenstand, der im Gesellschaftsvertrag und bei der Gewerbeanmeldung angegeben wird.

Firmensitz

Wo möchtet ihr eure UG gründen? Bei der Wahl des Firmensitzes spielen unter anderem Mietkosten und der regionale Gewerbesteuerhebesatz eine Rolle. Eine rein virtuelle Geschäftsadresse reicht nicht aus. Wenn Gründer ihre private Wohnadresse verwenden möchten, sollten sie zwei Fragen vorab prüfen:

  • Darf die Privatadresse als Geschäftsadresse der UG genutzt werden? In reinen Wohngebieten brauchen Gewerbebetriebe eine Erlaubnis oder sind generell verboten. Die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder das Bauamt sind hier die richtigen Ansprechpartner.
  • Bei Mietwohnungen: Ist ein Gewerbebetrieb aus der Wohnung laut Mietvertrag zulässig? Eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter ist empfehlenswert, um Streitigkeiten vorzubeugen.

 

Gesellschaftsvertrag

Möchtet ihr die UG mit einem standardisierten Musterprotokoll oder einer individuell formulierten Satzung gründen? Mehr Infos dazu weiter unten.

Kapital

Wie hoch soll das Stammkapital der UG sein? Das gesetzliche Minimum ist ein Euro pro Gesellschafter. Deshalb wird sie auch als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH bezeichnet.

Porträt von Carina Wünsch

„Zu wenig Kapital kann schnell teuer werden. Plane für den Start deiner UG lieber 1.000 bis 3.000 Euro ein, um finanzielle Engpässe direkt nach der Gründung zu vermeiden.“

Carina Wünsch
Gründerberaterin bei firma.de mit 8 Jahren Erfahrung

Wir empfehlen Gründern, alle Ausgaben zu berechnen, bevor die ersten Einnahmen erwartet werden. Dazu gehören z. B. Gründungskosten, Büromiete, notwendige Ausstattung, erste Gehälter und Steuerberatung. Die Höhe des Stammkapitals sollte sich an diesem Wert ausrichten. So verhindern Gründer, dass früh viel Eigenkapital abfließt und schnell durch Fremdkapital wie Gesellschafterdarlehen ersetzt werden muss.

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Erlaubnisse, Lizenzen, Genehmigungen

Für einige Gewerbe brauchen Gründer gesonderte Erlaubnisse: Konzession für eine neue Bar, Fachprüfung für die Eröffnung einer Fahrschule, Betriebserlaubnis für eine Kita etc. Prüft vorher, welche Genehmigungen von Behördenseite fällig werden. Priorisiert diese Anträge vor allen anderen Schritten, denn die Bearbeitung dauert lange – oft sogar länger als die Gründungsphase.

 

# 2 Firmenname und Unternehmensgegenstand formulieren

Der Firmenname der UG wird im Handelsregister veröffentlicht und muss bei der geschäftlichen Kommunikation verwendet werden. Gründer haben mehrere Optionen, das neue Unternehmen zu benennen.

Beispiele

  • Namen der Gesellschafter
    • Franka Müller UG (haftungsbeschränkt)
    • Leimann und Söhne UG (haftungsbeschränkt)
  • Tätigkeitsbezeichnung mit einer individuellen Ergänzung
    • TBM Trockenbau UG (haftungsbeschränkt)
    • 360grad Digitalmarketing UG (haftungsbeschränkt)
  • Fantasiebezeichnung
    • Busy Unicorn UG (haftungsbeschränkt)
    • Greenergy UG (haftungsbeschränkt)
  • Kombinationen der drei genannten Optionen
    • Ullrich Buss Schlosserei UG (haftungsbeschränkt)
    • iCensor Trading UG (haftungsbeschränkt)

Nicht vergessen: Der Name muss immer den Rechtsformzusatz UG (haftungsbeschränkt) oder ausgeschrieben Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) enthalten. Abkürzungen wie „UG haftungsbeschränkt“ oder „UG mbH“ sind unzulässig.

Häufiger Fehler

Formuliert den Unternehmensgegenstand weder zu allgemein noch unnötig detailliert. Angaben wie „Handel mit Waren aller Art“ oder „Dienstleistungen aller Art“ werden häufig beanstandet. Beschreibt stattdessen möglichst konkret, welche Produkte oder Dienstleistungen eure UG anbietet.

Zusätzlich zum Firmennamen müssen Gründer einen Unternehmensgegenstand formulieren. Darin werden die Tätigkeiten der UG definiert. Bei der Formulierung gibt es ebenfalls einige Regeln zu beachten.

Sicherheit verschaffen

Bevor es zum Notar geht, sollten Gründer den Wunschnamen und Unternehmensgegenstand vorprüfen lassen – das macht die IHK. Diese Prüfung hat gleich zwei Vorteile: Die IHK gibt eine Einschätzung darüber ab, ob die Angaben zulässig sind und der Name im Bereich des zuständigen Amtsgerichts noch verfügbar ist. Wenn ihr diesen Schritt auslasst, vergrößert sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Firmenname nach der notariellen Beurkundung vom Amtsgericht abgelehnt wird. Dieses Szenario ist besonders ärgerlich, denn die ursprünglichen Angaben müssen nun geändert und erneut beurkundet werden. Dadurch entstehen nicht nur doppelte Notarkosten, auch die Gründungsphase wird um Tage oder Wochen verlängert.

 

#3 Gesellschaftsvertrag und Stammkapital

Eine UG kann mit Musterprotokoll oder Satzung gegründet werden. Die Unterschiede könnt ihr hier im Detail nachlesen. Ein Musterprotokoll kommt nur in Frage, wenn die Gesellschaft maximal drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer haben soll. Der standardisierte Vertrag lässt sich jedoch nicht individuell anpassen. Oft entscheiden sich Gründer für das Musterprotokoll, um die UG-Gründung zu beschleunigen und Notarkosten einzusparen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann das Musterprotokoll durch eine maßgeschneiderte UG-Satzung ausgetauscht werden. Eine Satzung bietet den Vorteil, dass sie genau auf das neue Unternehmen und das Gründerteam angepasst werden kann.

Stammkapital für UG-Gründung festlegen

Steht die Entscheidung zum Vertragswerk fest, solltet ihr das Finanzielle klären: Wie viel Stammkapital soll die neue UG haben und wie sollen die Anteile unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden? Grundsätzlich ist ein Betrag zwischen 1 Euro und 24.999 Euro möglich. Bedenkt bei dieser Entscheidung folgende Punkte:

  • Startphase: Das gewählte Stammkapital der UG sollte erste Ausgaben decken.
  • Stammeinlage: Gesellschafter müssen ihren jeweiligen Anteil bei der Gründung auf das Geschäftskonto einzahlen.
  • Beschlüsse: Die Höhe des Stammkapitals regelt die Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung. Abweichungen davon sind nur durch eine Satzung möglich.
  • Gewinne/Verluste: Überschüsse und Schulden der UG werden ebenfalls entsprechend der Anteile verteilt. Auch diese Regelung nach GmbH-Gesetz kann nur durch eine Satzung verändert werden.
  • Grenzwert: Die UG ist die kleine Variante der GmbH. Wenn das geplante UG-Stammkapital 12.500 Euro übersteigt, kommt auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Frage. Die Gründung einer GmbH funktioniert ähnlich, hat aber den Vorteil, dass Sacheinlagen (Autos, Aktien, Immobilien) als Stammkapital erlaubt sind. Außerdem hat die GmbH keine Rücklagenpflicht und genießt eine bessere Reputation.

Sind diese Punkte geklärt, wird es Zeit für den Notartermin.

Porträt von Carina Wünsch

„Wenn du jetzt schon einen Exit planst, ist es sinnvoll, über eine Holding-Struktur mit zwei oder mehr UGs nachzudenken.“

Carina Wünsch
Gründerberaterin bei firma.de mit 8 Jahren Erfahrung

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Samar Fathulla | Gründerberater

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#4 UG-Gründung beim Notar beurkunden

Der offizielle Teil der UG-Gründung beginnt bei der notariellen Beurkundung. Hier beurkundet der Notar oder die Notarin alle Gründungsunterlagen und bereitet die Anmeldung zum Handelsregister vor. Vor dem Termin sollte das Gründerteam die Punkte dieser Checkliste erledigt haben:

  •  Firmenname und Unternehmensgegenstand stehen fest
  • Alle Unterlagen liegen dem Notariat vor (Gesellschaftsvertrag, evtl. beglaubigte Vertretungsvollmächte und Liste der Gesellschafter)
  •  Gesellschafter (oder ihre Vertreter) und Geschäftsführer können teilnehmen
  • Alle Teilnehmer haben gültige Ausweispapiere und können diese zum Termin mitbringen
  • Banktermin für die Eröffnung des Geschäftskontos wurde vereinbart

Weitere FAQ zum Ablauf des Notartermins findet ihr hier. Seit einigen Jahren gibt es auch ein Online-Verfahren für den Notarbesuch. Wie hoch die Notarkosten ausfallen und wovon sie abhängen, erfahrt ihr in unserem Ratgeber zu den Notarkosten bei der UG-Gründung.

UG in Gründung

Nach diesem Schritt befindet sich die UG „in Gründung”. Aber was heißt das genau? Die UG kann z. B. bereits Verträge abschließen, Käufe tätigen oder Aufträge annehmen. Aber Vorsicht: Bis der Handelsregistereintrag erfolgt ist, haften die UG-Gesellschafter noch persönlich! Deshalb sollte die UG vor dem Handelsregistereintrag möglichst keine langfristigen Mietverträge, Darlehen oder andere größere finanzielle Verpflichtungen eingehen, sofern sich diese nicht vermeiden lassen.

 

#5 Geschäftskonto für die UG eröffnen

Für die Einzahlung des Stammkapitals müsst ihr zunächst ein Geschäftskonto für die UG eröffnen. Bedenkt bei der Wahl der Bank, dass die meisten traditionellen Filialbanken verlangen, dass alle Gesellschafter und Geschäftsführer zum Termin erscheinen. Das Stammkapital, das in den Gründungsunterlagen festgelegt wurde, muss dort in voller Höhe eingezahlt werden – und zwar anteilig von den jeweiligen Gesellschaftern. Nach der Einzahlung erhaltet ihr einen Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg.

Daraus muss eindeutig hervorgehen, dass die UG Kontoinhaberin ist. Im Zweifel solltet ihr einen Kontoauszug verwenden, da manche Notariate einen Einzahlungsbeleg nicht als ausreichenden Nachweis akzeptieren. Aus einem Einzahlungsbeleg geht der tatsächliche Kontostand nicht hervor.

Das eingezahlte Stammkapital muss nicht dauerhaft auf dem Geschäftskonto verbleiben. Die UG darf das Geld nach der Gründung für betriebliche Ausgaben wie Miete, Waren oder Büroausstattung verwenden. Es dient als Startkapital des Unternehmens und darf nicht ohne Rechtsgrund an die Gesellschafter zurückgezahlt werden. Geschäftsführer müssen außerdem jederzeit darauf achten, dass die UG zahlungsfähig bleibt.

 

#6 Stammkapital nachweisen

Abgeschlossen wird die Gründung der UG erst, wenn diese Schritte allesamt erfolgt sind:

  1. Die Gründer haben einen Kontoauszug des Geschäftskontos bzw. Einzahlungsbeleg des Stammkapitals an das Notariat gesendet. Daraus muss ersichtlich sein, wer welchen Anteil eingezahlt hat.
  2. Das Notariat hat die nun vollständige Anmeldung beim Handelsregister an das Amtsgericht übertragen.
  3. Das Amtsgericht hat keine Gründe zur Beanstandung der Anmeldung festgestellt.
  4. Der Handelsregistereintrag der UG wurde veröffentlicht.

 

Immer Ärger mit der Post

Jetzt ist der richtige Moment, den Firmennamen am Briefkasten der Geschäftsadresse anzubringen. Denn das Registergericht sendet die Rechnung über die Eintragung ins Handelsregister an den Sitz der Gesellschaft. Geht der Brief an den Absender zurück, riskiert ihr eine deutliche Verzögerung der UG-Gründung.

Achtung, Betrugsmasche!

Leider kommt es in dieser Phase häufig vor, dass Gründer gleich mehrere Betrugsschreiben erhalten. Diese Masche ist simpel und dreist: Die Absender scannen das Handelsregister auf neue Einträge und versenden Fake-Rechnungen, die eine offizielle Rechnung vom Amtsgericht vortäuschen sollen. In Wirklichkeit kopieren die Absender nur Layout und Inhalt, um sie zum Überweisen zu bringen. Oft erkennt man den Betrug an einer ausländischen IBAN oder am überhöhten Rechnungsbetrag. Die offizielle Rechnung beträgt 300 Euro und hat zwei Posten: 225 Euro für die Eintragung plus 75 Euro für den Auszug. Sie enthält keine Mehrwertsteuer. Zahlt keinesfalls, wenn ihr sich nicht 100 % sicher seid, dass das Schreiben authentisch ist. Hier finder ihr unseren ausführlichen Ratgeber.

 

#7 Handelsregistereintrag wird veröffentlicht

Erst mit der Eintragung entsteht die UG als juristische Person. Die Information kommt per Post, manchmal auch von eurem Notar. Mit der Handelsregisternummer ist die Gründungsphase abgeschlossen. Das bedeutet, die UG hat nun ihre Haftungsbeschränkung. Denkt daran, die Registernummer und das Registergericht in Briefkopf, E-Mail-Signaturen und Impressum der Website einzufügen (§ 35a GmbHG)!

Der Handelsregistereintrag ist außerdem Voraussetzung und Startschuss für wichtige Anmeldungen, die jetzt noch anstehen.

Praxis-Tipp

Auch wenn die UG bereits vor der Handelsregistereintragung handeln darf, sollten größere Verträge oder hohe Investitionen möglichst erst nach der Eintragung abgeschlossen werden. So vermeidet ihr persönliche Haftungsrisiken während der Gründungsphase.

#8 UG anmelden: Gewerbeamt, Finanzamt, Transparenzregister

Wichtig: Für alle folgenden Anmeldungen gilt eine Frist von vier Wochen. Die Verantwortung für diese Aufgaben trägt der Geschäftsführer.

Gewerbeanmeldung

Erledigt zuerst die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Das geht vor Ort, schriftlich und in immer mehr Gemeinden auch digital. Für die Gewerbeanzeige wird eine kleine Gebühr fällig.

Steuerliche Erfassung und Steuernummer

Nun folgt die wichtige Anmeldung beim Finanzamt. Dazu müssen die Gründer den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER ausfüllen und einreichen. Gleichzeitig beantragt ihr so eine Steuernummer für die UG. Eure UG ist im Bereich B2B tätig? Dann ist oft eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) notwendig. Zum Beispiel, wenn die UG Rechnungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten ausstellen oder empfangen soll.

Tipp: Für die Berechnung der voraussichtlichen Umsätze und weitere wichtige Entscheidungen ist eine Steuerberatung dringend zu empfehlen. Der Steuerberater kann außerdem die Eröffnungsbilanz erstellen, die verpflichtend aufgestellt werden muss.

Transparenzregister

Bei dieser Anmeldung werden die UG und ihre wirtschaftlich Berechtigten registriert. Die Eintragung der UG kostet nichts, aber pro Jahr wird eine Gebühr von 19,80 Euro fällig (Stand 2026). Wichtige Antworten rund um das Transparenzregister lest ihr hier.

Die Erteilung der Steuernummer kann mehrere Wochen dauern. Schließt die Anmeldung in ELSTER deshalb möglichst frühzeitig ein.

 

#9 Steuernummer erhalten

Mit Erhalt der Steuernummer sind die wichtigsten Gründungsschritte abgeschlossen. Nun kann die UG ordnungsgemäß Rechnungen ausstellen und ihre steuerlichen Pflichten erfüllen. Falls vorhanden, ergänzt außerdem die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Briefkopf und Impressum.

 

#10 Buchhaltung für die UG einrichten

Auch nach der Gründung bestehen zahlreiche gesetzliche Pflichten. Jede UG unterliegt der Buchhaltungspflicht. Daher sollten sich Gründer frühzeitig um eine Lösung kümmern. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Buchhaltungssoftwares: sind praktisch, setzen aber zumindest Basiswissen voraus
  • Externe Dienstleister: Profis bieten nötige Sicherheit, kosten aber sehr viel mehr
  • Anstellung eines Buchhalters: Die wohl teuerste Variante, garantiert aber schnelle Kommunikation und Kontrolle, lohnt sich nur für größere Operationen

Aus Erfahrung raten wir davon ab, das Thema Buchhaltung aufzuschieben. Chaotische Belegstapel oder Buchungsfehler werden teuer, wenn sie ein Experte rückwirkend bearbeiten muss. Zu den ersten wichtigen Aufgaben gehört die Erstellung der Eröffnungsbilanz, die den finanziellen Startpunkt der UG dokumentiert und verpflichtend ist. Auch die regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) sollte von Anfang an ernst genommen werden, um Steuerschulden oder Strafen zu vermeiden. Eine gut organisierte Buchhaltung hilft, den Überblick zu behalten. So vermeidet ihr Korrekturen und Mehrkosten am Jahresende.

 

Weitere Anmeldungen vornehmen

Je nach Geschäftstätigkeit sind nach der Gründung weitere Anmeldungen erforderlich.

Mitarbeiter

Wenn ihr erste Mitarbeiter einstellen, werden ein paar Anmeldungen fällig. Dazu zählt auch ein angestellter Geschäftsführer. Beantragt eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit und richtet eine Lohnbuchhaltung ein. So könnt ihr Lohn- und Gehaltszahlungen, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeträge korrekt buchen und abführen.

Gesetzliche Unfallversicherung

Für die meisten Unternehmen ist eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtend – auch ohne Mitarbeiter. Erkundigt euch beim Dachverband der gesetzlichen Unfallversicherung, welche BG zuständig ist.

Mitgliedschaft in IHK, HWK oder Berufskammer

Für nahezu alle Unternehmen ist eine kostenpflichtige Kammermitgliedschaft erforderlich. Im Normalfall meldet sich die zuständige Kammer nach der Gewerbeanmeldung bei Ihnen. Ab diesem Zeitpunkt muss die UG IHK-Beiträge zahlen.

Geschafft: Eure UG ist gegründet

Mit der Eintragung ins Handelsregister und den erforderlichen Anmeldungen bei den zuständigen Behörden ist die formale Gründung abgeschlossen. Sobald die Steuernummer vorliegt und die Buchhaltung eingerichtet ist, kann eure UG den Geschäftsbetrieb aufnehmen.

Denkt jetzt an die laufenden Pflichten, darunter die ordnungsgemäße Buchführung, Steuererklärungen und die fristgerechte Erstellung des Jahresabschlusses.

Wie lange dauert es, eine UG selbst zu gründen?

Für die selbstorganisierte Gründung einer UG solltet ihr in der Regel mehrere Wochen einplanen. Wie schnell der Prozess tatsächlich abgeschlossen ist, hängt vor allem davon ab, wie gut die Gründung vorbereitet ist und wie lange IHK, Notariat, Bank, Registergericht und Finanzamt für ihre Rückmeldung brauchen.

Wie schnell eine UG gegründet werden kann, hängt immer von mehreren Faktoren ab. Einen Teil davon könnt ihr selbst beeinflussen, andere liegen außerhalb eurer Kontrolle. Deshalb lässt sich die Dauer einer UG-Gründung nicht pauschal auf eine bestimmte Anzahl von Tagen festlegen.

 

Diese Faktoren könnt ihr selbst beeinflussen

Je besser die Gründung vorbereitet ist, desto geringer ist das Risiko unnötiger Verzögerungen. Dazu gehört vor allem, dass ihr Firmenname, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und Gründungsunterlagen frühzeitig festlegt. Auch erforderliche Ausweisdokumente oder Genehmigungen sollten möglichst vollständig vorliegen.

Nach dem Notartermin könnt ihr ebenfalls Zeit sparen, indem ihr das Geschäftskonto zeitnah eröffnet, das Stammkapital einzahlt und angeforderte Unterlagen schnell weiterleitet. Rückfragen von Notariat, Bank oder Registergericht solltet ihr möglichst kurzfristig beantworten. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können den Gründungsprozess dagegen deutlich verlängern.

Diese Faktoren liegen außerhalb eurer Kontrolle

Nicht jede Verzögerung lässt sich durch gute Vorbereitung vermeiden. So kann die Terminverfügbarkeit von Notariaten regional stark variieren. Während kurzfristige Termine in manchen Regionen problemlos möglich sind, kann es andernorts zu längeren Wartezeiten kommen.

Auch die Bearbeitungsdauer beim Registergericht oder anderen Behörden lässt sich kaum beeinflussen. Auslastung, Urlaubszeiten, Feiertage oder saisonale Personalengpässe können dazu führen, dass einzelne Schritte länger dauern als geplant. Gleiches gilt für Banken: Je nach Anbieter können Kontoeröffnung und Prüfung unterschiedlich wenige Stunden oder einige Tage beanspruchen.

Wer einen festen Starttermin für die UG plant, sollte deshalb einen ausreichenden Zeitpuffer einrechnen. Gute Vorbereitung kann den Ablauf beschleunigen – bei externen Bearbeitungszeiten bleibt jedoch immer ein gewisser Unsicherheitsfaktor.

 

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur UG-Gründung

Ist es sinnvoll eine UG zu gründen?

Die Gründung einer Unternehmergesellschaft ist sinnvoll für alle Gründer, die ein Gewerbe ohne persönliches Risiko betreiben wollen, aber wenig Eigenkapital haben. Die beschränkte Haftung sichert das private Vermögen der Gründer ab. Im Vergleich zu einem Kleingewerbe hat die UG eine kleinere Steuerlast.

 

Wie viel Startkapital braucht man für eine UG?

Gründer sollten mindestens 500 Euro einplanen, um das minimale Stammkapital und die Gründungskosten mit Musterprotokoll abzudecken. firma.de empfiehlt, 1.000 bis 3.000 Euro als Stammkapital einzuplanen, damit die UG erste Rechnungen bezahlen kann.

 

Was ist besser, ein Einzelunternehmen oder eine UG?

Ob eine UG oder ein Einzelunternehmen besser ist, hängt von den Zielen und Risiken ab.

Eine UG bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung, hat aber einen höheren Aufwand beim Thema Bürokratie. Ein Einzelunternehmen verursacht weniger Verwaltungsaufwand, der Inhaber haftet jedoch mit seinem privaten Vermögen.

 

Kann ich ein Einzelunternehmen, Kleingewerbe oder eine GbR in eine UG umwandeln?

Nein, eine direkte Umwandlung in eine UG ist nicht möglich, da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist. Das Problem liegt in der Haftung: Bei Einzelunternehmen und GbRs haften die Inhaber persönlich, während UGs nur beschränkt haften. Ein möglicher Weg ist, eine UG zu gründen und Vermögen des alten Unternehmens in die UG einzubringen, wobei das alte Unternehmen aufgelöst werden muss. Lasst euch vorher juristisch beraten.

 

Wer haftet bei einer UG „in Gründung”?

Die Gesellschafter haften mit ihrem privaten Vermögen. Das ändert sich erst, wenn die UG im Handelsregister eingetragen wurde. Ab diesem Tag haftet die Gesellschaft als juristische Person mit dem Stammkapital. Im Idealfall besteht der Status „UG in Gründung” nur für wenige Wochen.

 

Hat eine UG steuerliche Vorteile?

Eine UG bietet steuerliche Vorteile, da ihre Gewinne niedriger besteuert werden als bei Einzelunternehmen oder GbR. Die Gesamtsteuerbelastung einer UG liegt häufig bei rund 30 %, abhängig unter anderem vom Gewerbesteuerhebesatz. Bei Einzelunternehmen gilt immer der persönliche Einkommensteuersatz. Wenn dieser günstiger ist, können UG-Gesellschafter sogar das Steuerverfahren wechseln (Günstigerprüfung). Diese Möglichkeit gibt es jedoch nicht für Einzelunternehmen. Eine Übersicht der Steuern einer UG findet ihr hier.

 

Was sind die Nachteile einer UG?

  • Wenig Vertrauen: Geschäftspartner wissen, dass die UG wenig Kapital besitzt und Geschäfte riskanter sind.
  • Schlechte Bonität: Wenig Stammkapital bedeutet schlechtere Kreditwürdigkeit.
  • Rücklagenpflicht: 25 % der Gewinne müssen in der UG bleiben, bis 25.000 € erreicht sind. Maximal 75 % dürfen ausgezahlt werden.
  • Keine Sacheinlagen: Man kann keine Fahrzeuge, Immobilien oder Aktien als Kapitaleinlage verwenden.
  • Hohes Insolvenzrisiko bei Krisen, finanziellen Problemen oder Klagen.
  • Viele Fixkosten und Pflichten: Steuerberatung, doppelte Buchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Jahresabschluss etc.

 

Kann ich eine UG nebenberuflich gründen?

Ja. Eine UG kann auch nebenberuflich gegründet und geführt werden. Ob ihren euren Arbeitgeber darüber informieren müssen, hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag und der geplanten Nebentätigkeit ab. Viele Arbeitsverträge sehen eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten vor. Unabhängig davon darf die Tätigkeit für die UG weder mit den Interessen des Arbeitgebers kollidieren noch eure arbeitsvertraglichen Pflichten beeinträchtigen.

Wichtig: Ob eine nebenberufliche Selbstständigkeit Auswirkungen auf eure Kranken- und Sozialversicherung hat, hängt vom Umfang der Tätigkeit und euren persönlichen Verhältnissen ab. Klärt das im Zweifel vorab mit eurer Krankenkasse.

Kann eine UG 2 Geschäftsführer haben?

Ja, es gibt keine Obergrenze. Jeder weitere Geschäftsführer erhöht jedoch den Beurkundungsaufwand und damit die Notarkosten. Ab dem zweiten Geschäftsführer ist eine Gründung mit Musterprotokoll nicht mehr möglich.

 

Wann haften die Geschäftsführer der UG?

Geschäftsführer einer UG können haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten vernachlässigen, wichtige Informationen verbergen oder der Gesellschaft und ihren Gläubigern bewusst Schaden zufügen. Die Vorschriften stehen in §43 GmbHG.

 

Hat eine UG laufende Kosten?

Ja, Gesellschafter müssen mit mindestens 2.000 – 3.000 Euro pro Jahr rechnen. Diese laufenden Kosten fallen an für Steuerberatung, Jahresabschluss und oft für eine Geschäftsadresse. Je nach Geschäftstätigkeit kommen weitere Fixkosten dazu, die aber sehr individuell sind. Die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem von der Geschäftstätigkeit, dem Buchhaltungsaufwand und dem Umfang der steuerlichen Beratung ab.

 

Ist eine UG buchführungspflichtig?

Ja, alle Kapitalgesellschaften haben die Pflicht zur doppelten Buchführung. Sie muss außerdem einen Jahresabschluss mit Handels- und Steuerbilanz aufstellen.

 

Wie wird der Gewinn bei einer UG verteilt?

Der Gewinn einer UG wird nach Anteilen der Gesellschafter verteilt. Bis zu 75 % können ausgeschüttet werden, während mindestens 25 % als Rücklage im Unternehmen bleiben müssen (§ 5a GmbHG). Vor der Gewinnausschüttung fallen Steuern an.

 

Wie viel Gewinn darf eine UG machen?

Es gibt keine Obergrenze. Aber die Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter sind gedeckelt auf maximal 75% des Gewinns nach Steuern (Jahresüberschuss). Der Rest muss als gesetzliche Rücklage angespart werden. Erst wenn das Gesellschaftsvermögen der UG eine Höhe von 25.000 Euro erreicht hat, fällt diese Pflicht weg.

 

Hat eine UG eine eigene Steuernummer?

Ja, jede neue UG muss sich innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt anmelden und erhält eine eigene Steuernummer. Falls gewünscht, wird zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt. Sie ist notwendig, wenn die UG mit dem EU-Ausland Handel betreibt. Mit der Steuernummer kann die UG ordnungsgemäß Rechnungen ausstellen und ihre steuerlichen Pflichten erfüllen.

 

Wie viel Steuern muss eine UG zahlen?

  • Körperschaftsteuer (15 %) auf den Gewinn
  • Gewerbesteuer (richtet sich nach regionalem Hebesatz) auf den Gewinn
  • Kapitalertragsteuer (25 %) auf Gewinnausschüttungen
  • Vor- und Umsatzsteuer (19 oder 7 %) auf Umsätze
  • Lohnsteuer (richtet sich u.a. nach Steuerklasse) auf Löhne und Gehälter
  • Solidaritätszuschlag (5,5 %) auf die Beträge der Lohnsteuer, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer

 

Welche Steuererklärungen muss eine UG machen?

Jede UG ist verpflichtet, jährlich Steuererklärungen für die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer einzureichen. Hinzu kommt die Umsatzsteuererklärung. Jedes Jahr muss eine UG ihre Bilanzdaten als E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln. Für Kleinunternehmer gelten je nach Steuerart Ausnahmen.

 

Was passiert, wenn eine UG pleite geht?

Wenn die UG überschuldet und zahlungsunfähig ist, muss der Geschäftsführer einen Insolvenzantrag stellen. Danach folgt eine Auflösung und Abwicklung (Liquidation) der UG. Als letzter Schritt wird die UG aus dem Handelsregister entfernt.

 

Kann ich eine UG in eine GmbH umwandeln?

Das GmbH-Gesetz gibt klare Bedingungen vor:

  • Die UG-Gesellschafter beschließen die Änderung mit 75 % Mehrheit.
  • Ein Notartermin ist erforderlich.
  • Der Gesellschaftsvertrag muss angepasst werden.
  • Das Stammkapital muss auf mindestens 25.000 Euro erhöht werden, entweder durch Umwandlung der Rücklagen oder durch Einzahlungen der Gesellschafter.
  • Der Handelsregistereintrag muss geändert werden.

Die Umfirmierung in eine GmbH ist freiwillig, aber sobald das Gesellschaftsvermögen 25.000 Euro erreicht, entfällt die Rücklagenpflicht der UG.

Fazit

Die UG ist eine gute Option für Gründer, die mit wenig Startkapital und begrenztem Risiko ein Unternehmen aufbauen wollen. Die Gründung einer UG erfordert eine klare Planung, vom Firmennamen über die Eintragung ins Handelsregister bis zur Eröffnungsbilanz. Mit einem Musterprotokoll lassen sich Kosten sparen, während die gesetzliche Rücklagenpflicht den Kapitalaufbau fördert. Auch wenn die UG-Gründung einige bürokratische Schritte mit sich bringt, bietet die UG steuerliche Vorteile und schützt das private Vermögen der Gesellschafter. Eine gute Vorbereitung und Beratung sind wichtig, um den Start reibungslos zu gestalten.

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