Inhaltsverzeichnis
Bestattungsbranche: Qualifikation und Voraussetzungen
Sie können Ihr Bestattungsinstitut frei von Auflagen und Regulierungen eröffnen, da der Beruf nicht zulassungspflichtig ist. In der Regel baut die Selbständigkeit als Bestatter auf einer Ausbildung zur Bestattungsfachkraft auf. Die Ausbildungsinhalte umfassen unter anderem folgende Themenschwerpunkte:
- Soziale Kompetenzen und Trauerhilfe
- Betriebswirtschaftliche Kenntnisse für Einkauf und Vertrieb
- Planung und Organisation
Andreas Munck
Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.
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Weiterbildungsmöglichkeiten für Bestatter
Nach der abgeschlossenen Berufsausbildung stehen Bestattungsfachkräften zahlreiche Karrierepfade offen. Hier sind einige Beispiele für Sie zusammengefasst:
- Bestattermeister/in (Meisterschule)
- Bestattungsfachwirt/in (IHK-Lehrgang)
- Geprüfte/r Bestatter/in und Trauerbegleitung (HWK-Zertifikat)
- MBA Funeral Service (Studiengang der Europäische Bestatter Vereinigung EFFS)
- Ergänzendes Studium (z. B. Dienstleistungsmanagement, Jura oder Betriebswirtschaftslehre)
- Fachbereich Thanatologie (Weiterbildung)
Selbständiger Bestatter: Persönliche Eigenschaften
Ihre Persönlichkeit spielt im Umgang mit Trauernden eine bedeutende Rolle. Einfühlungsvermögen, Gelassenheit und Pietät sind wichtige Eigenschaften, um Ihren Kunden in einer oftmals emotionalen Ausnahmesituation mit Rat und Trost zur Seite stehen zu können. Ein erster Eindruck von Empathie und Ruhe macht den gewissen Unterschied. Ein gepflegtes, seriöses Auftreten muss selbstverständlich sein.
Die nötige professionelle Distanz zu den Verstorbenen und den Hinterbliebenen ist mindestens genauso wichtig wie Ihr Mitgefühl. Sie selbst dürfen nicht emotional werden und müssen auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf bewahren. Starke Gerüche, Körperflüssigkeiten und unterschiedliche Verwesungszustände menschlicher Körper gehören zu Ihrem Berufsalltag. Ihre Selbstkontrolle muss also überwiegen, auch wenn Sie Trauer oder Ekel empfinden. Eine zusätzliche Belastung können die Arbeitszeiten sein. Meistens werden Bestattungsinstitute kontaktiert, sobald ein Sterbefall eintritt – unabhängig von der Tageszeit. Bereitschaftsdienste sind die Regel.
Typische Aufgabenbereiche einer Bestattungsfachkraft
Neben einem seelischen Beistand treten Sie hauptsächlich als Organisator aller Belange rund um das Thema Trauerfeier und Beerdigung auf:
- Beratung der Angehörigen
- Vermittlung von Kontakten zu Fremdunternehmen, Krematorien, Grabstätten und Kirchen
- Koordinierung von Terminen und Transporten
- Einsargung der Verstorbenen
- Organisation von Beisetzungen, Trauerfeiern, Traueranzeigen
- Vertrieb von Särgen, Urnen etc.
- Bestattungsvorsorge
Alle diese Tätigkeiten müssen möglichst reibungslos und oftmals unter Zeitdruck stattfinden.
Was kostet es, ein Bestattungsinstitut zu eröffnen?
Im Vergleich zu anderen Branchen ist die Gründung eines Bestattungsunternehmens mit wenig Startkapital möglich. Halten Sie in einem Businessplan alle Ihre erwarteten Kosten fest. Planen Sie unter anderem folgende Kostenpunkte mit ein:
- Gründungskosten bei Ämtern und Behörden
- Evtl. Beratungskosten (z. B. Steuerberater, HWK, Anwalt)
- Fuhrpark (mindestens ein Bestattungswagen)
- Evtl. Ladenmiete oder Pacht des Geschäftssitzes
- Laufende Kosten für Kommunikation, Kraftstoff usw.
- Werbekosten (z. B. Website und Schaufenster)
- Evtl. Personalkosten für weitere Bestattungsfachkräfte o.ä.
- Versicherungen (Gewerbeversicherung, Sozialversicherungen, Berufshaftpflichtversicherung)
- Steuerliche Abgaben
- Finanzielle Rücklagen für die Anlaufphase und Notfälle
Planen Sie großzügig und nehmen Sie Fremdkapital in Anspruch, wenn nötig. Ein solider Businessplan wird Ihnen gegebenenfalls helfen, Kreditgeber für die Eröffnung Ihres Bestattungsinstitutes zu finden.
Bestattungsinstitut als GmbH oder Einzelunternehmen: Rechtsform wählen
Um ein Bestattungsinstitut eröffnen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die GmbH oder das Einzelunternehmen. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.
Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:
Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.
Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?
Unsere Pakete für Ihre einfache Bestattungsinstituts-Gründung
Bestattungsinstitut gründen: Anmeldungen
Haben Sie sich für eine Rechtsform entschieden, haben Sie bereits einen Meilenstein Ihrer Gründungsphase erreicht. Um Ihre Selbständigkeit auf den Weg zu bringen, folgen einige Anmeldungen und Anträge bei Behörden und Versicherungsträgern. Behalten Sie den Überblick mit dieser Checkliste:
Handelsregistereintragung für selbständige Bestatter
Wenn Sie eine GmbH oder die kleinere Variante UG (haftungsbeschränkt) gründen möchten, müssen Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen. Als Einzelunternehmer (eingetragener Kaufmann – e. K.) benötigen Sie ebenfalls eine Eintragung.
Bestattungsunternehmen als Gewerbe anmelden
Unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens benötigen Sie einen Gewerbeschein von Ihrem zuständigen Gewerbeamt. Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt zur steuerlichen Erfassung bei Ihnen.
HWK-Mitgliedschaft für Bestatter
Das Bestattungsgewerbe gehört zu den handwerksähnlichen Gewerben. Wenn Sie ein Bestattungsinstitut eröffnen, sind Sie zur Mitgliedschaft in Ihrer ortsansässigen Handwerkskammer verpflichtet.
Berufsgenossenschaft für Bestattungsunternehmen
Bitte melden Sie Ihr Gewerbe selbständig bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post Logistik und Telekommunikation an (BG Verkehr). Sie ist der Träger Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung. Auch ohne zusätzliches Personal sind Sie verpflichtet, Beiträge an die BG zu leisten.
Tipp: Falls Ihr Schwerpunkt auf der Vermittlung von Bestattungsdienstleistungen liegt, fallen Sie womöglich unter die Zuständigkeit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Bei Fragen hilft Ihnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4 weiter.
Verbände und Vereine des Bestattungsgewerbes
Der größte Branchenverein ist der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. Er ist ein Zusammenschluss der Landesverbände und -innungen der Bestattungsbranche. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist grundsätzlich zu empfehlen.