Außerordentliche Aufwendungen: Definition, Infos, FAQ

Außerordentlichen Aufwendungen sind Kosten, die nicht regelmäßig anfallen. Sie entstehen sowohl im betrieblichen als auch im privaten Bereich einer steuerpflichtigen Person.

 

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Inhaltsverzeichnis

Was genau sind außerordentliche Aufwendungen?

Außerordentliche Aufwendungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie unregelmäßig auftreten. Bezahlt ein Unternehmen z. B. monatlich die Rechnung des Telekommunikationsanbieters, handelt es sich um regelmäßig auftretende Zahlungen. Kauft das Unternehmen hingegen eine Produktionshalle, liegt aus steuerlicher Sicht ein außerordentlicher Aufwand vor.

 

Aufwendungen vs. Kosten: Was ist der Unterschied?

Kosten und Aufwendungen sind im Bilanz- und Steuerrecht voneinander abzugrenzen.

Aufwendungen sind Zahlungen, die das Eigenkapital des Unternehmens mindern. Dabei ist es unerheblich, ob die Gelder für den betrieblichen oder nicht betrieblichen Bereich verwendet werden.

Kosten sind Zahlungen, die ein Unternehmen im betrieblichen Leistungsprozess aufwendet. Dazu zählen z. B. die Ausgaben für Löhne oder der Materialeinkauf.

Im privaten Bereich grenzen sich außergewöhnliche Aufwendungen zudem von Werbungskosten ab. Werbungskosten sind Ausgaben, die eine steuerpflichtige Person zur Erzielung ihrer Einkünfte ausgeben muss. Fährt beispielsweise eine angestellte Buchhalterin jeden Morgen mit dem Pkw zur Arbeit, kann sie die Entfernungskostenpauschale geltend machen. Sie hätte dann außerordentliche Aufwendungen, wenn sie Krankheitsaufwendungen oder den Behindertenpauschbetrag bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung geltend macht.

 

Außerordentliche Aufwendungen: Steuerliche Relevanz

Außerordentliche Aufwendungen, die die zumutbare Belastung übersteigen (Ausnahme: Behindertenpauschbetrag), wirken sich steuerlich als voll abzugsfähige Sonderausgaben aus. Dies bedeutet, dass der Ansatz der Sonderausgaben zu einer geringeren Steuerzahlung oder zu einer höheren Steuererstattung führt

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Welche Aufwendungen fallen in einem Unternehmen noch an?

Neben den außerordentlichen Aufwendungen fallen in einem Unternehmen die folgenden Aufwendungen an:

  • Neutrale Aufwendungen
  • Betriebsfremde Aufwendungen
  • Periodenfremde Aufwendungen

 

Neutrale Aufwendungen

Zu den neutralen Aufwendungen zählen jene Aufwendungen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit eines Unternehmens stehen. Typische Beispiele sind Körperschaftsteuer- oder Umsatzsteuernachzahlungen. Neutrale Aufwendungen kennzeichnen sich dadurch, dass sie das betriebliche Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit nicht beeinflussen.

Betriebsfremde Aufwendungen

Sogenannte betriebsfremde Aufwendungen stehen in keinem Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit. Sie entstehen z. B., wenn der Betrieb für einen gemeinnützigen Zweck Geld spendet.

Periodenfremde Aufwendungen

Periodenfremde Aufwendungen sind betrieblich veranlasst. Wesentlich ist jedoch, dass diese Aufwendungen nicht der aktuellen Geschäftsperiode zugerechnet werden dürfen. Zu den typischen periodenfremden Aufwendungen zählen Steuernachzahlungen, die ein Unternehmen aufgrund einer steuerlichen Betriebsprüfung für zurückliegende Geschäftsjahre aufwenden muss.

 

Außerordentliche Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist zwingender Bestandteil des Jahresabschlusses, den ein bilanzierendes Unternehmen aufstellen muss.

Durch Abzug der außerordentlichen Aufwendungen von den außerordentlichen Erträgen ermittelt ein Unternehmen das außerordentliche Ergebnis. Diese Kennzahl war bis 2016 eine wichtige Kennzahl der Gewinn- und Verlustrechnung, wurde vom Gesetzgeber jedoch für alle Geschäftsjahre ab 2016 abgeschafft.

Mehr zur Gewinn- und Verlustrechnung erfahren Sie hier.

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Außerordentliche Aufwendungen im Anhang des Jahresabschluss

Für Kapitalgesellschaften, z. B. eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft, gehören neben Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht auch ein Anhang zu den zwingenden Bestandteilen des Jahresabschlusses.

Außerordentliche Aufwendungen sind im Anhang auszuweisen. Neben der Art der Aufwendung muss das Unternehmen auch Auskunft über die Höhe des Aufwendungsbetrages geben.

Mehr zum Anhang eines Jahresabschluss erfahren Sie hier.

 

Außerordentliche Aufwendungen im Unternehmen: Beispiele

Als außerordentlichen Aufwand bezeichnen Bilanzrecht und Steuerrecht alle Aufwendungen, die dem Unternehmen aus der nicht gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entstehen.

Beispiel für außerordentliche Aufwendungen:

  • Kauf eines betrieblichen Grundstücks
  • Ausgaben, die mit der Umstrukturierung eines Unternehmens in Zusammenhang stehen
  • Ungewöhnlich hohe Abfindungszahlungen, die ein Unternehmen z. B. aufgrund eines Prozesses vor dem
  • Arbeitsgericht an ehemalige Mitarbeiter leisten muss
  • Ausgaben, die dem Unternehmen aufgrund eines Schadens (z. B. Warenverderb, Diebstahl, Betrug) entstehen

 

Außerordentliche Aufwendungen im privaten Bereich

Im privaten Bereich werden außerordentliche Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen bezeichnet, die ausschließlich im Einkommensteuerrecht eine Rolle spielen. Steuerpflichtige Personen, die außergewöhnliche Belastungen geltend machen, können ihre Steuerzahlung mindern oder eine höhere Steuererstattung erwarten.

Welche Rolle spielt die zumutbare Belastung?

Damit ein außerordentlicher Aufwand sich als außergewöhnliche Belastung in der privaten Steuererklärung auswirken kann, muss der Betrag die zumutbare Belastung einer steuerpflichtigen Person übersteigen. So So berücksichtigt der Gesetzgeber die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der steuerpflichtigen Person, die die außerordentlichen Aufwendungen geltend machen möchte.

Die zumutbare Belastung beträgt zwischen 1 % und 6 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Maßgeblich ist neben der Höhe der Einkünfte auch, ob die steuerpflichtige Person z. B. ein oder mehrere Kinder zu versorgen hat.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt sich durch Abzug des Altersentlastungsbetrages, des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende oder anderer Freibeträge von der Summe der Einkünfte.

Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter (zwei Kinder) verdient über 30.000 Euro im Jahr. Nach Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ermittelt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte mit 29.000 Euro. Als zumutbare Belastung legt der Gesetzgeber 3 % (870 Euro) fest. Für die alleinerziehende Mutter bedeutet dies, dass sie einen außerordentlichen Aufwand nur geltend machen kann, wenn dieser 870 Euro übersteigt.

Außerordentliche Aufwendungen im privaten Bereich: Beispiele

Zu den außerordentlichen Aufwendungen im privaten Bereich rechnet der Gesetzgeber in erster Linie die Krankheitskosten und den Behindertenpauschbetrag.

Krankheitskosten (Beispiele):

  • Aufwendungen für einen Krankenhausaufenthalt
  • Apothekenkosten
  • Aufwand für eine Krankengymnastik

Behindertenpauschbetrag

Für den Behindertenpauschbetrag gilt die Besonderheit, dass die Höhe der zumutbaren Belastung hier keine Rolle spielt. Der Behindertenpauschbetrag kann von jedem Steuerpflichtigen mit einer Behinderung geltend gemacht werden, wenn diese im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises ist.

Die Höhe des Behindertenpauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB), der in dem Schwerbehindertenausweis ausgewiesen ist. Bei einem GdB von 40 % liegt der Behindertenpauschbetrag bei 860 Euro. Diesen kann die steuerpflichtige Person als vollabzugsfähige Sonderausgaben geltend machen. Beträgt der GdB 80 % lässt der Gesetzgeber einen Sonderausgabenabzug von 2.120 Euro zu.

Unterhaltszahlungen

Als außerordentlichen Aufwand im privaten Bereich erkennt der Gesetzgeber auch Unterhaltszahlungen an, die geschiedene Ehepartner an ihre ehemaligen Partner und die gemeinsamen Kinder leisten.

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