Flugschule gründen: So geht’s!

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Inhaltsverzeichnis

 

Besitze ich die Qualifikation, um eine Flugschule zu eröffnen?

Gleitsegel, Gleitschirm, Hängegleiter, Ultraleichtflugzeuge, Gleitflugzeuge sowie Sprungfallschirme sind der Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte zugeordnet. Um eine Flugschule in dieser Klasse zu eröffnen, benötigen Sie eine SPL (Sportpilotenführer-Lizenz, Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer). Diese erhalten Sie nach Ihrer Pilotenausbildung. Wenn Sie diesen Pilotenschein besitzen, können Sie sich nun entscheiden, ob Sie ein Fluglehrer für Praxis oder Theorie werden möchten. Für beides ist eine Prüfung notwendig, jedoch benötigen Sie keine Flugerfahrung, wenn Sie Fluglehrer für Theorie werden möchten. Falls Sie (auch) in der Praxis ausbilden wollen, benötigen Sie den Nachweis über 150 Stunden Flugerfahrung sowie ein gültiges Medical der Klasse II nach JAR FCL 3 (Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung). Die Prüfungen werden beim für den Flugzeugtyp zuständigen Verband absolviert.

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Andreas Munck

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Andreas Munck

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Wenn dieser Lehrgang erfolgreich absolviert wurde, erhalten Sie vom jeweiligen Verband den sogenannten Assistentenstatus. Das bedeutet, dass Sie mindestens zwei Flugschüler an einer bestehenden und anerkannten Flugschule durch alle Phasen der Ausbildung begleiten müssen. Sobald Sie diesen Nachweis erbringen können und zudem noch einen 16-Stündigen Erste-Hilfe-Schein und mindestens das BZF II (Sprechfunkzeugnis) mitbringen, wird Ihnen die Lehrberechtigung in die Lizenz eingetragen.

 

Flugschule als GmbH, UG, GbR oder Einzelunternehmen: Rechtsform wählen

Um sich den Traum von der eigenen Flugschule erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die GmbH, die UG, die GbR oder das Einzelunternehmen. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.

Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

Unsere Pakete für Ihre einfache Gründung einer Flugschule

Erlaubnis, Registrierung und Zulassung

Die Grundlage, um Luftsportgeräteführer auszubilden, bildet die Erlaubnis für Flugschulen gemäß Luftverkehrszulassungsverordnung (§ 30 LuftVZO). Um diese zu erhalten, wenden Sie sich an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

Für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern besteht eine Registrierungspflicht, das bedeutet, dass Sie einen Antrag auf Zulassung als Ausbildungseinrichtung für Luftsportgeräteführer beim Deutschen Ultraleichtflugverband e.V. einreichen. Ihre Flugschule können Sie allerdings auch bei mehreren Verbänden registrieren.

Zuständig für Fragen zur Genehmigung, Registrierung und Erlaubnis ist die jeweilige Luftfahrtbehörde des Bundeslandes. Weitere Dokumente bezüglich Prüfungen, Zulassung sowie Praxisprüfprotokolle finden Sie hier.

 

Verbände für Ihre Flugschule

Es gibt mehrere Verbände, die Sie in Ihrer Selbständigkeit unterstützen können und zuständig dafür sind, die Interessen von Ihnen und der Branche zu vertreten:

  • DHV: Deutscher Hängegleiterverband e.V.
  • DULV: Deutscher Ultraleichtflugverband e.V. (Tragschrauber etc.)
  • DAEC: Deutscher Aeroclub e.V.

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