Dauerfristverlängerung: Was ist das und wie nutze ich sie?

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen entweder monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen. Mit der Dauerfristverlängerung (DFV) können sie den Fälligkeitstermin um einen Monat verschieben.

 

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Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Dauerfristverlängerung?

Das Finanzamt gibt umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen mit der Dauerfristverlängerung die Möglichkeit, die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) um einen Monat zu verlängern. Die gesetzliche Grundlage für die diese Fristverlängerung findet sich in Umsatzsteuergesetz (§ 18 Abs. 6 UStG).

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Wie beantrage ich eine Dauerfristverlängerung?

Der Antrag muss nur einmal formlos gestellt werden. Danach ist er für die folgenden Kalenderjahre gültig. Eine Begründung ist nicht nötig! Wenn ein Steuerberater Ihre Steuerangelegenheiten übernimmt, kann er den Antrag für Sie stellen.

Eine spezielle Frist für die Antragstellung vor sieht das Gesetz nicht vor. Selbständige können die Dauerfristverlängerung also für den Besteuerungszeitraum beantragen, für den sie das erste Mal gelten soll. Dies kann sowohl am Jahresanfang als auch mitten im Jahr sein.

 

Was passiert, nachdem ich den Antrag für die DFV gestellt habe?

Das Finanzamt stimmt dem Antrag zu oder lehnt ihn ab. Eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung stellt die Behörde allerdings nicht aus. Falls das Finanzamt den Antrag ablehnt, erfolgt eine behördliche Stellungnahme. Auch wenn dem Antrag zunächst stattgegeben wurde, hat das Finanzamt die Möglichkeit, die DFV zu widerrufen.

Gründe für Ablehnung einer gewünschten Dauerfristverlängerung

  • Das Unternehmen hat die Pflicht zur pünktlichen Abgabe einer UStVA in der Vergangenheit bereits verletzt.
  • Das Unternehmen zahlt die Umsatzsteuerbeträge erst nach dem Fälligkeitsdatum trotz bestehender Dauerfristverlängerung.
  • Das Finanzamt hat bezüglich der Umsatzsteuerschuld des Vorjahres einen Schätzungsbescheid erlassen.
  • Das Unternehmen ist wegen Steuerhinterziehung oder leichtfertiger Steuerverkürzung beim Finanzamt bekannt.

 

Was bewirkt die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer?

Die verlängerte Frist für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung bewirkt, dass sich der Abgabezeitpunkt verschiebt. Dem Unternehmen bleibt damit ein Monat mehr Zeit, um die Buchhaltung zu erstellen und die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt zu übermitteln.

Beispiel 1: Bestehendes Unternehmen

Der Webshop Schöne Füße muss die Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat August bis spätestens zum 10. September beim Finanzamt einreichen. Nachdem das Finanzamt den Antrag auf Dauerfristverlängerung genehmigt hat und er die fällige Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung gezahlt hat, verschiebt sich die Frist auf den 10. Oktober.

 

Ist eine Dauerfristverlängerung bei einer Neugründung möglich?

Ja. Der Besteuerungszeitraum bei Neugründungen der Kalendermonat (§ 18 Abs. 2 S. 4 UStG). Unabhängig davon, ob eine Firma als Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft gegründet wird, führt die Antragstellung beim Finanzamt dazu, dass sich die Abgabefrist für die Umsatzsteuervoranmeldung um einen Monat verschiebt.

Beispiel 2: Neugründung

Die Schneider Backwaren GmbH hat zum 1. Juli 2021 ihre geschäftliche Tätigkeit aufgenommen. Das bedeutet, dass der Betrieb erstmalig zum 10. August eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen muss. Vorsorglich beantragt der Steuerberater eine DFV. Damit verschiebt sich der Termin auf den 10. September 2021.

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Was muss ich bei der monatlichen UStVA beachten?

In der Regel wird für die Umsatzsteuer ein vierteljährlicher Besteuerungszeitraum festgelegt. Das ändert sich jedoch, wenn die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr größer als 7.500 Euro war. In diesem Fall wird die monatliche UStVa verpflichtend (§ 18 Abs. 2 S. 2 UStG). Hinsichtlich der Dauerfristverlängerung muss ein Unternehmer als Monatszahler das Folgende beachten:

Ermittlung der Sondervorauszahlung

Stellt ein Monatszahler bei seinem Finanzamt den Antrag auf eine Dauerfristverlängerung, wird er von seinem Finanzamt mit der Auflage belegt, jährlich eine Sondervorauszahlung zu leisten. Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Umsatzsteuervorauszahlungen, die der Unternehmer im vorangegangenen Kalenderjahr insgesamt geleistet hat.

Beispiel 3: Sondervorauszahlung

Die Planmundo UG (haftungsbeschränkt) beantragt ab der Buchhaltung August 2021 die Dauerfristverlängerung. Im vorangegangenen Kalenderjahr zahlte die UG Umsatzsteuervorauszahlungen in einer Höhe von 6.520 Euro. Die Höhe der Sondervorauszahlung wird wie folgt ermittelt :

6.520 Euro: 11 = 592,72 Euro

Das Finanzamt rundet den Betrag ab auf 592 Euro.

Sondervorauszahlung ist jährlich fällig

Die Sondervorauszahlung ist eine Art Kaution. Im Gegensatz zu der Antragstellung bei der Dauerfristverlängerung muss die Sondervorauszahlung in jedem Jahr neu gezahlt werden. Dem Unternehmen wird hierfür eine Frist bis zum 10. Februar des Folgejahres gesetzt. Die Sondervorauszahlung des Vorjahres wird dem Unternehmen erstattet. Eine Verrechnung der beiden Beträge sieht das Umsatzsteuerrecht nicht vor.

Möchte ein Unternehmen in Zukunft auf die DFV bei der Umsatzsteuer verzichten, kann sie dies in schriftlicher Form dem Finanzamt mitteilen. In diesem Fall wird die letzte Sondervorauszahlung zurückerstattet. Das gilt auch, wenn ein Unternehmen seine unternehmerische Tätigkeit einstellt.

Sondervorauszahlung bei Neugründung des Unternehmens

Ein neues Unternehmen kann eine Dauerfristverlängerung betragen. Allerdings kann das Finanzamt die Höhe Sondervorauszahlungen nicht anhand der geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres zu ermitteln – es gibt noch keine Daten. In diesem Fall geht das Finanzamt von den prognostizierten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen aus. Diese entnimmt die Behörde aus den Daten, die das Unternehmen bei der steuerlichen Erfassung in ELSTER übermittelt hat.

 

Was passiert, wenn ich auf die Dauerfristverlängerung verzichte?

Die Beantragung einer Fristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung ist freiwillig. Dies bedeutet, dass keine Sanktionen drohen, wenn man keinen Antrag stellt.

Nimmt ein Unternehmen die Möglichkeit nicht wahr, die ihm der Gesetzgeber bietet, muss die Umsatzsteuervoranmeldung bis spätestens zum 10. Tag nach dem vorangegangenen Besteuerungszeitraum (Monat oder Quartal) abgegeben werden. In diesem Fall entfällt auch die Sondervorauszahlung.

 

Beispiel für Berechnung Dauerfristverlängerung

Zum 1. Januar 2021 wurde die XYZ GmbH gegründet. Bei der steuerlichen Anmeldung in ELSTER muss das Unternehmen seine voraussichtlichen Umsätze angeben. Das Finanzamt prognostiziert hieraus eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das Kalenderjahr 2021 in Höhe von 8.500 Euro. Weil das XYZ GmbH eine sehr aufwendige Buchhaltung erstellen muss, beantragt der Steuerberater der GmbH eine Dauerfristverlängerung.

Weil die GmbH im Kalenderjahr 2021 neu gegründet wurde, sieht das Umsatzsteuerrecht zunächst den Kalendermonat als Besteuerungszeitraum vor. Für die GmbH hat dies die folgenden drei Auswirkungen:

  1. Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss einmalig gestellt werden.
  2. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss bis zum 10. Tag des Folgemonats beim Finanzamt eingereicht werden.
  3. Die GmbH muss eine jährliche Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung leisten.

Die Sondervorauszahlung für das Jahr 2021 bemisst sich nach den geschätzten Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von 8.500 Euro. Ein Elftel hiervon beträgt 772 Euro (abgerundet).

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