Kreditvertrag: Vom Antrag bis zum Vertragsinhalt

Auf einen erfolgreichen Kreditantrag folgt ein Kreditvertrag. Aus diesem Dokument gehen die Rechten und Pflichten beider Vertragsparteien hervor. Welche Kreditarten Gründer beantragen können, was ein Kreditvertrag beinhalten muss und wie er aussehen kann, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

 

Sie benötigen einen Minikredit? Vergleichen Sie hier im Minikreditvergleich die Anbieter:

vergleich starten

Kreditvertrag: Grundsätzliches

Nicht jeder Gründer verfügt gleich zu Beginn über das notwendige Budget, um seine unternehmerischen Vorhaben umzusetzen. Aus diesem Grund bietet es sich an, einen Kredit zu beantragen. Dabei wird ein Kreditvertrag (auch: Darlehensvertrag) geschlossen, durch den sich ein Kreditgeber, also ein Kreditinstitut, gegenüber einem Kreditgeber zur Gewährung eines Kredits zu bestimmten Konditionen verpflichtet.

Kreditvertrag und Darlehensvertrag

In der Umgangssprache wird der Darlehensvertrag oft mit dem Kreditvertrag gleichgesetzt. Zwar werden Kredite und Darlehen für ähnliche Zwecke verwendet und gelten als Fremdkapital. Die Funktionsweisen sind jedoch unterschiedlich.

Während es sich beim Darlehen tatsächlich um eine Art Kredit handelt, ist nicht jeder Kredit ein Darlehen. Kredite haben in der Regel kürzere Laufzeiten als Darlehen, auch die Geldbeträge sind geringer. Der Begriff „Kredit” wird vor allem im Zusammenhang mit der kurzfristigen Finanzierung von Konsumwünschen verwendet („Konsumkredit”). Der Darlehensvertrag wird in § 488 BGB geregelt, das Kündigungsrecht eines solchen Vertrages in § 489. Bei anderen Arten von Kreditverträgen gilt Formfreiheit.

Ein bekanntes Beispiel für ein Darlehen ist das BAföG für Studierende, das mindestens eine Laufzeit von einem Jahr hat. Es dient der langfristigen Finanzierung der Lebenshaltungs- und Materialkosten und wird nach dem Ende des Studiums und dem Beginn einer beruflichen Tätigkeit teilweise zurückerstattet. Auch in der Immobilien- und Baufinanzierung sind Darlehen üblich, um über einen längeren Zeitraum den Bau eines Hauses oder Bürogebäudes zu finanzieren.

Im Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber dazu, dem Darlehensnehmer den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Dafür willigt der Darlehensnehmer ein, den Betrag mitsamt den geschuldeten Zinsen zurückzuzahlen. In den meisten Fällen erfolgt die Rückzahlung in vorher vereinbarten Raten, die regelmäßig an den Darlehensgeber überwiesen werden.

 

Wie kommen Unternehmer zum Kreditvertrag?

Die Suche nach einem Kredit oder Darlehen gestaltet sich in der Praxis oft schwierig, weil Selbständige oft als Kreditnehmer entweder abgelehnt werden oder den Kredit nur zu ungünstigen Konditionen erhalten. Ein Grund liegt darin, dass Banken Kreditnehmer mit geringem Kreditausfallrisiko oft bevorzugen. Angestellte in unbefristeten Arbeitsverhältnissen und mit hohem regelmäßigen Einkommen gelten als weniger risikoanfällig. Während Selbständige im Durchschnitt höhere Einnahmen erwirtschaften, kommt es im Jahresverlauf oft zu starken Schwankungen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Nachfrage schwach ist.

Bevor ein Kreditvertrag abgeschlossen wird, führt der Kreditgeber eine Bonitätsprüfung bei der SCHUFA durch. Die SCHUFA hält mit dem Bonitätsscore das bisherige Zahlungsverhalten von Bankkontoinhabern fest. Durch versäumte, verspätete oder unvollständige Zahlungen von Kunden können Selbständige ihre Zahlungsverpflichtungen versäumen und dadurch unverschuldet negative SCHUFA-Einträge erhalten. Dadurch wird es Selbständigen umso mehr erschwert, die Zustimmung für einen Kredit oder ein Darlehen zu bekommen.

Um einen Kredit oder ein Darlehen zu günstigen Konditionen zu finden, ist die Nutzung eines Online-Vergleichsportals wie smava zu empfehlen. Viele der dort gelisteten Angebote sind sogar speziell für Selbständige konzipiert. Des Weiteren können Sie sogenannte „P2P-Kredite” in Anspruch nehmen: Kreditverträge von Privat-Investoren. Natürlich besteht auch die Option, Darlehen aus der Familie oder dem Bekanntenkreis in Anspruch zu nehmen.

Basics rund um Kredite & Darlehen

Kreditvertrag: Kreditarten mit ihren Vor- und Nachteilen

Je nach Kreditart variieren Verfügbarkeit, Verwendungszweck und Rückzahlungsform. Die anfallenden Kreditzinsen und -gebühren werden zusammen mit ihrer Fälligkeit und Zahlungsform angegeben. Zwischen folgenden Kreditarten wird unterschieden:

Kontokorrentkredit

auch: Dispositionskredit, Überziehungskredit, Dispokredit

Bei einem Kontokorrentkredit erhalten Sie von Ihrer Bank die Erlaubnis, Ihr Bankkonto bis zu einem bestimmten Limit zu überziehen. Kontokorrentkredite werden in der Regel zur kurzfristigen Finanzierung eingesetzt. Ihr Vorteil liegt in der flexiblen Höhe und Laufzeit, allerdings sind sie mit hohen Kosten verbunden.

Mittel- und langfristige Darlehen

Bei Darlehen handelt es sich um Kredite über einen festen Zeitraum, auf die in der Regel Zinsen angesetzt werden. Am Ende der Laufzeit können Darlehen entweder im Gesamtbetrag oder in mehreren vorher festgelegten Raten zurückgezahlt werden. Mittelfristige Darlehen werden über einen Zeitraum von sechs Monaten vergeben, langfristige Darlehen über mehrere Jahre. Darlehen sind von Vorteil, wenn das Geld kurzfristig zur Verfügung stehen soll. Manche Darlehen können sogar als Eigenkapital ausgewiesen werden, was Ihre Bonität steigert. Wichtige Nachteile sind jedoch die Überschuldungsgefahr, die durch die Unterschätzung der eigenen Rückzahlungskraft auftreten kann, und die Belastung, die die Ratenzahlung neben den geschäftsüblichen Ausgaben darstellt.

Übernahme von Bürgschaften/Garantien

auch: Avalkredit

Streng genommen handelt es sich bei der Bürgschaftsübernahme nicht um einen Kredit. Dabei übernimmt eine spezielle Bürgschaftsbank die Bürgschaft für einen Kreditnehmer (hier: Avalnehmer), stellt ihm also ihre eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung, damit er indirekt einen Kredit bei einem anderen Kreditgeber beantragen kann. Für diese Leistung muss der Avalnehmer einen speziellen Avalzins oder eine Avalgebühr bezahlen. Durch die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank wird die Liquidität des Avalnehmers nicht beansprucht; der Avalzins ist niedriger als ein Kreditzins. Allerdings belastet ein Avalkredit die Kreditlinie, die die Bank einem Kunden einräumt. Außerdem werden Bürgschaften nur bei hoher Kreditwürdigkeit übernommen. Für Neugründer sind sie also nur eingeschränkt zu empfehlen.

 

Kreditvertrag: Das gehört dazu

Grundsätzlich enthält ein Kreditvertrag die Auszahlungsverpflichtung des Kreditgebers und die Rückzahlungspflicht des Kreditnehmers als Hauptpflichten. Darüber hinaus sind diverse weitere Vertragsbestandteile, Abreden und Klarstellungen enthalten, die der Kreditnehmer erfüllen oder beachten muss. Oft werden Kreditverträge durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und einschlägige Formulare (Formularverträge) näher ausgestaltet. In vielen Fällen wird zusätzlich ein Schuldschein ausgestellt, der als Beweisurkunde gilt, jedoch nicht als Wertpapier.

In Deutschland unterliegen Kreditverträge den Mindestanforderungen des Schuldrechts (§§ 488 ff. BGB). Ansonsten wird den Vertragsparteien allgemein Vertragsfreiheit zugebilligt. Dem Schuldrecht zufolge ist ein Darlehen ein schuldrechtlicher Vertrag, der die Übertragung von Geld (Bargeld, Buchgeld) oder anderen vertretbaren Sachen (Sachdarlehen) ins Eigentum des Darlehensnehmers und dessen Rückzahlungsverpflichtung umfasst. Infolgedessen kommt der Kreditvertrag erst zustande, wenn ein rechtswirksames Angebot des Kreditgebers und eine ebenso wirksame Annahmeerklärung des Kreditnehmers als übereinstimmende Willenserklärungen gemäß § 145 BGB vorliegen.

Achten Sie beim Kreditvertrag auf folgende Bestandteile:

  • Vertragsparteien
  • Kreditsumme
  • Angaben zur Laufzeit des Kredits
  • Zinsen
  • Rückzahlungsweise
  • Verzug
  • Sicherheiten
  • Notarielles Schuldanerkenntnis
  • Kündigung

 

Rechte und Pflichten beim Kreditvertrag

Ein rechtswirksamer Kreditvertrag verpflichtet beide Parteien zu dessen Erfüllung. Erst, wenn der Kreditnehmer und/oder berechtigte Dritte die vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt haben, ist der Kreditgeber zur Kreditauszahlung verpflichtet. Zu den Auszahlungsvoraussetzungen können spezielle Legitimationsnachweise oder die rechtswirksame Bestellung von vereinbarten Kreditsicherheiten gehören. Wenn der Kreditnehmer diese Voraussetzungen erfüllt, erhält er den Anspruch auf Auszahlung. Dieser Anspruch ist selbständig abtretbar oder pfändbar (vgl. §§ 398 ff. BGB).

Der Kreditgeber muss dem Kreditnehmer den Kredit vereinbarungsgemäß für die festgelegte Laufzeit zur Verfügung stellen. Diese Vereinbarung kann nur widerrufen werden, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen den Anspruch auf die Rückerstattung gefährdet (vgl. § 490 BGB). Die Kreditlaufzeit muss mit den Tilgungs- und Liquiditätsmöglichkeiten des Kreditnehmers in Einklang stehen. Die Tilgungen werden mit ihrer Höhe, Fälligkeit und Zahlungsform angegeben. Am Ende der vereinbarten Laufzeit muss der Kredit inklusive Nebenleistung unaufgefordert zurückgezahlt werden.

Neben diesen Voraussetzungen müssen Sie weitere Gesetze und Bestimmungen wie die Preisangabenverordnung oder das sogenannte „Geldwäschegesetz” beachten. Oft werden die AGB des Kreditgebers in die Kreditverträge einbezogen. Werden Kreditsicherheiten vereinbart, enthält der Kreditvertrag rechtstechnisch eine sogenannte Sicherungsabrede (auch: Sicherungszweckerklärung). Darin verpflichtet der Kreditgeber sich zur Bestellung von bestimmten Kreditsicherheiten verpflichtet. Dafür übernimmt der Kreditgeber die Pflicht zur Rückgewähr der Sicherheiten, wenn der Sicherungsgrund entfallen ist. Für die eigentliche Sicherheitenbestellung sind jedoch gesonderte Verträge üblich. Das bedeutet, dass der Rechtsgrund der Sicherheitenbestellung die Sicherungsabrede ist.

 

Mängel des Kreditvertrags

Wie bei jedem anderen Rechtsgeschäft können auch beim Kreditvertrag Mängel auftreten. Dies ist unter anderem in folgenden Situationen der Fall:

  • Fehlende oder beschränkte Geschäftsfähigkeit
  • Fehler im Hinblick auf die Stellvertretung oder eine behördliche Genehmigung
  • Wirksame Anfechtung

Des Weiteren kann ein Kreditvertrag für nichtig erklärt und widerrufen werden, wenn darin gegen das Wucherverbot verstoßen wird (§ 138 II BGB). Dieses Verbot besagt, dass ein Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn es unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen zustande gekommen ist und Vermögensvorteile verspricht oder gewährt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. Für alle Kreditarten außer dem Kontokorrentkredit gilt das Verbot des Zinseszinses (§ 248 I BGB).

Beachten Sie bitte, dass Banken keine Bearbeitungsgebühren für Kredite verlangen dürfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Mai 2014, dass entsprechende Bestimmungen in Kreditverträgen unwirksam sind. Unrechtmäßige Bearbeitungsentgelte bei Krediten können bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückgefordert werden. Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist beginnt ab dem 31.12.2011.

 

Kreditvertrag: Kann eine Vorlage eingesetzt werden?

Grundsätzlich gilt beim Kreditvertrag die Formfreiheit, in der Regel wird die Schriftform gewählt (ergänzend dazu § 127 BGB). Weil der Kreditvertrag dem Schuldrecht unterliegt (vgl. § 488 BGB), sind nur die gesetzlichen Mindestanforderungen festgelegt. Das bedeutet, dass der Vertrag ansonsten von beiden Vertragsparteien frei gestaltet werden kann. Gerade bei Kreditverträgen von Privatpersonen wird üblicherweise eine Vorlage aus dem Internet verwendet. Um sicherzugehen, ob die Vorlage rechtskräftig ist, achten Sie unbedingt vor dem Unterzeichnen auf die Mindestbestandteile, die im Abschnitt „Kreditvertrag: Das gehört dazu” erwähnt wurden.

Handelt es sich beim Kreditgeber hingegen um ein größeres Kreditinstitut, werden im Kreditvertrag neben den Mindestanforderungen meistens weitere spezielle Bestimmungen aufgeführt. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob diese Bestimmungen rechtskräftig sind, suchen Sie noch vor dem Unterzeichnen einen Anwalt auf. In manchen Fällen können sich durch besondere Bestimmungen im Kreditvertrag bedeutende Nachteile für Sie ergeben, weswegen Detailfragen möglichst früh geklärt werden müssen.

 

Kreditvertrag unterschrieben: Wann kommt das Geld?

Da jedes Kreditinstitut unterschiedliche Bearbeitungszeiten für Kredite braucht, ist eine pauschale Auskunft nicht möglich. Die Bearbeitungszeit hängt von diversen bankinternen Faktoren ab. So kann das Geld in manchen Fällen bereits vier Werktage nach der Unterzeichnung des Kreditvertrags zur Verfügung stehen, während Sie in anderen Fällen mehrere Wochen warten müssen. Für genauere Details zur Bearbeitungszeit wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Kreditinstitut.

Jetzt weiterstöbern im Ratgeber!