Zusammenfassung
Ja, Sie können eine versäumte Gewerbeanmeldung nachholen. Geben Sie dabei den tatsächlichen Zeitpunkt an, zu dem Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgenommen haben. Grundsätzlich muss ein Gewerbe bereits mit Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden. Eine allgemeine gesetzliche „Probezeit“ oder Drei-Monats-Frist gibt es nicht.
Eine verspätete Gewerbeanmeldung kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Haben Sie bereits Einnahmen erzielt, sollten Sie zusätzlich die steuerlichen Folgen prüfen. Holen Sie die Gewerbeanmeldung möglichst zeitnah beim zuständigen Gewerbeamt beziehungsweise über dessen Online-Portal nach.
Inhaltsverzeichnis
- Gesetzliche Vorgaben
- Gewerbe rückwirkend anmelden: Ablauf
- Geldbußen
- Folgen für Finanzamt, IHK und HWK
- Häufige Fehler
- Rückwirkend ab- oder ummelden
Gesetzliche Vorgaben zur Gewerbeanmeldung
Grundsätzlich muss jedes Gewerbe zum Zeitpunkt angemeldet werden, ab dem mit der gewerblichen Tätigkeit begonnen wird und daraus Einkünfte erzielt werden. Verspätete Anmeldungen werden gemäß §§ 146 (2) Nr. 2 und 14 GewO mit Bußgeldern geahndet – in der juristischen Theorie zumindest.
Eine verspätete Gewerbeanmeldung kann gemäß §§ 14 und 146 GewO als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Eine allgemeine gesetzliche Schonfrist von drei Monaten gibt es nicht. Wer die Gewerbeanmeldung versäumt hat, sollte sie deshalb möglichst zeitnah nachholen.
Ob bei einer verspäteten Anmeldung tatsächlich ein Bußgeld verhängt wird und wie hoch es ausfällt, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Der gesetzliche Bußgeldrahmen für eine nicht rechtzeitig erstattete Gewerbeanzeige beträgt bis zu 1.000 Euro.
Liegt die Aufnahme Ihrer gewerblichen Tätigkeit bereits länger zurück, müssen Sie den tatsächlichen Beginn trotzdem wahrheitsgemäß angeben. Wie weit zurückliegende Gewerbeanmeldungen eingereicht werden können und welche zusätzlichen Nachweise erforderlich sind, kann vom zuständigen Gewerbeamt und dem jeweiligen Anmeldeverfahren abhängen. Informieren Sie sich bei einer länger zurückliegenden Tätigkeit deshalb direkt bei Ihrer zuständigen Behörde.
Die Höhe des Bußgelds kann in den meisten Fällen gemindert oder gar vermieden werden, wenn die vergessene Anmeldung eigenständig und persönlich nachgeholt wird und das Amt eine plausible Erklärung dafür erhält, warum das Gewerbe bisher noch nicht angezeigt wurde. Die Anmeldung ist meist auch online möglich, verursacht Kosten und kann auch von einer anderen Person vorgenommen werden, allerdings nur mit einer Vollmacht. Wie Sie das Formular richtig ausfüllen, erfahren Sie hier.
Ein Gewerbe kann auch für einen zukünftigen Zeitpunkt angemeldet werden. Dieser darf maximal vier Wochen in der Zukunft liegen.
Gewerbe rückwirkend anmelden: So gehen Sie vor
Wenn Sie Ihr Gewerbe nicht rechtzeitig angemeldet haben, sollten Sie die Gewerbeanmeldung möglichst schnell nachholen. Gehen Sie dabei folgendermaßen vor:
- Gewerbeanmeldung ausfüllen: Nutzen Sie das Formular GewA 1 oder das Online-Angebot Ihres zuständigen Gewerbeamts.
- Tatsächlichen Tätigkeitsbeginn angeben: Tragen Sie den Tag ein, an dem Sie die gewerbliche Tätigkeit tatsächlich aufgenommen haben.
- Unterlagen einreichen: In der Regel benötigen Sie einen Personalausweis oder Reisepass. Je nach Tätigkeit können weitere Nachweise oder Erlaubnisse erforderlich sein.
- Gebühr bezahlen: Die Kosten der Gewerbeanmeldung legt die zuständige Kommune fest und können daher regional unterschiedlich ausfallen.
- Steuerliche Folgen prüfen: Haben Sie bereits Einnahmen erzielt oder Betriebsausgaben gehabt, müssen diese unabhängig von der verspäteten Gewerbeanmeldung steuerlich korrekt berücksichtigt werden.
Gewerbeanmeldung vergessen: Was sollten Sie jetzt tun?
| Ihre Situation | Empfohlener nächster Schritt |
| Sie haben erst vor wenigen Tagen mit der Tätigkeit begonnen | Gewerbeanmeldung möglichst sofort nachholen und den tatsächlichen Tätigkeitsbeginn angeben. |
| Sie haben bereits Rechnungen geschrieben und Einnahmen erzielt | Gewerbe rückwirkend anmelden und Einnahmen und Ausgaben seit Tätigkeitsbeginn dokumentieren. |
| Sie sind bereits seit mehreren Monaten gewerblich tätig | Gewerbeanmeldung unverzüglich nachholen. Bei Fragen zur länger zurückliegenden Anmeldung vorab das zuständige Gewerbeamt kontaktieren. |
| Sie haben bereits größere Umsätze erzielt | Zusätzlich zur Gewerbeanmeldung die steuerlichen Folgen prüfen und bei Bedarf einen Steuerberater hinzuziehen. |
| Sie sind unsicher, ob Ihre Tätigkeit überhaupt ein Gewerbe ist | Zunächst klären, ob eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit vorliegt. |
| Für Ihre Tätigkeit ist eine besondere Erlaubnis erforderlich | Neben der Gewerbeanmeldung prüfen, welche Genehmigungen oder Nachweise zusätzlich erforderlich sind. |
Geldbußen bei verspäteter Gewerbeanmeldung
Der Höchstbetrag einer Geldbuße für ein zu spät angemeldetes Gewerbe kann bis zu 1.000 Euro betragen, diese Summe ist jedoch nur für Extremfälle gedacht. Ob ein Bußgeld verhängt wird und wie hoch es ausfällt, entscheidet die zuständige Behörde unter Berücksichtigung des Einzelfalls. Der gesetzliche Bußgeldrahmen beträgt bei einer nicht rechtzeitig erstatteten Gewerbeanzeige bis zu 1.000 Euro.
Allerdings kann es in Härtefällen bei einer sehr verspäteten Gewerbeanmeldung auch zu einer Anklage wegen Steuerhinterziehung kommen. Daher ist es ratsam, die Gewerbeanmeldung zum schnellstmöglichen Termin nach Beginn der Ausübung anzumelden.
Was passiert nach der rückwirkenden Gewerbeanmeldung?
Mit der nachgeholten Gewerbeanmeldung ist nicht automatisch alles erledigt. Haben Sie bereits vor der Anmeldung geschäftliche Einnahmen erzielt oder Ausgaben gehabt, müssen diese steuerlich korrekt berücksichtigt werden.
Finanzamt
Die Gewerbebehörde übermittelt die Gewerbeanzeige unter anderem an das Finanzamt. Haben Sie Ihre Tätigkeit bereits vor der Anmeldung aufgenommen, sollten Sie prüfen, welche steuerlichen Pflichten für diesen Zeitraum bestehen. Das betrifft je nach Einzelfall beispielsweise die steuerliche Erfassung sowie Einkommen-, Gewerbe- oder Umsatzsteuer.
IHK oder HWK
Je nach Tätigkeit werden außerdem die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) über die Gewerbeanmeldung informiert. Daraus können weitere Melde- oder Beitragspflichten entstehen.
Häufige Fehler bei einer verspäteten Gewerbeanmeldung
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Gewerbeanmeldung fehlt, sollten Sie den Fehler möglichst zeitnah korrigieren. Vermeiden Sie dabei insbesondere diese typischen Fehler:
- Auf eine vermeintliche Drei-Monats-Frist warten: Eine allgemeine gesetzliche Schonfrist von drei Monaten gibt es nicht. Schieben Sie die Anmeldung deshalb nicht weiter auf.
- Ein späteres Startdatum angeben: Bei der nachgeholten Gewerbeanmeldung sollten Sie den tatsächlichen Beginn Ihrer gewerblichen Tätigkeit angeben.
- Nur an das Gewerbeamt denken: Haben Sie bereits Einnahmen erzielt oder Betriebsausgaben gehabt, können zusätzlich steuerliche Pflichten für den zurückliegenden Zeitraum bestehen.
- Geringe Umsätze mit Gewerbefreiheit gleichsetzen: Die Höhe Ihrer bisherigen Einnahmen entscheidet nicht allein darüber, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
- Erlaubnisse und Genehmigungen übersehen: Für bestimmte Tätigkeiten sind neben der Gewerbeanmeldung zusätzliche Erlaubnisse oder Nachweise erforderlich.
Gewerbe rückwirkend ab- oder ummelden
Ebenso wie ein Gewerbe rückwirkend angemeldet werden kann, kann es auch rückwirkend abgemeldet oder umgemeldet werden. Das ist ein Punkt, der bei der Betriebsaufgabe schon mal vergessen wird. Sollte die Abmeldung rückwirkend erfolgen, sollten Sie sich darüber im klaren sein, dass Sie das Gewerbe ab dem angegebenen Zeitpunkt nicht mehr ausgeübt haben dürfen. Auch eine verspätete Gewerbeab- oder -ummeldung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Welche Angaben und Nachweise bei einer rückwirkenden Meldung erforderlich sind, sollten Sie beim zuständigen Gewerbeamt erfragen.
Fazit
Haben Sie Ihre Gewerbeanmeldung versäumt, sollten Sie diese möglichst schnell nachholen und den tatsächlichen Beginn Ihrer Tätigkeit angeben. Eine verspätete Anmeldung kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen. Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. Haben Sie bereits Einnahmen erzielt, sollten Sie außerdem mögliche steuerliche Pflichten für den zurückliegenden Zeitraum prüfen.
