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Nicht wenige Kapitalgesellschaften führen Verrechnungskonten für Ihre Gesellschafter, um private Vorgänge von geschäftlichen zu trennen. Doch wie sind diese abzurechnen und was ist dabei zu beachten? Steuerberater Tino Koch von Koch & Kollegen in Hannover gibt sachkundig Auskunft zum Thema und weist auf die richtige Handhabung sowie die rechtlichen Vorgaben hin.
Geht eine Kapitalgesellschaft insolvent, hat der Gesellschafter die ordnungsgemäße Einzahlung des Stammkapitals gegenüber dem Insolvenzverwalter nachzuweisen. Probleme tauchen oft dann auf, wenn die letzte Einzahlung lange Zeit zurückliegt und die entsprechenden Kontoauszüge nicht mehr vorliegen, da die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen bereits verstrichen sind. Tino Koch von der Steuerberatung Koch & Kollegen in Hannover erklärt exklusiv auf firma.de, wie die aktuelle Rechtsprechung aussieht.
von Steuerberater Tino Koch von der Koch & Kollegen GmbH 1. Augsangslage: 2008 wurde das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) reformiert. Im Zuge dieser Reform wurde die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) in § 5a GmbHG neu eingeführt. Diese stellt eine Einstiegsvariante in die GmbH dar. Es handelt sich um eine Spezialform der GmbH mit erleichterten Voraussetzungen zur Kapitalaufbringung.
Fällt ein Gesellschafter aus, dann müssen die anderen Gesellschafter einspringen. Das betrifft vor allem die Stammeinlagen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen:
Für Koch & Kollegen Steuerberatung GmbH, 26.09.2017 16:16 Uhr
I was looking for expert advice while setting my startup company in Germany. We got an excellent support during our company first steps. All our doubts about the correct handling of the taxes in Germany were solved. Thanks a lot!
Für Koch & Kollegen Steuerberatung GmbH, 06.04.2016 19:22 Uhr
Sehr kompetente Beratung. Herr Koch hat sich für das Erstgespräch viel Zeit genommen und alle relevante Themen wurden angemessen besprochen. Auch die folgende Einrichtung der Abrechnung seitens der Mitarbeiter war professionell und fundiert.
Für Koch & Kollegen Steuerberatung GmbH, 16.10.2015 16:32 Uhr
Sehr kompetente und freundliche Beratung. Themen auf den Punkt gebracht. Professioneller Eindruck.
Für Koch & Kollegen Steuerberatung GmbH, 18.08.2015 19:36 Uhr
Sehr zu empfehlen. Tolle Atmosphäre und kompente Beratung!
Für Koch & Kollegen Steuerberatung GmbH, 22.06.2015 12:33 Uhr
Überaus kompetent, freundlich und sehr zuverlässig. Sehr gute Beratung ,gerade für Jungunternehmer.