Geldwerter Vorteil: Definition, Freibetrag & Berechnung

Bei einem geldwerten Vorteil handelt sich um eine Sonderleistung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer, die typischerweise nicht in Geld ausgezahlt wird. Mit einem geldwerten Vorteil haben Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto, denn zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Fahrtkosten oder Sachleistungen übernimmt der Arbeitgeber und müssen nicht selbst finanziert werden.

 

Buchhaltung für Ihr Unternehmen einfach selbst abwickeln: Rechnungen schreiben, Angebote erstellen, EÜR, Umsatzsteuervoranmeldung uvm. – Jetzt 6 Monate lexoffice XL kostenlos testen!

lexoffice deal sichern

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Ein geldwerter Vorteil – auch als Sachbezug bezeichnet – ist eine Vergütung, Dienst- oder Sachleistung, die einem Mitarbeiter vom Arbeitgeber gewährt wird und über den reinen Arbeitslohn hinaus geht. Im Vergleich zum Gehalt, das regulär versteuert werden muss, gelten für geldwerte Vorteile besondere Regelungen: Meistens sind diese Bezüge für den Arbeitnehmer steuerreduziert, gelegentlich sogar steuerfrei. Grundsätzlich sind diese Vorteile nur „Geld wert”, das heißt der Mitarbeiter erhält sie nicht bar auf die Hand.

Typische Beispiele für geldwerte Vorteile

  • Firmenwagen
  • Diensthandy
  • Firmenlaptop
  • Umzugskosten
  • Geschenke für Mitarbeiter
  • Arbeitgeberdarlehen
  • Fortbildungen
  • Arbeitskleidung
  • Essens-, Tank- oder Warengutscheine
  • Gesundheitsförderung
  • Kinderbetreuung
  • Vermögensbeteiligung

 

Geldwerter Vorteil oder Gehaltserhöhung?

Geldwerte Vorteile sind eine attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung, da beide Parteien so Steuern einsparen können. Deshalb versuchen Arbeitnehmer häufig bei Gehaltsverhandlungen, geldwerte Vorteile für sich zu sichern, anstatt ein höheres Grundgehalt zu fordern. Generell besteht jedoch kein Anspruch auf geldwerte Vorteile für Arbeitnehmer. Welche geldwerten Vorteile komplett steuerfrei sind, können Sie in § 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nachlesen.

 

Geldwerten Vorteil versteuern

Geldwerte Vorteile müssen grundsätzlich versteuert werden, wobei zahlreiche Sonderregelungen und Ausnahmen im Gesetz jedoch dafür sorgen, dass einige Freibeträge für Arbeitnehmer (und sogar für Arbeitgeber) steuerfrei bleiben. Falls ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss, geschieht dies direkt über die Lohnabrechnung. Im Normalfall muss der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil also nicht selbst in der Einkommensteuererklärung angeben. In Ausnahmefällen kann es dennoch dazu kommen, dass der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil eigenständig versteuern muss. Wann dieser Fall eintritt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Freigrenze für Sachbezüge

Für Sachleistungen ( z. B. Firmenwagen, Laptop, Handy) im Arbeitgeberbesitz gilt, dass keine Steuern anfallen, solange sie Eigentum des Arbeitgebers bleiben. Sobald aber der Arbeitnehmer Eigentümer der Sachleistung wird, muss der persönliche Einkommensteuersatz auf die Sachleistung angewendet werden – vorausgesetzt die gesetzliche Freigrenze wird überschritten.

Aktuell liegt die Freigrenze bei 44 Euro im Monat (§ 8 II EStG). Das bedeutet, dass geldwerte Vorteile, die diesen Betrag unterschreiten, nicht versteuert werden müssen. Wird diese Freigrenze überschritten, muss allerdings nicht nur die Differenz, sondern der Gesamtbetrag in voller Höhe versteuert werden.

Freibetrag für Rabatte und Vergünstigungen

Für unentgeltliche oder verbilligte Bezüge steht jedem Arbeitnehmer derzeit ein jährlicher Rabattfreibetrag von 1.080 Euro zu (Stand 2020). Der Freibetrag betrifft Dienstleistungen und Waren des Unternehmens, wie etwa vergünstigte Flüge für Mitarbeiter oder Mitarbeiterrabatte im Einzelhandel. Anders als bei der Freigrenze für Sachbezüge muss lediglich die Differenzbetrag versteuert werden, um den die Summe der Rabatte den Freibetrag übersteigt.

Lohnbuchhaltung liegt Ihnen nicht?
Dann lagern Sie doch einfach die Erstellung der Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter aus: Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an!

Beispiele für Sachbezüge als geldwerter Vorteil

Geldwerte Vorteile können vielseitig sein und von einer Vermögensbeteiligung bis zum Firmenhandy reichen. Jedoch gibt es zwei bestimmte Vorteile, die am häufigsten Verwendung finden.

Geldwerter Vorteil: Firmenwagen

Der wohl bekannteste geldwerte Vorteil ist der Firmenwagen. Ein Firmenwagen kann gegenüber einen reinen Gehaltserhöhung sowohl dem Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber steuerliche Vorteile verschaffen. Wie der Firmenwagen dann versteuert wird, hängt davon ab, ob der Firmenwagen nicht nur beruflich, sondern auch privat genutzt wird. Arbeitnehmer können hier zwischen zwei Methoden wählen: der 1-Prozent-Regelung oder dem Fahrtenbuch. Bei zahlreichen Anbietern können Sie den geldwerten Vorteil auch individuell berechnen lassen. Sicherheit bei der exakten Berechnung des geldwerten Vorteils und bei der Wahl zwischen 1-Prozent-Regelung und Fahrtenbuch bietet hier jedoch nur der Steuerberater. Das Finanzamt betrachtet geldwerte Vorteile allerdings genauer, wenn sie exorbitant hoch sind: In mehreren Urteilen wurden bereits die Grenzen eines angemessenen Firmenwagens ausgelotet. 

Jobticket als geldwerter Vorteil: Neue Regelungen ab 2019

2019 wurde das steuerfreie Jobticket erneut eingeführt. So sind geldwerte Vorteile für Aufwendungen der Mitarbeiter für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln seit 1.1.2019 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerfrei. Die Steuerbefreiung war seit 2004 aufgrund von Einsparungsmaßnahmen entfallen, gilt nun aber in ähnlichem Maße wieder.

Wichtig: Die steuerfreien Leistungen innerhalb des Jobtickets mindern jedoch den als Entfernungspauschale absetzbaren Betrag bei der Steuererklärung für den Arbeitnehmer. Aktuell liegt die Pauschale bei 0,30 Euro je Entfernungskilometer und Arbeitstag. So sollen Arbeitnehmer, die die Fahrtkosten ohne geldwerten Vorteil aus ihrem versteuerten Einkommen zahlen, nicht unterbegünstigt werden.

Jetzt weiterstöbern im Ratgeber!