Heimliche Aufnahmen im Büro: Als Beweis erlaubt?

Heimliche Mitschnitte könnten in vielerlei Situationen durchaus nützlich sein, um sie im Gericht als Beweismittel zu verwenden. Doch wie sieht eigentlich die rechtliche Lage aus, sind solche Beweise vor Gericht erlaubt? Bei heimlich aufgenommenen Tonaufnahmen ist die Gesetzeslage eindeutig – diese unterliegen dem Beweisvertungsverbot –, aber wie ist das mit Fotos und Videos?

 

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Heimliche Tonaufnahmen: Haftstrafen möglich

Wer heimlich Ton aufnimmt, begeht eine Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, zumindest wenn es sich um nichtöffentliche Gesprächssituationen handelt. Auch das Abhören ohne Tonaufnahme ist strafbar. Wer dennoch solche Aufnahmen macht riskiert eine Geldstrafe und im schlimmsten Fall eine Haftstrafe.

Warum das so ist?

Menschen sollen freisprechen können und nicht jedes einzelne Wort abwägen müssen. Hinzu kommt der Schutz der Persönlichkeitsreche der Gesprächspartner. Aus diesem Grund dürfen beispielsweise auch Journalisten, die mit einer versteckten Kamera drehen, keinen Ton mitschneiden, sondern lediglich Bildaufnahmen machen. Um das Gesagte zu beweisen, brauchen Journalisten stets einen Zeugen, der bestätigen kann, wie das Gespräch verlaufen ist.

Tipp: Anstatt heimlich Aufnahmen zu machen, sollten Sie lieber einen Zeugen mitnehmen und im Anschluss ein gemeinsames Gesprächsprotokoll anfertigen lassen. Bei einem Telefongespräch können Sie ankündigen, dass Sie das Gespräch auf laut stellen und XY mithört.

 

Heimliche Fotos und Videos: Als Beweis möglich

Anders sieht es mit Fotos und Videoaufnahmen ohne Ton aus. Diese können vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden. Eine heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist dagegen nicht erlaubt.

Doch natürlich können auch heimliche Fotos und Videoaufnahmen gegen die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten verstoßen – etwa wenn die Aufnahmen veröffentlicht werden. Fernsehsender, die sich an geltendes Recht halten, verpixeln deshalb Menschen, die heimlich gefilmt wurden und nicht im Nachhinein ihr Einverständnis erklärt haben.

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Handys und Schränke durchsuchen

Ebenfalls nicht erlaubt ist es, ungefragt das Handy oder den Computer eines Dritten zu durchsuchen, um Beweismaterial zu sichern. Auch wer einen Schreibtisch durchsucht, Schränke durchwühlt oder sich gar am Tresor zu schaffen macht, geht eindeutig zu weit. Auf solche Art beschaffte Beweise haben vor Gericht keinen Wert.

Anders sieht es aus, wenn kompromittierendes Material offen herumlag – wenn sie solche Dokumente abfotografieren, lässt das Gericht sie vermutlich als Beweis zu. Übrigens können in Prozessen auch einzelne Dokumente von der Gegenseite angefordert werden. Ganz ohne Heimlichtuerei.

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