Galerie eröffnen: Ihr Weg in die Selbständigkeit

Sie möchten eine Galerie eröffnen? firma.de informiert Sie zu möglichen Rechtsformen, Businessplan, Kosten und welche Anmeldungen vorzunehmen sind, so dass Ihre Selbständigkeit als Galerist gelingt.

 

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Inhaltsverzeichnis

Galerie eröffnen: Voraussetzungen

Es gibt keine fachlichen Anforderungen oder Qualifikationen, die Sie als Galerist verpflichtend mitbringen müssen. Allerdings besitzen die meisten Betreiber einer Galerie einen akademischen Hintergrund, und zwar im Bereich Kultur oder Kunst, z. B. als Kunsthistoriker. Ohne exzellentes Wissen über Kunst, Kunstgeschichte und Kenntnisse über den Kunstmarkt und Preisbildung werden Sie mit Ihrer Galerie vermutlich nicht weit kommen, da Sie ja auch Kunden beraten und vom Kauf eines Werks überzeugen müssen. Des Weiteren sollten Sie als Existenzgründer betriebswirtschaftliches Wissen mitbringen. Alternativ bietet die IHK regelmäßig Gründer-Seminare an. Praktika bei bereits bestehenden Galerien können Ihnen weitere Einblicke in den Arbeitsalltag und -ablauf eines Galeristen ermöglichen.

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Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

  • Startup Experte
  • 7 Jahre Erfahrung

 

Was gehört in den Businessplan für eine Galerie?

Ein gut ausgearbeiteter Businessplan ist für jeden Gründer Pflicht. Besonders als angehender Galerist sind Sie vermutlich auf Kapitalgeber und Banken angewiesen, die Ihnen das Gründen erst ermöglichen. Diese gilt es, mit einem professionellen Businessplan von Ihrem Konzept und Ihrer Idee zu überzeugen. Folgende Punkte sollten in jedem guten Businessplan bearbeitet werden:

  • Marktbetrachtung, Standort, Zielgruppe: Wettbewerbs- und Standortanalyse, Planung der Räumlichkeiten, Findung der Zielgruppe. Analysieren Sie Ihre Mitbewerber und finden Sie den idealen Standort, um Ihre Galerie zu eröffnen. Mit einer zielgruppenorientierten Strategie sind Sie gut gerüstet für die anstehende Selbständigkeit.
  • Leistungsangebot, Angebote, Marketing: Planen Sie, welche Künstler und welche Bereiche der Kunst Sie ausstellen möchten. Gemälde, Skulpturen, usw., und wie Sie dafür werben möchten. Galerien benutzen häufig noch die traditionellen Werbemittel wie Flyer oder Einladungskarten. Finden Sie die passende Strategie für sich und werben Sie erfolgreich für Ihre eigene Galerie. Zur Strategieentwicklung und für beispielsweise Umfeldanalysen steht das IFSE (Institut für Strategieentwicklung) für Sie bereit.

 

Galerie als GmbH, UG, GbR oder Einzelunternehmen: Rechtsform wählen

Um sich den Traum von der eigenen Galerie erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die GmbH, die UG, die GbR oder das Einzelunternehmen. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.

Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

Welche Rechtsform passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

Unsere Pakete für Ihre einfache Gründung einer Galerie:

Galerie eröffnen: Gewerbeanmeldung und Behördengänge

Damit Ihre Galerie überall rechtmäßig angemeldet ist, gilt es nun, diverse Behörden zu kontaktieren.

Handelsregistereintragung Ihrer Kunstgalerie

Sofern Sie sich für die Rechtsform GmbH oder UG entschieden haben, müssen Sie sich im Handelsregister eintragen lassen. Auch als Einzelunternehmer (e. K.) benötigen Sie diese Eintragung.

Galerie beim Wirtschaftsamt anmelden

Unabhängig von der Rechtsform, für die Sie sich entscheiden, müssen Sie sich zur Eröffnung einer Galerie beim Wirtschaftsamt anmelden. Dieses informiert dann die IHK sowie das Finanzamt von Ihrer Gründung und Sie erhalten bald ein Formular zur steuerlichen Erfassung. Sobald dieses ausgefüllt und geprüft wurde, erhalten Sie Ihre Steuernummer und dürfen von nun an Rechnungen ausstellen.

Industrie- und Handelskammer für Ihre Galerie

Die IHK nimmt Kontakt zu Ihnen auf, nachdem das Gewerbeamt sie von Ihrer Gründung informiert hat. Die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen IHK ist Pflicht.

Eigene Galerie gründen: Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung; Ihre Mitgliedschaft bei der für Sie zuständigen BG ist Pflicht.

Bundesverbände für Ihre Galerie

Obwohl die Mitgliedschaft freiwillig ist, sollten Sie sich bei einem für Sie relevanten Bundesverband anmelden, Für Galeristen beispielsweise ist der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler e.V. (BVDG) zuständig.

Selbständig als Galerist: Künstlersozialkasse

Alle Unternehmen, die den Absatz künstlerischer Leistungen fördern bzw. ermöglichen, müssen grundsätzlich Abgaben für die Künstlersozialkasse leisten. Wie sich Ihr Beitrag errechnet, können Sie bei der BVDG nachlesen.

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