Sie wollen eine Tischlerei gründen? Im firma.de Ratgeber finden Sie Profitipps für Ihre Selbständigkeit: das richtige Marketing, Stationen der Gründungsphase, die Wahl einer Rechtsform und vieles mehr. Egal, ob Sie mit Meister oder ohne gründen wollen: so gelingt die Existenzgründung im Handwerk.
Berufliche Voraussetzungen für selbständige Tischler
Tischler und Schreiner sind klassische Handwerksberufe, die auf einer Berufsausbildung basieren. Nach einer Gesellenprüfung besteht die Möglichkeit, eine Meisterschule zu besuchen und mit Meisterbrief eine eigene Tischlerei zu gründen. Falls Sie keinen Meistertitel vorweisen können, gibt es dennoch alternative Wege in die Selbständigkeit.
Tischlerei gründen ohne Meisterbrief?
Das Tischlereihandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken, für die nach wie vor eine Meisterpflicht besteht. Sie benötigen eine Gewerbeerlaubnis, um sich selbständig zu machen. Ohne klassischen Werdegang des Tischlermeisters gibt es folgende Möglichkeiten, den Meisterzwang zu umgehen:
- Sie stellen einen Schreiner- oder Tischlermeister als Betriebsleiter an
- Sie qualifizieren sich für eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO (Altgesellenregelung)
- Sie erhalten eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO
Lesen Sie alle Details zum Thema Gründen ohne Meisterbrief und weitere Tipps im firma.de-Ratgeber.
Businessplan und Finanzierung für selbständige Tischler
Zu einer vollständigen Gründungsplanung gehört ein individueller Businessplan. Dort halten Sie alle Details fest: Vom geplanten Dienstleistungsangebot, Ihrer Zielgruppe und Kostenkalkulation über Marktanalysen bis hin zur Finanzierung Ihrer Tischlerei. Gründen Sie ein Unternehmen mit Wiedererkennungswert! Beschreiben Sie Ihre Geschäftsidee ausführlich und stellen Sie heraus, welches Alleinstellungsmerkmal Ihre Tischlerei gegenüber konkurrierenden Unternehmen hat.
Finanzierung für das Tischler- und Schreinereihandwerk
Sobald Sie sich einen Überblick über alle anfallenden Kosten inklusive Rücklagen gemacht haben, werden Sie feststellen, ob das verfügbare Eigenkapital ausreicht. Sind Sie zusätzlich auf Fremdkapital in Form von Krediten und Darlehen angewiesen, gibt es viele Möglichkeiten Ihre Tischlerei mit finanzieller Unterstützung zu eröffnen. Neben der eigenen Hausbank kommen häufig auch staatliche Fördermittel in Frage:
- Bürgschaftsbanken und Förderbanken: Sie sind darauf spezialisiert, Existenzgründer und -gründerinnen zu unterstützen.
- Gründungszuschüsse: Bewerben Sie sich für Fördermittel bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.
- KfW: Gründer aller Branchen können Förderkredite wie den ERP-Gründerkredit StartGeld oder Universell in Anspruch nehmen .
- Förderdatenbank BMWI: Das Verzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet eine Übersicht aller Programme und Finanzhilfen der Länder, des Bundes und der EU.
Tischlerei als GmbH, UG oder Einzelunternehmen: Rechtsform wählen
Um sich den Traum von der eigenen Tischlerei erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die GmbH, die UG oder das Einzelunternehmen. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.
Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:
- Alles zur Gründung einer GmbH
- Alles zur Gründung einer UG
- Alles zur Gründung eines Einzelunternehmens
Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.
Gründungsphase: Checkliste für selbständige Tischler
Wahrscheinlich möchten Sie Ihre Tischlerei so schnell wie möglich gründen. Damit die Gründungsphase Ihres Unternehmens von kurzer Dauer bleibt, sollten Sie diese Behördengänge und Anmeldungen zuerst erledigen.
Tischlerei mit Handelsregistereintragung
Das Handelsregister ist ein Verzeichnis aller Kaufleute im Bereich eines Registergerichts. Wenn Sie eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen möchten, müssen Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen. Als Einzelunternehmer (eingetragener Kaufmann – e. K.) benötigen Sie ebenfalls eine Eintragung.
Tischlerei als Gewerbe anmelden
Die Gewerbeerlaubnis für Tischler berechtigt Sie zum Gründen Ihrer eigenen Tischlerei. Unabhängig davon, für welche Rechtsform Sie sich entscheiden, benötigen Sie einen Gewerbeschein von Ihrem zuständigen Gewerbeamt. Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt zur steuerlichen Erfassung bei Ihnen.
HWK-Mitgliedschaft für das Handwerk
Eine Mitgliedschaft in Ihrer ortsansässigen Handwerkskammer ist für zulassungspflichtige Handwerksbetriebe Pflicht. Ihre Tischlerei wird so in die Handwerksrolle aufgenommen.
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Bitte melden Sie Ihre Schreinerei selbständig bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) an. Sie ist der Träger Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung. Auch ohne zusätzliches Personal sind Sie verpflichtet, Beiträge an die BG zu leisten.
Branchenverbände und Innungen der Holzbranche
Innungen für Tischler und Schreiner gibt es auf regionaler und bundesweiter Ebene. Der Bundesinnungsverband für Tischler und Schreiner ist der überregionale Dachverband vieler kleiner, regionaler Innungen und Verbände. Eine freiwillige Verbandsmitgliedschaft ist grundsätzlich zu empfehlen. Neben einem großen Netzwerk an Handwerkern derselben Branche, bieten viele Verbände Unterstützung in Streitfällen, vergeben interessante Projekte und vertreten die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der Wirtschaft und Politik.
Handwerk: Erfolgsstrategie Marketing
Auch das Handwerk braucht ein Budget für Werbemittel. Vermutlich sind Sie nicht der erste Tischler oder Schreiner an Ihrem gewünschten Standort. Umso wichtiger ist eine strukturierte Planung des Marketings. Traditionelle Printwerbung (Flyer, Anzeigen, Aufkleber) zur Eröffnung ersetzt nicht den Schritt ins digitale Werben.
Homepage für Ihre Tischlerei
Gehen Sie online! Viele Handwerksbetriebe scheuen den Aufwand und die Kosten, die eine professionelle Internetpräsenz mit sich bringen. Wenn Ihnen das nötige Wissen fehlt, lohnt sich die Investition in jedem Fall. Bedenken Sie, wie Privatpersonen und Unternehmer heutzutage nach Handwerkern suchen: Die Mehrheit wird „Tischler” oder „Schreiner” googeln und vorhandene Bewertungen und Angebote vergleichen. Eventuell werden lukrative Aufträge sogar sofort online vergeben. Wenn Sie diese Kunden für sich gewinnen wollen, ist eine suchmaschinenoptimierte Website unverzichtbar.
Kostenlos Reichweite erhöhen
Einträge in den Gelben Seiten und bei Google Maps sind gratis und verbessern Ihre Sichtbarkeit für Kunden, die online nach einer Tischlerei suchen. Der Google-Eintrag ermöglicht außerdem eine Sterne-Bewertung Ihrer Dienstleistungen. Das schafft zusätzliches Vertrauen.
Tischler online: Das richtige Marketing finden
Bei der Neukundengewinnung kommt es auf die richtige Mischung Ihrer Bemühungen an. Ihr monatliches Werbebudget können Sie sehr variabel einsetzen. Dies setzt eine eigenständige Weiterbildung oder die Anstellung eines Mitarbeiters mit Fachkenntnissen zum Thema Marketing voraus.
Ein Beispiel: Erkundigen Sie sich zu Handwerker-Suchmaschinen wie Schreiner.de, MyHammer, oder blauarbeit.de. Die Aufnahme in die Datenbanken ist meistens mit einem monatlichen Beitrag verbunden. Testen Sie, wie viele Kunden ein erstes Abonnement einbringt. Kommen keine neuen Aufträge über die Branchen-Suchmaschine, könnten Sie dieselbe Summe für eine Google AdWords-Kampagne nutzen. So können Sie nach und nach Ihre individuelle Strategie festlegen.