Im Partnerschaftsregister müssen sich alle Partnerschaftsgesellschaften eintragen, die in dem Bezirk der registerführenden Stelle ihren Sitz haben. Das Register wird vom Amtsgericht verwaltet.
Inhaltsverzeichnis
- Was genau ist das Partnerschaftsregister?
- Wer muss sich im Partnerschaftsregister eintragen lassen?
- Wer kann sich als Partnerschaftsgesellschaft zusammenschließen?
- Online-Anmeldung zum Partnerschaftsregister
- Infos zu Mindesteinlage, Haftung, Besteuerung
- Rechtsgrundlagen
Was genau ist das Partnerschaftsregister?
Im Partnerschaftsregister werden Partnerschaftsgesellschaften (PartG) erfasst, das heißt Gesellschaften, in denen sich Freiberufler zusammengeschlossen haben. In seinem Wesen ist das Partnerschaftsregister mit dem Handelsregister vergleichbar, in dem Kaufleute im Sinne des Handelsrechts erfasst sind. Seit Januar 2007 ist das Register ausschließlich online verfügbar.
Wer muss sich im Partnerschaftsregister eintragen lassen?
Im Partnerschaftsregister müssen sich alle Partnerschaftsgesellschaften (auch: Partnergesellschaften) registrieren lassen. Andere Rechtsformen werden darin nicht erfasst.
Wer kann sich als Partnerschaftsgesellschaft (PartG) zusammenschließen?
Eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG) kann ausschließlich von natürlichen Personen gegründet werden, die Angehörige der freien Berufe sind.
Das Einkommensteuergesetz führt auf, welche Berufsgruppen zu den Angehörigen der freien Berufe zählen. Dies sind u. a. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Journalisten, Ärzte und Schriftsteller. Eine Liste dieser sogenannten Katalogberufe und katalogähnlichen Berufe finden Sie hier.
Eine freiberufliche Tätigkeit grenzt sich von einer gewerblichen Tätigkeit dadurch ab, dass die geistige oder schöpferische Tätigkeit im Vordergrund steht. Wer einen freien Beruf ausüben möchte, braucht kein Gewerbe anzumelden. Mehr zur freiberuflichen Tätigkeit erfahren Sie hier.
Online-Anmeldung zum Partnerschaftsregister
Die Eintragung in das Register für Partnerschaftsgesellschaften erfolgt online beim entsprechenden Portal des jeweiligen Bundeslandes. Die Anmeldung bedarf außerdem einer Beurkundung durch einen Notar.
Tipp: Wenden Sie sich vor der Anmeldung einer Partnerschaftsgesellschaft an eine Notarin oder einen Notar in Ihrer Nähe, die oder der Ihnen schon bei der Formulierung der Anmeldung helfen kann, diese beglaubigt und für Sie online beim Registergericht einreicht.
Pflichtangaben beim Eintrag ins Partnerschaftsregister
- Name und Sitz der einzutragenden Partnerschaftsgesellschaft
- Berufsbezeichnungen aller Freiberufler, die der einzutragenden Partnerschaftsgesellschaft angehören
- Persönliche Daten der Partner (Namen, Anschrift, Geburtsdatum)
- Unternehmensgegenstand, den die Partnerschaftsgesellschaft ausübt
- Nennung der Vertreter der Partnerschaftsgesellschaft nach außen (Steht die Vertretungsmacht allen Partnern zu, muss dies eindeutig aus dem Eintrag hervorgehen.)
Den Eintrag müssen alle Partner gemeinsam vornehmen. Treten Veränderungen im Bestand der Partner auf oder beschließen diese, die Partnerschaftsgesellschaft aufzulösen, müssen diese Informationen ebenfalls an das Partnerschaftsregister übermittelt werden.
Voraussetzung für die Eintragung einer PartG mbB
Damit eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) im Partnerschaftsregister eingetragen werden kann, müssen alle Partner den Nachweis erbringen, dass eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Mit Abschluss dieser Versicherung sichern sich alle Partner gegen die Haftungsrisiken ab, die sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ergeben können. Bei vielen freien Berufen – z. B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – ist dies auch die zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Berufsausübung.
Rechtsgrundlagen für das Partnerschaftsregister
Die Führung des Registers für Partnerschaftsgesellschaften beruht auf der Verordnung über die Einrichtung und das Führen eines Partnerschaftsregisters (PRV). Weitere Regelungen zu diesem Register finden sich im Partnerschaftsgesetz (PartGG).