Tochtergesellschaft und Ausgründung: Konzernrecht einfach erklärt

Eine Tochtergesellschaft ist ein Unternehmen, das von einer Muttergesellschaft abhängig ist, und insbesondere haftungstechnisch Vorteile bieten kann.

 

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Inhaltsverzeichnis

Tochtergesellschaft: Definition

Eine Tochtergesellschaft ist ein Unternehmen, das von einer Muttergesellschaft abhängig ist. Sie wird auch Tochterunternehmen, Untergesellschaft, Schachtelgesellschaft oder im Englischen subsidiary company genannt. Obwohl für eine Tochtergesellschaft keine bestimmte Rechtsform vorgegeben ist, werden zur Gründung meistens die Rechtsformen GmbH, KG oder AG gewählt. Generell wird die eine natürliche Person (etwa als e. K.) oder eine Personengesellschaft nicht als üblich für eine Tochtergesellschaft empfunden, dennoch gibt es Konzernstrukturen, die ebenfalls Personengesellschaften oder natürliche Personen als Töchter beinhalten. Die gesetzliche Grundlage für die Tochtergesellschaft findet sich im § 290 Abs. 1 S. 1 Handelsgesetzbuch (HGB).

Aufbau und Struktur eines Tochterunternehmens

Rechtlich gesehen handelt es sich bei einer Tochtergesellschaft um ein eigenständiges Unternehmen, das jedoch wirtschaftlich unselbständig ist. Es gibt kein Tochterunternehmen ohne übergeordnetes Mutterunternehmen, das Kontrolle ausübt. Dies geschieht durch einen Beherrschungsvertrag. In ihm wird definiert, wie das Rechtsverhältnis zwischen dem Mutter- und Tochterunternehmen konkret ausgestaltet ist.

Weiterhin findet bei den meisten Tochtergesellschaften ein Gewinnabführungsvertrag Anwendung: Mit diesem zusätzlichen Vertrag verpflichtet sich die Tochtergesellschaft, ihre Gewinne an das herrschende Unternehmen abzuführen. Das abhängige Unternehmen wirtschaftet nach Abschluss eines Beherrschungs- sowie eines Gewinnabführungsvertrags im Interesse der beherrschenden Muttergesellschaft.

Die einzige Ausnahme, bei der die Kontrolle im Tochterunternehmen verbleibt, sind Joint Ventures: Hier schließen sich mehrere Unternehmen zu einer Kooperation zusammen.

Obwohl bereits bei einem zehnprozentigen Anteil der Muttergesellschaft an dem anderen Unternehmen von einer Tochtergesellschaft gesprochen wird, befindet sich die Tochtergesellschaft fast immer im mehrheitlichen Besitz der Muttergesellschaft. Hält die Muttergesellschaft 100 Prozent der Anteile, wird von einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft gesprochen. Diese Anteils-Konstellation ist die häufigste.

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Andreas Munck

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Andreas Munck

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Ausgründung einer Tochtergesellschaft

Bei der Existenzgründung spielt das Thema Tochtergesellschaft meist eine kleine Rolle. Deshalb finden sich in der Regel im Businessplan noch keine Angaben zur Gründung einer Tochtergesellschaft. Dies liegt zumeist daran, dass die meisten Gründer zur Entstehung des Businessplans nicht über eine solche Möglichkeit nachdenken oder die Selbständigkeit in erster Linie zur Sicherung des Lebensunterhalts anstreben. Kaum ein Gründer plant im Vorhinein, einen großen Konzern aus Mutter- und Tochtergesellschaften zu gründen. Nach der erfolgreich verlaufenen Unternehmensgründung ist es für ein gut entwickeltes und großes Unternehmen häufig jedoch sinnvoll, einen gewissen Teil des Unternehmens in eine Tochtergesellschaft zu überführen – dieser Prozess wird als Ausgründung bezeichnet.

Was ist der Unterschied zwischen Tochtergesellschaft, Niederlassung und Betriebsstätte?

Während die Tochtergesellschaft wirtschaftlich unabhängig vom Mutterunternehmen ist, kann eine Niederlassung rechtlich gesehen nicht als selbständig eingestuft werden. Dies bildet das entscheidende Kriterium bei der Abgrenzung zum Tochterunternehmen. Rechtlich bleibt eine Niederlassung immer ein Teil der Hauptniederlassung, auch wenn sie in der tatsächlichen Organisation wie ein selbständiges Unternehmen auftritt. Ob Unternehmer überhaupt eine Niederlassung gründen können, hängt von der gesellschaftsrechtlichen Struktur ihres Unternehmens ab: Weitere Niederlassungen kommen nur für Kaufleute und Handelsgesellschaften in Frage.

Ein weiterer Begriff, der möglicherweise mit einem Tochterunternehmen verwechselt werden kann, ist der der Betriebsstätte. Eine Betriebsstätte ist für Unternehmer, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, eine Möglichkeit, ihr Business zu vergrößern. In diese Sparte fallen Kleingewerbetreibende und Gesellschafter einer GbR. Eine Betriebsstätte ist umfassend abhängig vom Hauptunternehmen und kann ohne dieses in keinster Weise geschäftlich agieren.

 

Definition: Was ist eine Muttergesellschaft?

Eine Muttergesellschaft ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen, das einen beherrschenden Einfluss auf mindestens eine abhängige Gesellschaft ausübt. Weitere Bezeichnungen sind Mutterunternehmen, parent, Mutterkonzern oder Obergesellschaft. Der herrschende Einfluss des Mutterkonzerns wird zumeist durch kapitalmäßige Beteiligung begründet. Das Mutterunternehmen kann dabei jede Rechtsform haben, ist im Konzernrecht jedoch an die Rechtsformen AG, KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) oder GmbH gebunden. In der Theorie ist auch eine Personengesellschaft als Mutterunternehmen möglich, wenn sie eine Mehrheitsbeteiligung der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen hält.

Generell gilt: Das Mutterunternehmen führt, Tochterunternehmen und Töchter dieser Gesellschaften werden geführt. Dabei kann der Einfluss der Muttergesellschaft sowohl mittelbar als auch unmittelbar sein.
Die Muttergesellschaft bildet mit einem oder mehreren Tochterunternehmen und ggf. noch weiter verzweigten Enkelunternehmen einen Konzern. Eine weitere Bezeichnung ist Holding.

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Beziehung zwischen Tochtergesellschaft und Muttergesellschaft

Wie bereits erwähnt existiert zwischen der Mutter- und der Tochtergesellschaft ein Beherrschungsverhältnis. Da im Gesellschaftsrecht das Ganze, also alle Töchterunternehmen und die Muttergesellschaft, betrachtet werden müssen, wird hier stets von einer Holdinggesellschaft gesprochen. Eine Holding bezeichnet das große Ganze und kann auf verschiedenste Arten agieren.

Kurz gefasst ist eine Tochtergesellschaft rechtlich eigenständig, wirtschaftlich jedoch abhängig vom Mutterunternehmen – die praktische Gestaltung dieser Beziehung zwischen den beiden Unternehmen kann jedoch stark variieren. Jedes Holding-Konstrukt ist daher individuell definierbar: Die Muttergesellschaft kann selbst operativ mit der Tochtergesellschaft tätig sein oder sich auf die verwaltende, koordinierende und kontrollierende Tätigkeit beschränken. Es gibt vier verschiedene Varianten der Holding:

  • Operative Holding: Die Muttergesellschaft ist selbst operativ tätig, die Töchter werden sehr stark von der Mutter beeinflusst.
  • Management-Holding: Entscheidungsfindung sowie Controlling werden von der Mutter an alle Töchter vorgegeben. Das bedeutet, dass die strategische Steuerung oder auch die Steuerung des Kapitalflusses innerhalb der Holding von der Muttergesellschaft vorgegeben werden.
  • Organisatorische Holding: Hierbei dient die Holdingstruktur der internen Organisation, Tochtergesellschaften sind jeweils für einen anderen Geschäftsbereich zuständig.
  • Finanz-Holding: Diese Holding-Variante dient lediglich der Vermögensverwaltung.
    Beteiligungs-Holding: Die Muttergesellschaft übernimmt die Rolle des Gesellschafters, die Töchter sind für das operative Tagesgeschäft zuständig.

Die Geschäfte von Mutter- und Tochterunternehmen werden bei der Konsolidierung im Zuge des Konzernabschlusses saldiert. Das bedeutet, dass Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Gesellschaften miteinander verrechnet werden.

 

Was ist eine Schwestergesellschaft?

Eine Schwestergesellschaft ist ein Unternehmen, das dieselbe Muttergesellschaft hat wie ein anderes und sich auf derselben Ebene befindet. Zudem sind Schwestergesellschaften durch ihr Kapital miteinander verbunden, weil beide vom Kapital der Muttergesellschaft gegründet wurden.

 

Gründe für eine Ausgründung

Der häufigste Grund, eine Tochtergesellschaft zu gründen, ist der der Steuerersparnis beim Exit. Durch große Steuerersparnisse kann nahezu der gesamte Verkaufserlös der Tochter direkt an die Muttergesellschaft fließen. Mehr zu den steuerlichen Vorteilen der Holding können Sie in diesem Artikel nachlesen.

Darüber hinaus findet die Ausgründung aus zwei verschiedenen Gründen statt, die beide unter dem Oberbegriff der Affiliation zu verstehen sind:

  • Ausgliedernde Affiliation: Vorhandene Tätigkeiten werden ausgegliedert (Outsourcing, Expansion im Ausland)
  • Beigeordnete Affiliation: Vorhandene Kapazitäten werden erweitert (Angliederung)

Gegründet wird ein Tochterunternehmen häufig, wenn die Mutter ihre Geschäfte erweitern möchte und der neue Geschäftszweig nicht mehr zum Kernbereich und/oder zum ursprünglichen Unternehmensgegenstand passt. Diese Art der Ausgründung wird als Outsourcing bezeichnet.

Bei größeren Konzernstrukturen werden einzelne Tätigkeitsgebiete oftmals durch die Gründung mehrerer Töchter voneinander getrennt. So erhalten separate Geschäftsbereiche mehr Transparenz mit klaren Verantwortlichkeiten. Auch für Expansionen ins oder im Ausland werden häufig eine Tochtergesellschaften gegründet.

Der Kauf eines fremden Unternehmens kann ebenfalls zu einer Holding führen: Mit der Übernahme wird das neue Unternehmen an einen bestehenden Konzern angegliedert. So kann die eigene Marktmacht erhöht und Synergieeffekte genutzt werden.

Die Verselbständigung als Tochterunternehmen kann allerdings auch mit dem Ziel erfolgen, dieses später ganz oder auch nur teilweise zu veräußern. Ein Geschäftsteil lässt sich deutlich besser verkaufen, wenn er eine eigenständige juristische Person ist.

 

Tochtergesellschaften und Haftung

Obwohl die verbundenen Mutter- und Tochterunternehmen im Konzernrecht als großes Ganzes betrachtet werden, trifft dies bezüglich der Haftung nicht unbedingt zu: Kommt es nämlich zu wirtschaftlichen Problemen im Tochterunternehmen, schlagen diese nicht komplett auf die Muttergesellschaft aus. Die Muttergesellschaft behält zwar die Kontrolle, wirtschaftliche Probleme wie etwa eine Insolvenz verbleiben jedoch bei der Tochter. Um den Gläubigerschutz zu gewährleisten, gibt es im Verhältnis zwischen Mutter- und Tochterunternehmen umfangreiche Mechanismen, die verhindern sollen, dass die Gesellschafter des Mutterunternehmens alle Verantwortlichkeit für Verbindlichkeiten der Tochter von sich weisen können.

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Haftet die Muttergesellschaft für die Tochtergesellschaft?

Sowohl Rechtsprechung als auch Literatur befassen sich mit der Frage, ob und falls ja, inwieweit das Mutterunternehmen für die Tochtergesellschaft haftet, wenn letztere eine Kapitalgesellschaft ist. Im Regelfall besteht immer das Trennungsprinzip, das besagt: Das Mutterunternehmen haftet nicht für seine Töchter und umgekehrt. Durch die Haftungsbeschränkung ist der Haftungsanspruch nur auf das Gesellschaftsvermögen des betroffenen Unternehmens begrenzt.

Dennoch gibt es im Konzernrecht diverse Auslegungen, nach denen die verbundenen Unternehmen als Ganzes betrachtet werden. Die Haftung ist bei Tochtergesellschaften stets ein kompliziertes Thema und hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Rechtsformen der einzelnen Unternehmen in der Holding-Struktur
  • Individuelle vertragliche Vereinbarungen, die getroffen wurden
  • Geldflüsse zwischen den Unternehmen
  • Verhalten der Unternehmen untereinander

Grundsätzlich kann eine Muttergesellschaft überleben, auch wenn das Tochterunternehmen bankrott geht, umgekehrt gilt dies allerdings nicht immer: Geht das Mutterunternehmen in die Insolvenz, überlebt die Tochtergesellschaft oft nicht.

Verlustausgleich und Verlustübernahme des Mutterkonzerns

Kommt es zu Verlusten bei einer Tochtergesellschaft, bestehen Ansprüche gegenüber dem Mutterunternehmen. Dieser Verlustausgleichsanspruch regelt den Ausgleich von Verlusten durch die Muttergesellschaft: Nach Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist die beherrschende Gesellschaft dazu verpflichtet, die Verluste des Tochterunternehmens auszugleichen und nach dessen Beendigung seinen Gläubigern Sicherheit zu gewährleisten. Der Verlustausgleichsanspruch hat seine Grundlage in § 302 Aktiengesetz (AktG). So muss auch ein eventueller Jahresfehlbeitrag der Tochtergesellschaft durch die Mutter ausgeglichen werden. Ansprüche verjähren erst zehn Jahre nach Beendigung des Beherrschungs- bzw. Gewinnabführungsvertrag. Der Stichtag ist dabei die Löschung aus dem Handelsregister.

 

Vorteile und Nachteile einer Tochtergesellschaft

Vorteile Nachteile
  • Förderung von Innovation
  • Größere Flexibilität durch Auftrennung der Geschäfte
  • Höhere Wettbewerbsfähigkeit
  • Gleichmäßigere Verteilung des Risikos
  • Bessere Verteilung der Steuerlast
  • Nutzung von Steuervorteilen (Wahl eines anderen Sitzes als die Muttergesellschaft, konzerninterne Verrechnungspreise)
  • Kombination aus Start-up und bestehenden Strukturen, Führungserfahrung, Finanzkraft und Beziehungen
  • Gefahr von Interessenkonflikten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft
  • Hoher finanzieller und organisatorischer Aufwand, bis sich erste Erfolge abzeichnen
  • Lange Phase bis zum ROI (Return on investment)
  • Führungsspitze der Muttergesellschaft muss die Tochter klar unterstützen und dementsprechende Kompetenzen mitbringen
  • Risiken bei ausländischen Tochtergesellschaften in Zeiten politischer und wirtschaftlicher Instabilität

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