Risiko Ladendiebstahl – Versicherung für frisch gebackene Ladenbesitzer

aktualisiert am 20. Oktober 2023 5 Minuten zu lesen
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Ihr Traum geht in Erfüllung: Sie eröffnen Ihren eigenen Laden! Dabei ist durchaus Multitalent gefragt, denn vom Planen über‘s Bestellen bis hin zum Verkauf liegt alles in Ihrer Verantwortung. Dabei sollten Sie als Gründer eines Ladengeschäfts gleich zu Beginn auch den Faktor Sicherheit im Blick haben. Werden Ihnen wertvolle Waren oder Sachen Ihrer Laden- oder Betriebseinrichtung nach einem Einbruchsdiebstahl gestohlen, kann es finanziell eng werden.

 

Einbruchdiebstahl in Ihrem Laden kann existenzbedrohende Folgen haben

Ob Technik wie Computer oder TV-Geräte, Kleidung oder Büroartikel – wertvolle Waren locken Einbrecher ebenso an wie Ihr teures Betriebsinventar. Treffen kann einen Einbruch jeden Ladenbesitzer. Ob Ihr Laden oder Lager mitten in der Stadt oder abgelegen liegt, ist den Einbrechern offenbar egal: In der Broschüre „Einbruchschutz für Gewerbetreibende – Schlechte Geschäfte für Einbrecher“ informiert die Polizei, dass sowohl Geschäfte und Lager in abgelegenen Gewerbegebieten als auch in der Innenstadt Ziel von Einbrechern sind.

Ist Ihr Ladengeschäft richtig gegen Diebstahl versichert?

Langfristige Diebstahlschäden: Reputation und Kundenbindung

Wenn Einbrecher sich Zugang zu Ihrem neu gegründeten Laden oder Lager verschaffen und dabei Waren entwenden, kann dies aus mehreren Gründen unangenehme Folgen für die Zukunft Ihres Geschäfts haben: Zunächst einmal ist die Ware weg – womöglich sind auch besonders hochwertige Artikel dabei. Darüber hinaus stehen Ihre Kunden vor leeren Regalen oder können nicht beliefert werden, wenn Sie nicht alle Produkte schnell genug ersetzen können. Ihr Ruf und der Ihres Ladens leidet und Kunden müssen möglicherweise bei der Konkurrenz einkaufen.

In dieser Situation ist es natürlich schwierig, sich mit Ihrem neu eröffneten Laden zu etablieren und neue Kunden zu gewinnen. Auch wenn die Einbrecher obendrein noch Ihr Büroinventar entwendet haben, wie etwa Computer oder Telefone, können Sie nur eingeschränkt arbeiten. Der Betrieb Ihres Ladens ist kaum oder gar nicht mehr möglich. Der finanzielle Schaden ist groß: Nicht nur der Wert der gestohlenen Waren, sondern auch die entgangenen Einnahmen belasten Ihren jungen Laden. Ohne eine Einzelhandel-Versicherung müssen Sie ihn vielleicht sogar schließen.

 

Laden-Versicherung: So schützen Sie Ihr Geschäft vor Diebstahl durch Einbrecher

Mit einer Einbruchdiebstahlversicherung können Sie Ihr Gewerbe schützen. Denn sie springt ein, wenn im Laden, Lager oder in Ihrem Büro eingebrochen und Inventar gestohlen wird. Die Einbruchdiebstahlversicherung ist Bestandteil der sogenannten Inhaltsversicherung. Die Versicherung für den Einzelhandel kommt im Falle eines Einbruchdiebstahls nicht nur für den entstanden Schaden auf, sondern – je nach gewähltem Tarif – auch für den Ertrags- und Verdienstausfall. Außerdem sind mit der Inhaltsversicherung auch Zerstörungen am Inventar und Waren versichert, die durch andere Ursachen entstehen. Zum Beispiel, wenn Ihre Technik aufgrund eines Blitzeinschlags beschädigt wird.

Daher ist ein Schutz vor Einbruchsdiebstahl für Ihre Gewerbe enorm wichtig und Sie sollten diesen Posten als Gründer auf jeden Fall von Beginn an einplanen. Gut zu wissen: Eine Einzelhandel-Versicherung muss nicht teuer sein.

Prävention von Einbruchs- und Ladendiebstahl

In der Regel ist Ladendiebstahl, im Gegensatz zum Einbruchsdiebstahl, nicht versicherbar. Als Ladenbesitzer wird Sie allerdings wohl auch der ein oder andere Langfinger beschäftigen, der während der Öffnungszeiten Ihres Ladens Waren klaut. Daher sollten Sie sich mit dem Thema Diebstahlprävention im Einzelhandel auseinandersetzen. Vor Ladendiebstahl können Sie sich unter anderem mit Sicherheitsvorkehrungen wie einer Videoüberwachung, Sicherheitspersonal oder Warensicherung schützen.

Auch Ladeneinbrecher können Sie mit verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen von Ihren Verkaufsräumen und Warenlager fernhalten. Schaufenster, Türen und Fenster sollten gut gesichert sein und idealerweise über einbruchhemmende Eigenschaften nach DIN EN 1627 verfügen. Wie die Polizei in der bereits erwähnten Einbruchschutz-Broschüre mitteilt, macht sie „immer wieder die Erfahrung, dass Täter an Sicherungstechniken, wie zum Beispiel Einbruchmeldeanlagen oder mechanischen Sicherungen, scheitern. Dies gilt speziell in gewerblichen Bereichen“. Sehen potenzielle Einbrecher etwa an Ihrem Laden eine Alarmanlage, kann dies schon vor einem Einbruchsdiebstahl abschrecken.

Doch leider können gerissene Einbrecher trotz modernsten Sicherheitsvorkehrungen dennoch in Ihren Laden eindringen und Waren und Produkte stehlen. Deshalb sollten Sie auf Nummer sicher gehen und eine Einzelhandel-Versicherung abschließen. Mit einer Inhaltsversicherung sind Sie im Falle eines Einbruchsdiebstahls abgesichert. Denn so können Sie sich auf das konzentrieren, weshalb Sie Ihren Laden eröffnen: Erfolgreich verkaufen und Ihre Kunden zufriedenstellen.

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