Berufskammer: Verzeichnis aller Kammern im Überblick

Nicht jeder selbständige Unternehmer gehört automatisch der örtlichen IHK oder HWK an. Hier erhalten Sie einen Überblick zu allen Berufskammern der freien und grünen Berufe inklusive Kontaktdaten und Besonderheiten.

 

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Was sind Kammern bzw. Berufskammern?

Der Begriff „Kammer” begegnet Selbständigen immer wieder, denn beinahe jede Berufsgruppe ist einer und manchmal sogar mehreren Kammern zugehörig. Aber was genau sind Kammern eigentlich? Die meisten berufsständischen Körperschaften in öffentlich-rechtlicher Hand werden als Kammern bezeichnet. Kammern dienen der Selbstverwaltung innerhalb einer Branche oder Berufsgruppe auf regionaler Ebene. Abzugrenzen sind Berufskammern von den Berufsgenossenschaften.

Organisation der Berufskammern

Jede Branche organisiert die Kammern anders, da sie oftmals aus ehemaligen Institutionen hervorgehen, neu zusammengefasst wurden und somit eine lange Tradition haben. Im Regelfall sind sie auf Landesebene organisiert und unterliegen der Aufsicht der relevanten Landesministerien oder -gerichte. Die Zuständigkeitsgebiete werden Kammerbezirke genannt. Neben der Unterteilung zwischen Handwerkskammer und Industrie- und Handelskammer gibt es noch weitere eigenständige, branchenspezifische Berufskammern für so genannte freie Berufe, das Gewerbe und die Landwirtschaft.

 

Alle Kammern der freien Berufe: Berufskammern im Überblick

In den meisten Fällen sind die Bundeskammern privatrechtlich als eingetragene Vereine und Verbände organisiert. Sie bilden dabei den Dachverband der Länderkammern, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften verwaltet werden. Die Landesministerien dienen als Rechtsaufsicht der ansässigen Kammern. Hier ist ein Verzeichnis aller gängigen Kammern der freien Berufe:

Berufskammer Details Recht Kontakt
Apothekerkammern

 

Die Bundesapothekerkammer unterliegt der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V (ABDA). PR Bundesapothekerkammer
Unter den Linden 19 – 2310117 Berlin
030 – 40 00 40
abda@abda.de
abda.de
 Architektenkammern Die Architektenkammern der Länder sind öffentlich-rechtliche Kammern. Der Dachverband ist die Bundesarchitektenkammer und besteht als eingetragener Verein, ansässig in Berlin-Kreuzberg.  PR Bundesarchitektenkammer
Askanischer Platz 4
10963 Berlin
030 – 26 39 440
info@bak.de
bak.de
 Ärztekammern Deutschlandweit gibt es 17 Landesärztekammern, da Nordrhein-Westfalen zwei Kammern zählt. Die Bundesärztekammer (BÄK) bzw. die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern ist ein rechtsfähiger Verein mit Sitz in Berlin.  PR Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
030 – 40 04 560
info@baek.de
bundesaerztekammer.de
 Ingenieurkammern Hier gibt es unterschiedliche Modelle. Einige Ingenieurkammern sind für Ingenieure jeder Fachdisziplin zuständig, andere beschränken sich auf Ingenieure und Ingenieurinnen aus dem Bauwesen (Baukammer Berlin). Dazu gibt es noch branchenübergreifende Kammern für Ingenieurberufe und Architekten (z. B. in Schleswig-Holstein). Die Kammern unterscheiden in den meisten Fällen freiwillige und Pflichtmitglieder. Die Bundesingenieurkammer e. V.  (BIngK) ist der privatrechtliche Dachverein.  PR  Bundesingenieurskammer
Joachimsthaler Straße 12
10719 Berlin
030 – 25 89 882
info@bingk.de
bingk.de
 Notarkammern Anders als die meisten Dachvereinigungen ist die Bundesnotarkammmer eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Ihr gehören bundesweit 21 Notarkammern an. ÖR Bundesnotarkammer
Mohrenstraße 34
10117 Berlin
030 – 38 38 660
bnotk@bnotk.de
bnotk.de
 Lotsenkammern Bundesweit gibt es sieben Seelotsenbrüderschaften. Die Bundeslotsenkammer (BLK) ist die Interessenvertretung der Brüderschaften. Die Hafenlotsenbrüderschaften Hamburg und Bremerhaven sind unabhängige Kammermitglieder.  ÖR Bundeslotsenkammer
Theodorstraße 42-90
Haus 1a
22761 Hamburg
040 – 89 03 435
office@bundeslotsenkammer.de
bundeslotsenkammer.de
 Patentanwaltkammern Patentanwälte und -anwältinnen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Mitglied der Patentanwaltskammer zu sein. Die bundesweit tätige Patentanwaltskammer (PAK) unterliegt den Regelungen der Patentanwaltsordnung.  ÖR Patentanwaltskammer
Tal 29
80331 München
089 – 24 22 780
dpak@patentanwalt.de
patentanwalt.de
 Pflegekammern Deutschlandweit gibt es drei Pflegekammern: Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen beheimaten die selbstverwaltenden Körperschaften. Aktuell gibt es noch keine Bundespflegekammer, aber ihre Errichtung ist bereits geplant. Die erste und mitgliederstärkste Kammer ist die rheinland-pfälzische Kammer mit über 40.000 Zugehörigen. ÖR Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Große Bleiche 14-16
55116 Mainz
06131 – 32 73 80
info@pflegekammer-rlp.de
pflegekammer-rlp.de
 Psychotherapeuten-kammern  Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten werden von den zwölf zuständigen Kammern selbstverwaltet. Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern werden gemeinschaftlich von der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer vertreten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) besteht seit 2003.  PR Bundespsychotherapeutenkammer
Klosterstraße 64
10179 Berlin
030 – 27 87 850
info@bptk.de
bptk.de
Rechtsanwaltskammern Rechtsanwaltskammern (RAK) unterliegen den jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirken. Wer in Deutschland als Rechtsanwalt tätig werden will, ist gesetzlich dazu verpflichtet, Mitglied einer RAK zu werden. Deutschlandweit gibt es 21 regionale Kammern. Der Zusammenschluss der örtlichen RAKs bildet die Bundesrechtsanwaltskammmer, die wiederum vom Bundesministerium für Justiz beaufsichtigt wird. ÖR Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin
030 – 28 49 390
zentrale@brak.de
brak.de
Steuerberaterkammern Die Selbstverwaltung der Steuerberater ist deutschlandweit auf 21 Steuerberaterkammern aufgeteilt. Jeder Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und jede Steuerberatungsgesellschaft muss zwingend Mitglied einer zuständigen Kammer sein. Der Dachverband bildet die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ÖR Bundessteuerberaterkammer
Behrenstraße 42
10117 Berlin
030 – 24 00 870
zentrale@bstbk.de
bstbk.de
Tierärztekammern Tierärztekammern sind die berufständischen Vertretungen deutscher Tierärztinnen und Tierärzte. Jedes Bundesland hat eine eigene Landestierärztekammer mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, wo es zwei Kammern gibt. Als praktizierender Veterinär ist die Mitgliedschaft in der zuständigen Kammer verpflichtend. Die Bundestierärztekammer e. V. (BTÄK) bildet die Dachvereinigung. PR Bundestierärztekammer
Französische Straße 53
10117 Berlin
030 – 20 14 33 80geschaeftsstelle@btkberlin.de
bundestieraerztekammer.de
Wirtschaftsprüfer-kammern Die zentrale Wirtschaftsprüferkammer (WPK) vereinigt alle Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften, die in Deutschland tätig sind. Zusätzliche sechs Länderkammern gibt es in Frankfurt, Berlin, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf und Berlin. Die Wirtschaftsprüferkammer unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. ÖR Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstraße 26
10787 Berlin
030 – 72 61 610
kontakt@wpk.de
wpk.de
Zahnärztekammern Die Mitgliedschaft in einer Zahnärztekammer ist für jeden Zahnarzt und jede Zahnärztin verpflichtend. Insgesamt gibt es bundesweit 17 Landeszahnärztekammern. Die Bundeszahnärztekammer e. V. (BZÄK) ist die bundesweite Berufsvertretung aller Zahnärzte. PR Bundeszahnärztekammer
Chausseestraße 13
10115 Berlin
030 – 40 00 50
info@bzaek.de
bzaek.de

ÖR: Körperschaft des öffentlichen Rechts; PR: Körperschaft des Privatrechts

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Kammern der grünen Berufe

Landwirtschaftliche Berufe werden ebenfalls durch Kammern vertreten. Ihre Mitglieder üben sogenannte „grüne Berufe” aus. Dazu zählen unter anderem:

  • Winzer
  • Gärtner und Landschaftsbauer
  • Landwirte
  • Revierjäger
  • Forstwirte
  • Hauswirtschafter
  • Molkereifachkräfte
  • Landwirtschaftliche Brenne
  • Fachkräfte für Agrarservice
  • Veterinärmedizinische Laboranten
  • Milchwirtschaftliche Laboranten

 

Landwirtschaftskammern

Die Landwirtschaftskammern werden häufig auch als Bauernkammern bezeichnet. Insgesamt gibt es drei Kammern: LWK Schleswig-Holstein, LWK Niedersachsen und LWK Nordrhein-Westfalen. Den Dachverband bildet der Verband der Landwirtschaftskammern e. V. (VLK).

Verband der Landwirtschaftskammern (ÖR)
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
030 – 31 90 45 12
info@vlk-agrar.de
landwirtschaftskammern.de

Unterliegt Ihr Gewerbe regulär der IHK oder HWK können Sie schnell die Kammer für Ihren Zuständigkeitsbereich finden:

 

Aufgaben der Berufskammern

Die Aufgaben können sehr vielseitig sein. Grundsätzlich haben die Bundeskammern, die durch ein Sonderrecht geregelt werden (wie z. B. die Bundesnotarkammer), mehr Befugnisse als die privatrechtlichen Vereine.

Typische Aufgaben der Kammern sind:

  • Vertretung der Berufsgruppe und der Mitglieder gegenüber der Wirtschaft, politischen Vertretern und der Öffentlichkeit
  • Entwicklung von Berufsordnungen und Satzungen
  • Vergabe von Zulassungen
  • Entzug von Zulassungen
  • Erteilung von Strafen und Berufsverboten
  • Gestaltung der Ausbildungsinhalte
  • Entwurf der Prüfungsrichtlinien für Auszubildende
  • Abnahme von Prüfungen
  • Definition der Zugangsvoraussetzungen zu Spezialisierungen und Weiterbildungen
  • Festlegung von Gebührenordnungen (z. B. für Notargebühren)
  • Statistische Erhebungen
  • Überwachung der Berufsausübung
  • Erstellung von Gutachten
  • Unterstützung bei Tarifverhandlungen
  • Unterstützung bei den Themen Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Sterbefall
  • Mediatorenfunktion im Streitfall
  • Publikation von branchenrelevanten Neuigkeiten und Rechtsurteilen

 

Pflichtmitgliedschaften

In den meisten Fällen besteht eine Mitgliedschaftspflicht bei der zuständigen Kammer. Erkundigen Sie sich unbedingt bei der zuständigen Bezirkskammer oder nehmen Sie Kontakt zum Dachverband auf. Eine Mitgliedschaft ist mit einer Gebühr verbunden.

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