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Nicht wenige Kapitalgesellschaften führen Verrechnungskonten für Ihre Gesellschafter, um private Vorgänge von geschäftlichen zu trennen. Doch wie sind diese abzurechnen und was ist dabei zu beachten? Steuerberater Tino Koch von Koch & Kollegen in Hannover gibt sachkundig Auskunft zum Thema und weist auf die richtige Handhabung sowie die rechtlichen Vorgaben hin.
Geht eine Kapitalgesellschaft insolvent, hat der Gesellschafter die ordnungsgemäße Einzahlung des Stammkapitals gegenüber dem Insolvenzverwalter nachzuweisen. Probleme tauchen oft dann auf, wenn die letzte Einzahlung lange Zeit zurückliegt und die entsprechenden Kontoauszüge nicht mehr vorliegen, da die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen bereits verstrichen sind. Tino Koch von der Steuerberatung Koch & Kollegen in Hannover erklärt exklusiv auf firma.de, wie die aktuelle Rechtsprechung aussieht.
von Steuerberater Tino Koch von der Koch & Kollegen GmbH 1. Augsangslage: 2008 wurde das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) reformiert. Im Zuge dieser Reform wurde die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) in § 5a GmbHG neu eingeführt. Diese stellt eine Einstiegsvariante in die GmbH dar. Es handelt sich um eine Spezialform der GmbH mit erleichterten Voraussetzungen zur Kapitalaufbringung.
Fällt ein Gesellschafter aus, dann müssen die anderen Gesellschafter einspringen. Das betrifft vor allem die Stammeinlagen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen:
Freiberufler zu werden ist für viele der erste Schritt in die Selbstständigkeit und erfüllt den Traum, endlich sein eigener Chef zu sein. Sie glauben, Freiberufler kann jeder werden? Das stimmt nicht ganz. Um zu den rund 1,27 Millionen Freiberuflern in Deutschland zählen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Welche das sind, erklärt Ihnen firma.de.
Für Dr. Dominik Trachte, 15.11.2019 12:49 Uhr
Herr Dr. Trachte arbeitet sehr sorgfältig und umsichtig. Die Kommunikation läuft unkompliziert und schnell. Bei meiner Existenzgründung steht er mir jederzeit mit seiner fachlichen Kompetenz zur Verfügung.
Für Michael Grawert, 18.09.2019 21:37 Uhr
Herr Grawert war vom ersten Kontakt an ein angenehmer und sachkundiger Gesprächspartner, der immer in der Lage ist, eine Lösung zu erarbeiten. Die Entscheidung zur Zusammenarbeit vor über 3 Jahren war auf jeden Fall die richtige und die Kanzlei Grawert wird von uns stets gerne weiterempfohlen.
Für Frank Michael Thurner, 20.03.2018 19:18 Uhr
Alles bestens! Sehr zu empfehlen. Gerne wieder!
Für Frank Michael Thurner, 12.01.2018 13:32 Uhr
Hr. Thurner betreut mich sowohl Privat und auch Geschäftlich. Er ist sehr freundlich und immer bereit mich bei alle meine Probleme zu Helfen. Fachliche Kompetenz und Freundliche Beratung ist eine Super Kombination zu haben! Ich empfehle ihm gerne weiter!!!
Für Stannek Steuerberatung, 05.10.2017 13:02 Uhr
Herr Stannek ist sehr kompetent, hilfsbereit, nimmt sich sehr viel Zeit für einen und steht einem immer unterstützend zur Seite. Bei allen Fragen auch wenn es mehrfach die Gleichen sind ist er stets freundlich und zuvorkommend.