Wie Sie ein GuV-Konto abschließen: Ein Beispiel

Früher oder später muss jeder, der für ein Unternehmen die doppelte Buchführung betreibt, ein GuV-Konto abschließen, um Gewinn oder Verlust eines Geschäftsjahres zu ermitteln. Um diese Aufgabe korrekt zu bearbeiten, sollten Begriffe wie Saldo, Passivkonto oder Erfolgskonto verstanden und richtig angewendet werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie ein GuV-Konto richtig abschließen – inklusive Beispiel zum besseren Verständnis.

 

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GuV: Allgemeine Definition

GuV ist die Abkürzung für die Gewinn- und Verlustrechnung. Sie dient der Darstellung der Erträge und Aufwendungen sowie der Erfolgsermittlung eines Unternehmens innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, insbesondere des Geschäftsjahres. Sie ist neben der Bilanz ein wichtiger Teil des Jahresabschlusses und gehört weiterhin zum externen Rechnungswesen dazu. Folgende Schritte beinhaltet die Durchführung einer GuV:

  • Aufwendungen und Erträge auf den Erfolgskonten buchen
  • Erfolgskonten abschließen
  • Saldo bilden: Gewinn oder Verlust?
  • Gewinn oder Verlust auf das Eigenkapital-Konto buchen
  • Eigenkapital-Konto abschließen (Schlussbilanz)

Bei der GuV nehmen die Posten „Aufwendung” und „Ertrag” eine wichtige Bedeutung ein. Während Aufwendungen durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder Gütern entstehen, entstehen Erträge durch den Verkauf von betrieblichen Leistungen, ergo Umsatzerlösen. Geschäftsfälle ohne Auswirkungen auf den Bestand des Unternehmens stehen im Mittelpunkt. Sie werden auf Erfolgskonten, z. B. Provisionsaufwendungen, Zinserträge, Umsatzerlöse und Löhne gebucht. Sowohl Gewinne als auch Verluste werden aufgezeichnet, da sie den Erfolg des Unternehmens beeinflussen. Überwiegen die Erträge, ist das Unternehmen erfolgreich und hat einen Gewinn erwirtschaftet. Für Aufwendungen und Erträge werden separate Konten verwendet.

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GuV-Konto abschließen: Vorgehensweise

Das GuV-Konto ist in die doppelte Buchführung integriert. Sie wenden also einen einfachen Buchungssatz auf zwei Konten an. Dabei gehen die Erfolgskonten, die im Gegensatz zu den Bestandskonten ausschließlich erfolgswirksame Geschäftsvorfälle enthalten, in die GuV-Rechnung ein. Am Ende des Geschäftsjahres werden auf der Soll-Seite alle Aufwendungen und auf der Haben-Seite alle Erträge eines Unternehmens festgehalten. Den Saldo des GuV-Kontos erhalten Sie, indem Sie die Salden in Soll und Haben addieren und im Anschluss die Differenz bilden. Danach übertragen Sie diesen Saldo in die GuV-Rechnung, bei der Aufwendungen und Erträge gegenübergestellt werden. Daraus geht der Unternehmenserfolg hervor, der entweder ein Gewinn oder ein Verlust sein kann.

Wenn der Saldo auf der Soll-Seite des Kontos steht (Habensaldo), sind die Erträge größer als die Aufwendungen und Sie haben einen Gewinn erwirtschaftet. Dies wird Jahresüberschuss genannt. Analog dazu haben Sie einen Verlust, wenn der Saldo auf der Haben-Seite steht (Sollsaldo). Dann sind die Aufwendungen größer als die Erträge, was als Jahresfehlbetrag bezeichnet wird.

Das Ergebnis der GuV-Rechnung muss sich als Erfolg im Konto Eigenkapital widerspiegeln, weil die Erfolgskonten Unterkonten des Eigenkapitalkontos (auch Passivkonto genannt) sind. Das Eigenkapitalkonto mehrt sich im Haben. Wenn ein Gewinn erwirtschaftet wurde, wird der Jahresüberschuss auf die Haben-Seite des Eigenkapital-Kontos gebucht. Die Abgänge des Eigenkapitals werden stets auf der Soll-Seite gebucht, die dabei entstandenen Verluste sind Abgänge. Ergo geht das Eigenkapital ans GuV-Konto. Auf der entgegengesetzten Seite im Vergleich zum GuV-Konto wird der Gewinn oder Verlust des Unternehmens auf das Eigenkapitalkonto gegengebucht.

Da das GuV-Konto über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen wird, ist es das Unterkonto des Eigenkapitalkontos. Weil der Gewinn das Eigenkapital des Unternehmens unmittelbar erhöht, wird er auf die Habenseite des Eigenkapitalkontos gebucht. Sollte hingegen ein Verlust auftreten, wird er auf die Sollseite übertragen. Mithilfe des Abschlussergebnisses erhalten Sie nicht nur einen Einblick in die Lage Ihres Unternehmens, es dient Ihnen auch als Grundlage zur Berechnung der Steuer-Abzüge.

 

Beispiele zur GuV-Rechnung

Nachdem Sie den oberen Absatz gelesen haben, fragen Sie sich möglicherweise, wie diese Art der Rechnung in der Praxis umzusetzen ist. Um Ihnen die im vorigen Abschnitt erwähnte Theorie zu veranschaulichen, nehmen Sie sich die folgenden Beispiele zur Hilfe:

Beispiel A: Die Erträge sind höher als die Aufwendungen 

Nehmen wir an, Sie hätten für Ihr Unternehmen innerhalb eines Geschäftsjahres 50.000 Euro aufgewendet und 75.000 Euro verdient. In diesem Fall sind die Erträge höher als die Aufwendungen. Damit befindet sich der Saldo von 25.000 Euro auf der Soll-Seite und wird als Habensaldo betrachtet. In diesem Fall haben Sie einen Jahresüberschuss und einen Gewinn erwirtschaftet. Das bedeutet, dass das Ergebnis der GuV-Rechnung ins Eigenkapital aufgenommen wird. So wird das Eigenkapital mithilfe des Gewinns gesteigert. Mit dem erhöhten Bestand wird das Eigenkapital in die Schlussbilanz übernommen. Den Anfangsbestand und Jahresabschluss weisen Sie auf der Passiva-Seite der Bilanz dennoch getrennt aus. Der höhere Gewinn bringt eine proportional höhere Steuerbelastung mit sich.

Beispiel B: Die Aufwendungen sind höher als die Erträge 

In einem anderen Szenario haben Sie innerhalb eines Geschäftsjahres 75.000 Euro aufgewendet und 50.000 Euro erwirtschaftet. Weil diesmal die Aufwendungen höher sind als die Erträge, haben Sie einen Saldo von 25.000 Euro, in diesem Fall einen Sollsaldo auf der Haben-Seite. Dies ist ein Jahresfehlbetrag und ein Verlust, also wird das Eigenkapital ans GuV-Konto übertragen. Sie haben mehr Geld ertragswirksam ausgegeben als Sie eingenommen haben. Nachdem Sie den Jahresverlust aufgenommen haben, schließen Sie das Eigenkapitalkonto durch Summen- und Saldenbildung ab und übernehmen das Eigenkapital in die Schlussbilanz. Hier werden Anfangsbestand und Jahresfehlbetrag auf der Passiva-Seite der Bilanz getrennt ausgewiesen.

Wie Sie diesen beiden Beispielen entnehmen können, ist die GuV-Rechnung auch für Laien leicht verständlich. Sollten Sie darüber hinaus Unsicherheiten bei der Buchhaltung begegnen, zögern Sie nicht, die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Eine korrekt ausgeführte GuV-Rechnung ist die Voraussetzung für die rechtskonforme und korrekte Ermittlung der Steuerbeiträge, die Sie bezahlen müssen.

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