Foth & Koch Rechtsanwälte ist eine Kanzlei mit zwei ausgewiesenen Fachanwälten. Für Dr. h.c. Hendrik H. Foth und Daniel Koch stehen neben dem Erbrecht und dem Medizinrecht auch das Privatvermögen, das Versicherungsrecht, das Gesellschaftsrecht und das Kunstrecht im Fokus Ihrer juristischen Beratung und anwaltlichen Vertretung.
Erfahrung – Spezialisierung – Branchenkenntnis
Auf dieser Basis kann ich Ihnen eine maßgeschneiderte anwaltliche Betreuung garantieren, die Ihren Anforderungen und Bedürfnissen gerecht wird.
Meine Tätigkeit ist fokussiert auf das Unternehmens- und Wirtschaftsrecht für kleine und mittelständische Unternehmen. Meine individuelle und umfassende Beratung und Vertretung kann zudem rechtsgebietsübergreifende Fragestellungen erfassen, insbesondere aus dem Versicherungsrecht.
Ergänzend zur juristischen Betreuung Ihres Unternehmens kann ich Ihnen mit Unterstützung erfahrener und spezialisierter Unternehmensberater aus meinem Netzwerk eine fundierte Strategie- und Marketingberatung anbieten.