Privatschule gründen: Hilfen und Tipps

Sie möchten eine Privatschule gründen? firma.de informiert sie über die Schwierigkeiten von Schulgründern und klärt Sie auf zu Voraussetzungen, Anforderungen, Vorgaben und alles weitere, was bei der Gründung einer Privatschule zu beachten ist.

 

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Inhaltsverzeichnis

Erste Überlegungen

Eine Privatschule zu gründen, steht laut Grundgesetz jedem Bürger zu, denn jeder hat das „Recht zur Errichtung von privaten Schulen”. Doch der Weg zur Privatschule ist mit einigen Hürden gepflastert. Neben der Anforderung, dass Ihre Privatschule den Standards des jeweiligen Bundeslandes entsprechen muss, gibt es auch Vorgaben bei der Finanzierung: Je nach Bundesland muss jede Privatschule mindestens drei bis sechs Jahre ohne staatliche Kredite und Förderungsmittel bestehen können, erst dann greift die staatliche Förderung (auch rückwirkend).

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Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

  • Startup Experte
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Zunächst sollten Sie sich überlegen, welche Art von Privatschule Sie gründen möchten. Neben den Ersatzschulen, die eine Alternative des Angebots der staatlichen Schulen anbieten, gibt es noch die Ergänzungsschulen, die das bestehende Angebot öffentlicher Schulen erweitern:

Ersatzschulen

Sofern Sie mit Ihrer Privatschule anerkannte Abschlüsse wie das Abitur, den Real- oder Wirtschaftsschulabschluss vergeben oder durch den Besuch Ihrer Schule die allgemeine Schulpflicht erfüllt werden soll, handelt es sich bei Ihrer Privatschule um eine Ersatzschule. Als Gründer einer Ersatzschule benötigen Sie eine staatliche Anerkennung, diverse Genehmigungen und zusätzlich sind Sie der staatlichen Aufsicht zur Kontrolle und Gewährleistung der Standards unterworfen.

Ergänzungsschulen

Ergänzungsschulen bieten ein anderes Programm als die “regulären” Schulen an und ihre Schüler sind auch oft nicht (mehr) von der Schulpflicht betroffen. So werden in Ergänzungsschulen oft weitere Bildungswege angeboten oder entwickelt, vor allem im Bereich der Erwachsenenbildung. Beispiele für Ergänzungsschulen sind Sprachschulen oder Schauspielschulen, aber auch Schulen, die diverse andere Ausbildungen oder Kurse anbieten, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit, Kommunikation oder Kosmetik. Ergänzungsschulen erhalten keine staatliche Förderung, bieten keine anerkannten Abschlüsse, und Prüfungen und müssen extern abgelegt werden. Eine Ergänzungsschule darf nach der Anzeige bei der zuständigen Schulbehörde als Privatschule geführt werden.

 

Eine Privatschule gründen: Genehmigungen, Voraussetzungen, Anforderungen

Neben einem überzeugenden pädagogischen Konzept muss eine Privatschule in Planung einen gut ausgearbeiteten Businessplan mit allen erforderlichen Nachweisen vorweisen. Zudem muss der Standort der zukünftigen Privatschule abgeklärt und genehmigt werden. Des Weiteren müssen Bildungsziele, Ausstattung der Schule sowie die Qualifikation der Lehrer den Standards der staatlichen Schulen Ihres Bundeslandes entsprechen.

Pädagogisches Konzept muss überzeugen

Für die Gründung einer privaten Grundschule gelten besondere Regeln: Eine private Grundschule muss ein besonderes pädagogisches Profil oder Konzept vorweisen können, wenn Sie von privaten Trägern finanziert werden soll. Heutzutage reicht es nicht mehr, Privatschulen wie staatliche Schulen aufzubauen, mittlerweile müssen diese die zuständigen Bildungsbehörden mit einem besonderen pädagogischen Interesse überzeugen können. Beispielsweise haben Waldorfschulen gute Chancen, als Alternative zu staatlichen Schulen genehmigt zu werden, wobei Privatschulen nach Montessori-Pädagogik aktuell eher seltener genehmigt werden. Wenn kein derartiges besonderes Konzept vorliegt, muss die private Grundschule laut Gesetz konfessionell ausgerichtet werden.

Staatliche Genehmigung

Privatschulen, die staatlich genehmigt und nicht anerkannt sind, dürfen ihren Schülern keine Abschlusszeugnisse ausstellen. Ihre Absolventen müssen als externe Prüflinge ihre Prüfungen an einer staatlichen Schule ablegen, von der sie dann auch ihr staatliches Zeugnis erhalten. Die staatliche Genehmigung für Ihre Privatschule können Sie erhalten, indem Sie der Regierung Ihres Landeskreises unter anderem folgende Angaben vorlegen:

  • Angaben zu Schulart und Anzahl der Jahrgangsstufen
  • Angaben zu Schulleitung und Lehrpersonal sowie deren Ausbildungsnachweise
  • ggf. Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister (bei juristischen Personen)
  • Darstellung und Planskizze von Schulgebäude, -räume sowie Ausstattung der Fachräume
  • Darstellung der Lehrziele, Curricula sowie Stundenpläne

Nun wird geprüft, ob Sie, als Schulbetreiber oder -leiter, gewährleisten kann, dass Sie nicht gegen die verfassungsmäßig Ordnung verstoßen. Des Weiteren wird geprüft, ob Ihre Privatschule in Lehrzielen und Curricula den öffentlichen Schulen in Nichts zurücksteht. Zudem sollte keine Sonderung der SchülerInnen nach den Besitzverhältnissen der Eltern gefördert werden sowie die Stellung der Lehrkräfte, wirtschaftlich und rechtlich, genügend gesichert sein.

Staatliche Anerkennung

Sofern die Privatschule genehmigt ist, kann sie anerkannt werden. Durch die besondere Qualifikation der staatlichen Anerkennung darf die Privatschule Abschlussprüfungen abhalten sowie Zeugnisse ausstellen und gilt als gleichwertig zu einer öffentlichen Schule. Voraussetzung ist hier, dass die Privatschule gewährleistet, dass Sie dauerhaft die Anforderungen für gleichwertige öffentliche Schulen erfüllt.

Folgende Bedingungen sind einzuhalten:

  • Ihre Privatschule ist seit drei Jahren in Betrieb.
  • Der Lehrplan ist von der Schulaufsichtsbehörde genehmigt.
  • Das Lehrziel wird erreicht und entspricht öffentlichen Schulen.
  • Aufnahme- und Versetzungsbestimmungen entsprechen den öffentlichen Schulen.
  • Ein Schulwechsel von Ihrer Privatschule an eine entsprechende öffentliche Schule ist ohne Schwierigkeiten möglich.
  • Die Schulleitung muss eine wissenschaftliche und pädagogische Eignung mitbringen.
  • Die Lehrkräfte erfüllen die Voraussetzungen, die für ein gleichwertiges Lehramt an öffentlichen Schulen vonnöten sind.

Hinweis: In Nordrhein-Westfalen wird nicht zwischen anerkannter und genehmigter Privatschule unterschieden, es gibt stattdessen die sogenannte anerkannte Ergänzungsschule, die mit staatlich genehmigten Privatschulen anderer Bundesländer vergleichbar ist.

 

Know-how und weitere Anforderungen, um eine Privatschule zu gründen

Persönliches und fachliches Know-how

Als Gründer einer eigenen Privatschule haben Sie die Wahl, ob Sie selbst als Schulleiter fungieren möchten oder jemanden dafür einstellen. Generell sollte der Schulleiter jemand mit einer pädagogischen Ausbildung sein, laut Gesetz außerdem mit einer Lehramtsbefähigung. Sollten Sie diese selbst nicht besitzen, gibt es folgende Möglichkeit: Sie stellen einen Lehrer mit Lehramtsbefähigung an, der die Schule nach innen und außen pädagogisch vertritt. Sie als Nicht-Pädagoge dürfen keine Abschlussprüfungen in ihrer Schule abhalten; Ihre Schüler müssen an einer öffentlichen Schule ihre Prüfungen ablegen.

Weitere Anforderungen zur Eröffnung

Für die eingestellten Lehrer der zukünftigen Privatschule gelten strenge Auflagen. Generell müssen diese das erste und zweite Staatsexamen abgelegt haben, die die Lehramtsbefähigung ausmachen. Für Lehrkräfte ohne Lehramtsbefähigung kann eine Ausnahme beantragt werden, wenn die wissenschaftliche sowie pädagogische Eignung durch entsprechende Nachweise belegt wird.

Des Weiteren müssen folgende Punkte des Schulkonzepts vor Gründung festgelegt und bestimmt werden:

  • Lernziele – sowohl individuell als auch übergeordnet
  • Lehrpläne (bei Ersatzschulen nach Standard des Bundeslandes)
  • Stundenplantafeln und Curricula

 

Kosten und Businessplan für Ihre Privatschule

Um eine Privatschule zu gründen, benötigen Sie neben einem umfassenden und gut ausgearbeiteten Businessplan, in dem Sie Markt und Standort analysieren und Ihre Ziele setzen, außerdem einen Finanzplan, der Ihre Ausgaben auflistet und Ihnen so eine Vorausplanung ermöglicht. Folgende Punkte sollten in jedem guten Finanzplan enthalten sein:

  • Einmalige Kosten: Errichtung des Schulgebäudes bzw. Sanierung/Umgestaltung eines bestehenden Gebäudes, Gründungskosten, Kosten für die Anlaufphase, Einrichtung und Ausstattung
  • Laufende Kosten: Strom- und Heizkosten, Hausmeister-, Putzdienst- sowie Lehrergehälter, Versicherungen, ggf. Gebäudemiete

 

Privatschule als GmbH, UG, eingetragener Verein oder eingetragene Genossenschaft: Rechtsform wählen

Um sich den Traum von der eigenen Privatschule erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die GmbH, die UG, der eingetragene Verein oder die eingetragene Genossenschaft. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.

Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

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Gewerberechtliche Anmeldungen für die neue Privatschule

Privatschule im Handelsregister eintragen lassen?

Je nach Unternehmensform müssen Sie Ihre Neugründung auch im Handelsregister eintragen lassen. Bei der Rechtsform der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist eine Eintragung Pflicht.

Privatschule gründen: Gewerbe anmelden

Auch wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Schule handelt, müssen Sie eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch mit den Unterlagen zur steuerlichen Erfassung bei Ihnen.

IHK für Privatschulen

Für Privatschulen zuständig ist die IHK. Diese wird wie das Finanzamt nach Ihrer Gewerbeanmeldung über die Gründung informiert und meldet sich dann zwecks Mitgliedschaft bei Ihnen. Als Gründer sind Sie verpflichtet, bei Ihrer zuständigen IHK Mitglied zu sein.

Berufsgenossenschaften für Gründer von Privatschulen

Die BGs sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen sowie deren Beschäftigte. Sie sind verpflichtet, sich selbständig bei der Berufsgenossenschaft anzumelden. Wenn Ihnen unklar sein sollte, bei welcher der zahlreichen BGs Sie sich anmelden müssen, hilft Ihnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4 weiter.

Privatschule gründen: Bundesverbände

Die (freiwillige) Mitgliedschaft in einem relevanten Bundesverband ist für Gründer immer zu empfehlen. Diese übernehmen die Interessenvertretung der Mitglieder und der Branche in der Öffentlichkeit. Für Privatschulen, die als e.V. angemeldet sind, ist der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) zuständig. Speziell für Lehrer/Beamte zuständig ist der dbb.

 

Privatschule gründen: Standort, Zielgruppe und Curricula

Wer eine Privatschule gründen will, muss neben gesetzlichen Vorgaben auch weitere Aspekte beachten, zum Beispiel den Standort der zukünftigen Schule: Wer nämlich eine eher elitäre Privatschule aufbauen möchte, wählt einen anderen Standort als jemand, der mit einer Waldorfschule ein alternatives Schulprogramm präsentieren möchte. Genauso verhält es sich mit Ersatz- gegenüber Ergänzungsschulen: Während Ersatzschulen gut erreichbar sein müssen und idealerweise möglichst zentral liegen, um den Schülern und ihren Eltern kurze und gefahrlose Wege zu ermöglichen, ist der Standort-Aspekt bei Ergänzungsschulen nicht zentral. Schüler von Ersatzschulen kommen nämlich aus einem näheren Umkreis als Schüler von Ergänzungsschulen, die für dieses spezielle Angebot auch von weiter weg anreisen. Deshalb sollten Sie sich vor der Suche nach dem geeigneten Standort im Klaren sein, was für eine Privatschule Sie gründen möchten. Eine elitäre Ersatzschule fordert beispielsweise eine Positionierung in Stadtteilen, die von Personen aus der gehobenen Mittelschicht bis hin zur Oberschicht bewohnt werden, während eine Ersatzschule mit alternativen Curricula besser in einem ruhigen, möglicherweise grünen Viertel liegt. Legen Sie sich auf eine Zielgruppe fest und suchen Sie sich dann anhand einer Standort-Analyse den geeigneten Standort für Ihre neue Privatschule. Idealerweise sollte die Privatschule nicht direkt neben oder in der Nähe einer staatlichen Schule liegen, um Streits zwischen den Schülern vorzubeugen.

Der Festlegung Ihrer Zielgruppe sollten Sie genug Zeit beimessen, denn anhand dieser können Sie nicht nur den Standort, sondern auch die Auswahl der Curricula und der zusätzlichen Schulangebote bestimmen. Während Interessierte von alternativen Schulen mit neuen Konzepten oftmals Wert auf freie Gestaltung oder neue Disziplinen legen, die es nicht an die öffentlichen Schulen geschafft haben, setzen Eltern mit Interesse an einer elitären Privatschule neben einem umfangreichen Stundenplan auf zusätzliche Möglichkeiten zur Weiterbildung. Dies ist auch noch nach der Schule der Fall, um den Lebenslauf des Schülers aufzuwerten. Auch die Wahl zwischen Ersatz- und Ergänzungsschule bestimmt Ihr Schulprogramm.

Das Curriculum, das Sie gestalten, muss sich bei Ersatzschulen nach den Standards des jeweiligen Bundeslandes richten, wobei Sie bei Ergänzungsschulen schon fast freie Hand bei der Wahl der Fächer haben. So können Sie nicht nur Aus- und Weiterbildungsangebote verschiedenster Richtungen in Ihrem Stundenplan führen, sondern auch unterschiedlichste Kurse und Workshops anbieten.

 

Finanzierung einer Privatschule

Die Gründung einer Privatschule wird grundsätzlich nicht vom Staat finanziert, jedenfalls nicht von Anfang an: Es gibt eine sogenannte “Probezeit” von drei bis sechs Jahren, in denen die Schule es schaffen muss, sich selbst “über Wasser zu halten” bzw. sich finanziell selbst zu tragen. Bei Erfolg greift danach der Staat der Privatschule mit Fördermitteln unter die Arme, auch rückwirkend. Diese Probezeit macht es vielen Gründern schwer. Oftmals werden deshalb Trägerschaften der Kirchen angenommen, was es wiederum schwierig macht, eine Privatschule ohne Konfessionsschwerpunkt zu gründen.

Sonderungsverbot

Damit Ihre neue Privatschule nicht nur einer “Geldelite” vorbehalten ist, die sich die Schulgebühren leisten kann, wurde das Sonderungsverbot in Kraft gesetzt, das besagt, dass eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Dieses öffnet Privatschulen für Schüler, die nicht die finanziellen Mittel haben, um die oftmals hohen Schulgebühren zu zahlen. Ein geringes Schulgeld dürfen die Privatschulen trotzdem verlangen. Aktuell kann das Sonderungsgebot aufgrund der Probezeit oder anderen Finanzierungsmängeln allerdings nicht von allen Privatschulen eingehalten werden.

 

Marketing für die neue Privatschule

Wenn Sie eine Privatschule eröffnen möchten, gilt es, die möglichen Schüler bzw. deren Eltern anzusprechen. Bei Ersatzschulen entscheiden noch die Eltern, welche Schule das Kind besuchen soll, deshalb ist es bei Gründung einer solchen wichtig, angemessen und ansprechend zu werben. Flyer mit den wichtigsten Stichpunkten zu Ihrer neuen Privatschule können Sie womöglich überall dort auslegen, wo Eltern eines Kleinkindes aufzufinden sind, um diese dort über einen möglichen Weg der Bildung zu informieren. Das Wechseln der Schule wird häufig als nicht förderlich angesehen, daher ist es wichtig, die Eltern möglichst früh auf Ihre Privatschule aufmerksam zu machen, vielleicht durch einen Tag der offenen Tür.

Bei Gründung einer Ergänzungsschule können Sie aus einer breiten Palette an Werbemaßnahmen wählen: Wenn Sie z. B. Erwachsenenbildung anbieten, können Sie Ihre Curricula online präsentieren oder durch Zeitungsannoncen bewerben. Ein Tag der offenen Tür ist auch bei Ergänzungsschulen eine gute Werbemaßnahme und für Eltern eine ideale Gelegenheit, um sich Eindrücke zu den Räumlichkeiten und Informationen zu den Lehrangeboten einzuholen.

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