Rechnungswesen

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Gesellschafter-Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Darlehensgewährung an einen beherrschenden Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. In diesem Fall muss der Gesellschafter den Darlehensbetrag als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG) versteuern.

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