Ein Kleingewerbe anmelden: Geht das?

Viele Gründer wollen sich mit einem Kleingewerbe selbständig machen, wissen allerdings nicht, dass es sich bei diesem Begriff weder um eine Rechtsform noch um eine im Gesetz verankerte Bezeichnung handelt.

 

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Inhaltsverzeichnis

Warum Sie kein Kleingewerbe anmelden können

Es kursiert viel Verwirrung um den Begriff und die Anmeldung des Kleingewerbes. Fakt ist, dass das Kleingewerbe keine eigene Rechtsform ist und demzufolge nicht angemeldet werden kann. Kleingewerbetreibender wird nicht, wer ein Häkchen auf der Gewerbeanmeldung setzt (wie beispielsweise bei Kleinunternehmern), sondern, wer mit seinem Unternehmen keinen „kaufmännisch eingerichteten Betrieb” nach § 1 (2) HGB führt. Wer als Kleingewerbetreibender gilt oder nicht, beurteilt das Finanzamt.

Was genau ein kaufmännisch eingerichteter Betrieb ist, wird im Gesetz nicht explizit bezeichnet, vielmehr spielen hier mehrere Faktoren eine Rolle:

  • Art der Geschäfte
  • Umfang der Geschäfte
  • Gesamtumsatz
  • Kreditvolumen

Nach dem Gesamteindruck eines Betriebs entscheidet das Finanzamt, ob ein Gewerbetreibender ein Kleingewerbetreibender ist oder nicht. Pauschal lässt sich die Frage, was einen kaufmännischen Betrieb von einem Kleingewerbe abgrenzt, also nicht beantworten. Generell lässt sich aber sagen, dass bei einem Kleingewerbe die Art der Tätigkeit eher einfach und der Geschäftsumfang überschaubar ist.

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Ob der Geschäftsumfang gering ist, lässt sich an der Anzahl der Mitarbeiter, dem Kapitaleinsatz oder dem Umsatz erkennen. Auch hier gibt es keine festgelegten Zahlen, der Gesamteindruck entscheidet darüber, ob es sich um ein Gewerbe oder Kleingewerbe handelt.

Ein Kleingewerbe ist keine eigenständige Rechtsform, sondern lediglich eine Unterkategorie des Gewerbes. Ein Gewerbe kann in verschiedenen Rechtsformen angemeldet werden. Der Begriff „Kleingewerbe” lässt einen geringen Umsatz und einen ebenso niedrigen Gründungsaufwand vermuten, und genau das trifft auch zu.

 

Welche Rechtsformen können Kleingewerbe sein?

Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, können keine Kleingewerbe sein. Ein kaufmännisch eingerichteter Betrieb macht eine Handelsregistereintragung erforderlich. Da Kleingewerbe nicht kaufmännisch eingerichtet sind, sind Kleingewerbetreibende folglich nicht im Handelsregister eingetragen.

Hieraus folgt, dass die einzig möglichen Rechtsformen für Kleingewerbe das Einzelunternehmen und die GbR sind. Jeder, der mit einer dieser beiden Rechtsformen ein Gewerbe angemeldet hat und keinen kaufmännischen Betrieb führt, ist ein Kleingewerbetreibender.

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Kleingewerbe gleich Kleinunternehmen?

Um folgende zwei Begriffe herrscht auch weit verbreitete Verwirrung und sehr viele Menschen werfen diese unberechtigterweise in einen Topf: Kleinunternehmer und Kleingewerbe. Um mit dem Mythos der vermeintlichen Synonyme aufzuräumen, hier einmal eine kurze Definition beider Begriffe:

Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“ (§ 1 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB)).

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen das Wahlrecht gewährt, weitgehend wie Nichtunternehmer behandelt zu werden.

Aus diesen Definitionen lässt sich Folgendes schließen:

Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben und nicht im Handelsregister stehen, sind zugleich Kleingewerbetreibende. Umgekehrt sind nicht alle Kleingewerbetreibenden auch Kleinunternehmer. 

Das bedeutet: Nicht jeder Kleingewerbetreibende macht Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung, umgekehrt sind aber alle Kleinunternehmer mit Gewerbeschein und ohne Handelsregistereintrag Kleingewerbe, da sie nur über einen eingeschränkten Geschäftsumfang verfügen dürfen, wenn sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

 

Kleinunternehmen gleich Nebengewerbe?

Weiterhin werden ebenfalls häufig die Begriffe Kleingewerbe und Nebengewerbe durcheinander gebracht. Während der Begriff Kleingewerbe nichts darüber aussagt, ob das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird, handelt es sich bei einem Nebengewerbe um ein Gewerbe, dass nebenberuflich ausgeübt wird. Somit kann ein Nebengewerbe auch ein Kleingewerbe sein und umgekehrt; ein Kleingewerbe kann sowohl hauptberuflich ausgeübt werden als auch nebenberuflich.

Kurz:

  • Nebengewerbe = nebenberufliche Gründung
  • Kleingewerbe = kann nebenberuflich oder auch hauptberuflich ausgeführt werden

 

Kleingründung gleich Kleingewerbe?

Ein weiterer Begriff, der rund um die Themen Kleingewerbe, Nebengewerbe und Kleinunternehmer immer wieder aufkommt, ist die Kleingründung. Dieser Begriff ist auch keinesfalls synonym mit den anderen oben genannten Begriffen zu verwenden, denn eine Kleingründung bezeichnet lediglich eine Gründung, die ein Kapital von maximal 25.000 Euro benötigt.

Somit gelten alle Betreiber von Einzelunternehmen, GbRs und der meisten UGs als Kleingründung. Kleingründungen können zusätzlich auch Kleingewerbe, Kleinunternehmer oder Nebengewerbe sein oder sogar alles zugleich. Trotzdem ist es wichtig zu differenzieren, da beispielsweise eine UG zwar als Kleingründung zählen kann, aber vielleicht einen zu großen Umsatz erzielt, um Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung zu machen. Ebenfalls ist es für die im Handelsregister eingetragene UG nicht möglich, als Kleingewerbe zu gelten, da hier ein kaufmännisch geführter Betrieb vorliegt.

Um sich günstig und schnell selbständig zu machen, mag für viele die GbR oder das Einzelunternehmen am attraktivsten erscheinen. Jedoch sollten Sie bedenken, dass Sie bei diesen beiden Rechtsformen mit Ihrem Privatvermögen haften. Die Gründung einer GbR und eines Einzelunternehmens ist unkomplizierter als beispielsweise die Gründung einer GmbH, da Sie sich nicht im Handelsregister eintragen müssen. Die Gründung einer GbR oder eines Einzelunternehmens erfolgt nahezu ohne Startkapital und wird somit den Kleingründungen zugeordnet.

Damit Sie als Kleingewerbetreibender gelten, ist keine gesonderte Anmeldung vonnöten — Sie müssen lediglich ein Gewerbe angemeldet haben. Sofern Ihr Unternehmen keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert und den charakteristischen eingeschränkten Geschäftsumfang aufweist, sind Sie Inhaber eines Kleingewerbes.

 

Mit Kleingewerbe Steuern sparen?

Als Kleingewerbetreibender wenig Steuern zahlen? Auch das ist ein weit verbreiteter Mythos. Zwar können Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren, von Steuerbefreiung oder Steuerparadies Kleingewerbe kann jedoch nicht die Rede sein. Als Kleingewerbetreibender zahlen Sie nicht nur Einkommenssteuer, sondern auch Gewerbesteuer. Allerdings profitiert ein Kleingewerbe als Einzelunternehmen von einem jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro. Kleingewerbetreibende können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, um von der Umsatzsteuer-Erleichterung zu profitieren.

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