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Nicht wenige Kapitalgesellschaften führen Verrechnungskonten für Ihre Gesellschafter, um private Vorgänge von geschäftlichen zu trennen. Doch wie sind diese abzurechnen und was ist dabei zu beachten? Steuerberater Tino Koch von Koch & Kollegen in Hannover gibt sachkundig Auskunft zum Thema und weist auf die richtige Handhabung sowie die rechtlichen Vorgaben hin.
Geht eine Kapitalgesellschaft insolvent, hat der Gesellschafter die ordnungsgemäße Einzahlung des Stammkapitals gegenüber dem Insolvenzverwalter nachzuweisen. Probleme tauchen oft dann auf, wenn die letzte Einzahlung lange Zeit zurückliegt und die entsprechenden Kontoauszüge nicht mehr vorliegen, da die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen bereits verstrichen sind. Tino Koch von der Steuerberatung Koch & Kollegen in Hannover erklärt exklusiv auf firma.de, wie die aktuelle Rechtsprechung aussieht.
von Steuerberater Tino Koch von der Koch & Kollegen GmbH 1. Augsangslage: 2008 wurde das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) reformiert. Im Zuge dieser Reform wurde die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) in § 5a GmbHG neu eingeführt. Diese stellt eine Einstiegsvariante in die GmbH dar. Es handelt sich um eine Spezialform der GmbH mit erleichterten Voraussetzungen zur Kapitalaufbringung.
Fällt ein Gesellschafter aus, dann müssen die anderen Gesellschafter einspringen. Das betrifft vor allem die Stammeinlagen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen:
Für Koch & Kollegen Steuerberatung GmbH, 26.09.2017 16:16 Uhr
I was looking for expert advice while setting my startup company in Germany. We got an excellent support during our company first steps. All our doubts about the correct handling of the taxes in Germany were solved. Thanks a lot!
Für Jan Lorenz, 09.12.2016 15:10 Uhr
Seit mehr als 10 Jahren arbeite ich mit dieser Steuerkanzlei zusammen, das betrifft sowohl meine Firmentätigkeit als auch die privaten Steuerangelegenheiten. Ich bin von der Zusammenarbeit regelrecht begeistert! Mit jedem der Mitarbeiter der Steuerkanzlei besteht ein freundschaftliches Verhältnis und man kann jederzeit auf fachlich kompetente Auskunft und Hilfe zählen. Die Hilfe geht sogar soweit, dass man mit dem Auto nach Berlin zum Flughafen Tempelhof gebracht wird, da der Zubringerzug von Halle nach Berlin unangekündigt ausgefallen war. Ich bin allen Mitarbeitern für Ihre ausgezeichnete Arbeit und ihre Hilfe sehr dankbar und freue mich auch weiterhin auf eine langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit. Dr. K. Suprun
Für Jan Lorenz, 19.09.2016 15:57 Uhr
Der Retter in der Not. Das trifft den Nagel auf den Kopf. Es gibt Situationen in der Selbständigkeit die einen schnell in vermeintliche Schwierigkeiten bringen können – gerade dann, wenn man sich erweitert. In solch einer Situation lernte ich Herrn Lorenz kennen, welcher sich meiner annahm und mir mit fachlicher Kompetenz und Leidenschaft zum Beruf zur Seite stand. Für diese tatkräftige Unterstützung bin ich sehr dankbar und hoffe auf viele weitere sorgenfreie Jahre der Zusammenarbeit. C. Schwarz
Für Jan Lorenz, 08.08.2016 12:47 Uhr
Nach nun 15 Jahren Selbstständigkeit und mehr als 8 verschiedenen Steuerberatern, fühle ich mich endlich aufgehoben und mit echtem Wissen unterstützt. Es ist immer jemand erreichbar und die abgesprochenen Sachen werden umgehend erledigt. Ganz große Klasse! Hierfür würde ich gern 10 Punkte geben, aber ich kann nur 5 Sterne abgeben. Nicky Bieschke
Für Jan Lorenz, 13.04.2016 09:10 Uhr
Meine bevorstehende Geschäftseröffnung hat mich bewogen einen Steuerberater zu engagieren. Die Empfehlung meiner Freundin, die schon viele Jahre mit Herrn Lorenz zusammenarbeitet, war Gold wert. Freundlich , kompetent und sehr professionell hat er mich in der Gründerphase begleitet. Seine lockere unkomplizierte Art, und vorallem sein immenses Fachwissen sind weitere Pluspunkte die mich auf eine langjährige Zusammenarbeit freuen lassen. D. Truhn