Dekoladen eröffnen: Mit schönen Dingen in die Selbständigkeit

Sie möchten einen Dekoladen eröffnen? firma.de bietet Ihnen Expertenberatung zu Businessplan, Gewerbeanmeldung, Geschäftsidee und gibt Gründungstipps, damit die Eröffnung Ihres Ladens ein voller Erfolg wird.

 

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Inhaltsverzeichnis

 

Erste Überlegungen

Bevor Sie in die Selbständigkeit im Einzelhandel starten, steht Ihre Geschäftsidee im Vordergrund. Vor allem benötigen Sie aber ein gutes Konzept, das Sie aus der Masse der bestehenden Dekoläden abhebt. Warum sollten die Kunden bei Ihnen kaufen? Möchten Sie vielleicht anstatt eines völlig neuen Dekoladens einfach ein Franchise übernehmen? Wir helfen Ihnen bei Ihren Fragen zur Gründung.

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Know-how: Was muss ich mitbringen, um meinen eigenen Dekoladen zu eröffnen?

Um Ihr eigenes Dekorations-Geschäft zu eröffnen, benötigen Sie keine fachliche Qualifikation, jedoch ist der Abschluss einer Ausbildung im Einzelhandels-Spektrum zu empfehlen. Des Weiteren sollten Sie betriebswirtschaftliche Kenntnisse mitbringen, um Ihre Geschäftsidee zu verwirklichen. Sollten Sie weder das eine noch das andere mitbringen, empfiehlt sich eine mehrjährige Berufserfahrung im Einzelhandel, idealerweise in einer möglichst hohen Position, sowie das Besuchen eines Gründer-Seminars. Diese werden regelmäßig von der IHK abgehalten.

 

Was gehört in den Businessplan für einen Dekoladen?

Ein gut ausgearbeiteter Businessplan ist Pflicht für jeden Gründer. Auch im Einzelhandel sind Sie vermutlich auf Kapitalgeber angewiesen, die Ihnen erst ermöglichen, Ihren Dekoladen zu eröffnen. Diese müssen mit Ihrem umfassenden Businessplan, von Ihrem Konzept und Ihrer Idee überzeugt werden. Folgende Punkte sollten in jedem Businessplan bedacht werden:

  • Marktbetrachtung, Standort, Zielgruppe: Analysieren Sie den Wettbewerb und den Markt an Ihrem gewünschten Standort. Gibt es bereits eine Marktsättigung? Sind andere Dekoläden bereits vor Ort? Wer ist meine Zielgruppe, wen möchte ich mit meinen Produkten ansprechen?
  • Leistungsangebot, Angebote, Marketing: Überlegen Sie sich, welche Produkte Sie anbieten möchten und ob Sie sich nur im Dekorations-Bereich bewegen oder aber Ihr Sortiment noch durch andere Zusatzangebote erweitern möchten. Welche Strategien zur Kundenbindung verfolgen Sie? Wie wollen Sie für Ihren Dekoladen werben? Wie sieht Ihr Budget für Marketing aus?

 

Dekoladen eröffnen als GmbH, UG, GbR oder Einzelunternehmen: Rechtsform wählen

Um einen Dekoladen eröffnen zu können, müssen Sie sich zunächst für eine Rechtsform entscheiden. Rechts- oder Unternehmensformen unterscheiden sich nicht nur steuerlich, sondern auch bezüglich Stammkapital und Haftung. Damit Sie die passende Rechtsform für Ihre Geschäftsidee wählen, ist es wichtig, sich vorher eingehend mit den möglichen Rechtsformen zu beschäftigen. Bei einer Gründung im Einzelhandel haben Sie die größtmögliche Entscheidungsfreiheit; generell ist die Gründung eines Geschäfts mit vielerlei Rechtsformen möglich. Am beliebtesten sind hierbei GmbH, UG, GbR und das Einzelunternehmen.

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

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Wo muss ich meinen Dekoladen überall anmelden?

Dekoladen eröffnen: Handelsregistereintragung

Sofern Sie sich für die Rechtsformen GmbH oder UG entschieden haben, ist eine Eintragung ins Handelsregister Pflicht. Auch als Einzelunternehmer (e. K.) sind Sie verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen.

Gewerbeanmeldung für Ihren Dekoladen

Egal, für welche Rechtsform Sie sich entscheiden, eine Gewerbeanmeldung ist für Ihren Dekoladen Pflicht. Das Gewerbeamt informiert seinerseits Finanzamt und IHK von Ihrer Gründung. Das Finanzamt meldet sich automatisch zur steuerlichen Erfassung bei Ihnen.

IHK für Ihr Dekorationsgeschäft

Die IHK meldet sich nach Ihrer Gewerbeanmeldung automatisch bei Ihnen. Die Mitgliedschaft bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer ist Pflicht für Sie.

Dekoladen aufmachen: Berufsgenossenschaften und Bundesverbände

Wer sich selbständig machen will, ist verpflichtet, sich und seine Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Sie im Einzelhandel zuständig ist die BGHW (Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik).

Ebenso sollten Sie sich bei einem für Sie relevanten Bundesverband anmelden. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, kann für Sie aber trotzdem von Vorteil sein, da Bundesverbände sich für Ihre bzw. die Interessen der Branche einsetzen.

Falls Sie einen Tante-Emma-Laden eröffnen möchten, schauen Sie doch in unseren Gründungsratgeber zum Thema „Tante-Emma-Laden eröffnen: So geht’s!”

Gründer-Check für den Einzelhandel

Die wichtigsten Fragen, die sich Existenzgründer stellen sollten, Hinweise zu Qualifikation, den rechtlichen Rahmenbedingungen des Einzelhandels und Zukunftsaussichten der Branche finden Sie im Ratgeber Geschäft eröffnen.

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