Kita gründen: So eröffnen Sie Ihre eigene Betreuungseinrichtung

Wer mit der Betreuungssituation des eigenen Kindes unzufrieden ist oder sich im Rahmen seiner pädagogischen Laufbahn weiter entwickeln möchte, kann ganz einfach selbst einen Kindergarten gründen. In fast allen Bundesländern ist die Nachfrage an Kitaplätzen groß; oftmals übersteigt sie sogar das Angebot. Hier erfahren Neugründer alles, was Sie über die Kitagründung, die Betriebserlaubnis und den Businessplan wissen müssen.

 

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Inhaltsverzeichnis

Planungsphase

Damit Eltern Vertrauen zu Ihnen bekommen, brauchen Sie zunächst ein überzeugendes pädagogisches Konzept.

Pädagogisches Konzept

Einige Kitas rufen spezielle Programme zur Wissensvermittlung ins Leben, bauen ein „Haus der kleinen Forscher“ oder unternehmen regelmäßig Ausflüge in spannende Bildungseinrichtungen wie Sternwarten o.ä. Oftmals werden sogar in der Kinderkrippe bereits Fremdsprachenkurse angeboten.

Freiflächen zum Spielen

Kinder sollten generell viel Zeit im Freien verbringen. Dies sollten Sie bei der Auswahl der Räumlichkeiten unbedingt berücksichtigen. Kaum eine Kita kann auf einen eigenen Hof oder einen Spielplatz verzichten.

Erzieher und Erzieherinnen

Wichtig sind natürlich auch die Menschen hinter dem Konzept. Arbeiten Sie mit ausgebildeten Erziehern und Erzieherinnen? Werden auch Praktikanten und Hilfskräfte beschäftigt?

Essensversorgung

Viele Haushalte ernähren sich zunehmend gesundheitsbewusst. Daher legen viele Eltern Wert auf frische, selbst gekochte Nahrung für Ihre Kinder. Überlegen Sie sich, eine eigene Essensversorgung in Ihre Kindertagesstätte zu integrieren oder halten Sie nach guten Lieferdiensten in Ihrer Stadt Ausschau.

 

Businessplan für die Kita

Selbstverständlich muss Ihr Plan auch finanziell auf sicheren Beinen stehen. Daher haben wir einige Anregungen für Sie, wie Sie einen zukunftssicheren Businessplan und Finanzplan erstellen.

Zuschuss für Ihren Businessplan gefällig?

Für jede Firmengründung ist Kapital nötig. Wenn Sie eine eigene Kita gründen wollen, stehen Ihnen unter Umständen sogar staatliche Fördermittel zur Verfügung. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Sie bereits vom Jugendamt in den Bedarfsplan aufgenommen worden sind. Das Jugendamt ist auch Ihr Ansprechpartner, wenn Sie sich über staatliche Förderprogramme für Existenzgründer informieren wollen, die von Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellt wurden. Planen Sie in Ihren Finanzplan auch folgende Kosten mit ein:

  • Kapitalbedarf für die Anlaufphase
  • Beratungs- und Bürokratiekosten / Anwaltskosten in der Gründungsphase
  • Kapitalbedarf für die Einrichtung des Kita-Gebäudes (Möbel, Spielzeug, Sanitäranlagen)
  • Laufende Betriebskosten (Miete, Strom, Heizung, EDV)
  • Steuern und Versicherungen
  • Finanzielle Reserven für unvorhergesehene Ereignisse

Kita als gGmbH oder Verein: Rechtsform wählen

Um sich den Traum von der eigenen Kita erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die gGmbH oder der Verein. Hier erfahren Sie mehr zur Gründung einer gemeinnützigen Kapitalgesellschaft.

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

Sie möchten eine gemeinnützige Gesellschaft gründen?

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Anmeldepflichten für Ihr Gewerbe

Handelsregistereintrag als Kita

Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts. Die Unternehmensformen GmbH und gGmbH erfordern eine Eintragung im Handelsregister.

Kita gründen: Die Anmeldung des Gewerbes

Für welche Unternehmensform Sie sich auch entschieden haben: Sie müssen Ihre Kindertagesstätte in jedem Fall beim Gewerbeamt Ihrer Stadt anmelden. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Sobald Ihre Unterlagen vom Finanzamt gesichtet und geprüft wurden, erhalten Sie Ihre Steuernummer und dürfen Rechnungen ausstellen. Gründen Sie Ihre Kita als Verein, ist nur dann eine Gewerbeanmeldung erforderlich, wenn Sie so viel Umsatz machen, dass eine Umsatzsteuerpflicht entsteht. Erkundigen Sie sich hierzu bei einem Steuerberater.

Berufsgenossenschaft bei Kindertagesstätten

Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Wenn Sie einen Kindergarten gründen, melden Sie sich bitte selbständig bei der Berufsgenossenschaft an. Die für Sie zuständige BG ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Wenn Sie weitere Fragen haben, hilft Ihnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4 weiter. Eine übersichtliche Liste der Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften finden Sie hier.

Berufsverbände bei Kitas

Wir empfehlen Ihnen die Mitgliedschaft im Bundesverband für Kindertagespflege e. V.

 

Genehmigungen und Anträge, um eine Kita zu gründen

Die Betreuung von Kleinkindern ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Daher brauchen Sie einige Genehmigungen vor der Firmengründung. Zunächst müssen Sie sich eine Betriebserlaubnis einholen und den Nachweis erbringen, dass die Betreuung der Kinder von geeignetem Fachpersonal übernommen wird. Das zuständige Jugendamt Ihrer Stadt wird Ihnen diese Erlaubnis ausstellen, wenn alle Anforderungen erfüllt wurden. Für die Antragsstellung brauchen Sie ein detailliertes Konzept, in dem Sie unter anderem Ihre pädagogischen Ziele, Ihre fachliche Eignung und beispielhafte Tagesabläufe darlegen. Neben der Betriebserlaubnis müssen Sie auch ein geeignetes Gebäude finden, das für die gewerbliche Nutzung ausgelegt ist. Natürlich gehört zur Unternehmensgründung außerdem ein aussagekräftiger Finanzplan dazu. Für die Gründung einer Kita als gGmbH oder als Verein muss ein Antrag auf Gemeinnützigkeit gestellt werden. Schließen Sie die wichtigsten Versicherungen ab wie die Gewerbeversicherung, die Betriebshaftpflichtversicherung und die Inhaltsversicherung.

Kindergarten eröffnen auch ohne pädagogische Ausbildung

Sie selbst sind als Gründer nicht verpflichtet, eine pädagogische Ausbildung nachzuweisen. Dennoch müssen Sie dem Jugendamt für Ihre Betriebserlaubnis nachweisen, dass Sie geeignetes Fachpersonal einstellen. Häufig werden Kitas von einem Zusammenschluss von Eltern gegründet, die den Bedarf an Krippenplätzen erkannt und eine weitere Möglichkeit der Kindertagesbetreuung für ihre Kinder schaffen möchten.

 

Das Betreuungskonzept Ihrer neuen Kindertagesstätte

Jeder, der eine Kita gründen möchte, muss ein konkretes Betreuungskonzept ausarbeiten. Definieren Sie dazu folgende Punkte:

  • Was ist das Ziel Ihrer pädagogischen Arbeit?
  • Wer sind die Betreuer?
  • Welche Lernangebote wollen Sie für die Kinder schaffen?
  • Gibt es Plätze für Inklusionskinder?
  • Wie groß sind die Gruppen?
  • Welches Mitspracherecht haben die Eltern?
  • Welche Altersgruppen wollen Sie betreuen?
  • Wie sind die Betreuungs- und Urlaubszeiten geregelt?
  • Wie erfolgt die Eingewöhnung?
  • Welche Sonderregelungen werden getroffen (z.B. Impf-Pflicht)?
  • Wie ist der Tagesablauf geregelt?

 

Geeignete Immobilie für Ihre Kita Gründung

Die passenden Räumlichkeiten sind für die Gründung einer Kita von zentraler Bedeutung. Die gesetzlichen Bestimmungen sind hier sehr streng, denn insbesondere für Krippenkinder muss die Sicherheit im Haus gewährleistet werden. Das beginnt schon beim Vorhandensein ungesicherter Treppen. Es muss Gruppenräume geben, in denen Kinder gefahrlos spielen können. In der Regel ist auch ein Freibereich oder zumindest das Vorhandensein eines Spielplatzes in der Nähe der Einrichtung Pflicht. Daneben müssen für die Anzahl der Kinder ausreichend Wasch- und WC-Räume zur Verfügung stehen. Auch Schlafmöglichkeiten und ein Abstellraum für Kinderwagen gehört zu den Mindestanforderungen.

 

Wie hoch ist der Bedarf an Mitarbeitern in meiner Kita?

Der Betreuungsschlüssel für die Betreuung von Kindern und Kleinkindern ist gesetzlich genau geregelt. Das Verhältnis zwischen Kindern und Erziehern ist so definiert, dass für jedes Kind eine ausreichende individuelle Förderung und Sicherheit gewährleistet werden kann. Jedes Bundesland hat für den Betreuungsschlüssel andere Vorgaben. Im Kita-Alter beträgt der Schlüssel durchschnittlich 1:6 zwischen Betreuungspersonen und Kindern.

Außerdem darf eine verantwortungsvolle Betreuung nur von entsprechend ausgebildeten Fachkräften, d. h. Erziehern oder studierten Pädagogen erfolgen.

 

Für welche Kinder und Altersgruppen bieten Sie Kitaplätze an?

Wie bei jeder anderen Firmengründung sprechen Sie auch bei der Kitagründung eine bestimmte Zielgruppe an. Definieren Sie folgende Punkte:

  • Für welche Altersgruppen biete ich Kitaplätze an?
  • Wird es auch integrative Plätze geben?
  • Sprechen Sie mit einem Konzept beispielsweise besonders naturverbundene Familien an?

 

Das Marketing für Ihre neu gegründete Kindertagesstätte

Da in den meisten Bundesländern der Bedarf an Betreuungsplätzen größer ist als das Angebot, werden Sie in der Regel keine große Mühe damit haben, freie Kitaplätze schnell zu besetzen. Sie werden nach offizieller Anmeldung in die Liste des Jugendamtes aufgenommen. Diese Liste ist für die meisten Eltern die erste Anlaufstelle nach der Geburt ihres Kindes oder wenn die Kinderbetreuung privat nach der Elternzeit nicht mehr abgedeckt werden kann. Außerdem führen viele Städte einen Kita-Planer, in dem alle Kitas gelistet sind und über den auch die Vergabe der Plätze erfolgt. Damit Eltern einen ersten Eindruck von Ihrer Einrichtung bekommen, ist es sinnvoll, eine eigene Webseite ins Leben zu rufen und dort die Kita vorzustellen.

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