SEPA-Lastschriftmandat: Alle wichtigen Infos

Seit der Einführung der IBAN-Kontonummer wurde der Zahlungsverkehr in allen Ländern der Europäischen Union in vielerlei Hinsicht erleichtert. Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt seit dem Februar 2014 die klassische Einzugsermächtigung. Erfahren Sie mehr zu Basislastschrift, Firmenlastschrift, Widerruf, Referenznummer und vielem mehr.

 

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Was genau ist ein SEPA-Lastschriftmandat?

SEPA steht für Single Euro Payments Area und den europäischen Zahlungsraum. Zu den SEPA-Ländern gehören alle EU-Mitgliedsstaaten, die drei EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie einige weitere Ausnahmen. Eine Liste der SEPA-Staaten finden Sie hier.

Im Rahmen der europaweiten Vereinheitlichung der Kontonummern (IBAN) wurde der gesamte Zahlungsverkehr innerhalb der EU länderübergreifend wesentlich einfacher gestaltet – auch das Lastschriftverfahren. Kontoinhaber können seit Februar 2014 das SEPA-Lastschriftmandat nutzen, um den Zahlungsempfänger zur Abbuchung zu bevollmächtigen. Dies bietet sich insbesondere bei wiederkehrenden Zahlungen an (z. B. Telefon, Strom, Versicherungsbeiträge etc.). Transfers auf Konten innerhalb eines Landes als auch auf Konten in andere SEPA-Staaten sind hierbei ohne Weiteres möglich.

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SEPA-Lastschriftmandat erteilen: So funktioniert’s

Die Erteilung des SEPA-Mandats kann auf elektronischem Wege oder auch schriftlich per Formular erfolgen. Das schriftliche Mandat muss außerdem mit einer Unterschrift bestätigt werden. Mandate, die auf elektronischem Wege übertragen werden, sind auch ohne Unterschrift gültig. Ein Mandat enthält folgende Angaben:

  • Zahlungsempfänger
  • Gläubiger-Identifikationsnummer (CI)
  • Name des Zahlenden
  • Bank des Zahlenden
  • IBAN

Zur Sicherstellung der Abwicklung ist die Lastschrift mindestens ein Geschäftstag vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorzulegen. Man unterscheidet zwei Arten von SEPA-Mandaten, Basis Lastschrift und Firmenlastschrift.

 

Referenznummer beim SEPA-Mandat: Zahlungen eindeutig zuordnen

Jedes Mandat wird unter einer Referenznummer verbucht. Dabei handelt es sich um ein Kennzeichen, das vom Zahlungsempfänger individuell vergeben werden kann. Es dient der internen Zuordnung der Lastschrift und wird im Verwendungszweck angegeben.

 

Die SEPA-Mandate: Basislastschrift vs. Firmenlastschrift

Das SEPA-Basislastschriftverfahren (SEPA Core Direct Debit) kann sowohl von Verbrauchern als auch Unternehmen genutzt werden. Die Firmenlastschrift (SEPA B2B Direct Debit) hingegen bleibt Unternehmen vorbehalten, um die Geschäftsabwicklung zu vereinfachen.

Basislastschrift Firmenlastschrift
Nutzbar von

Privatpersonen

ja nein
Nutzbar von

Unternehmen

ja ja
Vorteile für Unternehmen (Transfers über Ländergrenzen, Terminierung, Frequenz, Kosteneffizienz etc.)  

nein

 

ja

Bank des Zahlungspflichtigen prüft Mandat nein ja
Widerspruch/Rückbuchung möglich innerhalb von 8 Wochen bei gültigem Mandat  

ja

 

nein

Widerspruch/Rückbuchung möglich innerhalb von 13 Monaten bei ungültigem Mandat  

ja

 

 

ja

Wann liegt ein ungültiges Mandat bei einer SEPA-Lastschrift vor?

Sind zentrale Angaben in einem SEPA-Mandat fehlerhaft, ist das Mandat ungültig und die Lastschrift kann nicht eingelöst werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn kein Konto existiert, das dem angegebenen Namen des Kontoinhabers und der Kontonummer zugewiesen werden kann. Wurde ein Mandat ordnungsgemäß widerrufen, verliert es ebenfalls seine Gültigkeit.

 

Ist ein Lastschrifteinzug ohne SEPA-Mandat möglich?

Eine Lastschrift ohne SEPA-Mandat ist möglich, aber unzulässig. Wenn ein Dienstleister dennoch Geld einzieht, kann es sich im rechtlichen Sinne um eine Täuschung oder einen Betrug handeln. Da eine solche Buchung ohne Weiteres innerhalb von 13 Monaten rückgängig gemacht werden kann, entsteht dem Zahlenden so gut wie nie ein echter Schaden. Aufgrund dessen werden solche Fälle häufig nicht strafrechtlich geahndet. Möglich wäre es, gegebenenfalls auf Unterlassung zu klagen oder einen Betrug anzuzeigen.

 

Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandats

Ein einmal erteiltes Mandat können Sie einem Gläubiger jederzeit wieder entziehen. Der Widerruf des SEPA-Mandats ist dem Zahlungsempfänger unmissverständlich und schriftlich mitzuteilen. Dazu reicht eine formlose schriftliche Erklärung aus.

Zahlungspflichtige sollten vor dem Widerruf unbedingt die Vertragsbedingungen mit dem Zahlungsempfänger beachten. Sollte das Vertragsverhältnis nach einem Mandatswiderruf weiterhin fortbestehen, ist eine Zahlung ohne Einzugsermächtigung in manchen Fällen nicht möglich.

Notwendige Angaben

  • Name und Anschrift des Zahlungsempfängers
  • Name und Anschrift des Zahlungspflichtigen
  • Identifikationsnummer (ggf. Kunden-, Vertragsnummer o.ä.)
  • Beispieltext: „Hiermit widerrufe ich meine Einzugsermächtigung für die IBAN XXX bei der Bank XXX zum xx.xx.xxxx. (Datum)/mit sofortiger Wirkung. Bitte bestätigen Sie mir dies schriftlich.“
  • Datum, Ort und Unterschrift

Sollte der Empfänger nach einem ordnungsgemäßen Widerruf weiterhin Geld per SEPA-Mandat einziehen, können Zahlende dies innerhalb von 13 Monaten über die Bank zurückfordern.

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Lastschriftrückgabe: Wann wird eine Zahlung zurück gebucht?

Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, handelt es sich um eine Lastschriftrückgabe. Hierbei wird der Betrag wieder dem Konto des Zahlungspflichtigen gutgeschrieben.

Gründe für eine Rückbuchung

  • Keine Kontodeckung (Guthaben oder Kreditlinie nicht ausreichend) beim Einzugskonto
  • Zielkonto existiert nicht oder wurde aufgelöst
  • Zielkonto ist ein Sparkonto
  • Ungültiges/kein SEPA-Mandat
  • Fristgerechter Widerspruch des Zahlungspflichtigen (bei Basislastschriftverfahren)

In der Regel wird der Zahlungsempfänger über den Grund der Lastschriftrückgabe informiert.

Gebühren einer Lastschriftrückgabe

Bankgebühren für Lastschriftrückgaben werden von den nationalen Gesetzen geregelt. Dabei fällt die Verteilung der Kosten auf Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen sehr unterschiedlich aus. Deutsche Banken dürfen von Zahlungspflichtigen übrigens generell keine Gebühren für eine Lastschriftrückgabe fordern. Bestand zum Zeitpunkt der Einreichung ein gültiges Mandat, kann der Zahlungsempfänger seinen Teil der Gebühren als Schadenersatz gegenüber dem Zahlungspflichtigen geltend machen. Ausschlaggebend für den Schadenersatz sind hierbei nur die tatsächlich angefallenen Gebühren, nicht jedoch der Arbeitsaufwand des Zahlungsempfängers.

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