Pflichtversicherungen für Selbständige und Freiberufler: Ein Überblick

aktualisiert am 20. Oktober 2023 5 Minuten zu lesen
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Pflichtversicherungen sind allgegenwärtig: Etwa die Kfz- oder die Krankenversicherung. Viele Gründer fragen sich: Existieren eigentlich berufliche Pflichtversicherungen für Selbständige und Freiberufler? Die Antwort lautet, wie so oft: Es kommt drauf an – nämlich auf die Tätigkeit, die Sie ausüben.

 

Pflichtversicherung für Selbständige und Freiberufler

Bei bestimmten Berufen ist das Risiko, einen Schaden zu verursachen, besonders hoch. Daher ist für viele Selbständige oder Freiberufler eine Haftpflichtversicherung eine der Voraussetzungen, um den Beruf überhaupt ausüben zu dürfen. Die entsprechenden Vorschriften sind entweder in Bundes- oder Landesgesetzen festgelegt bzw. von der entsprechenden Berufskammer.

Ist Ihre Selbständigkeit ausreichend versichert?

Für welche Berufe ist eine Pflichtversicherung für Selbständige notwendig?

Machen Sie sich selbständig oder starten als Freiberufler durch, entscheidet also Ihr Beruf, ob eine Pflichtversicherung erforderlich ist. Eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung-Pflicht betrifft unter anderem Berufsgruppen, die beratende und planende Berufe sowie Heilberufe ausüben. Im Falle eines Fehlers bei Ihrer freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit, springt die Berufshaftpflichtversicherung ein.

Beispielsweise können fehlerhafte Planungen eines Architekten teure Folgen haben. Die Fehldiagnose oder -behandlung eines Arztes oder Zahnarztes kann die Gesundheit des Patienten gefährden und Schadenersatzforderungen mit sich bringen. Eine falsche Rechtsauskunft kann ebenfalls schnell teuer werden. Zu den weiteren Berufen, für die eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, gehören Ingenieure, Notare oder Steuerberater. Auch wer sich als Immobilien- bzw. Hausverwalter selbständig machen will, muss eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

 

Pflichtversicherung für Selbständige und Freiberufler sinnvoll ergänzen

Eine Pflichtversicherung müssen Sie für diese speziellen Berufe abschließen, um überhaupt mit Ihrer Tätigkeit starten zu können. Damit sind Sie allerdings noch nicht vor allen beruflichen Risiken geschützt, die mit der Selbständigkeit auf Sie zu kommen.

Dazu gehören beispielsweise Cyber-Risiken. Ein Beispiel: Sie wollen als Arzt eine eigene Praxis eröffnen. In Ihren Computern werden Sie unter anderem sensible Daten speichern: Patienteninformationen, Diagnosen oder Röntgenbilder. Kapern Hacker Ihr System oder fangen Sie sich Würmer oder Trojaner ein, entsteht ein enormer Schaden. Sogar Ihre Diagnosegeräte können Ziel von Cyber-Attacken werden. Eine Cyber-Versicherung für Ärzte schützt Sie – ergänzend zur Pflichtversicherung für selbständige Ärzte.

Dieses Risiko betrifft nicht nur Ärzte. Kaum eine Branche kommt heute ohne Computer und Internet aus. Daher empfiehlt sich eine Cyber-Versicherung für alle Selbständigen und Freelancer – unabhängig davon, ob sie den Berufsgruppen angehörigen, bei denen eine Pflichtversicherung nötig ist.

Eine weitere Ergänzung zur Pflichtversicherung für Selbständige ist eine Inhaltsversicherung. Sie schützt unter anderem Ihre Betriebseinrichtung vor Zerstörung und Einbruchsdiebstahl.

Ihre Selbständigkeit benötigt die richtige Versicherung.

 

Keine Pflichtversicherung nötig? Warum sich jeder Selbständige schützen sollte

Auch wenn Sie sich mit einem Beruf selbständig machen, der keine Pflichtversicherung für Selbständige erfordert, ist eine Absicherung sinnvoll. Von Anfang an sollten Sie die speziellen Risiken Ihres Geschäfts schützen. Denn jede Tätigkeit birgt Risiken. Wenn eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung-Pflicht nicht besteht, sollten Sie sich als Gründer daher dennoch um den erforderlichen Versicherungsschutz kümmern – am besten bei einem Spezialversicherer.

Berufshaftpflichtversicherung für Selbständige und Freelancer

Beispielsweise besteht für einen IT-Dienstleister keine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungs-Pflicht. Planen Sie ein IT-Business zu gründen, sollte Ihnen allerdings die beruflichen Risiken bewusst sein: Sie haften für Fehler, die Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit entstehen. Unterläuft Ihnen zum Beispiel ein Programmierfehler, der erhebliche finanzielle Schäden verursacht, können hohe Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen. Fehler können natürlich auch bei anderen Tätigkeiten passieren: Ob Handwerker, Einzelhändler oder Unternehmensberater – bei der Gründung sollten angehende Selbständige und Freelancer eine Berufshaftpflichtversicherung bereits im Businessplan berücksichtigen. Ebenso wie eine Betriebshaftpflichtversicherung, die bei Sach- und Personenschäden greift, wenn diese im Rahmen Ihrer Tätigkeit entstehen.

Eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung kommt nicht nur für den entstanden Schaden auf, sondern beinhaltet einen passiven Rechtsschutz. Das heißt, die Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt notfalls auch Gerichtskosten.

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