Ferienwohnung eröffnen: So funktioniert's!

Sie wollen eine Ferienwohnung eröffnen und sich durch Mieteinnahmen ein zweite Einnahmequelle schaffen? Im firma.de-Ratgeber finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick: steuerliche Rahmenbedingungen, entscheidende Standortfaktoren, Mietrecht und alles zum Thema Gewerbeanmeldung und Gewerbepflicht.

 

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Inhaltsverzeichnis

Ferienwohnung eröffnen: Wo ist ein guter Standort?

Angenommen, Sie möchten nicht nur überflüssigen Wohnraum Ihres eigenen Privatgrunds untervermieten, sondern planen, eine Immobilie speziell für die Eröffnung einer Ferienwohnung zu kaufen. Bedenken Sie in einem solchen Fall, dass die Lage die Attraktivität und folglich die Auslastung Ihres Ferienobjekts in einem sehr hohen Maße mitbestimmt.

Gerade in der Nebensaison brauchen Sie eine gut durchdachte Strategie, um Gäste zu begeistern und Leerstand zu vermeiden. Monteure, Geschäftsreisende und Tagestouristen könnten weitere interessante Zielgruppen sein.

Folgende Standortfaktoren sollten Sie berücksichtigen:

  • Für welche Zielgruppe eröffnen Sie eine Ferienwohnung?
  • Ist die Region, die Ortschaft und der Stadtteil touristisch attraktiv?
  • Gibt es einen guten Anschluss an das Straßennetz, öffentliche Verkehrsmittel und die touristische Infrastruktur?
  • Ist eine Selbstversorgung unproblematisch?
  • Gibt es Parkmöglichkeiten?
  • Gibt es Faktoren, die die Ruhe Ihrer Gäste stören könnte? (Kneipen, Nachtclubs, Bauprojekte, Fernverkehr)

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Rechtliche Bedingungen für Ferienimmobilien

Wollen Sie mit der Ferienvermietung einer Immobilie Geld verdienen, sollten Sie sich zunächst rechtlich absichern. Die Bauaufsichtsbehörde Ihres Kreises kann Ihnen zunächst Auskunft geben, ob das Vermietungsgeschäft einer Ferienwohnung an Ihrem gewünschten Standort überhaupt zulässig ist. Halten Sie unbedingt Rücksprache mit der zuständigen Behörde, bevor Sie in den Kauf einer Immobilie investieren.

Mietrechtliche Bestimmungen für Ferienwohnungen

Egal, ob Sie Ihre Ferienwohnung nur sporadisch, saisonal oder das ganze Jahr über vermieten, das deutsche Mietrecht regelt den juristischen Rahmen. Ein Mietvertrag hilft Ihnen dabei, sich abzusichern und gesonderte Vereinbarungen schriftlich zu dokumentieren.

Weitere Tipps von Experten:

  • Inventarliste erstellen
  • Interessierte Mieter online recherchieren
  • Buchung bestätigen
  • Anzahlung in Höhe von 10 bis 30 % des Gesamtpreises fordern
  • Reiserücktrittsversicherung empfehlen

Tipp: Um nicht als Reiseveranstalter zu haften, sollten Sie keine zusätzlichen Dienstleistungen wie Verpflegung oder Freizeitveranstaltungen anbieten. Beschränken Sie Ihr Angebot auf die reine Vermietung des Ferienhauses oder der Ferienwohnung.
Für alle anderen rechtlichen Feinheiten sollten Sie unbedingt Rücksprache mit einem Anwalt halten. So lassen sich finanzielle Risiken leicht vermeiden.

 

Ferienvermietung mit oder ohne Gewerbeanmeldung

In vielen Fällen fordert Ihre ortsansässige Verwaltungsbehörde private Vermieter von Ferienimmobilien dazu auf, ihre Ferienunterkunft als Gewerbe anzumelden. Dies ist aber nicht zwingend nötig, wenn es sich um die reine Verwaltung privaten Wohnraums handelt. Die Abgrenzung zwischen dem Betrieb eines Gewerbes und der Vermögensverwaltung ist in § 14 der Abgabenverordnung geregelt.

Steuerliche Regelungen für Ferienobjekte

Die Freibetragsgrenze der Gewerbesteuer für natürliche Personen und Personengesellschaften ist ein Jahresumsatz von 24.500 Euro. Einkünfte über dieser Grenze werden mit der Gewerbesteuer belastet, da das Finanzamt von einer gewerblichen Tätigkeit ausgeht. Steuerpflichtig sind Ihre Mieteinnahmen dennoch: Als Privatperson müssen Sie die Einkünfte aus der Ferienvermietung mit Ihrem Einkommenssteuersatz versteuern. Bleiben die Einnahmen unterhalb 22.000 Euro Umsatz im Jahr (bis 2019: 17.500 Euro), können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Für den Fall, dass Sie mehrere Ferienimmobilien als Unterkunft vermieten möchten, könnte eine Gewerbepflicht greifen. Lassen Sie sich von einem Steuerberater über die Details in Ihrem individuellen Fall aufklären und entscheiden Sie gut informiert, wo und wie Sie Ihre Ferienwohnung eröffnen.

Für den Fall, dass für die Vermietung Ihrer Ferienwohnung eine Gewerbepflicht besteht, stehen Ihnen fast alle deutschen Rechtsformen für eine Existenzgründung zur Verfügung. Eine beliebte Rechtsformwahl für gewerbliche Mietobjekte sind Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Gründung einer Immobilien-GmbH.

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