Sie möchten sich selbständig machen und überlegen, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen? Doch wie können Sie Ihr Kleinunternehmen anmelden und welche Umsatzgrenzen gelten für Kleinunternehmer? In diesem Artikel finden Sie Antworten auf all Ihre Fragen zum Thema Kleinunternehmen.
Die Gründung eines Kleinunternehmens
Ein Kleinunternehmen ist rechtlich gesehen ein Unternehmen, das Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung macht. Die Größe des Unternehmens oder die Rechtsform ist dabei unerheblich, nur dürfen gewisse Umsatzgrenzen nicht überschritten werden. Die Anmeldung eines Kleinunternehmens ist denkbar einfach: Sie setzen bei dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie nach Ihrer Gewerbeanmeldung und auch als Freiberufler ausfüllen müssen, ein Kreuz in Zeile 7.3. Wie die Gewerbeanmeldung funktioniert und was Sie alles beachten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wer kann Kleinunternehmer werden?
Um Kleinunternehmer zu werden, gibt es keine Voraussetzungen bezüglich der Rechtsform – Sie können sogar als Freiberufler von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Ob Sie Einzelunternehmer sind oder Geschäftsführer einer GmbH, ist völlig unerheblich. Freiberufler können diese Regelung für sich nutzen, auch wenn sie kein Gewerbe angemeldet haben. Wichtig ist lediglich, dass das Kreuzchen im Erfassungsbogen vom Finanzamt gesetzt wurde. Im Gegensatz zum Kleingewerbe ist die Rechtsform bei der Kleinunternehmerregelung also unwichtig.
Die Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmer profitieren hauptsächlich von der Umsatzsteuererleichterung. Sie müssen keine Umsatzsteuer abführen; dies kann Vorteile wie auch Nachteile mit sich bringen. Die genauen Details zur Kleinunternehmerregelung finden Sie in unserem Ratgeber.
Umsatzgrenzen
Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, darf der Umsatz im Jahr der Antragsstellung 22.000 Euro (neue Grenze seit 2020, vorher 17.500 Euro) nicht überschreiten. Im darauf folgenden Jahr darf der Plan-Umsatz nicht mehr als 50.000 Euro betragen. Für bereits Selbständige gilt, dass der Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht übersteigen darf und im laufenden Jahr 50.000 Euro Umsatz nicht überschritten werden dürfen. Das bedeutet, wenn Sie diese Werte in einem Jahr überschreiten, können Sie die Kleinunternehmerregelung nicht nutzen, aber möglicherweise wieder im Folgejahr.
Kleinunternehmerregelung: Fehler, die Sie vermeiden sollten
Kleinunternehmerregelung ohne Nutzen
Sollten Sie hohe laufende Ausgaben haben oder andere Anschaffungen bezahlen müssen, kann sich die Kleinunternehmerregelung für Sie ins Negative kehren. Denn als Kleinunternehmer haben Sie kein Recht auf Umsatzsteuervorabzug.
Umsatz falsch einschätzen
Wird der Umsatz bewusst niedrig geschätzt, können Unternehmer rückwirkend umsatzsteuerpflichtig werden, wenn sie ihren Umsatz dann doch überschreiten. Bei einem überraschend hohen Umsatz beispielsweise im Gründungsjahr wird die niedrige Schätzung akzeptiert, allerdings gilt dies nicht für Unternehmer im Jahr x, die den Umsatz nur aus dem Grund niedrig geschätzt haben, um von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren. Nur sofern der Unternehmer glaubwürdig nachweisen kann, dass er zu Jahresbeginn nicht mit dem hohen Umsatz gerechnet hat, kann er der nachträglichen Besteuerung entgehen.
5-Jahres-Frist nicht bedacht
Wenn Sie in einem Jahr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, gilt Ihre Entscheidung für die nächsten fünf Jahre. Sollten Sie also in Erwartung eines hohen Umsatzes in einem Jahr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten wollen, können Sie diese nicht im Folgejahr trotzdem anwenden, wenn der Umsatz ausbleiben sollte. Ihre Entscheidung für oder gegen die Regelung ist immer für fünf Jahre bindend.
Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung vergessen
Wenn Sie Rechnungen ausstellen, müssen Sie Ihre Geschäftspartner darauf hinweisen, dass Sie Kleinunternehmer und nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.
Wechsel zur Regelbesteuerung verschlafen
Der Unternehmer bekommt keine Mitteilung vom Finanzamt, wenn er mit seinem Umsatz im nächsten Jahr nicht länger die Kleinunternehmerregelung nutzen kann. Damit der Wechsel in die Regelbesteuerung rechtzeitig bemerkt wird, sollten Sie selbst auf Ihre Umsätze achten, sodass Sie Ihre Rechnungen auch weiterhin korrekt schreiben.
Mehrere Unternehmen als Kleinunternehmen führen
Dies ist schon allein aufgrund der Gesetzeslage unmöglich, da die Kleinunternehmerregelung sich auf eine Person und nicht auf ein oder mehrere Unternehmen bezieht. Sind Sie also mit mehr als einem Unternehmen selbständig, wird der Umsatz in Summe gewertet. Das bedeutet, dass Sie nicht mit zwei Unternehmen, die unter der Umsatzgrenze liegen, die Kleinunternehmerregelung nutzen können, sondern der Regelbesteuerung unterliegen.