Nebengewerbe anmelden: Das ist zu beachten

Ein Nebengewerbe wird neben einer Haupttätigkeit oder Haupteinnahmequelle ausgeübt – sei es neben dem Job oder dem Studium ist oder aus der Arbeitslosigkeit heraus.

 

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Inhaltsverzeichnis

Nebengewerbe: Begrifflichkeiten und Voraussetzungen

Zunächst gilt zu beachten, dass eine nebenberufliche Selbständigkeit weder wirtschaftlich noch zeitlich den Haupterwerb übersteigen darf. 18 Stunden wöchentlich sind aktuell die Obergrenze, bis zu der die Selbständigkeit noch als nebenberuflich gilt.

In der Arbeitslosigkeit gelten 15 Wochenstunden als Grenze zur Hauptberuflichkeit, wobei die Grenze für den Zuverdienst 165 Euro (ALG I) bzw. 100 Euro (ALG II) im Monat nicht überschreiten darf, sonst gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und Ihre Unterstützung vom Amt entfällt.

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Andreas Munck

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Andreas Munck

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Für Studierende  gilt ein Gewerbe als nebenberuflich, solange 20 Wochenstunden nicht überschritten werden. Das Einkommen, das durch das Nebengewerbe erzielt wird, wird auf Bafög und Kindergeld angerechnet und der Betrag, den Sie von den Ämtern erhalten, wird bei Überschreiten der Freibeträge angepasst. Jährlich dürfen Studenten bis zu 4.880 Euro verdienen, also ca. 406 Euro monatlich. Falls Semestergebühren o.Ä. bezahlt werden müssen, kann auch ein höheres anrechnungsfreies Einkommen beantragt werden.

Für Erwerbstätige kann durchaus die Frage aufkommen, ob der Arbeitgeber über den nebenberuflichen Erwerb zu informieren ist. Dies kann mit einem klaren „Ja” beantwortet werden; dem Arbeitgeber Bescheid zu geben, ist nicht nur zu empfehlen, sondern Pflicht. Für Sie gilt, dass Ihre Pflichten als Arbeitnehmer nicht vernachlässigt werden dürfen. Ihre nebenberufliche Selbständigkeit darf keinesfalls zur Konkurrenz des Arbeitgebers werden. Konkurrenz bedeutet in diesem Fall, dass Sie ähnliche oder dieselben Produkte wie Ihr Arbeitgeber an.

 

Das Nebengewerbe anmelden: Die ersten Schritte

Die nebenberufliche Selbständigkeit beginnt beim Gewerbeamt, wenn Sie auf Ihre Gewerbeanmeldung ankreuzen müssen, ob sie hauptberuflich oder nebenberuflich selbständig werden wollen. Das Kreuzchen bei „nebenberuflich” sagt allerdings nichts über Ihre Rechtsform aus: Im Nebenerwerb gründen können Sie mit einer GmbH, UG, GbR oder auch mit einem Einzelunternehmen. Je nach gewählter Rechtsform müssen Sie verschiedene Schritte bzw. zusätzliche Schritte beachten, um nebenberuflich selbständig werden zu können:

 

Wichtige Anmeldungen

Je nach der Rechtsform, die Sie gewählt haben, stehen nun unterschiedliche Behördengänge an. Diese möchten wir nun kurz beleuchten. Weitere Details zu Ihrer entsprechenden Rechtsform finden Sie in den oben genannten Artikeln.

Handelsregister

Sofern Sie als Kaufmann, GmbH oder UG mit Ihrem Nebengewerbe starten, müssen Sie sich vor allen anderen Schritten beim Handelsregister anmelden.

Gewerbeamt

Falls Sie sich nicht im Handelsregister eintragen müssen, beginnen Sie beim Gewerbeamt, andernfalls ist dies Ihr zweiter Schritt. Beim Gewerbeamt füllen Sie das Formular zur Gewerbeanmeldung, das aus einer Seite besteht, aus. Hier müssen Sie unter Anderem Angaben zu Ihrer Person machen, aber auch zu Ihrem Gewerbe. Am wichtigsten ist, dass Sie darauf achten, das Kreuzchen bei „nebenberuflich” zu setzen.

Ist Ihr Beruf genehmigungspflichtig? Falls ja, müssen Sie der Gewerbeanmeldung eine Gewerbeerlaubnis und eventuelle branchenspezifische Genehmigungen beifügen.

Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung schickt das Finanzamt Ihnen einen Bogen zur steuerlichen Erfassung zu. Beim Finanzamt erhalten Sie ebenfalls eine Steuernummer. Sofern Sie Waren oder Dienstleistungen auch außerhalb Deutschlands vertreiben möchten, benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.

Arbeitsamt

Sie möchten Mitarbeiter beschäftigen? Dann müssen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Diese benötigen Sie, um Ihre Mitarbeiter bei der Sozialversicherung und der Krankenkasse anzumelden.

IHK oder HWK

Nachdem Sie Ihr Gewerbe angemeldet haben, ist eine Mitgliedschaft in einer IHK (Industrie- und Handelskammer) bzw. HWK (Handwerkskammer) Pflicht. Ausnahme bilden Freiberufler und landwirtschaftliche Betriebe. Handwerker melden sich selbstverständlich bei der HWK an. Alle anderen Gewerbetreibenden melden sich bei der IHK an.

Ebenfalls zu prüfen ist, ob Ihr Handwerk in die Handwerksrolle einzutragen ist. Hierbei handelt es sich um ein Verzeichnis, in dem alle Inhaber zulassungspflichtiger Handwerke eingetragen sind.

Berufsgenossenschaft

Ebenfalls verpflichtend ist die Mitgliedschaft in einer für Sie relevanten Berufsgenossenschaft. Berufsgenossenschaften setzen sich für Ihre Interessen sowie die Interessen des Berufs ein.

 

Nebengewerbe und Krankenversicherung

Wer sich nebenberuflich selbständig machen möchte – unabhängig ob aus der Arbeitslosigkeit heraus oder neben dem Beruf – muss zunächst nichts bei seiner Krankenversicherung beachten. Erst, wenn die Einkünfte die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, hat der nebenberuflich Selbständige die Wahlfreiheit, ob er sich für eine private oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheidet. Hierbei sollten Sie bedenken, dass die Beiträge der privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen erhoben werden; die Gesetzlichen erhalten einen gewissen Prozentsatz Ihres Einkommens als Beitrag. Sollten Ihre Einkünfte wachsen, wächst somit auch Ihr Beitrag – bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht wird. Dann gilt der Maximalbetrag.

Für Studenten gilt bis zum 25. Lebensjahr meist noch die Familienversicherung. Selbst danach können Studis – auch mit Nebengewerbe – mit deutlich günstigeren Krankenversicherungstarifen rechnen. Sobald die zeitliche Grenze von 20 Stunden pro Woche jedoch überschritten wird und Sie somit nur noch nebenberuflich Student sind, müssen Sie sich freiwillig versichern, was im Vergleich zu den Studententarifen deutlich teurer ist.

 

Nebengewerbe: Die Kosten der Anmeldung

Da sich ein Nebengewerbe im Gründungsablauf nicht von einem Hauptgewerbe unterscheidet, sondern nur durch die Ausübung der Tätigkeit, müssen Sie mit denselben Kosten rechnen, die auch „hauptberuflich Gründende” zahlen müssen. Die Kosten variieren je nach Rechtsform – die Kosten, eine GbR zu gründen, sind beispielsweise deutlich geringer als die der Gründung einer GmbH.

Was alle Gründungen gemein haben, sind die anfallenden Kosten für Gewerbeanmeldung und Notar. Eine Gewerbeanmeldung kostet zwischen 16 und 60 Euro. Die Notarkosten können sich je nach Aufwand allerdings deutlich unterscheiden.

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Nebengewerbe = Kleingewerbe?

Das Nebengewerbe sollte niemals mit einem Kleingewerbe verwechselt werden! Ein Nebengewerbe kann durchaus ein Kleingewerbe sein und Kleingewerbe sind meistens auch Nebengewerbe, doch es gibt durchaus Kleingewerbe, die hauptberuflich stattfinden und Nebengewerbe, die keine Kleingewerbe sind. Kleingewerbe sind z.B. niemals im Handelsregister eingetragen: Eine 1-Personen-GmbH im Nebengewerbe kann somit nie ein Kleingewerbe sein, ein Einzelunternehmen im Nebengewerbe allerdings schon.

Beispiel: Haben Sie als Hausmann/Hausfrau oder als Rentner viel Zeit, starten Sie am wahrscheinlichsten mit einem Kleingewerbe, um sich möglichst kosten- und risikoarm selbständig zu machen. Möchten Sie jedoch neben dem Job, Studium oder der Arbeitslosigkeit eine Geschäftsidee ausprobieren, beginnen Sie mit einem Nebengewerbe.

 

Fazit: Vorteile und Nachteile eines Nebengewerbes

Auch für eine nebenberufliche Selbständigkeit gibt es Vorteile und Nachteile. Diese können je nach Gründungssituation unterschiedlich ausfallen. Hier finden Sie trotzdem einmal alle möglichen Pros und Contras aufgelistet:

Vorteile Nachteile
  • Mit einem Nebengewerbe können Sie austesten, ob Ihre Idee wirtschaftliches Potential hat
  • Das finanzielle Risiko einer nebenberuflichen Gründung wird durch den Haupterwerb minimiert
  • Die Geschäftsidee kann getestet und bei Bedarf und Umsätzen zum Haupterwerb ausgebaut werden
  • Ihre Einkünfte wachsen
  • Durch zwei Jobs sind Sie einer Doppelbelastung ausgesetzt
  • Aufgrund des Haupterwerbs bleibt möglicherweise nicht genug Zeit für das Nebengewerbe übrig
  • Sie sind weniger flexibel wegen Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit
  • Kunden, Lieferanten oder Partner Ihres Nebengewerbes können Ihre Nebenberuflichkeit evtl. negativ auslegen
  • Sollte die nebenberufliche Gründung scheitern, müssen eventuelle Schulden mit dem Gehalt der Hauptbeschäftigung abgearbeitet werden
  • möglicherweise zu geringe Ressourcen, um größere Aufträge zu bewältigen

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