Arbeitsrecht: Darf ein Arbeitgeber die Probezeit verlängern?

aktualisiert am 20. Oktober 2023 3 Minuten zu lesen
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Die Probezeit ist für viele Arbeitnehmer ein kleiner Hürdenlauf. “Ist die Probezeit geschafft, dann habe ich den Job sicher in der Tasche” – denken sich viele. Nur was passiert, wenn der Arbeitgeber mit der Leistung nicht vollständig zufrieden ist? Wenn die Probezeit verlängert werden soll, werden die meisten Mitarbeiter stutzig. Ist eine Verlängerung der Probezeit überhaupt erlaubt?

 

Arbeitsrecht: Probezeit allgemein üblich

Klar ist, dass die meisten Arbeitsverträge eine Klausel zur Probezeit enthalten. Sie gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, sich den neuen Angestellten erst einmal in Ruhe anzuschauen – ohne Angst haben zu müssen, ihn nicht mehr schnell loszuwerden. Eine übliche Formulierung lautet: „Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit.“ Nach Ablauf der Probezeit geht das Arbeitsverhältnis dann direkt in ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis über – je nachdem, was im  Arbeitsvertrag festgehalten wurde.

Während der Probezeit gilt meist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen – für beide Seiten. Denn letztendlich profitieren auch die Arbeitnehmer von der Probezeit. So können sich Mitarbeiter und Arbeitgeber von ein Bild machen und feststellen, ob die Zusammenarbeit wirklich den Erwartungen entspricht.

 

Probezeit verlängern im Kleinbetrieb?

Wenn Sie in einem kleinen Unternehmen unter zehn Mitarbeitern arbeiten, macht eine Verlängerung der Probezeit eigentlich keinen Sinn, weil ohnehin kein Kündigungsschutz gilt. Sprich: Der Arbeitgeber kann Ihnen innerhalb und nach der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Wenn der Chef die Probezeit verlängern will, können Sie also ruhig zustimmen und Ihr Bestes geben. Sie haben nichts zu verlieren.

 

Verlängerung der Probezeit bei mehr als zehn Mitarbeitern

Etwas anders ist die Situation bei Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern. Hier gilt der allgemein Kündigungsschutz. Eine Kündigung muss nach einer maximalen Probezeit von sechs Monaten begründet sein. Diese kann nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen erfolgen. Sprich: Es wird für Unternehmen deutlich schwerer, einen unliebsamen Mitarbeiter wieder loszuwerden.

Wenn Ihr Vorgesetzter in einem größeren Unternehmen die Probezeit über sechs Monate verlängern will, können Sie ebenfalls getrost zustimmen. Werden Sie entlassen, können Sie gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage anstreben, da die Gerichte eine Verlängerung der Probezeit auf mehr als sechs Monate als eine Umgehung des Kündigungsschutzes bewerten.

 

Alternativen zu Verlängerung der Probezeit

Aber natürlich haben viele Unternehmen gute Gründe dafür, warum sie sich nach sechs Monaten noch nicht festlegen wollen. Vielleicht benötigt der Arbeitnehmer noch mehr Zeit um sich einzuarbeiten oder war längere Zeit krankgeschrieben.

Um die Verlängerung der Probezeit zu umgehen, entscheiden sich viele Arbeitgeber für den Weg einer vorzeitigen Kündigung. Sprich, Sie werden von Ihrem Arbeitgeber mit einer Frist von maximal vier Monaten gekündigt oder sollen einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen.

Aber aufgepasst: Das Bundesarbeitsgericht hat ein solches Umgehen der gesetzlichen Kündigungsfrist nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass der Arbeitnehmer eine Zusage erhält, eingestellt zu werden, falls er sich bewährt.

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